Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Auftrag zur Wahrung des herkömmlichen Sessionsrechts gegenüber den Hgg. von Bayern; [2.] Seine laufenden Bemühungen um Verzicht des Ks. auf die Hilfe gegen Franz von Sickingen.

Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10181/7, fol. 264a–265a, Konz.

/264a/ Zu merken, was der erwirdig und hochgelert unser rat und lb. andechtiger H. Cristof von der Gablenz, zu Meinz und Meyssen tumbherre, Dr. etc., den wir verordent, des angesatzten reychstags an unser stat zu gewarten, von unsern wegen handeln sol.1

[1.] Erstlich sal derselbig unser verordenter gewalthaber darauf warten, so der reychstag furgang hat und die stende röm. ksl. Mt. und des hl. Reychs sachen in handlung nehmen, alsdenn sal er sich von unsern wegen ansagen und in solchen hendeln an unser stat erscheynen, und so ime sein stand aader session–a, wie sich gebürt, gegeben wird, sal er vleyssig achtung haben, das Hg. Wilhelms von Bayern bpotschaft ader ains andern F. von Bayrn, der der jar junger were denn wir, geschickter–b nicht uber ine gestelt werden, und ob es dermassen furgenomen würde,/264b/ sal unser geschickter dasselbig in keinen weg einreumen noch consentiren, sundern bitten, uns bey unserm stand, wie unsere eldern und vorfarn ein lange zeyt in ubung herbracht und gebraucht haben, unvermyndert bleyben zu lassen. Und ob solchs nicht wolt stat haben noch angesehen werden, Hg. Wilhelms ader cder andern bayrischen Ff., die der jar jünger sein denn wir, potschaften ader geschickten–c sich nicht wollten weysen lassen, sunder sich ye uber unsern geschickten stellen, alsdenn sal unser geschickter sich des reychsrats eussern und derhalben, wie sich geburt, offentlich protestiren, das wir domit unseren stand nichts wollen begeben noch uns aus unser althergebrachten gerechtigkeit entsetzen lassen. Wurden aber Hg. Wilhelms dader der andern bayrischen Ff., wie oben berurt, potschaften und–d geschickten under unsern geschickten gestelt eund unserm geschickten sein session uber dieselbigen bayrischen potschaften gegeben und zugelassen–e, alsdann mag unser geschickter der reychshandlung gewarten, und was gemeyne /265a/ stende eintrechtiglich in rat besliessen, das sal unser geschickter auch bewilligen.

[2.] fWürden ksl. Mt. verordente rete–f mit den stenden des [Franz] von Sickingen halben handlung furnemen und gauf den anslag der aufgelegten hulf, so wider denselben von Sickingen zu gebrauchen gesonnen, antwort–g begern, sal unser bevelhaber furwenden, das wir hunsern geschickten [Dr. Dietrich von Werthern] itzund bey ksl. Mt. haben,–h dem wir bevolhen, in dieser und andern unsern oblygenden sachen seiner Mt. unser beschwerung furzutragen, in zuversicht, das wir solche aufgelegte hulf bey seiner Mt. abtragen wollen. Ob es aber bey seiner Mt. nicht mocht erlangt werden, alsdenn sein wir erbotig, dieselbige hulf und wie wir angeslagen und uns zu unserm teyl aufgelegt ist, ksl. Mt. zu untertenigem gehorsam auch gerne zu entrichten. Actum Dresden am sonnabent nach corporis Cristi Ao. etc. XVII.

Anmerkungen

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 In seiner auf Dresden, 14. Juni 1517 (sontags nach corporis Christi) datierten Vollmacht erklärte Hg. Georg, da er aus ehaften(korrigiert aus: redlichen) ursachen(folgt gestrichen: und krankheit halben unsers leibs) den vom Ks. ausgeschriebenen Mainzer Reichstag nicht persönlich besuchen könne, entsende er seinen Rat Dr. Christoph von Gablenz, Domherr zu Mainz und Meißen, mit dem Auftrag, ihn beim Ks. oder dessen verordneten Räten für sein Fernbleiben zu entschuldigen. Der Gesandte sei bevollmächtigt, gemeinsam mit den Reichsständen über die Belange des Reiches zu beraten und einmütig gefassten Beschlüssen zuzustimmen. Diesen werde er Folge leisten. Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10181/7, fol. 262a, Konz. Diese Vollmacht übersandte der Hg. mit Schreiben aus Dresden vom 13. Juni 1517 (sonnabends nach corporis Cristi) an Dr. von Gablenz und beauftragte ihn für den Fall, dass der geplante Reichstag stattfinden werde und die Reichsstände nach Mainz kommen würden, sich ihnen als sein Bevollmächtigter anzuzeigen und derselbigen reychshandlung gewertig [zu] sein. Als Orientierungshilfe für die Verhandlungen übersende er ihm die beiliegende Instruktion. Ebd., fol. 263a u. b. Konz.
a
–a Hinzugefügt.
b
–b Korrigiert aus: oder sein geschickten.
c
–c Korrigiert aus: sein geschickten.
d
–d Korrigiert aus: seine.
e
–e Hinzugefügt.
f
–f Korrigiert aus: Würde ksl. Mt.
g
–g Korrigiert aus: hulf.
h
–h Korrigiert aus: durch unsern geschickten, den wir in etlichen unsern sachen bey ksl. Mt. haben, bey seiner Mt. vleyssigen lassen, solche hulf bey seiner Mt. abzutragen, in zuversicht, dasselbig bey ksl.