Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Weimar, HStA, EGA, Reg. C Nr. 252, fol. 34a–35a, Kop. (p.r.p.s; a.m.c.m.p.; Gegenzeichnung: G. Vogt).

Regest: Glagau, Landtagsakten, Nr. 60.

Hat wegen des Vollzugs seines auf dem Kölner Reichstag ergangenen Spruchs im Konflikt zwischen Landgf. Wilhelm von Hessen und dem hessischen Regiment1seine Räte zum Reichstag nach Worms beordert. Diese haben entsprechende Verhandlungen geführt, bei denen aber von euch zu baiden tailen etlich irrung und mißverstand eingefallen und erwachsen sein, dardurch dieselben unser rete die sachen und volziehung berürts spruchs on unsern weitern beschaid und bevelh nicht vertragen noch zu ende bringen mügen. Die ksl. Räte haben deshalb bei ihm angefragt, wie sie weiter vorgehen sollen, außerdem die Regimentsvertreter ersucht, in Worms zu bleiben, auf seinen Bescheid zu warten und ohne ihr Wissen nicht abzureisen, was diese aber dennoch insgeheim getan haben. Dies befremdet ihn außerordentlich, da er davon ausgehen muss, dass sie damit den Vollzug des Spruchs verzögern wollen. Da er nunmehr einen seiner Hofräte nach Worms geschickt und ihm aufgetragen hat, was in diesem Konflikt weiter unternommen werden soll, befiehlt er ihnen, ihre bevollmächtigten Vertreter mit den von den ksl. Kommissaren als Auslösung für Landgf. Wilhelm ins Spiel gebrachten 7000 fl. und etlichen weiteren Tausend fl., die durch ihre Verzögerung als zusätzliche Zehrungskosten Landgf. Wilhelms aufgelaufen sind, wieder nach Worms zu schicken und mit den ksl. Kommissaren weiter über den Vollzug des Spruchs zu verhandeln, damit der Landgf. baldmöglichst heimreisen kann.

Anmerkungen

1
 Siehe Nr.137, Anm. 1.