Weisung, bei einer eventuellen Purgation Hans Georgs von Absberg in Worms nur als Beobachter aufzutreten.
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates Nr. 70, fol. 134b–135a, Kop.
/134b/ Kaspar Nützel hat den den ksl. Hofräten erteilten, abschriftlich beigefügten (nicht vorliegenden) Befehl des Ks., mit dem dieser die Purgation Hans Georgs von Absberg erlaubt, zugeschickt. Darin heißt es u. a., dass Bm. und Rat von Nürnberg zu diesem Vorgang hinzugeladen werden, doch ist dies bislang nicht geschehen, was sie aus verschiedenen Gründen keineswegs ungern sehen. Weisen Imhof deshalb an, wa du gewar wurdest, das solich purgation zu Worm[s] woll furgenomen werden, das du dann uf den gesatzten tag erschinest, allain zu sehen und zu hören und ganz nichtzit dagegen furtragen, und ob du von unsern wegen darzu gevordert oder beruft würdest, so wellest dargegen anzaigen, das du von uns deshalben nit abgefertiget oder mit bevelch versehen syest, und sy wissen, welicher gestalt sie sich in lut des hl. Rychs ordnung und ksl. Mt. geschryft hierin halten sollen. Daruf wollest auch die sachen berüren [= beruhen lassen]und dich in ferrer anzaigen, widerfechten oder handlung nit geben. Weisen Imhof an, sie in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden zu halten. (…)