Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Duisburg, LandesA, Kleve-Mark Akten Nr. 66, fol. 57a–58a, spätere beglaubigte Kop.

Der Ks. hat ihm durch Friedrich von Brambach verschiedene Angelegenheiten vorbringen lassen, darunter die Forderung der sächsischen Hgg. (nach Belehnung mit den Landen Hg. Wilhelms von Jülich-Berg). Verweist diesbezüglich auf die seinem Schwiegervater Hg. Wilhelm durch den Ks. urkundlich gegebene Belehnungszusage für dessen Tochter (Hg.in Maria)1, so das ich als nachfolger und erb von derselben meiner gemahel wegen meiner lande halb, mir von meim H. und vater vurscreven ankommen, nymanz gheyne forderonge noch gerechtigkeit gestain. Befinden auch nit an meinen Hh., freunden, bloitzverwanten noch /57b/ an meinen adel und undertanen, ich umb gemelter forderonge willen in der billichkeit ichtz plichtig sein solde. Hat, wie sich der Ks. sicherlich erinnert, nach dem Tod Hg. Wilhelms zuerst in Nürnberg, dann in Trier, Brabant, Köln und Neuss durch seine Räte, später zusammen mit seiner Schwiegermutter Hg.in Sibylle während einer persönlichen Begegnung in Neuss den Ks. um die Belehnung gebeten.2Tut dies hiermit erneut mit Bekundung seiner Dankbarkeit. Hingegen möge der Ks. die Forderung der Hgg. von Sachsen nicht nochmals an ihn herantragen.

Anmerkungen

1
 Zu den einander teilweise widersprechenden Verschreibungen über das Jülicher Erbe, die Ks. Friedrich und Ks. Maximilian den Hgg. von Sachsen und Hg. Wilhelm IV. von Jülich im Verlauf mehrerer Jahrzehnte gegeben hatten, vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1132, Anm. 1.
2
 Vgl. dazu Seyboth, Reichstagsakten 11, Abschnitt IV.5.2.