Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
München, HStA, Gemeiners Nachlass 29, o. Fol., Kop.
Vor kurzem ist die Regensburger Gemeinde gegen dem rat daselbigen in irrung gewachsen und hat etlichermassen ausserhalb unsers willens straflich furgenomen.1 Vor Beginn dieser noch beizulegenden Streitigkeiten wurde der Regensburger Kammerer Hans Schmaller im Auftrag der Stadt auf den Reichstag nach Worms entsandt, jedoch durch die Stadtführung mehrfach zurückbeordert. Die ksl. Räte erlaubten allerdings seine Heimreise nicht, sodass er bislang bei der Erledigung der Reichsgeschäfte mitgeholfen hat. Da er sich zwar keiner Schuld bewusst, aber wegen des Konflikts in Regensburg doch besorgt ist, hat er ihn, den Ks., um Hilfe gebeten. Nimmt Schmaller in Anbetracht der Gefahren, die ihm und anderen Ratsmitgliedern von der Regensburger Gemeinde drohen2und auch aufgrund seiner treuen Dienste für Ks. und Reich zusammen mit seiner Ehefrau, seinen Kindern sowie seinem Hab und Gut in ksl. Schutz und Schirm und erteilt ihm freies Geleit. Er soll sämtliche Gnaden, Freiheiten, Vorteile, Ehren und Rechte genießen und gebrauchen und genauso sicher wohnen, handeln und wandeln können wie alle anderen, die unter ksl. Schutz und Schirm stehen. Gebietet allen Reichsuntertanen, insbesondere Kammerer, Rat und Gemeinde von Regensburg, unter Androhung schwerer Strafe und Ungnade sowie einer je zur Hälfte an die Reichskammer und an Schmaller zu zahlenden Buße von 50 Goldmark, diesen im Gebrauch seines Schutzbriefes keinesfalls zu beeinträchtigen.