Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[1.] Seine Ankunft in Mainz; Zuweisung seiner Session; [2.] Vorbringen der ksl. Kommissare; Antwort der Reichsstände; [3.] Übersendung eines Verzeichnisses der in Mainz anwesenden Reichsstände; [4.] Ankunft der bfl.-bambergischen und Fehlen der bfl.-eichstättischen Gesandtschaft; [5.] Gerücht über ein Geldgeschenk Bf. Lorenz’ für den Ks.
Würzburg, StA, Würzburger RTA 6, fol. 162, 165, Orig. Pap. m. S. (Vermerk: Zu handen; auf dem Deckblatt fol. 161a: Reichshandlung zu Mainz Ao. etc. 1517; darunter: Uf diesem reichsdag ist Ks. Maximilian nit personlich gewesen, sonder seine rete doselbsthin verordent, nemblich H. Hartman, abt des stifts Fulda, der röm. Ks.in erzcanzlern etc., und Lenharten Raubern, Fh. zu Blankenstein, hovemarschalk. So ist Bf. Lorenz zu Wirzburg etc. auch nit erschienen und seinen rate Dr. Niclausen Geyß von Hanau doselbsthin geschickt.).
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[2.] Darnach ksl. Mt. verordente anpracht diese meynung, wie euer ftl. Gn. in beigelegter copei [Nr. 760] zu vernemen haben. Darauf die stende copei und bedenken gebeten, ist bewilligt, und darnach des andern tags uf heut,/
[3.] Von Ff. und botschaftn, die ich alhie befunden und noch zugegen, finde euer ftl. Gn. in beigelegtem register [Nr. 1022] ufs kurtzt verzeichet. Eines yglichen namen der botschaft hab ich nit konnen erfaren, aber sopald ich mich der erkun[d]igen, will ich dieselbign euer ftl. Gn. schreiben.
[4.] Bambergisch botschaft ist am montag [13.7.17] zu nacht komen. So hat [Bf. Gabriel von] Eistet noch nit geschickt etc.
[5.] Von neuen zeiten [= Zeitungen] wais ich warhaftigs nichts zu schreiben, dan etlich der sach unwissende leut sagen, euer ftl. Gn. seien bey ksl. Mt. in grossen ungnaden gewest und wider zu gnaden komen mit 15000 fl., die euer ftl. Gn. ksl. Mt. geschankt sol haben. Und so etlich das an mir haben erfarn wollen, hab ich desselben gelacht und dabey lassen pleiben. Habe ich euer ftl. Gn. unterdeniger meynung nit wollen verhalten. Geben zu Meinz am dinstag nach St. Margarethntag Ao. etc. XVII.