Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Wien, HHStA, MEA, RTA 3b Bd. Reichshandlung zu Mainz Ao. 1517, fol. 38a–39b, Kop.
Obwohl ihr Vater Hans von Flersheim keine Differenzen mit der Stadt Worms hat, auch den jetzt dort befindlichen Reisigen keine Veranlassung zur Klage gegeben, sie vielmehr bereitwillig in seinem Hof beherbergt und ihnen auf ihre Bitte hin Korn und andere Dinge vorgestreckt hat, in der Annahme, damit ein gutes Verhältnis zu ihnen zu gewinnen, sind am 4. Juli (St. Ulrichstag), d. h. während des derzeitigen Reichstags und der laufenden Bemühungen der Kff. um Beilegung der Wormser Fehde, etliche Reisige in den Hof ihres Vaters gekommen, haben die Aushändigung der Schlüssel zu allen Speichern und Kammern verlangt und erklärt, sie wollten mit dem Korn und allem anderen nach ihrem Belieben verfahren. Ihr Vater hat sich daraufhin an die Hauptleute gewandt, sie gebeten, sich nicht an seinem Besitz zu vergreifen, ein Rechtsverfahren vor dem in Worms ansässigen Reichskammergericht angeboten, sich zur Vermeidung von Gewaltanwendung zu einem Verhör durch die Hauptleute bereit erklärt, den Reichskammerrichter und die Gerichtsbeisitzer gebeten, ihn und seinen Besitz vor Angriffen zu schützen, sich zu Recht vor ihnen erboten und schließlich die Stadt Worms ersucht, keine Attacken gegen ihn zuzulassen, nachdem er doch sein Korn auf Treue und Glauben in die Stadt gebracht habe. Ungeachtet dieses Appells haben die Wormser die etwa 2000 Malter Korn im Hof des Vaters, von denen ein Teil ihm, Dr. Philipp von Flersheim, als Ertrag seiner Wormser Pfründen gehört, an die Bürgerschaft und die Juden von Worms verkauft, den Hausrat inventarisiert, den Hof konfisziert und dem Vernehmen nach veräußert. Derart erbarmenswert ist man mit einem Mann umgesprungen, der in seinen achtzig Lebensjahren Ks. Friedrich III., Hg. Karl von Burgund, Schwiegervater des jetzigen Ks., diesem selbst sowie Kff. und Ff. gedient, auch mit der Stadt Worms ein gutnachbarschaftliches Verhältnis gepflegt, sich ihrer Belange mit eigenen Mühen und Kosten angenommen und, soweit möglich, viele ihrer Differenzen beigelegt hat. Bitten deshalb die Reichsstände, Mitleid mit diesen großen Belastungen ihres Vaters und ihrer selbst zu haben und beim Ks. dafür zu sorgen, dass die Wormser das weggenommene Korn und Geld sowie den Hof ihres Vaters einschließlich des Hausrats zurückgeben bzw., falls sie veräußert sind, den Kaufpreis erstatten und dass sie außerdem nichts Nachteiliges gegen ihren Vater unternehmen. Im Gegenzug ist dieser bereit, sich vor dem Ks., dem Reichskammergericht, den ksl. Räten oder den Reichsständen zu verantworten. Bitten um eine Antwort.