Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[1.] Weitere Bemühungen um die Teilnahme EB Richards von Trier am Reichstag; [2.] Termin seiner eigenen Ankunft in Worms; [3.] Auftrag zur Fortsetzung der Verhandlungen im Konflikt der Hgg. Wilhelm und Ludwig von Bayern.
Innsbruck, TLA, Maximiliana XIV Karton 39 6. Teil/g, fol. 423a–424b, Konz.
[1.] Bekundet seine Zufriedenheit mit den Verhandlungen, die sie mit den in Worms befindlichen Gesandten EB (Richards) von Trier geführt haben (vgl. Nr. 220). Und geben euch daruf zu erkennen, dieweil des gemelten von Trier secretari [Johann Liesch]an Weigand von Dinheim stat zu demselben von Trier gezogen ist, ine zu bewegen, zu uns auf den reichstag gein Wormbs zu ziehen, bedunkt uns nit not sein, das ir Weiganden von Dinheim gleicherweys zu dem von Trier vertiget, sunder ir sollet Jan von Eltz und Weiganden von Tinheim bis auf unser zukunft gen Wurmbs mit den pesten fugen aufhalten. Darzu wollen wir auch zuvor des von Trier antwurt auf des secretari handlung erwarten.
[2.] Was ihre Empfehlung, er möge sich persönlich zum Reichstag begeben, betrifft, so hat er sich entschlossen, am 15. Februar (suntag invocavit schirst) in Worms einzureiten, außerdem EB (Uriel) von Mainz, Kf. Ludwig von der Pfalz und andere aufgefordert, ihn dabei zu begleiten. Weist seine Räte an, bis dahin nach ihrem Gutdünken das Bestmögliche zu tun und ihre Berichte zu Händen des Kanzlers Zyprian von Serntein zu übersenden. Hat diesen angewiesen, in seinem Namen darauf zu antworten.
[3.] Hat ihnen bekanntlich befohlen, mit den Räten der Hgg. Ludwig und Wilhelm von Bayern über die Zwistigkeiten beider Ff. zu verhandeln, vermutet allerdings, dass dies nicht möglich gewesen ist, da Dr. Sebastian Ilsung hierher zu ihm gekommen ist und die übrigen Räte Hg. Wilhelms ohne diesen keine Verhandlungen führen wollten. Hat deshalb Dr. Ilsung gestern abgefertigt, der voraussichtlich bald in Worms sein wird. Weist demzufolge die Räte an, rasch in besagter Streitsache tätig zu werden und nicht auf sein Eintreffen zu warten.