Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[1.] Weisung zur Kontaktaufnahme mit Ludwig von Hutten; [2.] Entsendung Sigmunds von Thüngen zum Ks.; ksl. Erlaubnis für seinen Badeaufenthalt; bevorstehende Reise dorthin; [3.] Treffen mit Aufseß in Mainz; [4.] Mögliche Entsendung eines anderen Gesandten zum Reichstag; [5.] Auftrag zur Mithilfe in der hessischen Streitsache.
Würzburg, StA, Würzburger RTA 4, fol. 136–137, Orig. Pap. m. S. (Vermerk: [Zu eigen] handen).
[1.] /
[2.] Wir haben Sigmund von Thüngen, ritter, bei ksl. Mt. gehabt. Hat euch on zweivel Ludwig von Hutten, ritter, nit verhalten die neu zeitung, so gemelter von Thüngen gesagt hat. Wiewol wir uns, ins bad zu zyhen, laub [= Erlaubnis] zu bitten, fur ursach genommen, haben wir in doch, umb ander ding mehr zu erfaren, dahin geschigkt, wie ir dan wol von uns vernemen werdet, so ir zu uns kompt. Ksl. Mt. hat uns, in das bad zu zyhen, gnediglich erlaubt. /
[3.] Werden wir auch zyhen, so wollen [wir] euch durch einen andern boten, zu uns auf pfingstabend [14.5.13] ghen Menz zu kommen, bescheiden.
[4.] Es ist uns auch nit ubel gemeint, ein andern alsdann an euwer stat ghein Worms zu schigken und euch heimzyhen zu lassen, dann wir konen wol abnemen, das ir nutzer daheimen weret dan zu Wormbs. […]
[5.] /