Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Erfurt, StadtA, 1–1/XXI-1a-1c vol. 1/1, fol. 178a u. b, Konz.

Übersenden eine Kopie des Geleits der Hgg. von Sachsen für den Heimweg der Erfurter Reichstagsgesandten1, in dem es heißt, die Hgg. wollten bis nach Erfurt geleiten. Da sie selbst bislang kein sächsisches Geleitrecht bis vor die Tore von Erfurt anerkannt haben, befürchten sie, dass in solchem punct des gleits etwas hinterlistigs gesucht werde, das euer kftl. Gn. oberkeit, auch uns und gemeyner stadt nachteilig und zu beswerung reichen mochte. Auch könnten die Worte „bis nach Erfurt“ weiter oder anders ausgelegt werden, als sie selbst sie verstehen. Bitten hierzu EB Albrecht um seine Einschätzung.

Anmerkungen

1
 In diesem am 12. März 1516 (mittwoch nach dem sonntag [im Archivale fälschlich: freitag] judica) ausgestellten Geleitbrief gewährt Hg. Johann von Sachsen, auch im Namen seines Bruders Kf. Friedrich, der Erfurter Delegation zum (Augsburger) Reichstag bis zu einer Gesamtzahl von 18 Personen freies Geleit für die Heimreise und weist alle seine Amtsinhaber an, die Reisenden entsprechend zu schützen. Erfurt, StadtA, 1–1/Ia-11g vol. II, Prod. 9, spätere Kop.