Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

A  Ausgburg StA, Reichsstadt Nördlingen, Münchner Bestand, Lit. 49, unfol. (Ausf.); DV: praesentatum Regenspurg 23. Julij anno 41.

B  koll. Nördlingen StadtA, Missiven-Konzepte 1541, fol. 133r–138v (Konz.).

C  koll. Nördlingen StadtA, Missiven 1541, fol. 119r–120r (Kop.).

Haben das Schreiben Vogelmanns vom 7. Juli [Nr. 841] erst am 17. Juli, seine Schreiben vom 14. [Nr. 870] und 16. Juli [Nr. 878] am 18. Juli erhalten.

Sovil nun das erst schreiben und des Kf. von Brandenburg getreuhertzigs, wolmainend gepflegen underhandlung, von wegen der begerten eylenden turckenhilf bey den protestanten geuebt etc., belangen thut, hetten wir gleichwol vermaint, die protestirenden stend solten gemelts churfursten wolbedächtlich a furgeschlagne, unbeschwerlich und annembliche mittel–a kainswegs gewaygert, sonder sich ksl. und kgl. Mt. zu underthenigsten ehrn und gefallen darin unverweißlicher gepür bezaigt und erwisen haben. Aber wie dem, dweil es bey inen, sonderlich Sachssen, Hessen, Straßburg, Augspurg und dero anhengern nit verfolg erlangen wollen, muessen wir es in seim werd beruhen lassen und seien noch des bestendigen gemuets, das ir die eilend türckenhilf, wo mer stett diser religion willen geben, laut unserer vorgethonen schreiben, an euch, stattschreiber, außgangen, dero ir euch wol zu halten wissen, auf ksl. Mt. zusagen bewilligen sollen etc.

Uf das ander schreiben, den 16. Julij außgangen, geben wir euch zu erkennen, das uns wolgefellig, das ir, stattschreiber, euch gegen den protestanten unsers bevelchs haben hören lassen. Bey demselben unserm bevelch wollet also beharrlichenb bleiben und euch mit den protestanten ferrer oder weitter, dann sovil die religion und glaubenssach belangt, nit ein- noch euch des cammergerichts reformacion etc. nicht irren lassen.

Wenn sie das Mandat über den Mühlenbau bei Obernburger erlangen können, sollen sie sich darum bemühen, wenn nicht, sollen sie es bei dem alten Mandat bleiben lassen. Sollen mit Hans Walter von Hürnheim über die Siegelung der Urkunde über den Kauf von Lierheim verhandeln. Reinhard Heyber und den Juden Falk betreffend, verweisen sie auf ihre früheren Anweisungen.

Landgraben betreffend: Wenn sie die gewünschte Privilegierung cohne weiteres Supplizieren auf der Basis des zu Brüssel erfolgten Bescheids erhalten können, sollen sie sich darum bemühen, wenn nicht, wollen sie es bei ihren alten Freiheiten bleiben lassen. Auf keinen Fall sollen sie erneut supplizieren.

Handschmirbens halb etc. lassen wirs diser zeit bey unserm vorigen schreiben beruhen.

Betreffend die Münzfreiheit, haben sie hinreichende Weisung. Sollen nochmals schriftlich darum anhalten. Wo aber solchs je nit geen wölt, wollen wir diser zeit auch nit hart darnach fechten.

Den puncten, cammergerichtsreformacion betreffendt, wissen wir euch diser zeit sattern bericht ferrer nit ze thon, sonder söllent euch unsers schreibens, derwegen an euch, stattschreiber, geschehen, halten und euch derhalb in ainich protestacion nit einlassen, sonder, weß die protestanten hierin gesint sein, eur aufmercken haben, dasselbe uns jederzeit furderlich zuschreiben und daruff ferrern bericht gewertig sein, dann wir gedencken, derwegen mit inen kainswegs eintzesetzen.

In den Sachen Giengens, Aalens und Bopfingens haben sie Weisung. Werden den drei Städten Kopien der Regensburger Verhandlungsakten mitteilen.

Vogelmann weiß, was sie in Sachen Ainkurn durch H. Johann Fernberg, kgl. Mt. obersten secretarien etc., rath und furderung ze handlen gesinnt.Wolf Graf wird Vogelmann über seine Verhandlungen mit Dr. Hepstein informieren. Auf dieser Grundlage werden sie weiter vorzugehen wissen. Schicken auch Kopie des Gutachtens ihres Syndikus Dr. Balthasar Langnauer, das gleichwol unsers erwegens seicht genug ist. Wenn sie andere und bessere Mittel und Wege als Langnauers Vorschläge ausmachen können, sollen sie dementsprechend verfahren, ungeachtet des Gutachtens Langnauers. Wenn sich aber die Sache sehr schwierig anlässt, müssen sie darauf bedacht sein, nicht in die Ungnade des Kaisers zu fallen, und die ksl. Kommission abwarten.

Betreffend die Fürbitte Götz von Berlichingens und anderer vom Adel, schließen sie sich den Städten Augsburg, Nürnberg und Ulm, die für Amnestie eintreten, an.

Ferrer und sovil das dritte eur, stattschreibers, schreiben, den 14. Julij außgangen, und nemlich den reichsabschid und der protestanten daruber besorgende protestacion belangt, seyen wir noch der maynung, wie zum tail hieoben erzelt, uns mit den protestierenden in ainich protestacion mitnichten zu begeben. Darumb wollent nochmals laut euers habenden bevelchs den abschid anhören und im fall, das ir darin nichts beschwerlichs finden wurden, von unsertwegen annemen, wo aber derselbe etwas scharpf oder beschwerlich ergeen solte, mugent ir euch derhalb bey der mentzischen reichscanzley anzaigen und dilacion, solchs an uns gelangen ze lassen, bitten, dasselbe auch uns furderlichen bericht thon, inmassen ir beede euch hierin gestalten sachen nach der gepur wol ze halten wissen.

Sonst den andern inhalt und die sumarisch verzaichnus sampt den beygelegnen copien allerlay gehandelter sachen haben wir lengs vernomen, achten, dasselbe in jedem puncten besonder zu beantwurten, unsers tails unvonnötten sein, sonder wollen solchs ksl. Mt. und den stenden des reichs bevelchen und des abschids, wie gehört, erwarten. Darumb wollent hierin volent gedult und unserm guten vertrauen nach vleis haben, biß sich die handlungen zu end, als verhoffenlich bald geschehen wirt, ziehen. Und weil auch ir, stattschreiber, in disem eurm schreiben anregen, das ksl. Mt. bey denen von Worms und iren zugewandten stetten erfaren lassen, ob si die hilf nit willigen wurden, weß si alßdann ze thon gesynnt weren etc., soll uns auch nit zugegen sein, das ir, ob ir also abgesonderterweiß gleichsfalls angefragt werden, alßdann die hilf unsers tails auch bewilligen.

Hieneben schicken wir euch copias von zwayen schreiben, uns durch euch, stattschreiber, den 4. und 7. tag Julij zugesant, uff euer beger hiemit zu, die zu euerm prothocoll haben zu verleiben, d werden ir dann von den jetzigen euern schreiben auch copias notturftig, wollen wir euch dieselben uff euer beger auch zuordnen–d. [...] 1. Datum, 20. Julij anno etc. 41.

Zettel an Bgm. Wolf Graf: Haben sein Schreiben, weil sein Bote erkrankt ist, durch zwei Kaufleute erhalten. Den angekündigten Bericht über seine Verhandlungen mit Dr. Hepstein erwarten sie von ihm aus Regensburg. Soll auf jeden Fall in Regensburg bleiben, bis sie ihn weiter verständigt haben.

Zettel an Stadtschreiber Vogelmann: Besonder lieber stattschreiber, uff euern eingelegten zedel, Augustin Ainkhürn belangendt, seyen wir nochmals gesint, des kayserlichen beschaids eröffnung zu gewarten und uns zuvor und, ehe wir desselben inhalt nit bewisst sein, mit ime, Ainkhurn, in ainich güte nit zu begeben, inmassen unser jungst schreiben zu erkennen gibt, bey dem wirs nochmals bleiben lassen. Wollent also demselben gemeß handlen, des beschaids gewarten, den anhören, copi davon bitten und uns, sobald irs erlangen, zuschicken, uns darnach haben zu gehalten. Datum ut in litteris. Dem botten haben wir ain halben gulden verehrn lassen.

Anmerkungen

a
–a In B. korr. aus: fürgeschlagne mittel als leidenlich etc.
b
 In B marg. nachgetr.
c
 Dazu in B marg. nachgetr.: mit dem articul der straff umb freflung etc.
d
–d In B marg. nachgetr.
1
 Vgl. Bgm. und Rat von Nördlingen an Wolf Graf und Wolfgang Vogelmann, [Nördlingen], 1541 Juli 22, Nördlingen StadtA, Missiven 1541, fol. 121r–121v (Kop.): Haben Grafs Schreiben vom 18. Juli aus Nürnberg am 20. Juli und sein Schreiben vom 14. Juli am 21. Juli erhalten. Das durch Eilboten überbrachte Schreiben Vogelmanns vom 20. Juli [Nr. 887] haben sie am 21. Juli erhalten. Betreffend den ksl. Rezess und die ksl. Kommission in Sachen Ainkurn: Hatten gehofft, von ihrem Syndikus Dr. Balthasar Langnauer und Dr. Hepstein günstigere Ratschläge und förderlichere Vorschläge zu erhalten, die in den Verhandlungen mit dem Kaiser zum Erfolg oder doch zu einem Teilerfolg hätten verhelfen können. Haben aber beim Kaiser und seinen Räten weder Recht noch Billigkeit erhalten können. Da auch der jüngste Termin auf Ainkurns Supplikation so kurz ist, so muessen wir als ain arme comun und gehorsamme statt ksl. Mt. und des hailigen reichs annemmen, weß uns die zeit und das gluckh oder ungluckh furbildet. Wenn sie aus den Gutachten der beiden Doktoren und aus dem Ratschlag Fernbergers keine Mittel und Wege finden, die ohne Ungnade des Kaisers und seiner Räte mit Erfolg aus der Sache helfen können, sind sie entschlossen, wenn auch unfreiwillig, den ksl. Rezess und die ksl. Kommission anzunehmen. Sollen sich intensiv bemühen, mit Hilfe Fernbergers einen erfolgversprechenden Ausweg zu finden. Wenn dies nicht gelingt, sollen sie dem Kaiser oder seinen Räten anzeigen, dass Nördlingen Rezess und Kommission annimmt und die Ankündigung einer Tagsatzung durch den ksl. Kommissar, den Bf. von Augsburg, erwartet. Sollen den Bf. von Augsburg, wenn er noch nicht abgereist ist, über die ganze Streitsache gründlich unterrichten und ihm mitteilen, dass Nördlingen eine von ihm anberaumte Tagsatzung besuchen wird. Betreffend die Türkenhilfe und die von den Protestanten übergebene Schrift belassen sie es bei ihrem Schreiben, das ihnen der Stadtbote überbringt, muessen die sachen Gott und ksl. Mt., auch den kriegßräthen bevelhen. Andere Partikularsachen betreffend, verweisen sie auf ihr erwähntes Schreiben. [...]. Datum 22. Julij umb 11 Uhr zu mittag anno 41. [Zettel:] Dem Boten haben sie auf Rechnung 1 Gulden zustellen lassen. Dementsprechend werden sie mit dem Boten abzurechnen wissen, denn er hat Weisung, mit disem brief eylend ze lauffen.