Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

München, HStA, Gemeiners Nachlass 29, o. Fol., Kop. (p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: G. Vogt;Präs.vermerk: Presentata per Sixten, boten, am sambstag post Pauli Ao. XIII [29.1.13]).

Hat von ihnen drei Schreiben erhalten. In dem einen (Nr.69) erklären sie, dass sie die ihnen auf dem Kölner Reichstag auferlegten 400 rh. fl. für 25 Fußknechte nicht zahlen können und darum bitten, sie ihnen zu erlassen. Weist sie an, ihn auf dem nunmehr beginnenden Reichstag in Worms durch einen ihrer Bürger an diese Bitte zu erinnern. So wollen wir euch unser maynung und gemuet darin weyter zu versteen geben.

In einem weiteren Schreiben haben sie ihn über die Umstände, unter denen eine Geldsumme in der Regensburger Niederen Judengasse gefunden worden ist, informiert und ihn gebeten, zu billigen, wie sie damit verfahren sind.1Lässt die Sache einstweilen auf sich beruhen, wird aber seine endgültige Entscheidung dem Regensburger Abgesandten (zum Reichstag) mitteilen.

In ihrem dritten (nicht vorliegenden) Schreiben bitten Kammerer und Rat unter Bezugnahme auf ein entsprechendes ksl. Mandat, mit der Besetzung des Rats, des Gerichts und der städtischen Ämter nicht bis zum Eintreffen der ksl. Kommission, die wegen der Rechnungslegung nach Regensburg kommen wird, warten zu müssen, da dies für die Stadt von Nachteil wäre, sondern die Besetzung gemäß altem Herkommen durchführen zu dürfen. Schickt demgemäß die ksl. Räte Wolfgang von Züllenhart, Domdechant zu Augsburg, und Wilhelm von Wolfstein sowie den ksl. Sekretär Georg Kirchmüller unverzüglich nach Regensburg. Nach erfolgter Rechnungslegung kann auch besagte Neubesetzung vorgenommen werden.

Anmerkungen

1
 In dem Schreiben vom 1. Januar 1513 teilten Kammerer und Rat von Regensburg mit, ein Maurer, der im Haus des Juden Abraham gearbeitet habe, habe dort unter dem Estrich in einem Gürtel 383 ung. fl. gefunden. Da dies mit kainer vorbetrachtung, aberglauben noch verboten künsten geschehen sei, handele es sich nicht um einen dem Ks. zustehenden Schatz. Sie hätten deshalb dem Maurer und dem Juden jeweils einen Teil gegeben und den Rest behalten, weil der Maurer den Fund verschwiegen habe. München, HStA, Gemeiners Nachlass 29, o. Fol. Regest: Straus, Urkunden, S. 277f., Nr.793.