Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Bamberg, StA, Markgraftum Brandenburg-Kulmbach-Bayreuth, Geheime Landesregierung Nr. 782, Prod. 17, Konz.
Antwortet auf den (nicht vorliegenden) Auftrag, Hans Truchseß unverzüglich mit Zehrgeld auf den Reichstag nach Freiburg i. Br. abzufertigen, er habe das entsprechende Schreiben dem mgfl. Kammerschreiber und dem Rentmeister vorgelegt, damit sie Truchseß das Geld aushändigten. Sie hätten jedoch geantwortet, der Mgf. habe ihnen strengstens und bei schwerster Strafe verboten, ohne seinen eigenhändig unterschriebenen Befehl irgendjemandem Geld zu geben. Deshalb wollten sie dies auch jetzt nicht tun. Außerdem handle es sich nur um eine Anweisung auf einem beigelegten Zettel. Weil vom mgfl. Hof viele solcher Schreiben ausgingen, wüssten sie nicht, ob der Befehl tatsächlich vom Mgf. stamme. Bittet in Anbetracht dessen und weil die Zeit drängt, Mgf. Friedrich d. Ä. möge eigenhändig mitteilen, wem wieviel Zehrgeld gegeben werden soll, außerdem die Kanzlei anweisen, in Geldangelegenheiten keinen Befehl ohne seine Unterschrift ausgehen zu lassen, damit Kammerschreiber und Rentmeister wissen, was sie zu tun oder zu lassen haben.