Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Druck: Lünig, Reichsarchiv 13, S. 121f., Nr. 44.

Ks. Maximilian gestattet Bm. und Rat von Augsburg, in der Mgft. Burgau ansässige Untertanen, die dort Straftaten in Augsburger Besitzungen, ausgenommen mit der Todesstrafe zu ahndende Malefizsachen, begehen, vor Gerichten der Rst. abzuurteilen.1

Anmerkungen

1
 Nach Böhm, Augsburg, S. 366f. handelt es sich bei diesem Privileg um die Erweiterung eines 1499 erlangten Urteils des Reichskammergerichts, wonach Augsburger Hintersassen, die innerhalb einer anderen Gerichtsbarkeit Besitz hatten, in erster Instanz nicht vor kgl. Kommissaren belangt werden durften.