Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Orig. Pap. m. S.: Magdeburg, LHA, Standort Wernigerode, A 37b I, I 3 Nr. 6, fol. 47.

Konz.: Erfurt, StadtA, 1–1/XXI-1a-1c vol. 1/2, fol. 183a–184a.

Antworten auf EB Albrechts (nicht vorliegende) Mitteilung, dass der Tag zwischen ihm und ihnen einerseits sowie den Hgg. von Sachsen andererseits vom Ks. auf den 3. März (montag nach letare) verschoben worden sei und er seine Statthalter zu Mainz angewiesen habe, Räte dorthin zu schicken, die geplanten Güte- oder auch Rechtsverhandlungen würden so kompliziert werden, dass sie dabei auf sich allein gestellt wohl chancenlos wären. Auch sei zu befürchten, dass ihre Delegierten ohne Begleitung durch die Kurmainzer Räte nicht wirklich sicher über Land reisen könnten. Bitten deshalb EB Albrecht, ihre Angelegenheit wie seine eigene zu betrachten, einige seiner führenden Räte und dazu Dr. (Hartmann von) Windeck, Schultheiß zu Mainz, der ihnen schon auf mehreren Reichstagen geholfen hat, zu verordnen, mitzuteilen, wo diese Delegierten mit den Erfurter Abgesandten zusammentreffen werden und auch anzugeben, wo der Ks. zum benannten Termin zu finden sein wird. Außerdem möge der EB bei den Hgg. von Sachsen um Geleit für die Erfurter Gesandten nachsuchen, damit sie sicher durch sächsisches Gebiet reisen können.1

Anmerkungen

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 Mit Schreiben aus Halle vom 7. Februar 1516 (donnerstag nach dem sontag esto michi) antwortete EB Albrecht, da am 11. Februar (montag nach invocavit) eine Versammlung des Schwäbischen Bundes in Augsburg stattfinden werde, zu der er seine Räte geschickt habe, könnten diese zwar nicht zusammen mit den Erfurter Delegierten reisen, doch habe er sie angewiesen, die Vertreter Erfurts zu beraten, diesen außerdem einen ksl. Geleitbrief zu verschaffen und ihn an sie zu übersenden. Er selbst habe die Hgg. von Sachsen um Geleit für die Delegierten aus Erfurt ersucht, obwohl er nicht glaube, dass sie es benötigten, da sie ja vom Ks. geladen seien. Nachdem in der ksl. Zitation kein Ort angegeben sei, an dem die Anhörung stattfinden solle, könne er dazu keine eindeutige Aussage machen, gehe aber davon aus, dass sie in Augsburg erfolgen werde, wo sich der Ks. aufhalte und weil dorthin sowohl eine Versammlung des Schwäbischen Bundes als auch ein Reichstag ausgeschrieben seien. Die Erfurter Gesandten sollten deshalb ebenfalls nach Augsburg kommen. Dr. Hartmann von Windeck habe er angewiesen, die Vertreter Erfurts auf dem Gerichtstag zu unterstützen. Erfurt, StadtA, 1–0/A IX-6a vol. 5, Orig. Pap. m. S. Hierauf antworteten Bm. und Rat von Erfurt am 13. Februar 1516 (mitwochen nach invocavit), da der Termin des anberaumten Gerichtstages nahe, sie aber in Ermangelung eines Geleits nicht sicher reisen könnten, bäten sie EB Albrecht flehentlich, ihnen sowohl bei den Ff. von Sachsen als auch beim Ks. einen Geleitbrief zu verschaffen. Letzterer solle ihnen durch einen ksl. Herold oder eine andere zuverlässige Person zugebracht werden, wie dies bereits früher geschehen sei. Beilage: Nachdem sie bei niemandem sonst Beistand erwarten können, bitten sie darum, in Augsburg durch führende Kurmainzer Räte unterstützt zu werden. Ebd., 1–1/XXI-1a-1c vol. 1/1, fol. 164b–165a, Konz.