Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Köln, Historisches A., Best. 50A 44/8, fol. 13, Orig. Pap. m. S.

Liegen hier in Oberwesel mit ihrem Kriegsvolk in Erwartung eines ksl. Bescheids und übersenden abschriftlich ein durch den ksl. Hofmarschall (Leonhard Rauber) zugeschicktes ksl. Mandat (Nr.708) Da sie jedoch ohne Befehl von Bm. und Rat weder aufbrechen noch sonst etwas unternehmen wollen, bitten sie um entsprechende Anweisungen. Nachdem (Hermann) von Goer (Hauptmann des Westfälischen Kreises) beim Hofmarschall in Mainz gewesen ist, ist zu vermuten, dass beide gern hinuf weren, daß sie solchs villicht ordiniert mochten haben. Wo aber uwer Gn. meynung seyn wurde, daß wir hinuf rucken wurden, so beclagen sich ritter unde knecht, bey dem solde nit zu behelfen.1

Anmerkungen

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 Mit Schreiben vom 19. August 1517 antworteten Bm. und Rat von Köln, die an beide Hauptleute ergangene Aufforderung, mit ihren Berittenen und Fußknechten von Oberwesel nach Mainz zu ziehen, missfalle ihnen außerordentlich, weshalb sie sich an den ksl. Hofmarschall Leonhard Rauber gewandt hätten. Die Hauptleute sollten daher mit ihrem Kontingent bis auf weiteren Bescheid in Oberwesel bleiben. Köln, Historisches A., Best. 20A A 49, fol. 116a u. b, Kop. – Mit Schreiben vom selben Tag teilten Bm. und Rat von Köln Rauber mit, die Umsetzung des ksl. Ersuchens sei für Köln mit großen Schwierigkeiten verbunden. Rauber möge deshalb nicht auf die Ausführung der Weisung drängen, sondern sie auf sich beruhen lassen. Ebd. fol. 116b–117a, Kop. – Am 22. August 1517 schrieb Rauber an Schinker, nachdem alle anderen reichsständischen Kontingente dem ksl. Mandat Folge geleistet hätten, hätte er nicht erwartet, dass der Hauptmann mit seinen Truppen den Gehorsam verweigere. Da er dies für ausgesprochen falsch halte, erteile er ihm im Namen des Ks. den Befehl, mit der Kölner Hilfe unverzüglich hierher (nach Mainz) zu den anderen Kontingenten zu kommen und sich am Geleit für die Reichsstände zu beteiligen. Falls er dies erneut nicht tue und den Reichsständen etwas zustoße, werde er sich gegenüber dem Ks. verantworten müssen. Im Übrigen sei mittlerweile der Anstand mit Franz, der sich nennt von Sickingen (vgl. Nr.806809), von Ks. und Reich angenommen worden, sodass der Zug der Kölner Truppen nach Mainz gesichert vonstatten gehen könne. Ebd., Best. 50A 44/8, fol. 15, Orig. Pap. m. S.