Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Kop.: Meiningen, StA, GHA, Sektion II, Nr. 448, fol. 94a u. b; Ebd., fol. 106a u. b.

Konz.: Ebd., fol. 107a u. b.

Der ksl. Kommissar Hartmann (von Kirchberg), Koadjutor des Stifts Fulda, hat den Ks. über den Ungehorsam Ernsts von Brandenstein informiert, der daraufhin aufgefordert wurde, sich am 20. Januar 1513 persönlich vor dem Ks. zu verantworten, sich von den Vorwürfen zu reinigen und weitere Maßnahmen zu erwarten. Er ist aber nicht erschienen und wird höchstwahrscheinlich auch nicht mehr kommen. Sein Ungehorsam und seine verächtliche Haltung sind mithin offenkundig. Bittet deshalb den Ks., gemäß der als beglaubigtes Vidimus vorgelegten Zitation die Acht und Aberacht gegen Ernst von Brandenstein, dessen Helfer und Anhänger zu verhängen und für Verstöße dagegen schwere Strafen wie etwa die Zahlung eines erheblichen Geldbetrags anzudrohen, damit Brandenstein und sein Anhang nicht erneut Unterstützung erhalten. Versichert, er werde seinerseits alles in seinen Kräften Stehende für den Ks. tun und ihm gehorsam sein.