Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Verlesung der Aufzeichnung über die Verhandlungen des Ks. mit den Gesandten der württembergischen Landstände; [2.] Vortrag des Kredenzbriefs der württembergischen Gesandten und der Rechtfertigung Hg. Ulrichs gegen die ksl. Anschuldigungen; [3.] Übersendung dieser Stellungnahme an den Ks.; [4.] Abreise der Gesandten.

Wien, HHStA, MEA, RTA 3b Bd. Reichshandlung zu Mainz Ao. 1517, fol. 58a u. b, Kop.

[1.] /58a/ Auf dinstag nach divisionis apostolorum Ao. 1517 [21.7.17] haben die obgemelten ksl. rete meinem gn. H. Kf. [Albrecht von Mainz] etc. diese hiebysteckend schrift und die handlung, so unser allergnst. H., der röm. Ks., mit dem wirtembergischen ausschus gehabt hat [Nr.818], uberantwort. Das alles in der versamlung offentlich verlesen worden ist.

[2.] Alsbald darnach seind die wirtembergischen rete auch fur die versamlung kommen und haben anfenglich diese hiebygelegt credenz [Nr.824] uberlibert, nachfolgends diese geschrift [Nr.823], inhaltend die entschuldigung [für die] die beziht, dem [Hg. Ulrich] von Wirtenberg ufgelegt. Das alles nacheinander offentlich verlesen worden ist.

[3.] Nach verlesung solicher des von Wirtenbergs entschuldigen haben die geschickten einen abschied begert. /58b/Daruf ist inen durch den menzischen canzler [Dr. Johann Furderer] us bevelh der stende gesagt und dieser abschied geben, das die stende des von Wirtenbergs entschuldigung und verantwortung vernommen und die gern gehort und weren willens gewest, dieselben ksl. Mt. zuzuschicken. Dieweyl sie aber am ende derselben entschuldigungsschrift verstanden, das der von Wirtenberg solichs ksl. Mt. auch zugeschickt, so achten sie fur on not, dasselb seiner Mt. zuzusenden, der zuversicht, ksl. Mt. werde solicher verantwortung und entschuldigung gn. gefallen und gnugen haben und in die sach dermassen sehen und handeln, damit emporung und ander unrate, so daraus versehenlich erwachsen mocht, im Reich furkomen werde.

[4.] Daruf haben die geschickten den stenden des Reichs von ihres H. wegen mit gewonlichem erpieten dank gesagt und damit iren abschied genommen und hinweggangen.