Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Meiningen, StA, GHA, Sektion I Nr. 2129, fol. 175, Orig. Pap. m. S.
Teilt gemäß der Weisung Gf. Wilhelms, über die Vermittlungsbemühungen der mgfl.-ansbachischen Räte (Wolfgang von Bibra, Karl von Heßberg) auf dem Mainzer Reichstag in Sachen Güldenweinzoll zu berichten, mit, dass darüber aus folgenden Gründen nichts verhandelt wurde: EB (Albrecht) von Mainz und die Gff. (in der Wetterau) sprachen sich dafür aus, dass in dieser Sache öffentlich beraten werde, jedermann dabei zuhören könne und jede Seite die Beratungen durch einen eigenen Schreiber protokollieren lasse. Die hessischen Räte verlangten, dass die mgfl. Räte mit jeder Partei einzeln verhandelten, außerdem sollten die Gespräche nicht protokolliert, sondern ihr Inhalt sollte der Gegenseite nur mündlich mitgeteilt werden. Daraufhin trugen der EB und die Gff. am 20. Juli (montag nach divisionis apostolorum) den Reichsständen die gesamte Angelegenheit vom Anfang bis zum Ende vor, ließen auch die ksl. Deklaration1und andere nachfolgende ksl. Mandate verlesen und baten darum, der Forderung der hessischen Vertreter nicht zu entsprechen. Bei diesem Vortrag wollten die Hessen nicht dabei sein. Stattdessen übergaben sie am 21. Juli (nochfolgens dienstags) den Reichsständen ein langes Schriftstück (Nr. 855), in dem sie sich beschwerten, wie sie zurück beclagt seien worden, auch wie mein gnst. H. von Menz und die Gff. [bestrebt seien,] die Landgff. des zols, so sein Gn. [Landgf. Philipp] in beses ist, one erkentnus einiges rechtens zu entsetzen, mit erbietung, zu rechtlichem austrag zu kommen etc. Dies ist der gegenwärtige Stand der Dinge.