Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Auftrag zur Übergabe verschiedener Schriftstücke zum Streit mit Elisabeth Forner an Dr. Peter Kirser; [2.] Zustimmung zum übersandten ksl. Vermittlungsvorschlag; Weisungen für sein weiteres Vorgehen.

Nördlingen, StadtA, Missivbuch 1513, fol. 51a–52b, Kop.

[1.] /51a/ Heute Morgen hat Dr. Johann Rehlinger die (nicht vorliegende) Instruktion, wie die Sache mit der Fornerin vor den ksl. Räten sowie dem Reichskammerrichter (Gf. Sigmund zum Haag) und den Gerichtsbeisitzern betrieben werden solle, zusammen mit verschiedenen Schriften und einem (nicht vorliegenden) Begleitschreiben übersandt. Darin ist die Rede von dem 1510 aus Augsburg zugesandten ksl. Missive von wegen unsers tayls peenfalls, den wir der frauen irer Mt. zu undertenigem gefallen nachzulassen verwilligt. Übersenden dieses Schreiben mit der Weisung, es /51b/ sampt der handlung aller, im beyligenden ledersäcklin ligend,Dr. Peter (Kirser) zu übergeben und ihn zu bitten, die Angelegenheit bestmöglich zu behandeln und darüber zu berichten. Werden Dr. Kirser dafür zur rechten Zeit belohnen.

[2.] Aber, lb. Bm., so benanter H. Dr. Johann Röhlinger in berurter seiner schrift bey anderm meldt, wo es uf das erst mittel, wie die gemelt euer yetz zugeschickt ksl. schrift [liegt nicht vor], zu Augspurg ausgegangen, weißt, komen solt, das sein rat were, dasselbig, wie das dieselb schrift anzaigt, nit abzuslagen etc., dasselbig ist /52a/ unser mainung, will uns auch ganz wol gefallen. Und wiewol im selben articul weiter hangt, das uns all expens one das, was sich in die canzley zu geben gepürt, wie denn uf dem vergangen reichstag zu Trier zum tayl davon gehandelt ist1, nachzulassen schwer gnug sey etc., möchten wir gedulden, es belibe bey der urtayl, derhalben zwüschen unser und ir gesprochen. [Ihr] solt auch darauf ligen und tringen, lengst ir mügt. Wo es aber ye anders nit sein kündt oder möchte, so wolt derhalben handlen und nachgeben, wie ir uf egemeltem reichstag zu Trier gewilligt habt, doch hindangesetzt, was wir aus der canzley irthalben zu haben nottürftig sein oder werden, das si uns deshalben entheb und darzu mit tutores und pflegern nottürftiglich quittiert, in maß sich gepürt und ir vormals von uns der ding halben zu verschiner weilen abgefertigt worden seyt.

Anmerkungen

1
 Über diese Verhandlungen auf dem Trierer Reichstag 1512 gibt es bei Seyboth, Reichstagsakten 11 keinen Nachweis.