Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Nichteinkleidung der Söldner; Fortsetzung der Beratungen über weitere Vorbereitungsmaßnahmen.

Frankfurt a. M., IfStG, Ratschlagungsprotokoll 1510–1517, fol. 298a, Orig. Pap.

Als die röm. ksl. Mt., unser allergnst. H., mandata [Nr.613] usgehen [ließ] und darin geboten, uf Gregorii [12.3.17] nechst im felde vor Wormbs ein iglicher mit seine[m] anslag, zu Hagenauwe ufgesetzt, erscheinen soll,[ist] dieß dan von einem erbarn rat den ksl. commissarien also zugeschrieben. Darauf in der ratslagung allerley handelung und rede gehapt und fur gut erstlich angesehen, das man diejenige, so us und vor Wormbs zu ziehen verordenet werden, nit kleiden solle, und ob dem reisigen houptmann und den soldener[n], sich zu rüsten und geschickt zu machen, zu sagen, auch den cloister[n] um wagen zu schryben gut sy etc., solichs nach mittage zu einer uher mit rat der reidemeistere ferner ratsleglich furnemen.