Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Marburg, StA, Bestand 2 Nr. 85, o. Fol.
Dereinst verhängte das Reichskammergericht auf Klage Thomas Jodecks die Reichsacht gegen Bm., Rat, Bewohner und die ganzen Gemeinden von Danzig und Elbing.1Dieses Urteil und die entsprechenden Exekutorialbriefe wurden im gesamten Reich bekanntgemacht. Nach Jodecks Tod erlangte (dessen Anwalt und Gläubiger) Sigmund Zwiekopf nach langer Zeit, mit großer Mühe und hohen Kosten am Reichskammergericht einen Exekutorialbrief zur Durchsetzung seiner Interessen gegen die beiden geächteten Städte, den er durch ksl. Kammerboten den Bmm. und Räten von Augsburg, Nürnberg, Köln, Lübeck und Hamburg bekanntgeben ließ, verbunden mit dem Ersuchen, den Ächtern keine Unterstützung zukommen zu lassen. Andernfalls sehe er sich veranlasst, gegen die Helfer vorzugehen. Daran hielten sich jedoch die Bürger und Kaufleute besagter Städte bis zum heutigen Tag mit kaufen, verkaufen, geselschaft, gemeinschaft, durch schlaifung noch in ander weg nicht. Weil aber Landgf. Philipp als Reichsfürst verpflichtet ist, Urteilen des Reichskammergerichts zu gehorchen, bitten ihn die Absender, die Kaufleute, Waren und Güter besagter Städte nicht zu geleiten, sondern Zwiekopf auf sein Ersuchen hin gemäß seinem Exekutorialbrief Recht zu gewähren. Falls die Städte der Auffassung sind, dass Zwiekopfs Vorgehen unbillig ist, soll er die Möglichkeit zu einer Anhörung vor Landgf. Philipp bekommen. Ihrer Überzeugung nach ist Zwiekopf bislang zur Durchsetzung seiner Interessen ausschließlich den Rechtsweg gegangen.2