Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Marburg, StA, Bestand 2 Nr. 70, o. Fol., Kop.

Haben heute durch Johann von Morsheim und andere Räte Landgf.in Annas deren schriftliche Beschwerde, wonach das hessische Regiment mehrere Punkte des Wormser Abschieds (Nr.156), darunter die Erstattung der durch Konrad von Dernbach aufgebrachten 1100 rh. fl. sowie die Bezahlung des Solds, der Schulden und der Kleidung für ihre eigenen Diener und diejenigen ihres Gemahls (Landgf. Wilhelm d. Ä.), nicht einhält, mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Haben den Ks. während seines jüngsten Aufenthalts hier in Worms1über ihre Schiedstätigkeit in der hessischen Streitsache informiert, deshalben wir eur lieb und Gn. irer beger nach itzmals kein hilf, sonderlich dweyl unser mitcomissarien weggeritten und ksl. Mt. schriften uberantwort sein, tun noch beweysen kunden. Zweifeln aber nicht, der Ks. werde Landgf.in Anna auf ihr Anrufen hin bei den getroffenen Vereinbarungen gnediglich hanthaben und ir daruber nichts unbillichs zueziehen noch sie dawider dringen oder beschweren lassen. Haben zudem das hessische Regiment gemäß beiliegendem Schreiben2ersucht, die im Wormser Abschied enthaltenen Zusagen einzuhalten.

Anmerkungen

1
 Vom 18.–25. Juni 1513.
2
 In diesem ebenfalls am 26. Juli 1513 in Worms ausgefertigten Brief warnten die ksl. Kommissare das hessische Regiment, mit der Nichteinhaltung einiger Abmachungen des Wormser Abschieds den Unwillen Landgf.in Annas d. Ä. zu erregen, und mahnten sie, die Vereinbarungen vollständig zu erfüllen, denn schließlich habe das Regiment ihnen zugestimmt, außerdem handle es sich bei den monierten Punkten nur um Kleinigkeiten. Marburg, StA, Bestand 2 Nr. 70, o. Fol., Kop.