Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Nr. 1029 Hans Ungelter d. Ä. (Esslinger Ratsherr) an Bm. und Rat von Esslingen – [Augsburg], 26. Juni 1517 (fritag nach Johannis)
Stuttgart, HStA, H 53 Bü 89, o. Fol., Orig. Pap. m. S. (aus den Schwäbischen Bundesakten der Rst. Esslingen).
Hat heute erfahren, dass sich der Ks. in Rothenburg ob der Tauber aufhält und mit den ihm vom Reich zugesandten reisigen Knechten verhandelt. Dem Vernehmen nach will er nach Nürnberg weiterziehen. Er hat die drei Hauptleute des Schwäbischen Bundes beauftragt, eine Bundesversammlung nach Nördlingen einzuberufen, zu der er Räte schicken wird. Die Zusammenkunft ist für den 26. Juli (sontag nach Jacobi) anberaumt und dem Ks. benannt worden. Ob er den Termin akzeptieren oder einen anderen bestimmen wird, kann niemand sagen. Und sol der reichstag zu Menz fur sich gen.
Nr. 1030 Wilhelm von Rappoltstein (ksl. Hofmeister) und Gabriel Vogt (ksl. Kammersekretär) an Ks. Maximilian – Augsburg, 2. Juli 1517
[1.] Ergebnisloses Ende der hiesigen Versammlung des Schwäbischen Bundes; [2.] Vorschlag der Bundesstände für eine weitere Zusammenkunft am 25. Juli; [3.] Bitte an den Ks. um Bescheid.
Marburg, StA, Bestand 3 Nr. 373, fol. 3–4, Orig. Pap. m. S. und eigenhändigen Unterschriften (Vermerke: Zu handen H. Johann Renners etc.; cito, citissime).
[1.] /
[2.] Dann der zeit halben des furgenomen pundstags zaigen sy glaublich an, das die kürzer weder [= als] auf die zehen oder zwelf tag nit abgeschniten werden mug, dann die haubtleut haben gnug zu schaffen, die brief zu vertigen und auszuschicken und die stend, anzukumen auf St. Jacobstag [25.7.17], der von sambstag nechstkünftig [4.7.17] über drey wochen ist. /
[3.] Als die Bundesstände ihre unverzügliche Abreise ankündigten, konnten sie beide sie bewegen, noch bis morgen Mittag zu bleiben, damit zwischenzeitlich weitere Anweisungen des Ks. eingeholt werden können. Aber eur Mt. sol nit gedenken, daz es die maynung hab, daz eur Mt. ietz ainich handlung oder den pundstag kürzer weder auf Jacobi erlangen mug, sunder allain, das sich eur Mt. entsliess, ob eur Mt. die sachen, so eur Mt. mit dem pund zu handlen hat, inen ietzo in der versamblung furhalten lassen well, den pundstag darauf auszuschreiben oder aber dieselben sachen allain den dreyen haubtleutn, die hie pleiben, zu erkennen geben (als auch gnug ist), dann dieselben haben bevelh, solh eur Mt. maynung zu ver /
Nr. 1031 Hans Ungelter d. Ä. an Bm. und Rat von Esslingen – [Augsburg], 3. Juli 1517 (fritag St. Ulrichsabent)
Stuttgart, HStA, H 53 Bü 89, o. Fol., Orig. Pap. m. S. (aus den Schwäbischen Bundesakten der Rst. Esslingen).
Der Ks. hat am 1. Juli (Unser Lb. Frauen abent) seinen Hofmeister (Wilhelm von Rappoltstein) und seinen Kammersekretär Gabriel Vogt zu den in Augsburg versammelten Ständen des Schwäbischen Bundes geschickt und diesen sagen lassen, es sei zwar auf sein Ersuchen hin zum 25. Juli (Jacobi) eine Bundesversammlung nach Nördlingen einberufen worden, doch seien zwischenzeitlich für das Reich und den Bund derart wichtige Umstände eingetreten, dass man nicht bis zum genannten Termin warten könne. Die Bundesstände sollten daher unverzüglich nach Nördlingen aufbrechen oder, falls dies wegen wichtiger Angelegenheiten nicht so rasch möglich sei, wenigstens bis in zehn oder zwölf Tagen dorthin kommen. Die Bff. (Georg) von Bamberg, (Gabriel von) Eichstätt und (Christoph von) Augsburg, die Hgg. Wilhelm und Ludwig von Bayern sowie Mgf. Kasimir von Ansbach-Kulmbach würden ebenfalls erscheinen.1Die Bundesräte antworteten darauf, sie hätten keine ausreichende Vollmacht, um hierüber eine Entscheidung zu treffen, wollten aber das Ersuchen an die Bundesstände weiterleiten. Daraufhin ist heute eine Nachricht des Ks. eingetroffen mit der Aufforderung, bis zum 4. Juli (morgen St. Ulrichstag) in Augsburg zu bleiben, da er selbst dorthin kommen werde. Was er vorbringen will, ist nicht bekannt.
In der Angelegenheit der Kaufleute, denen ihre Waren im pfälzischen Geleit weggenommen worden sind, erklärten zwei Abgesandte Kf. Ludwigs von der Pfalz, dieser sei bereit, das recht vor dem pund zu nemen. Dies wollten die Geschädigten nicht akzeptieren, weil die pfälzischen Vertreter keine Vollmacht besaßen. Ihnen wurde gestattet, die Sache heimzubringen und binnen vierzehn Tagen den Bundeshauptleuten Antwort zu geben.