Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

München, HStA, Gemeiners Nachlass 48, o. Fol.

Der Ks. weiß sicherlich, dass der Stadt Regensburg auf früheren Reichstagen hohe Anschläge auferlegt worden sind, denen der Rat und die Gemeinde aus Gehorsam gegenüber ihm über ihre Leistungsfähigkeit hinaus Folge geleistet haben. Dazu wären sie auch jetzt wieder klaglos bereit, sehen sich aber derzeit aufgrund ihrer Armut, in die sie nicht zuletzt durch die genannten hohen Anschläge geraten sind, nicht in der Lage, den auf dem jüngstgehaltenen Kölner Reichstag erhobenen Anschlag in Höhe von 400 fl. zu entrichten, zumal ihnen dafür kein einziger Tag Frist eingeräumt worden ist. Stattdessen wurden sie mehrfach, zuletzt wieder durch ein ksl. Mandat, zur Zahlung gedrängt.2Haben deshalb den Ks. schriftlich angefleht, ihnen in Anbetracht ihrer Armut den Kölner Anschlag zu erlassen. Wiederholen diese Bitte, deren Berechtigung die ksl. Räte und Kommissare, die laut Ankündigung zur Rechenschaftsablegung nach Regensburg kommen werden, sicherlich werden bestätigen können. Sollten die Reichsstände Regensburg in Unkenntnis seiner desolaten finanziellen Situation einen weiteren Anschlag auferlegen wollen, möge der Ks. dies nicht zulassen.

Anmerkungen

1
 Mit Schreiben vom selben Tag (montag nach circumcisionis domini) baten Rat und Gemeinde von Regensburg den Ks., ihren beiden Gesandten, dem Stadtkammerer Hans Schmaller und Georg Meilinger, Glauben zu schenken und ihre Werbung persönlich anzuhören und befahlen sich und die gemaine arme, alte stat Regensburg dem Ks. als ihrem allergnst., ainigen, rechten und natürlichen H. in aller Untertänigkeit. München, HStA, Gemeiners Nachlass 48, o. Fol., Orig. Pap. m. S
2
 Wohl das ksl. Zahlungsmandat, Köln, 1. Oktober 1512. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1850. Ein Exemplar an Regensburg liegt allerdings nicht vor.