Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates Nr. 72, fol. 2b–3a, Kop.
/2b/ Antworten auf die (nicht vorliegende) Mitteilung, wonach der Ks. Bm. und Rat von Windsheim zur erneuten Zahlung ihres Beitrags zum Unterhalt des Reichskammergerichts aufgefordert habe, dass ihnen vor kurzer zeyt von einer vertrauten person in gehaim anzaig /3a/ und warnung geschehen, wie abermaln umb erhaltung des camergerichts mandata werden ausgeen, den man aber gehorsam ze laisten nicht pflichtig, in bedacht, das uf dem nachstgehalten reichstag zu Coln solcher anschlag nicht lenger dann auf sechs jar bewilligt sey, welche verschinen und der anschlag sechsmal gegeben etc. Deshalben wir uns, ob uns gleich dergleichen mandata, als wir wol vermuten, auch zukomen, solchs gebens und erlegens werden enthalten bis auf ein kunftigen reichstag. Und aus solcher ursach achten wir, das es euern halb dieser zeyt auch wol ruh und stillstand hab. […]