Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Marburg, StA, Bestand 3 Nr. 368, fol. 50–51, Orig. Pap. m. S.

/50a/ Der Kanzler Kg. (Karls) von Spanien, Jean le Sauvage, und er selbst haben in ihrem Schreiben vom 15. Juli aus Abbeville1u. a. mitgeteilt, dass er (Villinger) noch in handlung were mit den reten, so der Kg. [Franz] von Frankreich hinder sein zu Abevill gelassen hette, der Lm cronen halben, so derselb Kg. von Frankreich eur ksl. Mt. auf denselben XV. tag dises monats laut des tractats, zu Brüssel aufgericht2, zu bezalen verfallen ist. Teilt nunmehr mit, dass dieses Geld über meinen angekerten vleyss yetzo bar zu Abevill nit erlangt werden mugen. Der oberste General des frz. Kg. hat jedoch zugesagt, dieselben Lm cronen durch den ganzen monat Septembris negstkommend zu Antdorf [= Antwerpen] oder Leon [wohl: Lyon] auszurichten und zu bezalen, sich auch deshalben notdürftiglich in mein hend verschriben, und zwischen hie und ausgang dits gegenwirtigen monats Julii wirde ich durch kaufleut zu Antdorf beschaid haben, ob die berürt bezalung zu Antdorf oder Leon beschehen werde. /50b/ Wenn sie in Antwerpen erfolgt, wird er dort darauf warten, ansonsten nach Leon reiten und das Geld in Empfang nehmen. Bittet um Mitteilung, ob er den nach Abzug der vom Ks. anderweitig verplanten Summe übrig bleibenden Betrag dem Ks. auf dessen Risiko in bar überbringen oder durch Wechsel nach Augsburg schicken soll.

Anmerkungen

1
 Darin hatten die beiden u. a. berichtet, Kg. (Franz) von Frankreich habe sich im Rahmen einer Unterredung freundlich und hoch erboten gegen eur ksl. Mt. und bemeltem eur ksl. Mt. sun [Kg. Karl von Spanien] und zu besluß angezaigt, das er willig und berait sey, auch zu sweren und zu ratificieren die tractet, zu Camerigk abgeredt [vgl. Nr.729, Anm. 4]. Auf solhs ist beslossen worden, das sein kgl. Gn. als auf den freitag, den X. tag dises monats, die yetzgemelten tractet swern solt. Das dann also desselben freitags beschehen ist, wie sich gebürt. Marburg, StA, Bestand 3 Nr. 368, fol. 40–41, Orig. Pap. m. S.
2
 Vom 3. Dezember 1516. Siehe Nr.733, Anm. 2.