[1.] Übersendung des Abschieds zu Zeitz; Auftrag zur Erlangung der Reichsacht gegen Ernst von Brandenstein und Wolf von Herbilstadt; [2.] Bereitschaft zur persönlichen Teilnahme am Reichstag.
Meiningen, StA, GHA, Sektion I, Nr. 1574, fol. 40a u. b, Konz.
[1.] /40a/ Hg. Georg von Sachsen hat die beigefügte (nicht vorliegende) Antwort uf die handelung, so zwissen dem Kf. [Friedrich] und Hg. Hansen [von Sachsen] und uns uf dem gehalten tag zu Zeyzs abgeredt ist2, übersandt. Weist demzufolge Schaumberg an, länger in Worms zu bleiben und sich beim Ks. oder beim Reichskammergericht zu bemühen, dass gegen Ernst von Brandenstein und alle seine Helfer die Reichsacht verhängt wird. Gleiches soll auch mit Wolf von Herbilstadt geschehen. Außerdem soll ein nachdrückliches ksl. Mandat an die Ff. von Sachsen ergehen, seinen Feinden und Beschädigern keinen Aufenthalt in ihren Ftt. zu gewähren.
[2.] /40b/ Auch wollet uns uf daz forderlichst, ab der reychstag sein vorganck zu Wurms gewin oder ob der an ein ander ort berempt wurd, verstendichen. So wollen wir uns hinab ine eygener person zu euch fugen, uf dem reychstag unser sach selbst bey ksl. Mt. mit euer hulf handeln oder an andern ortern, so wir ksl. Mt. westen zu bekommen, seyner Mt. nachvolgen, unser sach nach dem besten handeln. […]