Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Wien, HHStA, RK, Maximiliana 28 (alt 22) Jan.-Feb. 1513, fol. 123a–124b, Konz.

/123a/ Antwortet auf ein (nicht vorliegendes) Schreiben, darin ir mir anzeigt, welhermas die handlung bey meinem gn. H. Landgf. Wilhelm [von Hessen] durch die seinen gehandelt und ich desselben durch Herting Schencken, den canzler, gnugsam bericht werde,Boyneburg seien die jüngst auf dem Kölner Reichstag erfolgten Verhandlungen und die durch den Ks. zwischen Landgf. Wilhelm und dem hessischen Regiment getroffene endgültige Entscheidung1bekannt. Bey welher handlung ich auch, wie euch gut wissen, gewesen bin. Ich hab auch nach meiner verstäntnus nye anders kunden gedenken oder betrachten, dann solher ksl. Mt. spruch und entschaid sey aller billikait und erberkeit gemess. Und sonderlich, dieweil ksl. Mt. als baider parteien rechter herr und röm. Ks. solhen spruch und entschaid dermassen getan hat, so gebürt mir als irer ksl. Mt. diener, sovil mir muglichen ist, darinnen zu handlen und vleiss zu tun, daz solher irer Mt. spruch und entschaid gehalten und volzogen werden sol. Falls deshalb Boyneburg oder die anderen Mitglieder /123b/ des hessischen Regiments gehört haben, er habe den Vollzug des Schiedsspruchs verhindert, sollen sie der Behauptung keinen Glauben schenken. Und wiewol nach dem abschaid zu Collen und als ksl. Mt. herauf in die land kumen ist, allerlay irtumben eingefallen seyen, auch vorgemelter Landgf. Wilhelm durch sein gemahel [Landgf.in Anna d. Ä.] und ander villeicht vil beswerung anzeigt haben, dabey ich dann zu etlichen maln auch gewesen bin, aber dozumal in meinem beywesen hab ich von ksl. Mt. nye anders versteen künden, dann daz ir ksl. Mt. gnediglichen geneigt gewesen ist, dem spruch, zu Collen beschehen, volziehung zu tun. Hat zwischenzeitlich im ksl. Auftrag in wichtigen Angelegenheiten ins Oberland reisen müssen und sich deshalb nicht für den Vollzug des Spruchs einsetzen können, /124a/ aber nach seiner Rückkehr mit dem Ks. gesprochen und festgestellt, dass sich an seiner Haltung nichts geändert hat. Da er aus dem ihm zugesandten Schreiben ersieht, dass die Mitglieder des hessischen Regiments gewillt sind, dem Schiedsspruch Folge zu leisten, ist er gerne bereit, sich für sie einzusetzen, und versich mich genzlichen, ksl. Mt. werde auf heut, datum [14.2.13], herkumen /124b/ und entlichen in den obbemelten sachen handlen und sonder zweifel alles das, so zu volziehung des spruchs und entschaids dienen werde.

Der hessische Kanzler und die Regimentsmitglieder haben mitgeteilt, sie wollten aus Worms abreisen. Hat daraufhin Johann Renner gesagt, es wäre gut, wenn sie dort blieben und auf den Ks. oder dessen weiteren Bescheid warteten, dann bin ye der hofnung, daz solhs gar in kurz zu ende kumen soll.

Anmerkungen

1
 Siehe Nr.137, Anm. 1.