Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[1.] Ersuchen des Ks. an die in Mainz versammelten Reichsstände um ihr Erscheinen in Augsburg; Unklarheit über die weitere Verwendung der reichsständischen Hilfe (gegen Franz von Sickingen); [2.] Geplantes ksl. Achtverfahren gegen Hg. Ulrich von Württemberg; Vermittlungsangebot der Reichsstände; [3.] Verlangen des Ks. an die Bundesstände nach dem 50. Mann.
Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden, Akten, A 123 Nr. 10, Prod. 5, Orig. Pap. m. S.
[1.] […] Als wir die sachen ansehen, so wird es vast ein langer tag aus nachfolgenden ursachen: Die ksl. Mt. hat gen Meinz geschriben [Nr. 923 [9.]] und lest die stend auserhalb der Ff. perschon, den er anheims erlaubt, doch das sie ire ret schiken, alle hieher [nach Augsburg] erfordern. Die sollen den weg, so ir Mt. heraufgezogen ist, annemen und durch euer weisheit und ander krigsfolk pis gen Rotenburg vergleit werden. Und nachdem sein Mt. auch anzeigt, er hab ein anstall [= Stillstand] mit Franzischcus von Sikingen angenumen, wissen wir nit, ob alsdann das krigsvolk anheims gelassen oder ob man den uncosten lenger leiden müss. Wir wollen aber mit den stetten des bunts davon ratschlahen, ob ichtz darin zu handeln wer, nachdem wir vernemen, das sich etlich Ff. mit einem geringen haben abkauft, das sie des schikens gar erlassen sind worden.
[2.] Die ksl. Mt. hat auch den Ff. hie angesagt, das ir Mt. [Hg. Ulrich von] Wirtemberg hab zitiert, der meinung, wider mit der acht gegen im zu procediren. Darin die Ff. und die reichsstend müsten urteil helfen geben, wiewol die büntischen dannoch nichtzdesterweniger pey ksl. Mt. anhalten und pitten, inen gütliche handlung zu gestatten. Darin erzeigt sich aber ir Mt. pisher so hitzig und ernstlich, also das wir das end hierin noch nit wissen zu wedenken.
[3.] Darneben so helt auch ksl. Mt. umb die buntshilf an, und des 50. mans halber gibt er zu versten, das ir Mt. auch alle andere stend des Reichs durch mandata darzu gedenk zu pringen. Versten wir darfür, als woll ir Mt. sehen, wer darauf gehorscham oder ungehorscham erscheinen woll, wiewol wir vernemen, das auf dem reichstag zu Meinz solch wegern durch die stend des Reichs daselbst [ab]geleint sey. […] Datum Augschpurg am montag nach St. Peterstag ketenfeir 1517.1