Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1556/57 bearbeitet von Josef Leeb
Religionskolloquium: Übernahme des Präsidentenamtes möglichst durch den Kg. persönlich, andernfalls Verordnung eines Stellvertreters nach Gutdünken des Kgs. Vorgaben für die Stellvertreter der reichsständischen Assessoren. Benennung der Kolloquiumsteilnehmer beider Religionsparteien. Finanzierung der Teilnahme. Strittige Möglichkeit gegenseitiger Einwände gegen die jeweiligen Teilnehmer.
Zunächst Beratung zum empfohlenen Veranstaltungsort Worms. Umfrage. Einhelliger Beschluss: Billigung.
Präsidentenamt: Kg. lehnt die persönliche Übernahme ab und will einen Stellvertreter verordnen.
Kurköln: Idem.
Kurpfalz: Were nutz und gut gewesen, da konig selbst hette presidiert, a–nit auß ursachen, das ire Mt. vil guts schaffen konnen, sonder das auch ire Mt. destomehr berichts zuempfahen gehabt–a. Und dweil zuverhoffen, krieg mochten sich darzwischen stillen3, so solle konig nochmals zupitten [sein], unangesehen einiger verhinderung sich selbst darzugeben. Aber da es ye nit gesein konte: Wiewol sie nit zweiveln, konig werde einen unpartheyischen verordnen, so solte doch konig umb den konig zu Behem oder den hertzogen zu Gulich, an ire stat zuordnen, zuerpitten sein.
Bayern: Solt inen nit zuwider sein, das konig nochmals solte gepetten werden, unangesehen ob schon die zeit muste erstreckt werden biß etwo in den winter. Wo es nit zuerhalten, b–alßdan konig heimbzustellen die personen–b.
Österreich und alle folgenden katholischen Stände votieren sodann wie Bayern und die geistlichen Kff. Die CA-Stände schließen sich Kurpfalz an.
Umfrage zur Empfehlung des Kgs., dass die Assessoren Vertreter substituieren sollen.
Kurtrier, Kurköln: Billigung.
Kurpfalz:
Kursachsen: Wie Pfaltz, mit dem anhangk, das den substituten eim yeden etwo ein rathe mochte zugelassen werden.
Kurbrandenburg: Wie Pfaltz und Sachssen, yedoch chur- und fursten zuersuchen wie konig4.
Kurmainz: Vergleichen sich mit der kgl. Mt. bedencken. Obe zu specificieren, was es für personen sein sollen: Solt inen nit zuwider sein, das gesetzt werde, das es prelaten, ansehenliche von dhumb capitteln, graffen oder hern seyen. Consiliarios anlangendt: Solt inen auch nit zuwider sein wie Pfaltz und Sachssen.
Salzburg: Wie Meintz.
Österreich: Vergleichen sich mit konig, und das das wort „ansehenlich“ werde declariert wie per Meintz. Consiliariorum halben wie die andere, alß Meintz.
Beschluss: Wie Quintuplik des Kgs., doch mit der erclerung, das die substituten solten ansehenliche personen [sein], auß prelaten, dhum capitteln, graffen oder hern zunemen, und das den substituten zuzelassen, ein oder zwehen rethe zu sich zu ziehen. Item anzuhangen, man wel sich versehen, chur- und fursten werden selbst personlich erscheinen und sachen beiwonen.
/2146 / [Kurmainz proponiert:] Kg. fordert, noch beim RT die Teilnehmer am Kolloquium festzulegen und die Finanzierung zu klären.
Umfrage. Beschluss: Beide Religionsparteien sind bereit, ihre Teilnehmer sofort zu benennen.
Für die katholischen Stände werden die in der Separatsitzung am 3. 3. festgelegten Teilnehmer namhaft gemacht7 . Die Ersatzleute für die Theologen werden hier jedoch nicht verlesen. Und haben sich die drei gaistliche churfursten eins assessors zuvergleichen8.
Assessoren: 1) Kf. August von Sachsen; 2) Hg. Christoph von Württemberg.
Je einen Auditor stellen: 1) Das kfl. und f. Haus Pfalz. 2) Das kfl. und f. Haus Sachsen10 . 3) Das kfl. und f. Haus Brandenburg11 . 4) Beide Hgg. von Pommern. 5) Der Lgf. von Hessen. 6) Alle Gff. und Hh. der CA.
Kolloquenten12
: 1) Philipp Melanchthon; 2) Johannes Brenz, Präpositus zu Stuttgart; 3) Erhard Schnepf, Prof. und Superintendent in Jena; 4) Johannes Machabaeus Scotus, Superintendent in Holstein;
Adjunkten: 1) Mag. Heinrich Stoll, Prof. in Heidelberg; 2) Andreas Musculus, Prof. in Frankfurt/Oder; 3) Joachim Mörlin, Superintendent in Braunschweig; 4) Johannes Marbach, Superintendent in Straßburg; 5) Mag. Victorinus Strigel, Prof. in Jena; 6) Mag. Jakob Runge, Prof. in Greifswald.
Notare: 1) Paul Eber, Prof. in Wittenberg; 2) Jakob Andreae, Superintendent zu Göppingen.
Ersatzmann für die Notare: Theoderich Schnepf, Prof. der Theologie in Tübingen.
Kurtrier: Liessen es bei den benampten personen pleiben und hielten es darfür, das kein thail dem andern hierin maß zugeben.
Kurköln: Idem.
Kurpfalz: Wiewol ein thail dem andern kein maß der personen halben zugeben, so solten sie doch also qualificiert [sein], das sie gotsfortige [!], fridliebendt etc. sein. Dweil sie dan disser personen aller13 keine kuntschafft, wolten sie bedacht daruber nemen. Underhaltung: Stehet, das ein yede religion ire personen underhalte.
Kursachsen, Kurbrandenburg: Wie Pfaltz.
Kurmainz: Hetten es für unnotturfftig geacht, weiter
Salzburg, Bayern, Österreich: Wie Mainz.
[Beschluss:] Vertagung.