Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Weimar, HStA, EGA, Reg. C Nr. 1060, fol. 20, Orig. Pap. m. S.

Der Ks. hat durch seine Kommissare den in Mainz versammelten Reichsständen wyder uns etlich beswerlich artikel [Nr.757 [5.] – [9.]], zu unserm merklichen nachteyl, ongelympf und verwiß dienend,vortragen lassen. Wiewol wir dan wol geneigt gewest, solich onbestendig artikel zu siner zyt, als wir der billicheit nach hofften, das es deshalb zu einem verhörtage uf wenigest komen solt, mit ganzer warheit zu verantwurten und luter darzutun, das wir dernhalb mit erdichtem, gestiftem ufsatze one einichen grund und verschemung in ksl. Mt. ganz onbillicherwyse eingetragen worden und das damit onrecht geschehe, hat uns doch so vilfeltig angelangt, als wölle man understeen, uns und die unsern one stillstand anzugrifen und zu beschedigen. Dies hat ihn veranlasst, sich mit einer Schrift, die er dem Ks., den Reichsständen, den Mitgliedern des Schwäbischen Bundes und den Eidgenossen zugeschickt hat, dagegen zu verwahren. Übersendet ein gedrucktes Exemplar davon (Nr.823, Exemplar F) mit der Bitte, es ohne Verdruss zur Kenntnis zu nehmen. Falls Kf. Friedrich und Hg. Johann von anderweitigen Verunglimpfungen gegen ihn erfahren, sollen sie ihn dagegen verteidigen, denn seine Darlegungen entsprechen vollkommen der Wahrheit.1

Anmerkungen

1
 Mit Schreiben aus Weimar vom 18. August 1517 (dinstag nach Unser Lb. Frauen tag assumptionis) teilte Hg. Johann dem abwesenden Kf. Friedrich mit, er habe das Schreiben Hg. Ulrichs ohne Kenntnis seines Inhalts geöffnet. Als er gesehen habe, dass es die vom Ks. auf dem Mainzer Reichstag gegenüber dem Hg. erhobenen Anschuldigungen betreffe, habe er den Boten nicht ohne Wissen Kf. Friedrichs mit einer Antwort zurückschicken wollen, jedoch einen entsprechenden Entwurf verfasst, den er übersende mit der Bitte, ihn zu prüfen und, falls Kf. Friedrich damit einverstanden sei, den Boten damit abzufertigen. Weimar, HStA, EGA, Reg. C Nr. 1060, fol. 21, Orig. Pap. m. S. u. eigenhändiger Unterschrift. Kf. Friedrich antwortete mit Schreiben aus Altenburg vom 20. August 1517 (dornstag nach assumptionis Marie virginis gloriosissime), da die Sache den Ks. betreffe, habe er gegen den übersandten Entwurf verschiedene Bedenken und deshalb einen anderen verfasst. Hg. Johann möge entscheiden, welcher verwendet werden solle und den Boten damit abfertigen. Orig. Pap. m. S. u. eigenhändiger Unterschrift: Ebd., fol. 22. Kop.: Ebd., fol. 23a. Im ersten der beiden undatierten Entwürfe des Antwortschreibens (wohl derjenige Hg. Johanns) heißt es, die beiden sächsischen Hgg. hätten aus Hg. Ulrichs Schrift ersehen, das er beim Ks. durch etliche ire abgunstige beschwerlicherweis angetragen und verunglimpft sein sollen […] und solch euer lieb widerwertigkait nit gern gehort, und wolln euer lieb nit bergen, das diese sach hivor an uns nit gelangt hat. Wo dy aber an uns geraichn wurd, wollen wir euer lieb entschuldigung und bit indenk sein. Ebd., fol. 24a, Kop. Im zweiten Entwurf (wohl derjenige Kf. Friedrichs) erklären beide Hgg., wenn Hg. Ulrich in ainichm wider billikait beschwerung aufgelegt werde, horten wir nit gern. Was wir auch zu abwendung derselben furdern mochten, weren wir eur lieb zu fruntlicher wilfarung gar gneigt. Nachdem aber eur lieb in beslus des druks anzaigen, das dieselb solcher irer entschuldigung ksl. Mt. ain abschrift zugeschikt und euer lieb in hofnung, ksl. Mt. wird darob gn. gefallens und eur lieb darauf entschuldigt haben, zweiveln wir nit, ir Mt. wird euer lieb furgewante entschuldigung und erbieten betrachten und eur lieb mit kainer unbillikait beschweren. Ebd., fol. 25a, Kop.