Deutsche Reichstagsakten, Reichsversammlungen 1556 – 1662 Der Reichstag zu Regensburg 1594 bearbeitet von Josef Leeb
3.1 Vorbereitungen des Kaisers und der katholischen Stände. Die Kurie
Die thematische Vorbereitung des Reichstags wird zunächst für den Kaiserhof mit den umfangreichen Vorarbeiten für die Formulierung des Reichstagsprogramms in der Proposition dokumentiert. Dem folgen eine Auswertung der Korrespondenzen katholischer Reichsstände im Vorfeld der Reichsversammlung für die rechtzeitige Koordinierung ihrer dortigen Politik mit Bayern als Fixpunkt sowie quellennahe Erörterungen zu den Bemühungen der römischen Kurie, den Zusammentritt des Reichstags bei Kaiser Rudolf II. in Prag zu forcieren, sowie zu den Festlegungen der eigenen inhaltlichen Ziele als Vorgabe für die päpstliche Reichstagsvertretung.
3.1.1 Vorbereitungen des Kaisers: Gutachten und Genese der Proposition. Österreichische Belange
Im Mittelpunkt der Reichstagsvorbereitung des Kaisers standen neben den Bemühungen um die persönliche Teilnahme der Kurfürsten und der wichtigeren Reichsfürsten1 in thematischer Hinsicht die Vorarbeiten für die Proposition, deren Formulierung man 1594 am kaiserlichen Hof größte Bedeutung zumaß: Seit dem Beschluss des Reichstags wurden im Geheimen Rat „bald alle Überlegungen auf die Ausgestaltung dieser Schrift gerichtet“2 mit dem Ziel, trotz der aktuellen reichspolitischen Situation den Beschluss einer Türkenhilfe durchzusetzen. Die Proposition sollte deshalb „ein Konzentrat aller denkbaren und politisch sinnvollen Überlegungen werden, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt für die Bewilligung einer Hilfe des Reiches gegen die Türken sprachen“. Sie musste die Unabdingbarkeit einer Türkensteuer klarmachen und dafür neben der Verwendung rationaler Argumente darauf abzielen, „ein Maximum an emotionalen Reaktionen hervorzurufen, deren Intensität ausreichen sollte, um innenpolitisch orientiertes Handeln der protestantischen Stände zu überlagern“3.
Die Vorarbeiten beschränkten sich nicht nur auf die Hofbehörden, sondern der Kaiser bezog im Zuge der Reichstagswerbung 15944 auch Reichsstände ein, die ihm und seinem Haus nahestanden, indem er die Instruktionen für seine Gesandten an Kurmainz, Kursachsen, Kurbrandenburg, Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, Bayern, Salzburg und Würzburg um die Bitte ergänzte, ein Gutachten zur Frage abzugeben, wie die Forderung um eine Türkenhilfe beim Reichstag am besten vorzubringen sei, um eine möglichst problemlose Bewilligung zu erhalten5. Die Stellungnahmen der Adressaten waren allerdings wenig weiterführend: Kurfürst Wolfgang von Mainz verwies auf die Argumente in der Proposition Kaiser Maximilians II. beim Reichstag 1566 vor dem Hintergrund des damaligen Türkenkriegs, wollte aber zu Höhe und Modus der jetzigen Forderung dem Kaiser keine Vorgaben machen6. Ebenso lehnte Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen als noch unerfahrener Fürst eine diesbezügliche Stellungnahme ab, er wiederholte aber sein Erbieten, den Beschluss zusammen mit anderen Ständen zu befördern7. Johann Georg von Brandenburg beschränkte sich auf den Rat, die seit 1582 ungeklärten Gravamina so weit wie möglich zu bereinigen: Falls die [protestantischen] Stände beim Reichstag zumindest „eine gewiße hoffnung zur erleichterung bekommen und die folgendts unfeilbar erlangen konnen“, würden sie die Steuer wesentlich bereitwilliger zusagen8. Bischof Julius von Würzburg erbat für ein konkreteres Gutachten die Information, ob der Kaiser eine Geld- oder eine Truppenhilfe beantragen wolle, und empfahl ansonsten, eine Steuer in entsprechender Höhe mit Nachdruck anzustreben, um nicht zu einem ungünstigen Friedensschluss mit dem Sultan gezwungen zu werden9. Herzog Wilhelm V. von Bayern sowie Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg sagten lediglich zu, in Regensburg den Beschluss einer möglichst hohen Steuer zu unterstützen10.
Schon zuvor hatte Kardinal Andreas von Österreich, Bischof von Konstanz, eigeninitiativ ein Gutachten für die Proposition eines künftigen Reichstags formuliert11. Demnach sollte der Kaiser selbst ins Feld ziehen und den Türkenkrieg zumindest zehn Jahre lang führen, verbunden mit der Bildung einer Türkenliga zusammen mit dem Papst, Spanien, Venedig, allen anderen italienischen Fürsten sowie Persien, um so die osmanische Bedrohung nachhaltig zu bereinigen und die jährlichen Ehrengeschenke einzusparen. Eine entsprechende Türkensteuer für zehn oder mehr Jahre sollten die Reichsstände gegen das Entgegenkommen bewilligen, die Steuerkontrolle selbst zu übernehmen. Gegen die Gewährung der Freistellung als Bedingung könne der Kaiser anbieten, beim Papst um ein Nationalkonzil in Deutschland anzuhalten, um dort die Glaubensspaltung gänzlich beizulegen.
Wichtiger als diese Stellungnahmen waren die am kaiserlichen Hof eingeleiteten Maßnahmen: Am 13. 1. 1594 forderte Rudolf die Hofkammer auf, ein Gutachten zur Frage abzugeben, auf welche Weise die Türkenhilfe beim Reichstag am besten zu erlangen sei, „warauf ungeverlich solch ir Mt. begern am fuglichsten zustellen, was namen demselben zugeben und mit was dienlichen persuasionen und außfürung der bißhero verloffener türckischen handlung und grenitzwesens und darauf ergangener außgaben und nochmals obligender augenscheinlicher gefahr und untreglichen lassts das alles den stenden fürzutragen und zuproponiren“12. Eine entsprechende Anfrage richtete Rudolf II. ebenfalls am 13. 1. an Erzherzog Matthias, der dazu ein Gutachten des Hofkriegsrates veranlassen sollte, hier ergänzt um eine Stellungnahme zum Bedarf an Söldnern und Kriegsgerät für die Grenzsicherung sowie die jährlichen Kosten dafür, um dies in die Proposition zu inserieren13. Beide Gutachten mahnte der Kaiser am 26. 2. 1594 an14, jenes des Hofkriegsrats sodann nochmals am 12. 3. 159415 und letztmalig am 26. 3. 1594 mit dem Hinweis, dass aufgrund der ausstehenden Stellungnahme „die proposition füeglich nit gestelt werden mag“16.
Das bereits vor der letzten Anmahnung angefertigte Gutachten des Hofkriegsrates vom 23. 3. 159417 richtete sich an Erzherzog Matthias und behandelte die Grundfragen: Was soll der Kaiser im Einzelnen zum Türkenkrieg proponieren? 2) Wie ist das Gesuch zur Türkenhilfe vorzubringen, um eine möglichst hohe Zusage zu erreichen? Erzherzog Matthias kommentierte die Erörterungen des Hofkriegsrates bei deren Übersendung an den Kaiser in seinem Begleitschreiben in wenigen Punkten und steuerte damit eine später am kaiserlichen Hof als eigenes Gutachten interpretierte Empfehlung bei18. Die kaiserliche Hofkammer hatte ihrerseits als Grundlage ihrer Stellungnahme ein Gutachten von Reichspfennigmeister Zacharias Geizkofler beauftragt, das dieser mit Datum Prag, 25. 3. 1594, an den Kaiser adressiert vorlegte19. Die sehr umfangreichen und detaillierten Ausführungen Geizkoflers wurden anschließend zusammen mit jenen des Hofkriegsrates in gekürzter Form in die Expertise der Hofkammer vom 13. 4. 1594 übernommen20, die somit eine Synthese aus beiden Gutachten darstellt. Aufgrund der zahlreichen inhaltlichen Parallelen in den Gutachten werden sie im Folgenden nicht als Einzelreferate, sondern in Form einer zusammenfassenden Synopse dokumentiert.
Der Hofkriegsrat und Geizkofler stellten an den Beginn der Ausführungen in der Proposition eine umfassende Schilderung der Entwicklung an der Grenze in Ungarn und Kroatien insbesondere in den letzten beiden Jahren, die den Ständen nochmals eindringlich vor Augen geführt werden sollte. Die detaillierte Darstellung des Hofkriegsrats wurde nachfolgend in dieser Form weitgehend in die Proposition übernommen. Anschließend führte Geizkofler eher knapp, der Hofkriegsrat sehr ausführlich aus, der Kaiser sei aufgrund der eigenen unzureichenden Widerstandsmöglichkeiten gegen den mächtigen Feind zum Friedenschluss mit dem Sultan gezwungen worden, habe diesen danach stets beachtet und keinerlei Anlass für Verstöße dagegen gegeben, sondern war vielmehr seit 1592 um eine Verlängerung in Konstantinopel bemüht. Dagegen sprach sich die Hofkammer anders als der Hofkriegsrat gegen eine zu ausführliche Darlegung der kaiserlichen Friedensbestrebungen aus, um den Eindruck bei den Reichsständen zu vermeiden, Rudolf II. ziele eher auf einen neuerlichen Friedensschluss als auf die Fortsetzung des Kriegs ab und wolle die vom Reichstag bewilligte Hilfe danach für andere Zwecke verwenden. Ergänzend brachte die Hofkammer an dieser Stelle ein, die Proposition sollte darauf hinweisen, dass die osmanischen Einfälle 1592 nicht durch das Ausbleiben der kaiserlichen Ehrengeschenke provoziert worden seien, da die Übergriffe vor deren Fälligkeitstermin stattfanden, um dem Vorwurf seitens der Reichsstände vorzubeugen, der zu spät gezahlte Tribut habe den Sultan zum Friedbruch veranlasst. Die folgenden Ausführungen im Gutachten Geizkoflers und sehr faktenreich in jenem des Hofkriegsrats zu den osmanischen Verstößen gegen den Frieden mit den Einfällen in Ungarn und Kroatien wurden mit der Nennung der eroberten Festungen ebenso weitgehend unverändert in die Proposition übernommen wie die türkische Niederlage bei Sisak und die Kriegsproklamation des Sultans trotz des kaiserlichen Angebots des doppelten Tributs. Das Gutachten der Hofkammer fasste die bisherigen Punkte zur Entwicklung an der Grenze und zu den osmanischen Friedensverstößen nur knapp zusammen und hielt fest, dies gebe „gnuegsambe uberflüssige materi und motiven, solches alles nach lengs […] den stendten beweglich vor augen zustellen“21. Auf diese im Vergleich zur durchgehend faktenorientierten Empfehlung des Hofkriegsrates sehr viel emotionalere Ebene hob die Hofkammer insbesondere beim osmanischen Verhalten gegenüber dem kaiserlichen Orator Friedrich von Kreckwitz und dessen Begleitpersonal ab: Zwar verurteilten auch Geizkofler und der Hofkriegsrat dessen Inhaftierung als Verstoß gegen ‚aller Völker Recht‘, die Hofkammer plädierte aber für eine ausführlichere Beschreibung der Wegführung seiner Gefolgschaft auf Galeeren, der Gefangenschaft Kreckwitz’ und dessen dortigen Todes, da diese Darstellung einen „sonndern durchtringenden affect unnd bewegnus“22 auslösen könne. Bei der Schilderung der Erfolge des kaiserlichen Heeres seit 1593 mit der Rückeroberung von Festungen empfahlen Geizkofler eigenständig und Erzherzog Matthias im Bezug auf das Gutachten des Hofkriegsrates eine stärkere Betonung in der Proposition, die sich bietende Gelegenheit für weitere Siege zu nutzen und sich den ‚Vorstreich‘ zu sichern. Im Zusammenhang mit dem erwarteten osmanischen Gegenschlag und den Rüstungen dafür verwies Geizkofler explizit darauf, dass der Sultan bereits eine große Anzahl „der unmenschlichen tartarn wider die christenheit aufgemahnt hab“23. Deshalb sei es unumgänglich, wolle man nicht in die türkische „servitut“ geraten, dass die Reichsstände über Mittel und Wege beraten, wie ein Heer aufzubringen ist, das dem Feind kontinuierlichen Widerstand leisten kann. Geizkofler betonte damit neben der kollektiven Türkenfurcht die religiöse Dimension des Konflikts24, auf die nachfolgend ebenso der Hofkriegsrat anspielte, indem er als Beleg für die Nutzlosigkeit weiterer Friedensverhandlungen eine Aussage von Großwesir Sinan Pascha gegenüber dem kaiserlichen Orator Bartholomäus Petz zitierte, „der musulmannen oder türggen religions decreta vermöchten unnd gäben zue“, sie seien gegenüber Ungläubigen nicht an die Beachtung von Friedensverträgen gebunden25.
Um die finanzielle Überlastung des Kaisers und der Erblande mit der Türkenabwehr selbst während der vom Feind freilich nicht beachteten Friedenszeiten zu veranschaulichen, regte Geizkofler an, ein Verzeichnis mit den Ausgaben Rudolfs II. und der österreichischen Länder insgesamt zu erstellen, während der Hofkriegsrat dies bereits aufgegriffen hatte und als Beilage zur Proposition eine diesbezügliche Aufstellung zum Söldnerbedarf an allen Grenzen mit den jährlichen Kosten formulieren wollte, um damit die Unabdingbarkeit einer Reichshilfe besonders nach dem Auslaufen der Türkensteuer von 1582 im Jahr 1587 zu belegen. Zwar wurde diese Aufstellung der Proposition später nicht beigegeben, doch kam die ebenfalls vom Hofkriegsrat erstellte Auflistung der wesentlich höheren monatlichen Kosten von mehr als 600 000 fl., die während des offenen Kriegs für Reiter, Fußknechte, Führungspersonal, Munition und sonstigen Bedarf anfielen, als Beilage B der Proposition beim Reichstag zur Vorlage26. Ganz ähnlich empfahl Geizkofler in seinem Gutachten, den Reichsständen konkret vorzutragen, wie viele Reiter und Fußknechte für wie viele Jahre benötigt würden. Die anhand einer weiteren Beilage mit der Auflistung der osmanischen Einfälle in den vergangenen zehn Jahren belegten Verstöße des Sultans gegen geltende Friedensverträge27 sollten die Reichsstände davon überzeugen, dass nur eine über mehrere Jahre hinweg kontinuierte, auf einen beharrlichen Krieg ausgelegte Unterstützung den gewünschten Erfolg erzielen könne. Die Hofkammer dagegen lehnte es ab, eine sehr lange andauernde Finanzierung des Kriegs anzusprechen, weil die Reichsstände in diesem Fall umso geringere Steuern für das erste Jahr und den jetzt beginnenden Feldzug bewilligen würden, und plädierte ihrerseits dafür, um eine „ordinari hilf“ für etwa fünf Jahre und eine zusätzliche „extraordinari“ Hilfe für den aktuellen Kriegszug zu bitten28. Alle erwähnten Gutachten bemühten sich, in Anbetracht der grundsätzlichen Freiwilligkeit der Türkensteuern dennoch aufgrund der akuten Gefahrenlage eine möglichst weitgehende Verpflichtung der Reichsstände für die Unterstützung des Kaisers zu konstruieren: Einerseits mit dem Argument der direkten Bedrohung des Reichs bei einem osmanischen Vorstoß durch Ungarn nach Österreich und dem daraus resultierenden Eigenschutz der Reichsstände für sich und ihre Untertanen, andererseits als weitere religiöse Komponente des Türkenkriegs mit der Verpflichtung vor Gott, alle bedrängten Mitglieder der Christenheit, „ja deß christlichen namen und glaubenß“29 vor der ‚tyrannischen Gewalt’ zu schützen.
Die wichtige Frage des Steuererhebungsmodus ließ der Hofkriegsrat offen, er sprach nur eine allgemeine ‚Schatzung’ wie 152630, den Gemeinen Pfennig oder ein anderweitiges Verfahren an. Erzherzog Matthias empfahl eindeutiger als der Hofkriegsrat den Gemeinen Pfennig, während Geizkofler davon abriet, in der Proposition den Romzug gemäß der Reichsmatrikel, den Gemeinen Pfennig oder andere Wege zu explizieren, sondern die Forderung „auf die generalitet und continuation, jedoch von mehrer richttigkheit willen in geltt“ zu stellen31. Die Hofkammer übernahm den Vorschlag Geizkoflers wörtlich, sie verband damit aber die Erwartung, die Reichsstände würden in den Verhandlungen aufgrund der dabei zu thematisierenden Unzulänglichkeit der matrikelbasierten Steuer eigenständig für den Gemeinen Pfennig stimmen. Eine konkrete Steuerhöhe gab keines der Gutachten vor.
Reichspfennigmeister Geizkofler verband mit dem Problem des Erhebungsmodus umfassende Erörterungen zu den Vor- und Nachteilen der Steuersysteme, gedacht als Richtschnur für die österreichischen Delegierten, die damit im Fürstenrat gegen die von vielen Reichsständen bevorzugte Matrikelsteuer argumentieren sollten: Die Matrikelsteuer sei trotz ihrer wiederholten Praktizierung „dem Reich beschwerlich, etlichen ständten und dem armen maan [!] untreglich“32 sowie für den Kaiser schon „zu fridenß zeitten nit erkleckhlich“, also für einen offenen Krieg völlig unzureichend. Sie erfasse viele wichtige Bestandteile des Reichs wie etwa Mediatinstitutionen oder die Reichsritterschaft nicht und trage grundsätzlich „ein große ungleicheit auf sich, betrifft allein den armen mann. Der wirdt dardurch gantz unnd gar erschöpfft und außgesogen, und ist den churfürsten, fürsten, graven und herrn nuzlich, den praelaten aber und den städten gantz beschwerlich“. Geizkofler bezog sich im Gutachten auf die weit verbreitete Praxis von Reichsständen, bei der Umlage der Reichssteuern auf ihre Untertanen einen wesentlich höheren Betrag von bis zum Achtfachen ihres Anteils zu erheben und für eigene Belange zu verwenden oder Reichssteuern auszuschreiben, ohne dass sie auf Reichsebene beschlossen worden wären. Deshalb würden die höheren Reichsstände und Grafen auf der Matrikelsteuer beharren, während Stände mit wenigen oder keinen Untertanen wie die Reichsstädte sie aus der eigenen Kasse entrichten müssten. Zum anderen sei der Steuerertrag unzureichend: Die in der Reichsmatrikel veranschlagten 4000 Reiter und 20 000 Fußknechte reduzierten sich unter Abzug der verlorenen und eximierten Stände auf 3000 und 13 000, faktisch aber aufgrund der ausbleibenden Zahlungen durch Burgund, Savoyen, Lothringen, Metz, Toul, Verdun und weitere Stände sowie mehrere Mitglieder des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises auf nicht mehr als 2000 Reiter und 10 000 Fußknechte oder einen monatlichen Realwert von nur 64 000 fl. Mit einer eilenden Hilfe von 24 Römermonaten, wie sie der Reichstag 1566 beschlossen hatte, könne man 12 000 zu Fuß und 7000–8000 Reiter lediglich für vier Monate finanzieren. Dazu kämen Verluste durch Moderationen und infolge der Zahlungspraxis mit minderwertigen Münzsorten. Geizkofler empfahl dem Kaiser, den Reichsständen den geringen Ertrag der Matrikel konkret zu verdeutlichen, weil viele von einem zu hohen Betrag ausgingen. Im Gutachten folgte die Ablehnung weiterer Systeme wie Haussteuer, Kopfsteuer, Standsteuer und einer freiwilligen Selbsttaxierung unter Berufung auf die fehlende Steuergerechtigkeit, den großen organisatorischen Aufwand oder den zu geringen Ertrag. Letztlich plädierte Geizkofler für den Gemeinen Pfennig als die gerechteste Steuerform, die niemanden über Gebühr belaste und dennoch kontinuierlich gesicherte Erträge in einer Höhe garantiere, mit der man ein „continuum exercitum“ finanzieren könne. Er legte im Gutachten fixe Steuersätze für einzelne Bevölkerungs- bzw. Ständegruppen sowie Vorgaben für die Entrichtungspraxis fest und führte die Beiträge der einzelnen Gruppen von den Kurfürsten über Fürsten und weitere Reichsstände, Domkapitel, Mediatstände und Pfarreien bis hin zum Gemeinen Mann sowie Juden und Hausierern in einer wohl dem Gutachten zuzuordnenden Auflistung mit dem Titel: „Ungeverlicher uberschlag und bericht, was fur eine summa gelts im Reich zuerhandlen sein möchte“33, weiter aus. Demgemäß stand ein Gesamtertrag von 5 677 000 fl. zu erwarten.
Die Hofkammer stützte sich in ihrem Gutachten explizit auf die Ausführungen Geizkoflers und lehnte die Matrikelsteuer als „gar unergibig unnd gering“ ab34, merkte aber zum Gemeinen Pfennig an, dieser sei seit vielen Jahren nicht mehr praktiziert und in der Vergangenheit von vielen Ständen abgelehnt worden. Wohl auch deshalb wollte die Hofkammer die Steuerform in der Proposition offenlassen.
Ansonsten sprach sich Geizkofler insbesondere wegen der organisatorischen Probleme und anderer Unzulänglichkeiten gegen eine Truppenhilfe anstatt der Reichssteuer aus und riet dem Kaiser daneben, den Reichsständen die Notwendigkeit der Antizipationen für die Vorbereitung sowie Führung des bisherigen Feldzugs zu verdeutlichen und sie um eine Stellungnahme zu bitten, wie diese Gelder ohne Schmälerung der neuen Steuer erstattet werden könnten. Des Weiteren thematisierten die Gutachten des Hofkriegsrates bzw. Geizkoflers die weiteren, später in der Proposition ausgeführten Punkte: Freiwilliger Kriegsdienst junger Adeliger und vermögender Bürger auf eigene Kosten; Anmahnung von Beiträgen der Reichsritterschaft, der Hanse und der Eidgenossenschaft sowie der Beteiligung auswärtiger Potentaten am Türkenkrieg; Einrichtung eines Ritterordens in Ungarn; Aufstellung von Opferstöcken in den Pfarrkirchen und Anmahnung von Spenden in den Predigten. Der Hofkriegsrat wollte außerdem in Anbetracht des erwarteten türkischen Angriffs im Sommer die Reichstagsverhandlungen auf die Türkenhilfe beschränken und alle anderen Punkte an einen künftigen Reichstag oder einen Reichsdeputationstag verschieben.
Alle vorliegenden Gutachten zur Türkenhilfsfrage, angefangen von den wenig aussagekräftigen Empfehlungen der angesprochenen Reichsfürsten bis hin zur Expertise der Hofkammer und der dieser zugrunde liegenden Erörterungen des Hofkriegsrats und Geizkoflers sowie Erzherzog Matthias’ wurden schließlich in einer „dispositio“ für die Proposition berücksichtigt, die am Hof in Prag wohl unter der Federführung von Reichssekretär Hannewald entstand35. Die dortigen Ausführungen entsprechen, was die Türkenhilfe betrifft, abgesehen von wenigen Aspekten inhaltlich bereits weitgehend der Proposition, teils stimmen sie wörtlich damit überein, lediglich die Abfolge der Argumentationsschritte wurde nochmals verändert. Deshalb wird die „dispositio“ hier nur in den Punkten dokumentiert, die entweder für die Türkenhilfe signifikant von der Proposition abwichen oder die die folgenden Hauptartikel betrafen und deshalb in den bisherigen Gutachten nicht zur Sprache gekommen waren. Für Erstere folgte die „dispositio“ den Argumenten der Gutachten für die Steuerforderung und ebenso deren Empfehlung, den Reichsständen in der Petitio keinen bevorzugten Steuermodus vorzugeben, während die Proposition sodann im Gegensatz dazu die Matrikelsteuer ablehnte und den Gemeinen Pfennig explizit präferierte36. Die bevorzugte Beratung der Türkenhilfe wurde zwar angesprochen, jedoch ohne die in der Proposition thematisierte Prorogation der anderen Hauptartikel an einen Reichsdeputationstag37. Gegenüber den vorherigen Gutachten ergänzte die „dispositio“ die Revision der Söldnerbestallung38, hingegen wurde die in den Gutachten und auch hier enthaltene Einrichtung eines Ritterordens in Ungarn in der Proposition nicht erwähnt. In der „dispositio“ nachträglich gestrichen und nicht in die Proposition übernommen wurde die Bitte des Kaisers, ihm das Ausschreiben eines weiteren Reichstags „absolute“ anheimzustellen39. Im Kommentar zu den Formulierungen für die Türkenhilfsforderung wurde der Verzicht auf die Vorgabe einer Steuerform begründet und im Anschluss an Geizkofler empfohlen, dass für den Kaiser und das Haus Österreich Deputierte am Fürstenrat teilnähmen, „die dises wercks erfahren unnd mechtig. Unnd wenn desselben orts die direction guet wer, so sey mit dem churfurstenrath besser zu hanndlen“40.
Im Hinblick auf die weiteren im Reichstagsausschreiben angesprochenen Punkte stellte das Schlussgutachten grundsätzlich zur Disposition, ob man den Reichstag gemäß der Stellungnahme des Hofkriegsrats dennoch allein auf die Türkenfrage beschränken und die anderen Artikel verschieben sollte. Falls sie in die Proposition aufgenommen würden, so müssten beim Landfriedensartikel die 1590 in Frankfurt vorgebrachten Beschwerden gegen beide Parteien im niederländischen Krieg41 erneut thematisiert werden, um das seitherige Engagement des Kaisers für die Friedensvermittlung gegen die Ablehnung seitens der Generalstaaten zu belegen und so Widerständen der betroffenen und weiterer Stände gegen die Türkensteuer vorzubauen. Beim Punkt Reichsjustiz ging die „dispositio“ ebenso wie nachfolgend die Proposition von weiterführenden Beratungen zur bisher unterbliebenen Publikation und Inkraftsetzung des Deputationsabschieds 1586 aufgrund der Einwände gegen einzelne Bestimmungen aus. In der Proposition nicht berücksichtigt wurde dagegen die Frage, ob der Kaiser sich gegen kürzlich angemaßte Appellationen an die Reichsstände gegen seine Mandate durch Parteien, die seiner Hoheit und Gerichtsbarkeit unterstanden, verwehren sollte42. Die wenigen Erörterungen zu den Punkten Reichsmünze und Reichsmatrikel beschränkten sich darauf, sie in der Proposition besonders aufgrund ihrer Bedeutung für die Zahlung und die Anlage der Türkensteuer anzusprechen. Insgesamt handelte das Schlussgutachten im Gegensatz zu den umfassenden Ausführungen zur Türkenhilfe die folgenden Artikel des Ausschreibens nur knapp ab, ohne genauere Empfehlungen abzugeben.
Das von Andreas Hannewald auf der Grundlage dieser Schlussvorlage formulierte Konzept für die Proposition lag dem kaiserlichen Geheimen Rat am 5. 5. 1594 vor. Wie Hannewald selbst protokollierte43, beschloss der Geheime Rat die Übergabe des Konzepts an Kurfürst Wolfgang von Mainz um dessen Stellungnahme, wobei dafür wohl die Billigung der Proposition im eigenen Gremium in dieser Sitzung vorauszusetzen ist. Schon zuvor hatte der Kaiser Johann Wolf Freymon als Amtsnachfolger des am 11. 3. 1594 mitten während der Vorarbeiten für den Reichstag verstorbenen Vizekanzlers Jakob Kurz nach Prag beordert, da „vil wichtige consultationes, die alle für angehendem reichstag erlödigt undt ins werck gerichtett werden müssen, in specie aber auch die beratschlagung und verpesserung des reichstags proposition“ keinen Aufschub duldeten44. Die Vorlage des Konzepts der Proposition beim Kurfürsten von Mainz übernahm gemäß dem Beschluss des Geheimen Rates vom 5. 5. Reichssekretär Hannewald selbst45. Er reiste zunächst nach Regensburg, wo er am 9. 5. mit dem Mainzer Kanzler Philipp Wolf von Rosenbach konferierte46, und zog anschließend weiter nach Nürnberg, um Kurfürst Wolfgang möglichst frühzeitig noch auf dessen Anreise zum Reichstag zu treffen. Der Kurfürst erklärte sich dort am 12. 5. bereit, die Proposition selbst zu lesen, von seinen Gesandten in Regensburg beraten zu lassen und eine Stellungnahme nach seiner Ankunft abzugeben47. Bei der folgenden Unterredung Hannewalds mit Wolfgang von Mainz über die Proposition in Regensburg am 16. 5. 1594 brachte der Kurfürst zur Türkenhilfe vier Anmerkungen vor48: 1) Die Hilfsbitte ist in der Proposition explizit auf den Gemeinen Pfennig gerichtet, der im Reich jedoch nur ein Mal, 1542, bewilligt und seither trotz wiederholter Debatten wie 1576 abgelehnt worden sei. Da die Proposition aber ausführe, warum die Matrikelsteuer für den jetzigen Krieg nicht geeignet ist und den Gemeinen Pfennig „nit praescise, sondern alternative desselben oder eines andern gleichmessigen […] mittels gedenckhe“, möge der Kaiser es dabei belassen und die Beratung abwarten. 2) Die in der Proposition bei den Antizipationen und deren Erlass enthaltene hohe Summe von „zehenmahl hundert tausent gulden“ werden die Reichsstände kaum bewilligen, weil mit dem Gemeinen Pfennig ohnehin „die größte unnd höchste Reichs anlag“ gefordert wird. Der Kurfürst riet deshalb, für die antizipierten Gelder keine konkrete Summe zu nennen. 3) Im Zusammenhang mit dem Hilfsgesuch an die Hansestädte wünschte Kurfürst Wolfgang eine geringfügig andere Formulierung, damit sich die Stadt Erfurt in ihren Exemtionsbestrebungen vom Erzstift nicht darauf berufen konnte. 4) Schließlich sprach er sich dagegen aus, die Einrichtung eines Ritterordens zu thematisieren, weil zum einen der Widerstand des Deutschen Ordens wie bei den letzten Reichsversammlungen sicher sei und im Zusammenhang damit seitens der protestantischen Stände viele „seltzame vota“ gegen die Geistlichkeit vorgebracht werden könnten.
Da der Kurfürst abgesehen von diesen Anmerkungen keine schwerwiegenderen Einwände vorbrachte, wurde die Proposition anschließend als Resultat der langwierigen Beratungsphase erst in Regensburg abschließend formuliert. Folgt man dem Tagebuch des steiermärkischen Sekretärs Speidl, erfolgte die Ausfertigung zusammen mit den Beilagen in der Reichshofkanzlei vom 21. 5. bis 23. 5. 159449.
Weitere Vorbereitungsmaßnahmen auf kaiserlicher Seite außerhalb der thematischen Vorarbeiten betrafen wie 1582 die Klärung der Gesamtrepräsentanz des Hauses Österreich auf dem Reichstag vor dem Hintergrund der Erbteilung von 1564 in drei Ländergruppen. Obwohl deshalb grundsätzlich ein Anspruch auf drei Stimmen im Fürstenrat bestand, hatte man seither stets die einheitliche Repräsentation mit nur einer Session bevorzugt, um die österreichischen Interessen möglichst geschlossen vertreten zu können. Allerdings zog man für die Gesamtvertretung immer Gesandte aller drei Linien heran und behielt sich den Anspruch auf drei Voten jeweils ausdrücklich unter Protest vor50.
Für den Reichstag 1594 beschloss der kaiserliche Geheime Rat Anfang Februar51 diesbezüglich zur Frage, ob die Beschickung für Österreich „coniunctim vel divisim“ erfolgen solle, es erneut „bey altheerkommener samentlichen abordnung“ zu belassen und die Erzherzöge Ferdinand (für die oberösterreichische Ländergruppe mit Tirol und Vorderösterreich) und Maximilian (als Regent der innerösterreichischen Ländergruppe mit Steiermark, Kärnten und Krain für den unmündigen Erzherzog Ferdinand) aufzufordern, sich über die gemeinsame Bevollmächtigung der Gesandten zu vergleichen. Als Verordnete für den Kaiser (als Erzherzog in Österreich ob und unter der Enns) schlug der Geheime Rat Graf Eitel Friedrich von Hohenzollern und Johann Achilles Illsung vor, der zudem als österreichischer Referent im Fürstenrat wirken sollte. Außerdem wollte man Erzherzog Ferdinand bitten, Dr. Gallus Hager „als einen alten reichstäger“ als Gesandten zu benennen.
Auf das entsprechende Schreiben Rudolfs II. an Erzherzog Ferdinand vom 13. 2. 1594 hin erstellte die oberösterreichische Regierung in Innsbruck ein Gutachten52, in dem sie neben dieser Frage auf die persönliche Teilnahme des Erzherzogs am Reichstag53, dessen Instruktion für den Gesandten Hager54 und auf die Problematik des Österreichischen Kreises einging. Ferdinand II. übernahm in seiner Antwort an den Kaiser vom 31. 3. 159455 die Empfehlungen des Gutachtens und beließ es demgemäß bei der Gesamtvertretung für das Haus Österreich mit einer gemeinsamen Vollmacht und der Führung eines gemeinsamen Votums im Fürstenrat. Wie 1576 und 1582 beharrte er aber darauf, mit Gallus Hager einen eigenen Gesandten abzuordnen, der allerdings in die gemeinsame Vollmacht aufgenommen werden und demnach keine eigene Session beanspruchen, sondern vorrangig zu den spezifischen Belangen Oberösterreichs berichten sollte, da beim Reichstag Themen zur Sprache kämen, die die Lande des Erzherzogs im Speziellen betreffen, wie etwa Münzprobleme oder der Streit mit benachbarten Ständen um die österreichischen Gerichtsexemtionen. Ferdinand als der älteste Erzherzog verzichtete auf das Recht, die gemeinsame Session für Österreich im Fürstenrat zu vertreten, um hierin dem Kaiser nicht vorzugreifen, und beließ es ansonsten bei der Abgabe eines gemeinsamen Votums, jedoch mit Vorbehalt der drei zustehenden Sessionen unter Protest56 sowie mit der Option, mit einer etwaigen Wiederholung des Votums ebenfalls drei Stimmen abzugeben, falls andere Häuser wie Pfalz oder Hessen auf mehreren Sessionen bestehen würden, um damit einer protestantischen Majorisierung bei Verhandlungen zur Freistellung oder anderen Religionspunkten entgegenzuwirken.
Die Reaktion Erzherzog Ernsts als Regent Innerösterreichs zur Anfrage des Kaisers konnte nicht aufgefunden werden, doch dokumentiert die Subskription im Reichsabschied die Gesamtvertretung der drei Linien mit den jeweiligen Räten57: Den Kaiser als Erzherzog von Österreich vertraten Graf Wilhelm von Oettingen, Johann Achilles Illsung und Hans Ludwig von Ulm, für Erzherzog Ferdinand von Tirol waren Gallus Hager und Balthasar Laymann anwesend, für Innerösterreich der Deutschordenskomtur Johann Kobenzl von Prossegg.
Als wichtigsten Rat seiner eigenen Vertretung sah Rudolf II. Johann Achilles Illsung vor, der für das Haus Österreich am Fürstenrat teilnehmen und das Referieren und Korreferieren übernehmen sollte. Da Illsung wiederholt bat, ihm Letzteres aus gesundheitlichen Gründen zu erlassen58, befahl Erzherzog Ferdinand auf das Gesuch des Kaisers hin seinem Rat Gallus Hager, als österreichischer Referent zu wirken59. Allerdings scheint sich der Gesundheitszustand Illsungs bis zum Beginn des Reichstags gebessert zu haben, weil nach Ausweis der Protokolle im Fürstenrat zumeist er für Österreich referierte und das Direktorium führte60, während Hager nur vereinzelt als Referent auftrat, dafür aber die meisten Korreferate des Fürsten- mit dem Kurfürstenrat übernahm.
Als weiteren Punkt der internen österreichischen Reichstagsvorbereitung sprachen das erwähnte Gutachten der Räte Erzherzog Ferdinands vom 2. 3. 1594 und entsprechend dessen Schreiben an den Kaiser vom 31. 3. 159461 die Organisation des Österreichischen Kreises an, die trotz der Initiative des Erzherzogs anlässlich des Reichstags 158262, begründet mit der gerechteren Verteilung der Kreislasten auf die Linien auch durch die Etablierung einer Kreisverfassung63, bisher nicht weiter verfolgt worden war. Deshalb regte er jetzt neuerlich Beratungen der österreichischen Gesandten während des Reichstags zur Frage an, „wo der osterreichische craiß, auch wer desselben obrister und seine zuegeordnete seyen und wie es mitt der hilff, auch sonst allem andernn im zuetragendem notfall gehalten werden solle etc.“64 Die Gesandten des Erzherzogs erhielten für diese Beratungen eine eigene Instruktion65 und brachten die Problematik dem Kaiser in Regensburg auch vor, konnten aber keine weiterführenden Verhandlungen durchsetzen, da Rudolf sich in einer Bestätigung ihrer Initiative vom 22. 8. 1594 auf den Tod Johanns von Kobenzl als Vertreter Innerösterreichs66 sowie auf die vielfachen Reichstagsbelange berief, die eine Erörterung jetzt nicht zuließen, sondern einen weiteren Aufschub bedingten67. Die Frage blieb damit wie 1582 offen.
3.1.2 Vorbereitungen der katholischen Stände: Korrespondenzen und Absprachen
Dieser Abschnitt befasst sich mit den interreichsständischen vorbereitenden Aktivitäten auf katholischer Seite, während die internen Vorarbeiten einzelner Stände in Kap. 3.3 abgehandelt werden. Allerdings war auch die interständische Kommunikation sehr einseitig geprägt von der Politik Bayerns, da nach Aktenlage die wesentlichen Initiativen insbesondere im Bereich der Religionsfrage allein von Herzog Wilhelm V. und seinem Sohn Maximilian ausgingen68, während ein Engagement anderer katholischer Stände für Absprachen und Vereinbarungen vor dem Reichstag lediglich als Reaktion auf die bayerischen Anstöße festzustellen ist.
Wilhelm V. von Bayern regte bereits 1586 übereinstimmend mit Reichsvizekanzler Sigmund Viehauser im Hinblick auf protestantische Forderungen bei einem erwarteten Reichstag Geheimverhandlungen ausgewählter katholischer Stände an, um sich unter anderem über den Widerstand gegen die Freistellung sowie gegen den Versuch der protestantischen Stände abzusprechen, beim Reichstag durch „ungebürliche vota“ eine Mehrheit zu erreichen und die katholischen Stände zu überstimmen69.
Konkreter auf den Reichstag 1594 bezogen sich bayerische Aktivitäten seit Anfang 1592, welche die vom Kaiser an führende katholische Stände geschickten, von den weltlichen Kurfürsten 1590 in Prag vorgelegten protestantischen Gravamina70 auslösten: Sie veranlassten das bis zum Frühjahr 1594 andauernde Bestreben Herzog Wilhelms, andere katholische Fürsten für die rechtzeitige Abfassung einer Gegenerklärung zu den protestantischen Beschwerden und für die Sammlung eigener katholischer Gravamina noch vor dem Reichstag zu gewinnen71. Auf der Grundlage eines Gutachtens Herzog Maximilians vom 9. 7. 159172 sprach er Anfang 1592 mit dieser Absicht die Kurfürsten von Trier und Köln an, die jedoch Kurmainz nicht vorgreifen wollten, während Wilhelm zwar ein Schreiben an Kurfürst Wolfgang beabsichtigte, aber befürchtete, „es werde bey Maintz hardt und langsam zuegehen“73. Im Jahr 1593 setzte Bayern diese Bemühungen fort: Herzog Maximilian riet neuerlich davon ab, die Einberufung katholischer Stände für die Abfassung einer Gegenerklärung zu den protestantischen Gravamina von 1590 und eigener Beschwerden dem eigentlich dafür zuständigen Kurfürsten Wolfgang von Mainz anzuempfehlen, weil es auf diese Weise „gar khüel abgehen werde“, während der Kaiser aufgrund seiner überkonfessionellen Stellung gebunden sei74. Herzog Wilhelm wandte sich gemäß der dem Gutachten beigelegten Konzepte im Oktober 1593 nur an den Kaiser als verspätete Antwort auf dessen Schreiben vom 9. 8. 1590 mit der Bitte, die Gravamina der weltlichen Kurfürsten möglichst allen katholischen Ständen zukommen zu lassen, damit diese ihre Stellungnahme dazu und eigene Beschwerden formulieren könnten75, sowie an Kurfürst Ernst von Köln und Bischof Julius von Würzburg mit der Aufforderung, Maßnahmen zu erörtern, wie die katholischen Stände auf dem künftigen Reichstag etwaige protestantische Gravamina ablehnen, eigene Beschwerden übergeben und weitere Schritte zum Besten der katholischen Religion einleiten könnten76. Zusätzlich ließ er diese Konzeption – die Formulierung der Gravamina durch einzelne Stände und deren Sammlung beim Reichstag oder auf einem vorausgehenden Konvent – im November 1593 den geistlichen Kurfürsten insgesamt sowie nochmals Julius von Würzburg durch einen Gesandten unterbreiten77. Ernst von Köln wollte er zudem für die persönliche Reichstagsteilnahme gewinnen78.
Bischof Julius von Würzburg kritisierte in seiner Antwort79 ebenfalls die mangelnde Initiative Wolfgangs von Mainz, der „so khüel und neütral, das inen soliches ir kfl. Gn. gar wenig angelegen sein liessen“. Ansonsten betonte er die Türkenhilfe als zentrales Thema des Reichstags, das wenig Raum für anderweitige Verhandlungen lassen werde, er wollte aber dennoch selbst Gravamina zusammentragen lassen und dies zudem bei benachbarten katholischen Ständen veranlassen, um sie dem Kaiser beim Reichstag zu übergeben, falls die dortigen Umstände es erlaubten. Die Antwortschreiben der geistlichen Kurfürsten beriefen sich auf ihre mündlichen Erklärungen an den Gesandten80 und dessen Referat vor dem Herzog, das jedoch nicht überliefert ist. Insgesamt dürften sie vor dem Hintergrund der nachfolgenden Schritte Herzog Wilhelms eher zurückhaltend ausgefallen sein. Dies belegt ein späteres Schreiben Kurfürst Ernsts von Köln, in dem er die nochmalige Anregung Wilhelms, die geistlichen Kurfürsten insgesamt sollten den Kaiser bitten, er möge alle katholischen Stände auffordern, ihre Gravamina schriftlich festzuhalten und beim Reichstag vorzubringen, als zu spät und zudem unnötig ablehnte, weil die betroffenen Stände dies ohne kaiserliche Anordnung tun würden und für eine etwaige Zusammenfassung der katholischen Gravamina insgesamt beim Reichstag noch genügend Zeit bleibe81.
Herzog Wilhelm gab sich damit nicht zufrieden und regte Ende Februar 1594 neuerlich bei den geistlichen Kurfürsten als Metropoliten an, die Sammlung der Gravamina in den ihnen unterstehenden Hochstiften, Stiften und Klöstern zu veranlassen und für die Vorlage beim Reichstag zu sammeln82. Bischof Julius von Würzburg sollte dies beim Deutschmeister und anderen benachbarten Ständen tun83, der Herzog selbst sprach diesbezüglich die Bischöfe von Bamberg und Augsburg an. Letzterer sollte zudem den Koadjutor von Eichstätt einbeziehen84. Julius von Würzburg sagte daraufhin zu, der Bitte nachzukommen85. Johann Otto von Augsburg wollte sich für den Fall, dass beim Reichstag neben der Türkenhilfe wider Erwarten weitere Themen zur Sprache kämen, so verhalten, dass an ihm „kein mangel erscheine“, und ebenso Bischof Kaspar von Eichstätt anstelle des vom Papst noch nicht konfirmierten Koadjutors Johann Konrad von Gemmingen dazu auffordern86. Letzteres tat auch Kurfürst Wolfgang von Mainz, der das Schreiben Herzog Wilhelms an weitere Bischöfe, nachweislich Kaspar von Eichstätt und Eberhard von Speyer, weiterreichte und die Intention für die Sammlung eigener Gravamina sowie die Vorlage einer Gegenerklärung zu den protestantischen Beschwerden beim Reichstag jetzt unterstützte87. Neithard von Bamberg bestätigte die eigenen Bedrängungen infolge der kleinterritorialen Vermengung mit seinen protestantischen Nachbarn und lehnte zwar eine eigeninitiative Abfassung katholischer Beschwerden ab, wollte sich aber entsprechenden Beratungen beim Reichstag anschließen88.
Wilhelm von Bayern erreichte mit dieser Initiative im Frühjahr 1594, über die er auch Nuntius Speciano in Prag unterrichtete89, dass einige katholische Stände ihre Beschwerden wohl schon vor dem Reichstag konzipierten90. Deren darauf basierende Zusammenfassung in den allgemeinen katholischen Gravamina sowie die Formulierung einer Gegenerklärung zu den protestantischen Beschwerden erfolgte später während des Reichstags91 erst als Reaktion auf die Übergabe der protestantischen Gravamina. Vor deren Vorlage wollte auch Herzog Wilhelm auf eine katholische Initiative verzichten, um die Verhandlungen zur Türkenhilfe durch die Religionsproblematik nicht zu beeinträchtigen, sondern sie erst reaktiv in Absprache mit der päpstlichen Vertretung zur Beratung bringen lassen92.
Weitere, ebenfalls von Herzog Wilhelm von Bayern angestoßene Schritte vor dem Reichstag betrafen zum einen die Sicherung der katholischen Mehrheit im Fürstenrat, die gemäß einem Gutachten Herzog Maximilians und der bayerischen Räte in Gefahr war, indem einige protestantische Fürstenhäuser Einzelsessionen für mehrere Mitglieder oder Linien beanspruchten, während viele katholische Stände von anderen eximiert würden und ihre Session nicht einnähmen93. Wilhelm unterbreitete das Problem Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg, der jedoch weitere Maßnahmen noch vor der Eröffnung des Reichstags ablehnte und dem Herzog empfahl, die Frage erst in Regensburg „an den rechten orthen“ anzubringen94. Zum anderen ging es darum, die persönliche Teilnahme führender katholischer Fürsten am Reichstag zu befördern: Bereits am 20. 11. 1593 forderte Wilhelm V. Bischof Julius von Würzburg trotz des noch nicht gesicherten Reichstagstermins auf, ebenso wie er persönlich daran teilzunehmen, insbesondere um die katholischen Stände im geschlossenen Widerstand gegen die protestantischen Freistellungsbestrebungen zu stärken95. An den Kaiser ging die Bitte, neben Kurköln namentlich Kurfürst Johann von Trier zur persönlichen Mitwirkung zu bewegen96, im Fokus des Herzogs stand jedoch die Sicherung der Teilnahme seines Bruders, Ernst von Köln, dem er von den bayerischen Landständen 25 000 fl. als Vorschuss leisten ließ, um die Anreise zu ermöglichen, die nur am finanziellen Faktor aufgrund der Verarmung der Landstände in den Stiften Ernsts zu scheitern schien97.
Verstärkt geführt wurden die im Vorfeld der Reichsversammlung nur in Ansätzen erfolgreichen Bemühungen um die Abstimmung der katholischen Politik erst in der Anfangsphase des Reichstags noch vor der Verhandlungsaufnahme im Rahmen der wechselseitigen Antritts- und Vorstellungsbesuche, bei denen, selbst wenn die Protokolle und Berichte nur das Faktum der Begegnung, aber keine Gesprächsinhalte aufzeichnen98, zweifellos die Kooperation auch mit den Vertretern der Kurie insbesondere bezüglich der Religionsverhandlungen thematisiert wurde. Die Antrittsbesuche und sonstigen Kontakte etwa bei gemeinsamen Mahlzeiten werden hier knapp zusammengefasst, um die Dichte der Kommunikation zu veranschaulichen, selbst wenn keine Aussagen zu den Gesprächsthemen möglich sind.
Maximilian von Bayern, der am 9. 5. 1594 in Regensburg ankam, erhielt noch an diesem Tag Besuch vom Grazer Nuntius Portia, am 10. 5. suchte er selbst Legat Madruzzo auf, am 11. 5. kam der Prager Nuntius Speciano zu ihm, am 12. 5. sprach Maximilian beim Bischof von Passau vor, am 15. 5. besuchte ihn der burgundische Gesandte Charles Philippe de Croÿ, am 16. 5. suchte er selbst Kurfürst Wolfgang von Mainz auf und am 17. 5. hielten sich Bischof Julius von Würzburg sowie Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg bei ihm auf99. Die Kurkölner Gesandten sprachen am 12. 5. bei Legat Madruzzo vor, am 13. 5. bei Maximilian von Bayern, am 15. 5. erneut bei Madruzzo, am 17. 5. bei Kurfürst Wolfgang von Mainz und am 18. 5. bei Kurfürst Johann von Trier100.
Die diesbezüglichen Gespräche Bischof Julius’ von Würzburg dokumentiert ein eigenes Protokoll für dessen Anreise und die Abläufe nach der Ankunft in Regensburg bis zur Eröffnung des Reichstags101, das aufgrund der genauen Aufzeichnung der Kontakte, in die auch protestantische Fürsten und Gesandte einbezogen wurden, exemplarisch in Kurzform ausgewertet werden soll: Am 16. 5. Ankunft des Bischofs in Regensburg, am Abend Besuch des kaiserlichen Geheimen Rates Hans Christoph von Hornstein und des bayerischen Landhofmeisters Graf Rudolf von Helfenstein bei ihm. Am 17. 5. Vorsprache des Bischofs bei Legat Madruzzo und anschließend bei Kurfürst Wolfgang von Mainz, sodann zusammen mit Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg Einnahme des Morgenmahls bei Maximilian von Bayern102. Am 18. 5. Gespräch des Bischofs mit Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg. Am 19. 5. (Feiertag Christi Himmelfahrt) nach dem Amt Morgenmahl bei Bischof Julius mit den Bamberger Gesandten sowie dem hessischen Rat Johann Riedesel, am Nachmittag erschienen der Erzbischof von Salzburg und danach Maximilian von Bayern. Am 20. 5. Besuch des Landgrafen von Leuchtenberg sowie des Prager Nuntius Speciano zusammen mit dem spanischen Gesandten San Clemente, am Nachmittag Gespräch des Bischofs mit dem Erzbischof von Salzburg und dem Bischof von Passau. Am 21. 5. Besuch zunächst der venezianischen Gesandtschaft, danach Pfalzgraf Philipp Ludwigs von Neuburg mit seinen beiden Söhnen [Wolfgang Wilhelm und August] beim Bischof, zum Abendessen kamen der Landgraf von Leuchtenberg, Wolf Freymon, Verwalter des Reichsvizekanzleramts, und ein Bamberger Rat. Am 22. 5. Einnahme des Morgenmahls mit Reichshofrat Eberhard Wambold von Umstatt, einem Passauer und zwei Regensburger Domherren, am Nachmittag suchten Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, Herzog Johann Casimir von Sachsen-Coburg und der Landgraf von Leuchtenberg den Bischof auf. Letzterer sprach neuerlich am 23. 5. vor, anschließend machten die Grafen Wilhelm von Wied und Philipp Ludwig von Hanau-Münzenberg ihre Aufwartung und erschienen später nochmals zum Mittagessen, zu dem daneben Graf Wilhelm von Oettingen und Reichshofrat Georg Deserus von Fraunhofen geladen waren. Zwischenzeitlich hatte der Bischof seinerseits Legat Madruzzo aufgesucht. Dieser führte am 24. 5. gemeinsam mit Nuntius Speciano ein längeres Gespräch mit Julius in dessen Herberge; am Mittagessen nahmen Graf Rudolf von Helfenstein und zwei Kurpfälzer Gesandte teil. Am Nachmittag hatte Bischof Julius eine halbstündige Audienz beim Kaiser, danach besuchte er Kurfürst Ernst von Köln, das Abendessen nahm er gemeinsam ein mit Adolf Wolff, genannt Metternich, Domherr zu Speyer und bayerischer Rat. Am 25. 5. Audienz der Jülicher Gesandten beim Bischof, nachfolgend kamen Kurfürst Johann von Trier und nachmittags Kurfürst Wolfgang von Mainz zu ihm. Am 26. 5. erschienen im Auftrag des Kaisers Hans Christoph von Hornstein und Johann Wolf Freymon und führten ein Gespräch zu „etlichen sachen“; anschließend Morgenmahl beim Erzbischof von Salzburg, nachmittags Besuch Kurfürst Ernsts von Köln beim Bischof. Zum Abendessen kam Maximilian von Bayern. Am 27. 5. nahmen neben dem Landgrafen von Leuchtenberg mehrere Grafen und Herren am Morgenmahl beim Bischof teil. Am Pfingstsonntag, 29. 5., feierliches Amt im Dom, zu dem der Kaiser nicht erschien; Abendessen mit den anwesenden katholischen Kurfürsten und Fürsten bei Kurfürst Wolfgang von Mainz. Am 30. 5. Einladung zum Morgenmahl bei Maximilian von Bayern. Am 31. 5. hatte Johann Eustachius von Westernach, Statthalter des Deutschmeisters zu Mergentheim, Audienz bei Bischof Julius, er selbst war anschließend bei Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg zu Gast. Wenig später erfolgte am 2. 6. die lange verzögerte Eröffnung der offiziellen Verhandlungen des Reichstags.
3.1.3 Die Vorbereitung der Kurie
Die Kurie in Rom hatte bereits das Reichstagsprojekt Kaiser Rudolfs II. von 1586 nachdrücklich befürwortet103. Nachdem die Einberufung gegen die Erwartung auch ihrer Vertreter im Reich nachfolgend unterblieb104, wurde die Notwendigkeit eines Reichstags 1592 im Zusammenhang mit der Abordnung von Nuntius Cesare Speciano an den Kaiserhof konkreter thematisiert und bereits mit Vorgaben wie dem Ausschluss protestantischer Hochstiftsadministratoren verbunden105. Das Drängen auf den Reichstag durch Speciano in Prag106 wurde unterstützt durch ein Breve Papst Clemens’ VIII. an Rudolf II. vom 19. 2. 1593107, nachdem man im Reich weiterhin „altissimum silentium“ bezüglich der Einberufung konstatieren musste108. Speciano übergab das Breve nach mehreren vergeblichen Anläufen dem Kaiser am 23. 3. 1593109 und intervenierte hier wie schon zuvor und ebenso weiterhin bis Mai 1593 zudem bei Vizekanzler Jakob Kurz110, musste jedoch Anfang Juni feststellen, dass das Ausschreiben der Reichsversammlung nicht absehbar war, und sprach deshalb Mitte Juni nochmals beim Kaiser um eine Antwort zum Breve vom 19. 2. vor111. Auch in Rom forderte Papst Clemens VIII. vom kaiserlichen Orator Leonhard von Harrach „in allen audienzen“, der Kaiser möge endlich „ain reichstag halten, die sucession112 richtig machen unnd auch hylffen113 praecurieren“114. Wenig später berichtete Johann von Kobenzl noch am 28. 8. 1593 nach Rom, der Reichstag werde zwar allerseits gewünscht, doch Rudolf II. „non può o vuole far la dieta imperiale“115. Dementgegen konnte Speciano am 7. 9. 1593 endlich vermelden, dass der Kaiser „finalmente hoggi ha resoluta la Dieta“116.
Etwa parallel zum Reichstagsbeschluss in Prag erfolgte in Rom die Planung der Gesandtschaft von Kardinal Ludovico Madruzzo zu Rudolf II. mit Vorsprachen auch bei anderen Fürsten117, unter anderem mit dem Ziel, den Zusammentritt der Reichsversammlung möglichst zum avisierten Termin 6. 1. 1594 sicherzustellen. Im Zentrum der Instruktion Madruzzos118 standen die Konstituierung einer umfassenden europäischen Türkenliga und die Schaffung der politischen Voraussetzungen für die Mitwirkung von Staaten wie Spanien und Polen119 sowie konkrete Schritte für Finanzierung und Organisation des Türkenkriegs. Im Hinblick auf den Reichstag, dessen Hauptaufgabe man in der Bereitstellung einer Türkenhilfe sah, sollte der Kaiser bereits im Vorfeld eine mögliche Präjudizierung der katholischen Konfession verhindern, den zahlreichen Besuch katholischer Reichsstände veranlassen, gegen protestantische Freistellungsbestrebungen vorgehen und eine Neuauflage des Magdeburger Sessionsstreits von 1582 verhindern. In der Instruktion nicht angesprochen wurde die in Prag von Madruzzo ebenfalls thematisierte Regelung der Nachfolge im Kaisertum durch die Wahl eines römischen Königs. Als Ergebnis der Mission Madruzzos120 in Prag ab 26.10.1593 mit mehreren Audienzen bei Rudolf II. und Verhandlungen mit dessen Räten im Zeitraum bis 25.11.1593 ist festzuhalten121: 1) Bekenntnis des Kaisers zum Türkenkrieg, jedoch mit einer eher defensiven Ausrichtung der geplanten Liga, wenngleich Rudolf letztlich zusagte, den Krieg bis zur Rückeroberung verlorener Gebiete und Friedensverhandlungen nicht ohne Einwilligung des Papstes zu führen. Erörterungen zur Kriegsfinanzierung und zum Beitrag der Kurie. 2) Bezüglich des Reichstags versicherte er seine persönliche Teilnahme und versprach die unverzügliche Einberufung. Allerdings blieb es bis zur Abreise Madruzzos am 25.11. bei der Absichtserklärung. 3) In der Nachfolgefrage erreichte Madruzzo nur die vage Zusage Rudolfs, er wolle darüber beim Reichstag mit den Kurfürsten verhandeln. 4) Die Religionsproblematik hatten Madruzzo und Nuntius Speciano in einem Memorandum zusammengefasst122, das unter anderem den Aachener Konflikt, die Vormundschaftsfrage in Jülich-Berg, die Postulation protestantischer Hochstiftsadministratoren und den Straßburger Bistumsstreit ansprach. Dazu erfolgte ebenfalls lediglich eine Absichtserklärung des Kaisers, er werde für baldige Abhilfe sorgen sowie Religion und Kirche nach allen Möglichkeiten schützen.
Auch bei den im Zuge der Rückreise nach Trient mit Herzog Wilhelm von Bayern in Landshut (10./11. 12. 1593) und Erzherzog Ferdinand II. in Innsbruck (16. 12. 1593) geführten Gesprächen betonte Madruzzo die Unabdingbarkeit des Reichstags wegen der Finanzmittel für den Türkenkrieg. Herzog Wilhelm äußerte sich zu den Erfolgsaussichten eher pessimistisch, weil er erhebliche Differenzen wegen des Straßburger Bistumsstreits sowie um die Zulassung reformierter Hochstifte befürchtete, die diesmal im Gegensatz zu 1582 nicht nur Magdeburg, sondern auch Bremen, Lübeck, Osnabrück und weitere Hochstifte beträfen123. Festzuhalten bleibt, dass die Einberufung des Reichstags und dessen hauptsächliche Befassung mit der Türkenabwehr, wie sie ohnehin das eigene existenzielle Interesse des Kaisers vorgab, sowie die Fortsetzung des Türkenkriegs zweifelsfrei geklärt werden konnten. Dagegen ließen das Ausschreiben der Reichsversammlung trotz der Zusage Rudolfs II. an Madruzzo und damit die Festlegung eines möglichst zeitnahen Termins für den Zusammentritt weiter auf sich warten124.
Als sodann zu Beginn des Jahres 1594 das Ausschreiben mit dem gegenüber der vorherigen Planung späteren Eröffnungstermin feststand und in Rom bekannt war125, beauftragte die Kurie den im Februar nach Köln reisenden Sondernuntius Coriolano Garzadoro mit Vorsprachen beim Herzog von Bayern und auf den weiteren Anreisestationen wohl auch bei den Bischöfen von Augsburg und Speyer sowie dem Kurfürsten von Mainz im Hinblick auf den Reichstag126. Ansonsten stand das Bemühen des päpstlichen Stuhls im Mittelpunkt, die persönliche Teilnahme möglichst vieler katholischer Kurfürsten und Fürsten zu veranlassen. So erhielt der Kölner Nuntius Frangipani den Auftrag, er möge „tutti li principi“, mit denen er zusammenträfe, auffordern, nach Regensburg zu kommen „in occasione di tanta importanza et così necessaria della patria et della republica christiana“127. Papst Clemens VIII. selbst ermahnte am 11. 2. 1594 Kurfürst Johann von Trier und Kardinal Andreas von Österreich, Bischof von Konstanz und Brixen, nachdrücklich zum Reichstagsbesuch128. Eine wesentlich umfassendere Aktion startete die Kurie mit dem Breve vom 19. 3. 1594, das Ludovico Madruzzo als Reichstagslegat beglaubigte und die Adressaten zum persönlichen Erscheinen aufrief, begründet mit der Notwendigkeit einer hohen Türkenhilfe für den Kaiser und der Wahrung der Belange der katholischen Religion. Das Breve ging in insgesamt 40 teils individualisierten Versionen129 unter anderem an den Kaiser, die habsburgischen Erzherzöge130, die geistlichen Kurfürsten131, alle Bischöfe im Reich132, Herzog Wilhelm V. von Bayern133 sowie dessen Söhne Maximilian und Ferdinand, weitere katholische Fürsten und Grafen wie Markgraf Eduard Fortunatus von Baden, Landgraf Georg Ludwig von Leuchtenberg und Graf Albrecht von Fürstenberg134, die Äbte der größeren Abteien, die Reichstagsgesandten von Savoyen, Jülich und Lothringen, den spanischen Gesandten Don Guillén de San Clemente sowie die kaiserlichen Räte Kurz, Rumpf, Trautson, Hornstein und Barvitius.
Das Bestreben der Kurie, möglichst viele katholische Stände zur Teilnahme zu bewegen, explizit um die katholische Stimmenmehrheit beim Reichstag zu sichern, verdeutlicht daneben beispielhaft das Bemühen von Nuntius Speciano in Prag um die Einladung des Lausanner Bischofs Antoine de Gorrevod, dessen Reichsstandschaft am Kaiserhof nicht unumstritten war: Im Auftrag des päpstlichen Staatssekretärs Cinzio Aldobrandini erbat Speciano bereits im September 1593 von Vizekanzler Kurz die Aufnahme Lausannes in die Liste der zum Reichstag zu ladenden Bischöfe, im Oktober konnte er die entsprechende Zusage melden, wenngleich Kurz den Namen des Bischofs nicht kannte135. Speciano selbst forderte sodann Bischof Antoine von Lausanne auf, Dokumente als Beleg seiner Reichsstandschaft, die auch an der Congregatio Germanica in Rom zur Sprache kam136, nach Prag zu schicken, um die Reichstagsteilnahme gegen etwaige Einwände von protestantischer Seite verteidigen zu können137.
Die internen Vorbereitungen in Rom für die kuriale Vertretung am Reichstag begannen bereits im Herbst 1593 mit Erörterungen einer eigens eingerichteten Kardinalsdeputation über die beabsichtigte Abordnung eines Legaten138. Konkreter geführt wurden die Verhandlungen seit Januar 1594: Am 5. 1. lehnte Madruzzo, der kurz zuvor von der Gesandtschaft aus Prag nach Trient zurückgekehrt war, den Wunsch des Papstes ab, ihn beim Reichstag als Legat zu vertreten. Auf ein weiteres Handschreiben Clemens’ VIII. vom 6. 2. hin konnte Madruzzo sich nicht mehr verweigern139: Am 14. 2. 1594 erfolgte seine Benennung im Konsistorium140 als ‚legatus a latere‘ und damit Leiter der kurialen Gesamtvertretung, in die daneben alle im Reich wirkenden Nuntien berufen wurden. Am 26. 2. 1594 (Rom) unterrichtete Staatssekretär C. Aldobrandini den Grazer Nuntius Portia vom Beschluss, ,,che tutti li nuntii quali sono per Alemannia habbiano da ritrovarsi alla dieta per servire all’ill.mo sig. cardinale Madrucci“141. Diese mit dem Legaten sowie den Nuntien Speciano (Prag), Frangipani (Köln) und Portia (Graz) gegenüber der bereits ungewöhnlich umfangreichen Repräsentation beim Reichstag 1582142 nochmals erweiterte Vertretung143 belegt eindrücklich die hohe Bedeutung, die dem Reichstag aus der Sicht Roms zukam. Die Qualifikation Ludovico Madruzzos für diese Aufgabe stand nicht zuletzt aufgrund seiner Tätigkeit als Legat bereits beim Reichstag 1582144 außer Zweifel145: Er war als Bischof von Trient Reichsfürst mit Zugang zum Reichstag und als langjähriger Kardinalprotektor des Reichs an der Kurie sowie Vorsitzender der Congregatio Germanica mit den politischen und kirchlichen Problemen im Reich bestens vertraut146. Zudem war er mit vielen katholischen Fürsten sowie dem Kaiser seit vielen Jahren persönlich bekannt und genoss deren hohes Ansehen. Rudolf II. selbst hatte die Benennung Madruzzos als Legat ausdrücklich gewünscht und dabei dessen besondere Qualifikation zusammengefasst: „Neminem nos magis esse optare, quam reverendissimum cardinalem Madrutium, summa integritate, doctrina, prudentiaque et animi moderatione praesulem, qui multiplici suo merito nobis ac toti nationi germanicae […] charus et acceptus, qui sacri ipse Imperii princeps a multo iam tempore in iis rebus, quae in comitiis, quibus antehaec sedis apostolicae nomine legatus utiliter ac feliciter interfuit, controverti ac difficultatem movere solent, versatus sit […]“147.
Die bereits im Januar 1594 formulierte Reichstagsinstruktion ging am 26. 3. 1594 an Madruzzo148. Sie ist datiert auf 4. 3. 1594149 und umfasst im Wesentlichen die Themenfelder 1) Türkenkrieg; 2) Nachfolgeregelung im Kaisertum: 3) Verbesserung der Situation der katholischen Kirche im Reich gegen die protestantischen Expansionsbestrebungen; 4) Anstoß innerkatholischer Reformen in Österreich, Böhmen und Ungarn sowie 5) in den Territorien des Reichs. Den Türkenkrieg in Verbindung mit der Finanzhilfe des Reichs als zentrales Thema des Reichstags und Anlass für dessen Einberufung sprach die Instruktion zwar als Erstes, jedoch nur sehr knapp an, indem sie Madruzzo auf die Intentionen der Kurie verwies, wie sie ihm aufgrund seiner Gesandtschaft nach Prag Ende 1593 ohnehin bekannt seien. An späterer Stelle ging die Instruktion auf den Oberbefehl über das kaiserliche Heer im Türkenkrieg durch Erzherzog Ferdinand II. und Differenzen um dessen Vertretung zwischen den Erzherzögen Maximilian und Matthias ein. Bei der im zweiten Punkt ausgeführten Nachfolgefrage mit der angestrebten Wahl eines römischen Königs stützte sich die Kurie auf das Versprechen Rudolfs gegenüber Madruzzo bei dessen Mission 1593, daneben ging sie von entsprechenden Absichten des Kaisers wegen dessen Bemühungen um die persönliche Teilnahme der Kurfürsten am Reichstag aus. Madruzzo sollte das Projekt in Regensburg mit der Autorität des Heiligen Stuhls befördern und auf die Wahl eines Erzherzogs drängen, wobei kein Kandidat namentlich genannt wurde150. Trotz erwarteter Einwände seitens der Kurpfalz und Kurbrandenburgs könne der Kaiser beide Kurfürsten dennoch entweder dafür gewinnen oder sich auf die ausreichende Zustimmung der geistlichen Kurfürsten und Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen stützen. Der dritte Komplex zur Situation der katholischen Kirche betraf nur im ersten Teil das eigentliche Forum des Reichstags: Ausgehend vom Erzstift Bremen und Gerüchten um eine geplante Eheschließung des protestantischen Erzbischofs („l’usurpatore“) Johann Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf brachte die Kurie in der Instruktion die dortige Nachfolge eines österreichischen Erzherzogs, etwa Matthias oder Maximilian, ins Spiel. Daneben hatte Madruzzo Bestrebungen anzustoßen, um weitere Hochstifte, namentlich Lübeck, Verden, Osnabrück und Halberstadt, für die katholische Kirche wiederzugewinnen und damit zugleich die noch katholisch regierten Hochstifte Münster, Minden, Hildesheim und Paderborn zu sichern. In den weiteren Ausführungen ging die Instruktion ausführlich auf die Situation der katholischen Kirche und die Durchführung von Reformen in den österreichischen Ländergruppen, Böhmen, Mähren und Schlesien sowie in Ungarn ein. Für das Reich und den Reichstag einschlägiger waren die Vorgaben für innerkatholische Reformen in den dortigen Territorien151: Verhandlungen beim Reichstag um die Durchführung der Reformdekrete des Konzils von Trient insbesondere in den rheinischen Erzstiften und deren Suffraganbistümern unter Verweis auf die diesbezüglichen Erfolge in Salzburg und Lüttich sowie Aufforderung an die Erzbischöfe von Köln und Mainz, die Bischofsweihe nicht länger zu verzögern; Drängen auf die Durchführung von Reformen mit Visitationen, der Einrichtung von Seminaren und Kollegien, einer Verbesserung der Klerusausbildung und einer Hebung der kirchlichen und klösterlichen Disziplin bei allen Bischöfen und Äbten152. Für genauere Informationen wurde Madruzzo an die Nuntien im Reich verwiesen.
Dieses ambitionierte Programm der Kurie konnte beim Reichstag nur in Ansätzen umgesetzt werden: Abgesehen von der Bewilligung der Türkensteuer und der letztlich erfolgreichen Abwehr der Magdeburger Session blieben die weiteren konfessionspolitischen Kontroversen ungelöst oder kamen nicht zur Sprache. Legat Madruzzo selbst agierte insgesamt eher defensiv mit dem Ziel, Bestehendes gegen protestantische Ambitionen zu verteidigen, während offensive Schritte etwa zur Rückgewinnung verlorener Hochstifte nicht eingeleitet wurden153.
3.2 Vorbereitungen der protestantischen Stände
Die Situation auf protestantischer Seite im Vorfeld des Reichstags 1594 wurde geprägt von der Zäsur des Jahres 1591, die ihrerseits zumindest vordergründig in der Lage zu sein schien, die vorausgehende Zäsur aus der Mitte der 1580er Jahre rückgängig zu machen oder zu relativieren: Die innen- und außenpolitische Entwicklung seit dem Reichstag 1582 und der Wechsel zu einer neuen Fürsten- und Rätegeneration, exemplarisch festzumachen am Tod Kurfürst Augusts von Sachsen 1586, bis dahin ein Zentralelement in der konfessionsübergreifenden friedenssichernden Kooperation mit Habsburg, Mainz und Bayern, hatten eine konfessionspolitische Verschärfung bedingt, die mit dem grundlegenden kursächsischen Politikwechsel unter Kurfürst Christian I. und dessen Anschluss an den „Obstruktionskurs“ der Kurpfalz unter Administrator Johann Casimir einherging. Ihre Verbindung führte zu dem von beiden Fürsten initiierten und von weiteren protestantischen Ständen getragenen Torgauer Bund (1591), der lediglich infolge des Todes Kurfürst Christians I. (5.10.1591) und Johann Casimirs (16. 1. 1592) nicht vollzogen wurde1. Für Kursachsen ist unstrittig, dass der frühe Tod Christians I. „eine abrupte und radikale Kurswende zur Folge hatte“, indem Herzog Friedrich Wilhelm von Sachsen-Weimar als Kuradministrator und Vormund Christians II. „das Ruder sofort und konsequent“ herumriss und im Inneren zur lutherischen Orthodoxie sowie auf Reichsebene zur Konfessionspolitik Kurfürst Augusts zurückkehrte. Mit der Anknüpfung Friedrich Wilhelms an die augusteische Vermittlungspolitik, auf die er sich beim Reichstag 1594 wiederholt explizit berief, waren einerseits eine Annäherung an den Kaiser, andererseits eine Distanzierung von der calvinistischen Kurpfalz und der sie unterstützenden ‚Aktionspartei’ sowie in der Folge – als sichtbarer Ausdruck der Zäsur von 1591 – eine Spaltung auf protestantischer Seite in zwei Lager mit den Antipoden Kursachsen und Kurpfalz verbunden2. Problematisch gestaltete sich die Position des Hauses Brandenburg, das bis 1586 weitgehend an der Seite Kursachsens gestanden hatte, aber aufgrund der unmittelbaren Verwicklung seiner Mitglieder in zentrale konfessionspolitische Konfliktfelder in den Mittelpunkt der protestantischen Forderungen und Beschwerdekataloge geriet: Die strittige Reichsstandschaft Markgraf Joachim Friedrichs als Administrator von Magdeburg und der Kampf um die Anerkennung von dessen Sohn Johann Georg als Administrator im Hochstift Straßburg nach der Doppelwahl 1592 rekurrierten auf die Freistellungsproblematik, den Geistlichen Vorbehalt und damit auf die strittige Interpretation des Religionsfriedens als Kernpunkt der konfessionspolitischen Debatte. Während Kurfürst Johann Georg von Brandenburg eher passiv lavierend agierte, schlossen sich Joachim Friedrich von Magdeburg und Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach politisch eindeutiger dem Kurs der Kurpfalz an, um die Ansprüche auf Magdeburg und Straßburg verwirklichen zu können, ohne jedoch die dogmatischen Unterschiede zur calvinistischen Gruppe um die Kurpfalz zu verwischen3.
Aufgrund der konfessionsinternen Spaltungstendenzen musste vor dem Reichstag 1594 zunächst die Herstellung einer möglichst einheitlichen Position und des geschlossenen Auftretens im Mittelpunkt stehen. Damit verbunden waren von Beginn an Absprachen über den Inhalt und den Einforderungsmodus der protestantischen Gravamina, die dem Kaiser anlässlich der Reichsversammlung vorgebracht werden sollten.
3.2.1 Konzipierung der Reichstagsstrategie: Gravamina und Frage eines Vorkonvents
Eine erste Initiative für die Sicherstellung der vielbeschworenen ‚guten vertraulichen correspondentz‘4 startete Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz bereits Anfang September 1592: Ausgehend von Nachrichten über Vorbereitungen für einen Reichstag am kaiserlichen Hof in Prag5 und im Zusammenhang mit den parallelen Bitten Rudolfs II. um Sondertürkenhilfen der Reichsstände6 regte er zunächst bei Landgraf Wilhelm von Hessen einer Verbesserung der innerkonfessionellen Kommunikation vor dem erwarteten Reichstag an7. Wenig später gingen jeweils gleichlautende Schreiben des Kurfürsten an einzelne Gruppierungen protestantischer Fürsten: In knapper Form an Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg und Herzog Ludwig von Württemberg nur mit der Bitte um die Zusage ‚guter correspondentz‘; in erweiterter Form und bereits in diesem Stadium ergänzt um den Vorschlag, im Rahmen der vertraulichen Korrespondenz eine Rätetagung einzuberufen, um die protestantischen Gravamina für die Vorlage auf dem Reichstag zu sammeln, an Kurfürst Johann Georg von Brandenburg sowie an Pfalzgraf Johann von Zweibrücken, Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach, Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach und Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg8.
Die Reaktionen auf die Kurpfälzer Initiative fielen eher zurückhaltend aus. Lediglich Joachim Friedrich von Magdeburg befürwortete einen protestantischen Konvent und anschließend vorrangige Verhandlungen zu den Gravamina auf einem Reichstag noch vor den ihrerseits aber unabdingbaren Beratungen über eine Türkenhilfe in Anbetracht der Bedrohung des Reichs9. Kurfürst Johann Georg von Brandenburg dagegen verwehrte sich wiederholt gegen eine protestantische Tagung, die nur größeres Misstrauen des Kaisers und der katholischen Stände veranlassen würde, weil die Beschwerden ohnehin bekannt seien10 und deren Beratung während des Reichstags ausreiche11. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach antwortete ausweichend und stellte die Zusammenkunft in die Kompetenz der weltlichen Kurfürsten12. In der Korrespondenz mit Kursachsen13 und Pfalz-Neuburg kamen Gravamina und Konvent ohnedies nicht zur Sprache, nachdem Kurfürst Friedrich sie ihnen gegenüber anfänglich nicht thematisiert hatte, wenngleich er Pfalzgraf Philipp Ludwig später auf Versuche der katholischen Gegner hinwies, die protestantischen Stände auf Reichsversammlungen zu spalten, und deshalb eine engere Kooperation mittels einer Verständigung über die Gravamina noch vor dem Reichstag empfahl14.
Letztlich wurde diese Planung im Dezember 1592 nicht weiterverfolgt, weil von kaiserlicher Seite konkrete Schritte für das Ausschreiben eines Reichstags ausblieben. Erst als die Gesandten Rudolfs II. im Herbst 1593 die Kurfürsten um ihre Zustimmung zur inzwischen beschlossenen Einberufung baten15, gab neuerlich Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz16 den Impuls für die Zusammenstellung der protestantischen Gravamina auf einer Vortagung der weltlichen Kurfürsten und zumindest einiger weiterer Fürsten. Hauptansprechpartner waren Kursachsen und Kurbrandenburg17; die Landgrafen von Hessen und Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach sollten darüber hinaus Stellungnahmen zum Verfahren mit den Gravamina bereits im Hinblick auf ein Junktim mit der Türkensteuer abgeben18.
Die Antworten auf die Initiative stimmten vorderhand insofern überein, als sie trotz des angesprochenen Junktims die Notwendigkeit der Unterstützung des Kaisers mit einer Reichstürkenhilfe in Anbetracht der Gefahrenlage und der eigenen Bedrohung auch protestantischer Stände durchwegs anerkannten19. Was die Kurpfälzer Planung mit einem protestantischen Vorkonvent betraf, wiesen die kurfürstlichen Kollegen das Ansinnen allerdings zurück: Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen lehnte eine konfessionelle Partikulartagung grundsätzlich ab als Angriff auf die Autorität des Kaisers und die geistlichen Kurfürsten, als Ursache verstärkten Misstrauens und zunehmender ‚Trennung‘ im Reich sowie im Rückbezug auf frühere Einwände der geistlichen Kurfürsten als Verstoß gegen das Herkommen, den Kurverein und den Religions- und Profanfrieden20. Weniger apodiktisch verwehrte sich Johann Georg von Brandenburg dagegen, indem er wie 1592 die Beratung zu den Gravamina erst am Reichstagsort führen wollte, wo der zeitliche Spielraum ausreiche. Er hatte aber keine Einwände gegen die Erstkonzipierung der Beschwerden durch Kurpfalz21. Kurfürst Friedrich musste damit gegenüber Kursachsen das Scheitern des Konvents akzeptieren und es bei der Vereinbarung zumindest guter Korrespondenz belassen, er rechtfertigte später das Vorbringen von Gravamina neben den Verhandlungen zur Türkenhilfe im allgemeinen protestantischen Interesse aber nochmals22. Dagegen insistierte er bei Johann Georg von Brandenburg auf einer Zusammenkunft zumindest einiger protestantischer Stände vor dem Reichstag, um sich über die Gravamina und deren Einforderung mit der Verweigerung der Türkenhilfe zu vergleichen. Johann Georg lehnte dies weiterhin ab und billigte lediglich die vorzeitige Anreise der Gesandten nach Regensburg, um dort die Beschwerden noch vor der Eröffnung der Hauptverhandlungen zu formulieren23. Friedrich IV. konnte sich somit für das Scheitern des projektierten Konvents auf Kursachsen und –brandenburg berufen, die „weder einen religionstag noch sonsten eine zusammenkunfft der evangelischen stände vor dem reichstag rhatsam ermeßen wöllen“24.
Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach unterstützte die Kurpfälzer Strategie, den Reichstag gegen anderweitige Bestrebungen nicht auf die Türkenhilfe zu beschränken, sondern die Religionsbeschwerden möglichst vorrangig oder zumindest parallel einzubringen und so einer neuerlichen Vertagung vorzubeugen. Wenig später regte er im Zusammenhang mit dem Straßburger Konflikt ein strikteres Junktim von Gravamina und Steuerbewilligung an25, ergriff selbst die Initiative, was den Modus für die Einforderung der Beschwerden betrifft26, und besprach die Problematik bei einem persönlichen Treffen mit Joachim Friedrich von Magdeburg im Dezember 1593 auf der Plassenburg in Kulmbach, bei der ansonsten der Straßburger Bischofskonflikt und weitere Angelegenheiten des Hauses Brandenburg im Mittelpunkt standen27. Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekräftigte den Markgrafen in der Konzeption, man solle den Kaiser „inn solcher feindtsnoth nicht hülffloß laßen“, zugleich aber auf die Abhilfe der Gravamina bedacht sein, „damit das jenige ohne dieses nicht beschloßen unndt bewilligt“ werde. Allerdings sah er den dafür erforderlichen Zusammenhalt auf protestantischer Seite nicht gegeben, sondern befürchtete eher deren Spaltung auf dem Reichstag28. Die Besorgnis schien sich insofern zu bestätigen, als nicht nur Kursachsen, sondern auch die Landgrafen von Hessen in der internen und externen Korrespondenz eine sehr gemäßigte Position vertraten und zwar die Vorlage der Beschwerden befürworteten, jegliches Junktim mit der Türkenhilfe aber als nicht verantwortbar zurückwiesen29.
Im Folgenden ging es darum, die von Kurbrandenburg anstelle des abgelehnten Konvents angeregten Verhandlungen in Regensburg vor der Eröffnung des Reichstags anzuberaumen, zumal auch die Partikularversammlungen nur weniger protestantischer Stände in Speyer und Heilbronn30 die weiteren Beratungen über die Gravamina zunächst an die Zusammenkunft in Regensburg verschoben und es sodann trotz der Konzipierung eines Vorentwurfs in Heilbronn dabei beließen. Die Koordination übernahm erneut Kurpfalz mit der Orientierung zuerst am Reichstagsausschreiben für 17. 4. 1594 und der rechtzeitigen Anreise der Gesandten kurz vorher31. Konkreter terminierte der Partikulartag in Speyer die Rätekonsultation in Regensburg auf den 13. 4. 1594, während Kurpfalz wegen der aufgeschobenen Anreise des Kaisers die Vorberatungen letztlich für 26. 4. 1594 ansetzte32. Die Landgrafen von Hessen ersuchte Kurfürst Friedrich in diesem Zusammenhang wegen deren Zurückhaltung bei der Einforderung der Gravamina nochmals, ihren Gesandten nachdrücklich die Klärung der Beschwerden aufzutragen mit der Vorgabe, dass „uff den fall abschlags vor deren expedition man sich inn einige gesuchte contribution schließlich nicht einlaßen könte“33.
Neben der Kurpfälzer Initiative in der protestantischen Reichstagsvorbereitung ist das Engagement der Mitglieder des Hauses Brandenburg hervorzuheben, die aufgrund der eigenen Interessen in der Jülicher Vormundschaftsfrage, besonders aber in Magdeburg und Straßburg die Kooperation auf protestantischer Seite vorantrieben, zugleich mit dem Ziel, die Aufnahme ihrer Belange in die allgemeinen Beschwerden und den Rückhalt anderer Stände sicherzustellen. Dies gilt zum einen für die Einberufung des Heilbronner Tages unter maßgeblicher Mitwirkung Markgraf Georg Friedrichs von Brandenburg-Ansbach34 und zum anderen für die Bestrebungen Administrator Joachim Friedrichs von Magdeburg. Letzterer fasste als Surrogat für den nicht möglichen protestantischen Gesamtkonvent eine Aktion der Stände des Niedersächsischen Kreises ins Auge, die auf einem Kreistag ihre Reichstagskonzeption abstimmen, die vertrauliche Korrespondenz vereinbaren und sich über eine gemeinsame Reichstagsinstruktion verständigen sollten. Allerdings lehnte Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel als zweiter ausschreibender Fürst des Kreises das Ansinnen als „particular werck“ ab, das beim Kaiser und den katholischen Ständen „ein seltzsams ansehen und nachdenckens gewinnen wurde“35. Im März 1594 schickte Joachim Friedrich im Zusammenhang mit der Rechtfertigung des Kaisers wegen der Ladung nur des Magdeburger Domkapitels zum Reichstag und der gleichzeitigen Bitte um eine eilende Türkenhilfe des Niedersächsischen Kreises36 seinen Rat Balthasar von Schlieben zu Herzog Heinrich Julius nach Wolfenbüttel und regte neuerlich eine Zusammenkunft der niedersächsischen Kreisstände vor dem Reichstag an, um ihre Position namentlich bezüglich der Gravamina zu koordinieren. Daneben plädierte er für eine engere Kooperation der protestantischen Bischöfe oder Administratoren, also seiner Person für Magdeburg, Heinrich Julius’ für Halberstadt, Philipp Sigismunds von Braunschweig für Verden und Osnabrück, Johann Adolfs von Holstein für Bremen und Lübeck sowie Karls von Mecklenburg für Ratzeburg, um ihren Sessionsanspruch beim Reichstag gemeinsam zu verfechten37. Auf Kreisebene sprach Joachim Friedrich aufgrund des von Heinrich Julius abgelehnten Kreistags die einzelnen Stände schriftlich an: Er bedauerte das Unterbleiben der Kreisversammlung, mahnte deshalb die Sicherstellung „getreuer zusammenhalttung unnd communication“ in Kreis- und Religionsbelangen beim Reichstag auf diesem Weg an und bezog sich ansonsten auf die Einzelpunkte des Reichstagsausschreibens, indem er unter anderem den Beistand für das Haus Brandenburg in der Jülicher und Straßburger Angelegenheit beim Landfriedensartikel und die Beteiligung reformierter Hochstifte an der suspendierten Visitation des Reichskammergerichts ansprach. Die Vorlage protestantischer Gravamina galt ihm als gesichert, offen blieb deren Zusammenfassung zu allgemeinen Beschwerden, bei denen er die Position der reformierten Hochstifte vorrangig im Niedersächsischen Kreis hervorhob, die es gegen die katholischen ‚Praktiken‘ zu verteidigen gelte38.
Weitere Schritte Joachim Friedrichs gemeinsam mit Kurfürst Johann Georg betrafen dezidiert die eigenen Hausinteressen in Jülich und Straßburg, um deren Unterstützung im allgemeinen protestantischen Interesse sie mehrere Stände baten39. Joachim Friedrich allein wiederholte die Bitte nochmals und ergänzte sie um den Beistand für seine Reichstagsgesandten besonders in der Durchsetzung der eigenen Magdeburger Session40. Allerdings relativierte er die Verbindung dieser Belange und die Klärung der protestantischen Beschwerden generell mit der Steuerbewilligung für den Kaiser insofern, als er zugestand, dass „der ksl. Mt. bei jetzigen nöthen etwas beschehen muste, darmit sie nicht ghar stecken bliebenn oder zu solchen gefehrlichkeitten gelaßen wurdenn“, und empfahl deshalb, eine eilende Türkenhilfe zu beschließen und zu leisten, eine zusätzliche beharrliche Hilfe aber so lange zurückzuhalten, bis der Kaiser die Gravamina bereinigt hätte. Damit distanzierte sich Joachim Friedrich vom strikten Junktim des Heilbronner Abschieds41, der entsprechend zu modifizieren sei42. Ebenso warnte Kurfürst Johann Georg von Brandenburg hinsichtlich des Heilbronner Abschieds davor, wegen der Gravamina, deren Behebung nicht allein dem Kaiser obliege, beim Reichstag zu heftige Kontroversen auszulösen, damit „uns nicht der turcke daruber das urtheil spreche oder wir einander selbst mitt ewigem schadenn unnd verderb […] in die haar geratenn“. Vielmehr müsse ein Weg gefunden werden, der sicherstellt, „wan die contribution gewilligett, das gleichwoll die gravamina nicht ersitzen bleiben, sondernn einmahll nach notturft vorgenommen und vleiß angewendett werde, [wie] denenn zuehelffen, unnd das man inmittelst in guetem verstandtnuß unnd friedfertigkeit beisammen sitze. Dan auf diesem reichstage es sich schwerlich alles rein aufarbeiten lassen wirdt“43.
Außerhalb des Umfelds der Kurpfalz und des Hauses Brandenburg bemühte sich Herzog Friedrich I. von Württemberg nach dem Tag von Speyer um die Einbeziehung Pfalzgraf Philipp Ludwigs von Neuburg und des Hauses Sachsen in die engere innerkonfessionelle Kommunikation vor dem Reichstag, indem er den Pfalzgraf über den Beschluss der Tagung informierte, die weitere Beratung der Gravamina erst in Regensburg vorzunehmen, verbunden mit der Bitte um die Teilnahme und die Unterrichtung Kuradministrator Friedrich Wilhelms und weiterer Fürsten des Hauses Sachsen44. Philipp Ludwig reichte das Schreiben mit der Befürwortung von Vorberatungen in Regensburg an Friedrich Wilhelm von Sachsen weiter45 und sagte seine Teilnahme daran auch gegenüber Herzog Friedrich zu, er forderte jedoch eine glimpflichere Einforderung der Gravamina im Zusammenhang mit der Steuerbewilligung, als dies die Instruktion des Herzogs für den Speyerer Tag vorsah, damit der Kaiser „nit allzusehr offendirt und vor den kopf gestossen“ oder die Schuld für einen späteren osmanischen Erfolg allein den protestantischen Ständen wegen deren Steuerverweigerung zugemessen würde46. Im gleichen Sinn erklärte sich Friedrich Wilhelm von Sachsen: Auch er verwies auf die Aufgabe aller Reichsstände, den Kaiser in Anbetracht der osmanischen Bedrohung nicht nur Österreichs, sondern des Reichs zu unterstützen, und lehnte ein Junktim der Verhandlungsaufnahme zur Türkenhilfe mit den Gravamina deshalb strikt ab, war aber grundsätzlich bereit, sich an der Beratung der Beschwerden zu beteiligen, „sovil immer müglich sein wirdt“ und beschränkt auf Partikularbeschwerden von Personen, Ständen oder Kommunen, jedoch nicht an Grundsatzdebatten über die Freistellung und andere Punkte, die Anlass zur Infragestellung des Religionsfriedens geben könnten. Außerdem plädierte er für die Vorlage der Gravamina nicht als Supplikation der protestantischen Stände an den Kaiser, sondern für deren Beratung in den ordentlichen Kurien. Er bat Pfalzgraf Philipp Ludwig, ihm am Reichstag in der Moderation zu heftig vorgebrachter Forderungen beizustehen, nachdem bei einigen Ständen „die sachen fast ad extrema kommen“47.
Friedrich Wilhelm von Sachsen bezog aufgrund der gemeinsamen Vormundschaft in Dresden daneben Kurfürst Johann Georg von Brandenburg anhand des Württemberger Schreibens in die Vorplanungen zum Konnex Gravamina und Türkenhilfe ein48. Der Kurfürst vermied eine klare Positionierung in der Frage, wie diese „schwere sachenn“ zu handhaben sei, da die besonders „gravirten stennde, die es besser als wir dieser örtter in der stille fuelenn, sich so leicht nicht abeweisen lassenn noch zu ihren beschwerdenn geltt hinschiessenn“ werden, warb aber, ohne das Junktim anzusprechen, für eine entschiedenere Einforderung als in der Vergangenheit, um die katholischen Stände zur Mäßigung zu bringen49.
Als Resultat dieser Korrespondenzen seit Herbst 1593 ist festzuhalten: Es gelang den protestantischen Ständen lediglich, konfessionsinterne Beratungen in Regensburg vor der Eröffnung der Hauptverhandlungen für die Formulierung der Gravamina, die Abstimmung der eigenen Verhandlungsstrategie und die Sicherstellung der innerkonfessionellen Geschlossenheit zu vereinbaren, deren Erfolg aber nicht gewährleistet schien, zumal in der Kommunikation im weiteren Vorfeld die erheblichen Differenzen über Inhalt und Bedeutung der Beschwerden sowie über die für ihre Klärung anzuwendenden Druckmittel offen zutage traten. Mit den Einwänden wichtiger Stände wie Hessen, Pfalz-Neuburg und Kursachsen gegen ein Junktim mit der Steuerbewilligung zeichnete sich hier die spätere innerkonfessionelle Parteienbildung während des Reichstags bereits deutlich ab. Vorerst musste es deshalb beim Bemühen bleiben, zwischen den Gesandten der beiden Hauptprotagonisten Kurpfalz und Kursachsen, die ansonsten vor dem Reichstag kaum direkt zu den Gravamina kommunizierten, „vertrauliche communication undt correspondentz“ anzubahnen50, ohne inhaltliche Belange vorab klären zu können.
3.2.2 Die Tagungen in Speyer und Heilbronn (März 1594)
Nachdem ein protestantischer Gesamtkonvent oder eine Zusammenkunft der führenden Stände aufgrund der Einwände Kursachsens und Kurbrandenburgs nicht realisiert werden konnte, nutzte Herzog Friedrich I. von Württemberg einen bereits wegen anderweitiger Belange mit Hessen geplanten Tag in Speyer, um dort explizit als Ersatz für den Gesamtkonvent Vorverhandlungen von Räten zumindest einiger Stände zu initiieren: Er regte am 13. 2. 1594 bei den hessischen Landgrafen an, auf dem für 27. 2. vereinbarten Tag in Speyer zusammen mit weiteren benachbarten Ständen vertrauliche Absprachen zu führen mit dem Ziel, „das wir teutsche protestierende fürsten mit rechtem ernst zusammen haltten“, damit auf dem Reichstag „ettwas nutzlichs unnd fruchtbarlichs ußgericht werden“ könne51. In der Einladung an Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach, Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg, Pfalzgraf Johann von Zweibrücken und Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach mit der Bitte, ihre Räte einige Tage nach dem 27. 2. nach Speyer zu schicken52, um gemeinsam die protestantischen Gravamina zu erörtern, bezog sich Herzog Friedrich auf den aktuellen Erhalt des Reichstagsausschreibens, dessen kurzfristige Terminierung der Verhandlungseröffnung er als Versuch des Kaisers interpretierte, umfassendere Vorberatungen der protestantischen Stände über ihre Gravamina zu verhindern. Im Schreiben an Kurfürst Friedrich von der Pfalz verwies er ebenfalls auf die vermuteten Hintergründe des kurzfristigen Ausschreibens und mahnte, es sei Zeit, „die augen uff und mit gebürendem ernst zur sachen zuthun“; er lud ihn hier aber noch nicht nach Speyer ein53. Dennoch fanden sich dort auch Gesandte des Kurfürsten ein.
Die hessischen Landgrafen reagierten sehr reserviert auf die Württemberger Initiative: In der internen Korrespondenz kritisierte Landgraf Georg die Veranstaltung in Speyer, wo (als Sitz des Reichskammergerichts) die Geheimhaltung vor den zahlreichen Vertretern des Kaisers und anderer Reichsstände kaum gewährleistet sei, zumal die Partikularversammlung mit der Einladung mehrerer Stände „vast einem halben Reichs tagk gleich sehen“ würde. Daneben sah Georg nicht, wie man sich „bey jetzigem gefehrlichem standt der begerten turckenhulf halben sperren oder ufhalten wolte“, auch bestritt er grundsätzlich, dass von den Religionsgravamina „die jenigen, so der rechten wahren augspurgischen confession zugethan, betroffen, und dahero dieselben sich itzo desto mehr zusperren oder zubeschweren ursach haben solten“54. Auch Landgraf Ludwig hielt die Zusammenkunft nicht für hilfreich und bevorzugte schriftliche Absprachen55. Die Antworten an Herzog Friedrich von Württemberg bekräftigten diese Position: Landgraf Georg betonte, man könne wegen der Gravamina die Türkenhilfe angesichts der Bedrohung des Reichs nicht verweigern oder verzögern, „damit es uns nicht in gemein ergehe wie den fröschen beim Äsopo“. Landgraf Ludwig kritisierte die von der Tagung ausgelösten Spekulationen auf katholischer Seite sowie ihre kurzfristige Ansetzung, die keine Zeit für eine Übereinkunft der Landgrafen lasse, er wollte den Tag aber ebenso beschicken wie Landgraf Moritz, freilich ohne Instruktion und lediglich, um die anderen Gesandten auf Hintersichbringen anzuhören56.
Von den weiteren geladenen Fürsten sagten Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach und Pfalzgraf Johann von Zweibrücken die Abordnung von Räten zu57, dagegen schickten Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach gemäß einem Gutachten seiner Räte58 und Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg wegen der Kürze des Termins keine Vertreter59.
Mit dieser Ausgangssituation bestanden in Speyer a priori geringe Aussichten auf weiterführende Übereinkünfte, zumal die Württemberger Instruktion den Vorstellungen besonders der hessischen Landgrafen konträr entgegenstand: Lehnten Erstere eine Blockade der Türkenhilfe beim Reichstag wegen der Gravamina ab, so instruierte Herzog Friedrich von Württemberg seine Räte, die vor der Reichsversammlung zu formulierenden Beschwerden dem Kaiser gleich zu Beginn vorzubringen und im Junktim eine Steuerbewilligung vor deren Behebung zu verweigern60. Wohl auch aufgrund dessen sowie wegen der fehlenden hessischen Beschlusskompetenz führten die Verhandlungen von Gesandten der Kurpfalz, Hessens, Baden-Durlachs, Württembergs und Pfalz-Zweibrückens in Speyer am 2. 3. und 3. 3. 159461 im Abschied vom 3. 3. 1594 lediglich zum Ergebnis, die Formulierung der Gravamina62 einem weiteren Kreis von protestantischen Ständen in Regensburg ab 13. 4. (3. 4.) 1594 vor der Eröffnung des Reichstags zu übertragen63. Herzog Friedrich informierte abschließend Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach und Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg über den Verhandlungsverlauf und den Vertagungsbeschluss, verbunden mit der Bitte, auch andere Stände davon zu unterrichten, damit diese ihre Gesandten zum vereinbarten Termin nach Regensburg schickten64.
Noch bevor die Beratungen in Speyer begonnen hatten, vereinbarte Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach in Zusammenarbeit mit Kurfürst Friedrich von der Pfalz die Einberufung eines weiteren Partikulartages nach Heilbronn. Den primären Hintergrund und Anlass bildeten nicht die Reichstagsvorbereitungen, sondern die ebenfalls von Markgraf Georg Friedrich zunächst im Alleingang angestoßenen Verhandlungen mit König Heinrich IV. von Frankreich um dessen Intervention im Straßburger Bischofskonflikt zugunsten Administrator Johann Georgs von Brandenburg gegen das Angebot einer militärischen bzw. finanziellen Unterstützung des Königs im Krieg gegen Lothringen und Spanien als längerfristiges Bündnisprojekt. Das von Christoph von Waldenfels im Auftrag des Markgrafen im November und Dezember 1593 vorgelegte Angebot beantwortete Heinrich IV. mit der Beauftragung seines Gesandten Jacques Bongars, seit 1593 ständiger Vertreter bei den protestantischen Reichsständen65, der die Gegenforderungen des Königs bezüglich des Umfangs der militärischen Beihilfe aus dem Reich für sein Engagement in Straßburg überbrachte66. In diese Verhandlungen zur Beantwortung des Königs bezog Markgraf Georg Friedrich weitere protestantische Stände ein und berief diese in Kooperation mit Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz nach Heilbronn. Die dortigen Verhandlungen zu dieser Frage, die hier nicht dargestellt werden können, erbrachten als Ergebnis in der Antwort an Bongars vom 25. 3. (15. 3.) 1594 die Ablehnung eines engeren militärischen Bündnisses und das Angebot einer nur finanziellen Hilfe für den König sowie die Bitte um die Herbeiführung möglichst einer friedlichen Lösung in Straßburg67.
Ebenso wie diese Thematik können die in Heilbronn als zweiter Komplex geführten Beratungen um die Gründung eines Landrettungsvereins, begründet mit der Unzulänglichkeit der Reichskreishilfen im Zusammenhang mit dem Straßburger Bischofskonflikt sowie mit den Auswirkungen der Kriege in Frankreich und in den Niederlanden auf die Stände am Rhein, gerichtet aber gegen spanische und ligistische ‚Praktiken‘, hier nicht weiter ausgeführt werden. Es blieb ohnedies beim Entwurf eines Konzepts, das dem Abschied als Beilage angefügt wurde und die Grundlage für künftige Erörterungen der in Heilbronn anwesenden und weiterer Stände bilden sollte68.
Was die Sammlung der Gravamina und damit den direkten Bezug zum Reichstag betrifft, regte zuerst Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach nach einer Unterredung mit Gesandten Kurfürst Friedrichs von der Pfalz an, den Tag in Heilbronn wegen der Verhandlungen um das Bündnisangebot König Heinrichs IV. von Frankreich um Beratungen zu den protestantischen Beschwerden und deren Vorlage beim Reichstag zu erweitern69. Die Einberufung des Tages durch Kurfürst Friedrich von der Pfalz in Absprache mit dem Markgrafen sah eine persönliche Zusammenkunft der angesprochenen Fürsten am 20. 3. (10. 3.) 1594 wegen der französischen Verhandlungen sowie als vertrauliche Unterredung zu den „Reichs gravaminibus“ vor dem Reichstag vor, um „sich einer einhelligen meinung unnd treuer zusamsetzung“ zu vergleichen. Teilnehmen sollten neben ihren Personen die Regenten von Pfalz-Zweibrücken, Württemberg und Baden-Durlach70. Markgraf Georg Friedrich unterstützte die Einberufung mit weiteren Bitten um das persönliche Erscheinen in Heilbronn71 und konnte anschließend neben Kurfürst Friedrich die Zusagen der Adressaten entgegennehmen72. Neben den genannten Regenten befürwortete Joachim Friedrich von Magdeburg die Tagung nachdrücklich. Er wünschte einen möglichst großen Teilnehmerkreis, konnte aber weder selbst kommen noch einer seiner Räte entbehren und bat deshalb Markgraf Georg Friedrich, ihn durch einen seiner Räte, jedoch mit eigener Magdeburger Vollmacht und Instruktion73, vertreten zu lassen74. Auch Administrator Johann Georg und das protestantische Domkapitel von Straßburg schickten zwei Gesandte nach Heilbronn75, die jedoch an den direkten Verhandlungen nicht beteiligt wurden76.
An den Verhandlungen in Heilbronn zu den protestantischen Beschwerden vom 21. 3. bis 23. 3. 1594 wirkten Kurpfalz, Pfalz-Zweibrücken, Brandenburg-Ansbach, Württemberg und Baden-Durlach sowie für Magdeburg ein Ansbacher Bevollmächtigter mit77, das Direktorium führte nach dem Verzicht Georg Friedrichs von Brandenburg-Ansbach, dem es als ältestem Fürsten angeboten worden war, Friedrich IV. von der Pfalz. Für die Konzipierung der Gravamina legte jeder der anwesenden Regenten eigene Aufstellungen vor, auf deren Grundlage zwei Zusammenfassungen als Beilagen zum Abschied formuliert wurden78.
Der nachfolgend beim Reichstag konfessionsintern sehr kontrovers diskutierte Heilbronner Abschied vom 26. 3. (16. 3.) 159479 konstatiert eingangs die seit dem Reichstag 1582 zunehmende Schädigung von Reichsständen infolge des niederländischen Kriegs am Rhein und des ‚lothringischen‘ Kriegs im Elsass. Darüber hinaus seien „den evangelischen augspurgischer confeßions verwandten zugleich neben diesem gemeinen unwesen unndt ubelstandt des vatterlandts mehrfaltige gravamina in religions- undt prophan sachen, an sperrung unndt verhinderung ihrer christlichen religions bekandtnuß augspurgischer confeßion, ungleicher administration der justitien undt was dem weiter anhengig, begegnet“. Sie wünschten zwar die rechtzeitige Behebung dieser Mängel und des Misstrauens im Reich, damit man dem Kaiser beim bevorstehenden Reichstag die Hilfe gegen die Türken „desto freywilliger unndt ungehindert“ leisten könnte. Nachdem aber „die trennung auß anstifftung des pabsts unndt anderer außländischer practiken so fern eingerißen“, dass die erforderliche Einigkeit nicht zu erhoffen ist, werden die Gravamina hiermit „praeparative“ zusammengestellt, um sie dem Kaiser zu Beginn des Reichstags vorzulegen. Sie werden zusammengefasst in den Beilagen A und B80. Die verabschiedenden Stände vereinbaren als Ausdruck der ‚guten Korrespondenz‘ und der vertraulichen Kooperation, dass sie beim Reichstag „fur einen mann stehen“, sich gegenseitig unterstützen und einander beistehen. Sie werden ihre Reichstagsgesandten bevollmächtigen, dort die Gravamina in Beilage A81 gemeinsam mit anderen CA-Ständen, gegebenenfalls nur mit einer Minderheit oder auch allein nur für sich dem Kaiser zu übergeben und sich nicht abweisen zu lassen, ebenso wie die Unterzeichnenden „nicht gemaint sein, vor erledigung deren puncten, die in facto et iure directo wider den religionfriden, gulden bulla, Reichs constitutiones, cammergerichts ordnung, auch ihrer ksl. Mt. capitulation unndt altem herkommen zuwider lauffen undt in recapitulatione vorbemelter verzeichnuß mitt A erholt, inn einige Reichs contribution zu willigen, sondern samptlich darbey zubestehen undt sich vonn einander durch keinerlei weiß unndt sachen itzo unndt furter trennen unndt abfhuren laßen wöllen, treulich sonder gefhärde“. Auf die in Beilage B angesprochenen Mängel sei beim Geschäftsgang in den Kurien des Reichstags zu achten. Im Abschied folgen die oben abgesprochenen Festlegungen zur Beantwortung des französischen Gesandten Bongars und für die Gründung des Landrettungsvereins. Er ist unterzeichnet von Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz, Pfalzgraf Johann von Pfalz-Zweibrücken, Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach und Herzog Friedrich von Württemberg jeweils persönlich; für Markgraf Ernst Friedrich von Baden-Durlach, der wohl bereits abgereist war, unterzeichnete Wilhelm Peblis, Statthalter zu Karlsburg, sowie für den abwesenden Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg der Ansbacher Rat Dr. Kaspar Brandner.
Weitere Verhandlungen um eine Erweiterung des Kreises der Stände, die den Abschied unterstützen sollten, und ebenso die Debatten um dessen Inhalt sowie um die grundsätzliche Legitimität der Heilbronner Veranstaltung wurden erst in Regensburg geführt82.
3.2.3 Problematische Kooperation lutherischer und calvinistischer Stände
In der protestantischen Korrespondenz im Vorfeld des Reichstags werden die dogmatischen und konfessionspolitischen Gegensätze zwischen lutherischen und calvinistischen Ständen nach Aktenlage nicht explizit angesprochen, gleichwohl spielte das Thema in der Reichstagsvorbereitung einzelner Stände83 und in deren Instruktionen84 eine bedeutende Rolle. Namentlich der streng lutherische Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg legte großen Wert darauf, besonders im Hinblick auf Intensität und Umfang der Kooperation mit calvinistischen Ständen in Regensburg. Daneben befassten sich Gutachten von Württemberger Theologen und politischen Räten für Herzog Friedrich I. mit dem Problem.
Abgesehen von diesen internen Vorarbeiten ist auf der Ebene der interständischen Kommunikation nur eine Vorabsprache eben zwischen beiden genannten Regenten dokumentiert. Nachdem Philipp Ludwig Herzog Friedrich aufgefordert hatte, auf dem Reichstag in der Zusammenarbeit mit calvinistischen Ständen sehr „caute“ vorzugehen, damit sich die CA-Stände damit nicht des „beneficii deß religion fridens unwürdig und unfehig macheten“85, und im Anschluss an eine anderweitige vertrauliche Bitte um eine Stellungnahme des Herzogs, ob und inwieweit man sich an Verhandlungen mit Calvinisten beteiligen solle86, suchten die Württemberger Reichstagsgesandten auf ihre Anreise nach Regensburg am 27. 4. 1594 den Pfalzgraf in Neuburg auf, um ihm die Position Herzog Friedrichs mündlich darzulegen87: Er habe ihnen aufgetragen, in Regensburg mit ihm, dem Pfalzgraf, und mit Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen „in religion sachen gutte, vertrauliche correspondentz zuhalten“, insbesondere im Hinblick auf die fragliche Kooperation mit Calvinisten. Herzog Friedrich beabsichtige, „inn religions sachen den calvinisten zue gemeinem praeiuditio gar nichts einzuraumen noch nachzugeben“, sondern nach dem Vorbild seiner Vorgänger im Herzogtum standhaft bei „reiner augspurgischer confession“ zu verharren und sich dabei Pfalz-Neuburg und Kursachsen anzuschließen. Falls diese sowie andere Stände der reinen CA befürworten, „das mann sich inn religion sachen mit den calvinisten nicht einzulassen, wir88 es auch euer f. Gn. theils darbei bewenden lassen und, wie auch etwan auff vorigen Reichs tägen geschehen, das directorium bei der Chur Sachsen zusuchen und alda auff ansagen zu berahtschlagung der gravaminum erscheinen solten“. Falls dagegen Pfalzgraf und Kuradministrator sowie weitere Stände „reiner augspurgischer confession darfür haltten würden, dz man sich inn bedenckhung gegenwürdiger gelegenheitt von den calvinisten nit wol abzuesöndern“, sei diesen unter Protest zu verdeutlichen, „dz man sich mit inen nit alß stennden augspurgischer confession, sonnder allein alß Reichß stenndt, welche sich vom babstumb abgesündertt, inn gemeine handlung einlassen wollte“. Auch sollen die protestantischen Beschwerden nicht namens der CA-Stände insgesamt, sondern für jeden Stand gesondert unterzeichnet, „darneben auch die gravamina religionis alß politische beschwerdten sovil müglich tractiert, daryber auch zue mehrer versicherung ein bedingliche protestation schrifft begriffen“ werden. Von den in Heilbronn vorgebrachten Religionsbeschwerden im engeren Sinn habe Herzog Friedrich sich distanziert, da er deren dortige Vorlage nicht erwartet hatte.
Zur Nachfrage Philipp Ludwigs, inwieweit der Herzog zwischen den Einzelgravamina (mit politischem oder religiös-konfessionellem Hintergrund) differenziere und ob er die Unterzeichnung als Gesamtzusammenstellung für alle ‚vom Papsttum abgetretenen Stände‘ befürworte, während Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen für ratsamer halte, dass jeder Stand „seine gravamina besonder clagen solte“, verwiesen die Württemberger Gesandten auf ihren Auftrag, sich diesbezüglich mit ihm, dem Pfalzgraf, dem Kuradministrator und anderen Ständen der ‚reinen CA‘ zu vergleichen. Sie deuteten aber an, dass der Herzog „gleichwohl etliche puncten, dem religion wesen anhengig, also geschaffen vermerckhen, da[ss] man sich mit den calvinisten als Reichs ständen bona conscientia einlaßen möchte“, etwa die Beschwerden gegen die katholische Besetzung des Richteramtes am Reichskammergericht oder von kaiserlichen Kommissionen in Religionsbelangen. Gegen die Erwartung der Gesandten erfolgte dazu keine weitere Unterredung, lediglich im privaten Gespräch äußerte der Pfalzgraf die Befürchtung, dass man mit der von Herzog Friedrich angedeuteten Unterzeichnung der Gravamina und dem zusätzlichen Protest „nicht gnugsam verwahrt sein möchte. Dabey auch sein f. Gn. anregung gethon, ob nit diß mittel an die handt zunemen, daß man die gravamina mit solchen clausulis in schrifften außführen khönde, daß die calvinisten dardurch verursacht würden, sich selber abzusündern“. Die weiteren Erörterungen wurden an die beiderseitigen Räte in Regensburg verwiesen.
Infolge dieser Vereinbarung, vor allem aber wegen des Unterbleibens anderweitiger umfassenderer Vorgespräche zum gemeinsamen Auftreten lutherischer und calvinistischer Stände konnte auch diese Frage vor der Reichsversammlung nicht geklärt werden. Die Problematik wurde folglich in Regensburg zuerst in den informellen Unterredungen auf protestantischer Seite vor der Verhandlungseröffnung thematisiert, sie blieb aber nachfolgend im Zusammenhang mit der Übergabe der Gravamina stets virulent89 und trug damit ganz wesentlich zur konfessionsinternen Separierung auf dem Reichstag bei.
3.3 Interne Vorbereitungen ausgewählter Stände
Neben der interständischen Kooperation in der Vorbereitung des Reichstags1 leiteten mehrere Stände interne, teils sehr umfassende thematische Vorarbeiten ein, die für ausgewählte Reichsfürsten überwiegend anhand von Gutachten erörtert werden sollen, soweit diese nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Konzipierung der Reichstagsinstruktion entstanden, wenngleich viele Themen der erweiterten Vorbereitung dort einflossen2. Die internen Vorarbeiten können veranschaulichen, welche thematischen Schwerpunkte einzelne Stände setzten, sei es im Hinblick auf die allgemeine Reichstagsthematik oder auf eigene Belange im Kontext mit der Reichsversammlung.
In Kursachsen beauftragte Kuradministrator Friedrich Wilhelm nach dem Erhalt des Reichstagsausschreibens ein Gutachten des Geheimen Rates Abraham Bock primär zur Frage, ob er persönlich nach Regensburg reisen sollte3. Bock erinnerte in seinen Ausführungen4 an die erfolgreiche Kooperation in der Vergangenheit (unter Kurfürst August) mit dem Kaiser, Kurmainz und Kurbrandenburg zum Besten des Reichs in der Zurückdrängung der „obstacula unnd scrupuli, die vermutlich darinnen verhinderung bringen wurdenn“, und stellte dem die derzeitige, wenig vertrauliche Zusammenarbeit der Mitglieder des Kurkollegs gegenüber, bei der mit vielen „unnötigen disputationen in liederlichen sachenn als session, praecedentia, praeeminentz“ viel Zeit vertan und der Eigennutz den „publicis“ vorgezogen werde. Bezüglich der persönlichen Reichstagsteilnahme sollte sich Friedrich Wilhelm an den Kurfürsten orientieren, um die mit der alleinigen Anwesenheit verbundene Verantwortung zu umgehen. Überdies sei abzuwägen, „ob euer f. Gn. allein inn den hochbeschwerlichenn sachenn auch wohl bey iren eigenen religions vorwandten in denen extremis, wie sichs ansehen lesset, eine solche folge haben, dardurch denselben ohne vorletzung des Heiligen Reichs satzungen geholffen werden möge“. Bei den damit angesprochenen protestantischen Gravamina, die Kurpfalz gleich zu Beginn des Reichstags vorbringen werde, sei darauf zu achten, „das darinnen eine solche maß und fursichtigte bescheidenheit gebraucht, darmit das mißtrauen zwischen den stenden nicht vermehret unnd die hochnottwendigen ordinari sachen dardurch nicht vorhindert werden“. Mit diesen Empfehlungen legte Bock bereits in diesem Stadium die Grundzüge der kursächsischen Reichstagsstrategie fest: Anknüpfung an die Politik Kurfürst Augusts in der Kooperation mit Kurmainz und dem Kaiser, Distanzierung von als zu weitgehend eingestuften konfessionspolitischen Forderungen auf protestantischer Seite und Konzentration auf die Hauptthematik der Reichsversammlung, in diesem Fall die Unterstützung des Kaisers mit einer Türkenhilfe. Weitere Vorbereitungen erfolgten vor dem Hintergrund der gemeinsamen kursächsischen Vormundschaft mit Kurfürst Johann Georg von Brandenburg, der Ende Januar 1594 Absprachen über das jeweilige Votum für Kursachsen zu den Hauptpunkten des Reichstags im Kurfürstenrat besonders im Kontext der Türkenhilfe und der protestantischen Gravamina als unumgänglich bezeichnet hatte, „dan sich darin keine discrepantia leiden will“5. Bei Verhandlungen kursächsischer und Kurbrandenburger Räte in Berlin vom 22.–24. 2. (12.–14. 2.) 1594 um zahlreiche Themen der Vormundschaft regte Kurbrandenburg im Hinblick auf diese Frage an, dass beide Seiten eine Instruktion konzipieren und darüber bei einer folgenden Tagung beraten sollten6. Diese Zusammenkunft mit der Absprache über die Instruktion fand am 1. 4. (22. 3.) 1594 in Jüterbog statt7.
Für die Kurpfälzer Reichstagsvorbereitung fertigte im Auftrag Kurfürst Friedrichs IV. Dr. Justus Reuber8 zwei Gutachten an. Das erste9 orientierte sich an den im Ausschreiben des Kaisers genannten Verhandlungspunkten und ergänzte bei der Türkenhilfe den Einforderungsmodus der in Regensburg vorzubringenden protestantischen Gravamina10. Die Türkenhilfe stellte Reuber in die primäre Verantwortung des Hauses Österreich, das mit seiner Ungarnpolitik seit Ferdinand I. die Verwicklung des Reichs in den Türkenkrieg erst provoziert habe. Da der Schutz Österreichs nicht in der Verantwortung der Reichsstände liege, bestehe keine Verpflichtung zur Unterstützung im Krieg, sondern die Kontributionen erfolgten stets als freiwillige Hilfen11. Als Ursachen der zunehmenden Türkengefahr sah Reuber den unchristlichen Lebenswandel auf protestantischer und katholischer Seite, die Uneinigkeit der christlichen Potentaten, die Geldverschwendung an den Höfen im Reich für Repräsentation und anderes Zeremoniell, die dazu zwinge, die Türkenhilfen auf die Untertanen umzulegen. Offen kritisierte er dabei die überhöhte Besteuerung der Untertanen bis zum Sechsfachen des jeweiligen Türkenhilfsanschlags, der deshalb auch wegen des eigenen Vorteils bewilligt werde. Zwar könne sich der Kurfürst beim Reichstag nicht gegen die Türkenhilfe und deren Beschluss durch die Mehrheit verwehren, doch sei die Summe möglichst gering zu halten und bereits bei der Beratungsaufnahme an die Klärung der Gravamina zu binden. Das Junktim, wie es in die Kurpfälzer Instruktion einging12, sollte aber ebenso wie die Beschwerdenliste vor dem Reichstag mit anderen protestantischen Ständen abgestimmt werden, um die geschlossene Einforderung sicherzustellen. Die Ausführungen Reubers zum Landfriedensartikel des Ausschreibens wurden mit der Kritik an der parteiischen Handhabung der gesetzlichen Regelungen zugunsten katholischer Stände und auswärtiger Potentaten, besonders Spaniens und Lothringens, in abgemilderter Form ebenfalls in die Instruktion übernommen13. Beim Punkt ‚Reichsjustiz‘ verwies Reuber neuerlich auf die Formulierung der damit zusammenhängenden Beschwerden, während zu den Themen Reichsmünzwesen und Reichsmatrikel andere Kurpfälzer Räte besser Bescheid wüssten.
Ein zweites Gutachten Reubers beschäftigte sich ausschließlich mit der Zugehörigkeit des in der Kurpfalz praktizierten Glaubensbekenntnisses zur CA und damit zum Geltungsbereich des Religionsfriedens14. Zwar erwartete er anders als beim Reichstag 1566 keine Angriffe gegen das calvinistische Bekenntnis, da die lutherischen Stände, namentlich das Haus Brandenburg, auf die Unterstützung der Kurpfalz und auf das insgesamt geschlossene Auftreten der protestantischen Seite angewiesen seien, während sich die Lage für den Kaiser und die katholischen Stände derzeit aufgrund der Kriege in Frankreich und in den Niederlanden anders darstelle als 1566. Dennoch gab er im Rekurs auf diesbezügliche, im Gutachten breit ausgeführte katholische Bestrebungen seit dem Reichstag 1530 und besonders in Augsburg 1566 Kurfürst Friedrich Argumente als ‚Schutzrede‘ gegen etwaige Angriffe an die Hand mit der Darlegung der Grundlagen des Bekenntnisses in der Kurpfalz, das der CA entspreche, soweit diese mit Gottes Wort übereinstimme. Die ausführlich dargelegte innerkonfessionelle Debatte um den Abendmahlsartikel und dessen Lehre in der Kurpfalz sollte die Zugehörigkeit zur CA und damit zum Religionsfrieden ebenso begründen wie die Anerkennung Kurfürst Friedrichs III. und Administrator Johann Casimirs als Stände der CA mit der kaiserlichen Belehnung und der Beteiligung an Reichsversammlungen. Schließlich betonte Reuber die Lehrdifferenzen auch unter den lutherischen Ständen, von denen nicht alle das Konkordienbuch angenommen hätten, sich aber dennoch geschlossen auf die CA berufen würden. Er empfahl Kurfürst Friedrich, gegen Anfeindungen von katholischer Seite andere protestantische Stände an sich zu binden, mit benachbarten Fürsten einen Schutzverein abzuschließen und sich ausländischen Beistand seitens Englands, der niederländischen Generalstaaten und der Eidgenossenschaft zu sichern. Die nachfolgende Instruktion Kurfürst Friedrichs ging auf die Calvinismusdebatte nur knapp ein und verwies die Gesandten dafür auf die Ausführungen im Gutachten Reubers15.
In der Württemberger Vorbereitung stand neben den Religionsgravamina eben die fragliche Kooperation beim Reichstag mit calvinistischen Ständen im Mittelpunkt16. Zunächst befasste sich ein erstes Gutachten der Theologen des Konsistoriums mit beiden Themenbereichen17. Es riet für den Fall einer gemeinsamen Übergabe der Beschwerden zusammen mit calvinistischen Ständen die Versicherung in einem öffentlichen Protest an, dass die lutherischen Stände damit die calvinische Religion in keiner Weise anerkennen oder fördern, sondern sich ausschließlich auf die reine CA und deren Versicherung im Religionsfrieden beziehen. Die gleiche Fragestellung behandelten die Theologen nochmals nach einer von Landhofmeister und Kanzler per Dekret18 vorgelegten Gravaminaliste und der erneut angefragten, strittigen Übergabe speziell der Religionsbeschwerden gemeinsam mit calvinistischen Ständen. Bei den Gravamina handelte es sich um eine von Kurpfalz gesammelte Zusammenstellung19, die ergänzt wurde um eigene Württemberger Klagen im Hinblick auf Religionsprozesse am Reichskammergericht und die strittige Auslegung des Religionsfriedens insgesamt20. In diesem zweiten Gutachten21 verwiesen die Theologen für die Gravamina auf ihre Kommentare, die sie zu den Einzelpunkten in deren Auflistung eingetragen hatten, und befürworteten grundsätzlich die Vorlage der genannten Beschwerden. Die Frage, ob man alle Gravamina mit engerem konfessionellen Bezug „communis nomine“ mit den Calvinisten vorlegen und folglich „absolute et sine omni exceptione für ainen mann stehn möge“, beantworteten sie nochmals abschlägig, weil damit nicht nur bei den katholischen Ständen, sondern auch bei den ‚Schwachgläubigen‘ auf der eigenen Seite der Eindruck entstünde, als sei der Calvinismus „nit so ein schädlicher irrhthumb, welchem in alle mügliche gepürende wege zubegegnen unnd abzuwöhren“. Da die gemeinsame Vorlage indirekt die Ausbreitung des Calvinismus fördern würde, sollten die lutherischen und calvinistischen Stände ihre Beschwerden, soweit sie die Religion betrafen, möglichst separat übergeben. Der Württemberger Oberrat schloss sich in seiner Stellungnahme den Theologen an22 und empfahl als Vorgabe in der Instruktion, dass die Gesandten sich in allen Belangen, die „pure oder mixte der religion anhengig, mit den calvinisten in tractation nit begeben“ und an Religionsverhandlungen unter dem Direktorium der Kurpfalz nicht teilnehmen, sondern sich an Kursachsen und Pfalz-Neuburg orientieren sollten. Erste Vorberatungen dazu führten die Württemberger Gesandten bereits bei einem Aufenthalt in Neuburg während ihrer Anreise nach Regensburg23.
Die Pfalz-Neuburger Vorbereitungen begannen unmittelbar nach dem Erhalt des kaiserlichen Ausschreibens mit einer ersten Beratung von Kanzler und Räten gemeinsam mit Pfalzgraf Philipp Ludwig am 18. 2. 1594. Beschränkte sich diese in knapper Form auf die späteren Hauptartikel sowie auf Überlegungen zur personellen Vertretung in Regensburg24, so kamen konkretere Maßgaben in der Sitzung der Neuburger Geheimen Räte am 29. 3. 1594 zur Sprache25: Veranlasst von einem Schreiben Herzog Friedrichs von Württemberg26 lehnte der Pfalzgraf dessen angeregtes Junktim von Gravamina und Türkenhilfe ab, weil für das Fürstentum Neuburg „die türgkhische kriegs gefahr schon vor der thür“ und der Reichstag von den Kurfürsten eben wegen des Türkenkriegs bewilligt worden sei. Auch die von Württemberg angesprochene Übergabe von Gravamina an den Kaiser hielt der Pfalzgraf für bedenklich, falls diese von calvinistischen Ständen „indifferenter subscribiret“ würden und demnach „die evangelische mit den calvinischen diß orts vor ainen mann stehen solten“. Eingehender beschäftigte sich ein Gutachten des Rates Lic. Johann Zöschlin mit den innerkonfessionellen Fragestellungen. Es bildete nachfolgend die Grundlage für die Neuburger Nebeninstruktion und wird deshalb hier nur knapp resümiert27: Zöschlin riet von einer Kooperation mit calvinistischen Ständen bei den Gravamina strikt ab, da dies deren Klärung durch den Kaiser nur weiter verzögern würde und von calvinistischer Seite als Anerkennung ihrer Lehre interpretiert werden könnte. Für die einzufordernden Einzelgravamina lehnte er eine Beratung bereits vor den Hauptartikeln des Reichstags und ein Junktim mit der unverzichtbaren Türkenhilfe ab. Der Neuburger Geheime Rat schloss sich dem Gutachten an28 und konkretisierte für die Übernahme in die Instruktion nochmals, die Gesandten sollten sich an keinen Verhandlungen mit calvinistischen Ständen beteiligen, denn wenngleich damit den Katholiken „ein grosser vortel in die handt gegeben wirdet, so ist doch hierin [mehr] auff Gottes ernstlicher bevelch und wort dann einicher menschen gnad oder veindtschafft zusehen“. Ein weiteres Gutachten des Rates Georg Ludwig Fröhlich bildete die unmittelbare Vorlage für die Formulierung der Neuburger Instruktion29, während sich eine nochmalige Erörterung im Geheimen Rat, veranlasst von einem Schreiben Kuradministrator Friedrich Wilhelms von Sachsen30, erneut mit der Frage beschäftigte, „ob es rhattsam unnd tuenlich, mitt den calvinischen inn solchen religionssachen zu communicirn unnd mitt denselben wider das bapsttumb für einen mann zuestehn“31. Da einerseits eine Verweigerung der Zusammenarbeit den Katholiken zugutekäme, diese andererseits aus den genannten Gründen nicht statthaft sei, wollte man sich der kursächsischen Konzeption anschließen und die Gravamina in den Kurien des Reichstags zur Beratung stellen, um auf diese Weise gänzlich auf Sonderverhandlungen der protestantischen Stände verzichten zu können.
In den Überlieferungen anderer protestantischer Stände fand sich für Brandenburg-Ansbach eine Zusammenstellung von Beschwerden im Zusammenhang mit dem Verfahren am Reichskammergericht und den Vorgaben der Reichskammergerichtsordnung ohne konfessionspolitische Bezüge32 sowie ein Rätegutachten zur Besetzung der Reichstagsgesandtschaft zunächst für die dortigen Vorberatungen auf protestantischer Seite und anschließend für die Hauptverhandlungen33. Die von Herzog Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel veranlassten Erörterungen von Kanzler Dr. Johann Jagemann mit den führenden Räten34 befassten sich mit der Festlegung der Gesandten für das Herzogtum und das Hochstift Halberstadt, dem Heinrich Julius als postulierter Bischof vorstand, sowie mit der Formulierung der Reichstagsvollmacht für die Abtei Walkenried, deren eigenständige Vertretung den Eindruck vermeiden sollte, der Herzog habe sie eingezogen. Zur Debatte stand dabei, ob die Vollmacht allein von Heinrich Julius als Administrator von Walkenried oder zusätzlich im Namen des dortigen Konvents ausgestellt werden sollte, um die Annahme durch die Mainzer Kanzlei zu erleichtern. Gemäß dem Votum Jagemanns unterblieb die Nennung des Konvents, die Vollmacht lautete allein auf Heinrich Julius als Administrator. Die in Regensburg thematisierten Hintergründe des Braunschweiger Konflikts mit Graf Karl Günther von Schwarzburg um die Anrechte auf Walkenried nach dem Aussterben der Grafen von Honstein wurden in dieser Beratung nicht problematisiert35, auch die eigentliche Reichstagsthematik kam nur kurz zur Sprache, indem man die Nichterwähnung der Religionsfrage im Ausschreiben, die an erster Stelle noch vor der Türkengefahr hätte stehen sollen, kritisierte und die Bewilligung der als solcher nicht bestrittenen Türkensteuer an die Erledigung der Gravamina band. Beide Punkte gingen in die Reichstagsinstruktion ein36, deren Konzept in dieser Sitzung abschließend gebilligt wurde.
Auf katholischer Seite bedingten die Verhältnisse in Jülich-Kleve-Berg infolge der Erkrankung Herzog Johann Wilhelms37 erweiterte interne Absprachen zwischen den Räten der Regierungen für die Landesteile Kleve-Mark in Kleve und Jülich-Berg in Düsseldorf zuerst zum Reichstagsausschreiben und anschließend für den Abgleich der gemeinsamen Instruktion. Die Korrespondenzen, in die auch Herzogin Jakobe einbezogen wurde, können hier im Einzelnen nicht ausgewertet werden38. Die schwäbischen Prälaten verständigten sich auf einem Kollegialtag in Waldsee mit der Benennung Abt Georgs von Weingarten und des Syndikus Dr. Johann Sigmund Hornstein über ihre Reichstagsvertretung und regelten die Deckung von deren Unkosten39. Für die schwäbischen Grafen konnten in den ausgewerteten Beständen weder die Instruktion noch Akten der vorbereitenden Beratungen auf einem Grafentag in Riedlingen aufgefunden werden. Die Korrespondenz der Grafen Joachim von Fürstenberg und Eitel Friedrich von Hohenzollern nach dem Grafentag betraf lediglich die Bevollmächtigung der Reichstagsvertretung allein durch sie namens aller Grafen40.
Die intensiven bayerischen Vorarbeiten leitete eine Auflistung Herzog Wilhelms V. bereits vom September 1593 ein. Sie bildete die Grundlage der folgenden, von den bayerischen Räten erarbeiteten Gutachten, für die jeweils Herzog Maximilian verantwortlich zeichnete. Die Auflistung41 umfasst 32 Einzelpunkte, die neben vielen bayerischen ‚Privatsachen‘, die hier unberücksichtigt bleiben, als Reichstagsbelange ansprachen: Vereinbarungen mit dem Bischof von Würzburg über die Sammlung der katholischen und die Ablehnung der protestantischen Gravamina; Abklärung mit dem bischöflichen Administrator von Regensburg, ob vor dem Reichstag Angelegenheiten mit der Stadt zu regeln, bauliche Veränderungen am Bischofshof vorzunehmen oder sonstige Vorbereitungen zu treffen sind; Verhalten im Vorrangstreit mit Österreich; Überlegungen, den von Herzog Wilhelm angenommenen Titel „Durchlaucht“ gegen Einwände zu verteidigen und die Anrede seitens anderer Reichsstände durchzusetzen; Anstoß einer Verständigung der katholischen mit den lutherischen Ständen beim Reichstag, um den Calvinismus ‚auszurotten‘; Unterstützung der katholischen Parteien im Straßburger Bischofskonflikt; Maßnahmen gegen die Durchsetzung der Magdeburger Session; Klärung der Reichweite des bayerischen Geleits um Regensburg; fragliche Teilnahme Herzog Maximilians am Fürstenrat; eigene Vorbereitung Maximilians auf die Verhandlungen anhand der ‚Autonomia‘ Erstenbergers42 und eines Auszugs aus den Reichstagsakten; Vorkehrungen für die Durchreise von Reichstagsteilnehmern im Herzogtum; Festlegung der eigenen Reichstagsgesandten; fragliche, vom Kaiser anzustoßende Einführung des neuen Kalenders in Regensburg noch vor Beginn des Reichstags.
Der Fragenkatalog veranlasste drei von den bayerischen Räten erstellte und von Maximilian seinem Vater vorgelegte Gutachten zuerst vom 20. 10. 159343, anschließend auf weitere Nachfragen Wilhelms hin vom 28. 10. 159344 und zuletzt vom 28. 2. 159445 sowie zusätzlich mehrere Einzelstellungnahmen zu ausgewählten Punkten.
Was die allgemeine Reichstagsthematik betrifft, wurde empfohlen, Wilhelm möge die Sammlung katholischer Religionsbeschwerden in Absprache mit anderen Ständen anhand der dem Gutachten vom 20. 10. 1593 beigelegten Konzepte initiieren46, während man von der Vorlage eigener Gravamina gegen Landsassen oder benachbarte Reichsstände abriet, sondern das eigenmächtige Vorgehen mit dem Vollzug des Religionsfriedens befürwortete47. Die ‚Ausrottung‘ des Calvinismus gemeinsam mit den lutherischen Ständen sei, so das Gutachten vom 20. 10. 159348, zwar „ain guet, loblich und nutzlich werkch. Lassen sich aber bey disen ellenden unnd gevarlichen zeiten, politischer weiß davon zureden, die mitl nicht wol erfünden, wie solches anzugeen. Dann wie es das ansehen, so seind mehr oder wol so vil haimblich calvinisch als lutterisch, unnd möcht schier guet sein, das die secten in sich selbs zerspalten unnd unains, welches den catholischen zu mehrerm frid unnd guetem gedeyet“. Doch regte man an, beim Reichstag zumindest den Konfessionswechsel von Reichsstädten als Verstoß gegen den Religionsfrieden zu ahnden. Die Magdeburger Session sollte wie bisher unterbunden werden, „weil dises werckh ain böse consequenz abgibt unnd endtlich alle catholische stende zusammen steen sollen, damit den protestirenden nit zuvil eingehendiget werde“49. Falls der Kaiser aber wegen der Türkengefahr zu Zugeständnissen gezwungen werde und andere katholische Stände „nicht solten mit heben unnd legen wellen, sihet man auch nit, wie es euer Dlt. gleichsamb allain wehren oder hündtern mechten“. Die folgenden Gutachten bestätigten das Vorgehen und sahen diesbezügliche Absprachen mit Würzburg und den geistlichen Kurfürsten vor. Die in der Fragenliste angesprochenen allgemeinen Vorbereitungen besonders in Regensburg wurden in den Gutachten nicht aufgegriffen, sieht man davon ab, dass die Räte die von Wilhelm intendierte, dortige Einführung des reformierten Kalenders vor oder während des Reichstags nicht befürworteten, sondern lediglich Verhandlungen, wie die Kalenderreform insgesamt geklärt werden könnte50.
Breiten Raum nahmen der Vorrangstreit mit Österreich und, damit zusammenhängend, die Führung des Titels „Durchlaucht“ durch Herzog Wilhelm ein. Er hatte den Titel, der bis dahin den Erzherzögen vorbehalten war, 1591 angenommen, um die Gleichrangigkeit des Hauses Wittelsbach mit den Habsburgern zu demonstrieren und im Sessionsstreit möglichst den Vorrang durchzusetzen. Der Reichstag sollte mit der Bestätigung der Titeländerung die Entscheidung bringen51. Die Gutachten rieten diesbezüglich allerdings zur Zurückhaltung, weil sich das Haus Österreich strikt dagegen verwehren und die Mehrzahl der Reichsstände sich gegen Bayern dem Kaiser und Österreich anschließen werde. Wilhelm sollte es deshalb beim derzeitigen Status belassen und den Titel lediglich im Fall von Einwänden passiv rechtfertigen, ohne aktiv dessen Anerkennung einzufordern52.
Ähnlich vorsichtig fielen die Gutachten zum Vorrangstreit mit Österreich aus: Jenes vom 20. 10. 1593 hielt fest, es sollte weder der Rückhalt der Pfalzgrafen als Mitglieder des Hauses Wittelsbach gesucht noch eine definitive Entscheidung herbeigeführt werden, die ohnehin zu Ungunsten Bayerns ausfallen würde, sondern lediglich wie 1582 das „petitorium“ mit Protest unter Vorbehalt aller Rechte aufrechterhalten werden, nachdem das „possessorium“ mit dem de facto durchgesetzten Vorrang Österreichs verloren sei. Zur Regelung des Vorrangs mit jenen Erzherzögen, deren Teilnahme am Reichstag zu erwarten stand, stellte das Gutachten fest, Wilhelm habe den Vortritt Erzherzog Ferdinands II. von Tirol als des Älteren freiwillig und jenen von Deutschmeister Erzherzog Maximilian als eines geistlichen Fürsten anzuerkennen53. Da der Herzog sich damit nicht zufrieden zeigte, wiederholten die Gutachten vom 28. 10. 1593 und 28. 2. 159454, die Beanspruchung des Vorrangs vor Deutschmeister Maximilian würde die gesamte geistliche Bank gegen Bayern aufbringen. Ansonsten beharrten sie auf der nachgiebigen Haltung, da der faktische, auch von anderen hohen Ständen anerkannte Vorrang Österreichs nicht erfolgreich zu bestreiten sei und folglich nur der Protest bleibe. Herzog Wilhelm dagegen beharrte Anfang März 1594 nochmals auf Maßnahmen, um entweder den Vorrang grundsätzlich zu behaupten oder zumindest einen Vergleich mit Österreich anzustreben, wonach dieser allein dem ältesten Erzherzog zugestanden werden müsse. Mit der Anforderung eines weiteren Gutachtens brachte er eine Gesandtschaft zum Kaiser nach Prag und zudem erstmals seine eigene, bisher fest eingeplante Teilnahme am Reichstag ins Spiel: Sollte der Kaiser den Vergleich ablehnen, werde er nicht persönlich nach Regensburg kommen55. Die bayerischen Räte verteidigten in der Antwort56 ihre Position, wonach Österreich den Vorrang de facto nicht nur gegen Bayern durchgesetzt habe und deshalb, wolle man nicht den Reichstag insgesamt und damit die Türkenhilfe gefährden, nur ein Protest infrage komme. Ansonsten riet das Gutachten davon ab, die persönliche Teilnahme wegen des Sessionsstreits zu verweigern, da zum einen die im Mittelpunkt stehende Türkengefahr besonders auch Bayern im eigenen territorialen Interesse betreffe und zum anderen das Fernbleiben des Herzogs im Zusammenhang mit den erwarteten Religionsverhandlungen beim Kaiser, dem Papst, den katholischen Ständen und ausländischen Potentaten den Eindruck evozieren würde, er absentiere sich davon nur wegen seiner Privatbelange, denen wiederum zum dritten seine Anwesenheit zugutekäme. Da andererseits wie zuvor der beharrlichen Verfechtung des Vorrangs ebenso widerraten wurde wie einer Vorabklärung in Prag, blieb nur die Möglichkeit des Protests mit dem Verzicht zu Ehren des Kaisers unter Vorbehalt aller Rechte.
Die in den Gutachten ebenfalls erörterte fragliche Teilnahme Maximilians am Fürstenrat wurde vor dem Hintergrund der Sessionsproblematik kritisch beurteilt, da der noch nicht regierende Herzog von persönlich anwesenden, regierenden Fürsten von der ersten Session auf der weltlichen Fürstenbank verdrängt werden könnte. Maximilian selbst wollte seine Teilnahme deshalb jeweils davon abhängig machen, ob andere Fürsten anwesend wären, die seinen Vorrang bestreiten könnten, und sich auf die Mitwirkung am Fürstenrat entsprechend vorbereiten57. Das Gutachten vom 28. 2. 1594 regte im Hinblick darauf Vorgespräche mit Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg an, um einen offenen Sessionskonflikt zu vermeiden, wobei Maximilian als unmittelbarer Repräsentant seines Vaters auf dessen persönlicher Session deklariert werden sollte58. Im Gegensatz dazu ging ein späteres Gutachten59 davon aus, dass der Pfalzgraf als regierender Fürst Maximilian den Vorsitz in keinem Fall überlassen werde. Es widerriet deshalb nunmehr jedweden Vorverhandlungen mit Philipp Ludwig und empfahl nochmals, Herzog Wilhelm selbst sollte zumindest zu Beginn des Reichstags persönlich teilnehmen, um die bayerische Session mit dem ersten Votum auf der weltlichen Fürstenbank und die damit verbundenen Einflussmöglichkeiten gegen Pfalz-Neuburg zu sichern sowie die nachfolgende Vertretung der Session durch Maximilian vorzubereiten. Dieser hingegen sollte erst nach dem Einzug des Kaisers und der Verhandlungseröffnung anreisen, um Differenzen um den Vorrang aufgrund seiner unsicheren Position bei diesen zentralen zeremoniellen Ereignissen auszuweichen. Falls Wilhelm nicht selbst kommen wollte, befürworteten die Räte die anfängliche Vertretung Bayerns allein durch Gesandte.
Letztlich entschied sich Herzog Wilhelm im April 1594 aufgrund der geringen Erwartungen, was den Vorrang und die Titelfrage60 betrifft, gegen die wiederholten Empfehlungen seiner Räte dafür, den Reichstag trotz der schon angelaufenen Organisationsmaßnahmen für seine Anreise nicht persönlich zu besuchen und, ebenfalls gegen die Gutachten der Räte, neben den Gesandten auch Maximilian bereits für den Beginn der Reichsversammlung nach Regensburg zu schicken61 – gleichwohl ohne Verhandlungsvollmacht und damit nicht für die Mitwirkung am Fürstenrat, um den dortigen Sessionsdifferenzen aus dem Weg zu gehen. Dennoch leitete Maximilian in Regensburg noch vor der Ankunft des Kaisers Verhandlungen mit Pfalz-Neuburg um seinen Vorrang als Vertreter seines Vaters ein und bat in diesem Zusammenhang um eine Vollmacht für seine Teilnahme am Fürstenrat62. Da die Räte Pfalzgraf Philipp Ludwigs das Ansinnen aber wie erwartet strikt zurückwiesen und sich nachfolgend schwere Auseinandersetzungen mit Pfalz-Neuburg um die Rangabfolge bereits beim Empfang des Kaisers ergaben63, kam Maximilian in Absprache mit den bayerischen Gesandten und Kurfürst Ernst von Köln bezüglich der Reichstagseröffnung zur Entscheidung, „wegen allerhandt befahrennder weitterungen […] mich von disem als einem ohne mittl publico actu, so den reichstags berathschlagungen immidiati anhengt, zuenthalten“64. Ebenso unterblieb seine Mitwirkung am Fürstenrat65, für die er nicht mehr akkreditiert wurde. Die Subskription des Reichsabschieds nennt bei der bayerischen Reichstagsvertretung ausschließlich die herzoglichen Räte als Gesandte66, Maximilian blieb die Rolle als dennoch wichtiger Akteur im Hintergrund besonders bei den Verhandlungen der katholischen Stände67.
3.4 Die Instruktionen der Reichsstände
Für den Reichstag 1594 wurden abgesehen von vorbereitenden Gutachten und Beratungen, die Aufschlüsse zum Inhalt nicht überlieferter Direktiven ermöglichen, insgesamt 39 Instruktionen ermittelt, die im Folgenden aufgelistet werden.
Kurfürsten: Friedrich IV. von der Pfalz, ausgestellt für Burggraf Fabian von Dohna, Vizekanzler Dr. Ludwig Culmann, Wolf Dietrich von Mörle, genannt Behem, Lutter Quadt von Wickrath, Volrad von Plessen, Klaus Heinrich von Eberbach, Georg Asmus von Schregel, Dr. Michael Loefenius, Paul Hochfelder, Dr. Leonhard Schug und Dr. Johann Christoph Reiner (Heidelberg, 20. 4. {10. 4.} 1594)1. Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, ausgestellt als Vormund der minderjährigen Söhne Kurfürst Christians I. für Anarg Friedrich zu Wildenfels, Abraham Bock, Georg Ulrich von Ende, Dr. Johann Badehorn und Johann Adolf Bock (Torgau, 18. 4. {8. 4.} 1594)2; späteres Memoriale Kuradministrator Friedrich Wilhelms für die hinterlassenen Räte anlässlich seiner Abreise vom Reichstag als Zusatz zur Instruktion (Regensburg, 16. 7. {6. 7.} 1594)3. Johann Georg von Brandenburg, ausgestellt für Graf Wolfgang Ernst von Stolberg-Königstein, Adam von Schlieben, Dr. Karl Barth, Siegmund von der Marwitz und Dr. Johann Köppen d. J. (Cölln/Spree, in der Osterwoche 1594)4; ergänzendes Memoriale als Nebeninstruktion (Cölln/Spree, in der Osterwoche 1594)5; zusätzliche „Informatio“ zu den protestantischen Gravamina als Beilage6. Instruktionen der persönlich am Reichstag anwesenden geistlichen Kurfürsten konnten nicht ermittelt werden. Die Ausstellung einer Instruktion Kurfürst Ernsts von Köln, lautend auf Kaspar von Fürstenberg und weitere Gesandte, belegt deren Übergabe an Fürstenberg am 24. 4. 15947.
Geistliche Fürsten und Stände: Neithard von Bamberg, ausgestellt für Wolfgang Heinrich von Redwitz und Alexander von Jahrsdorf, Domherren zu Bamberg und Würzburg, sowie Pankraz Stieber, Christoph von Crailsheim, Dr. Achaz Hüls und Dr. Johann Gregor von Harsee (Bamberg, 18. 4. 1594)8; zusätzliche Nebeninstruktion (Bamberg, 26. 4. 1594)9. Johann Otto von Augsburg, ausgestellt für Balthasar von Hornstein, Kanzler Dr. Albrecht Faber (Fabri) und Dr. Christoph Schilling (Dillingen, 28. 4. 1594)10; ergänzendes Memoriale zur Religionsthematik, ausgestellt für die Gesandten (Dillingen, 28. 4. 1594)11. Hochstift Hildesheim, ausgestellt [von Statthalter und Räten in Hildesheim] für Dr. Albrecht Busche (Hildesheim, 12. 5. 1594)12. Philipp von Regensburg, ausgestellt für Domdekan Johann Wilhelm von Holdingen und Kanzler Dr. Michael Rank (Ingolstadt, 5. 5. 1594)13. Kurfürst Ernst von Köln als Administrator des Hochstifts Münster, ausgestellt für die [im Konz. nicht genannten] Gesandten (o. O., o. D.)14. Hildebrand von Sitten, ausgestellt für Domdekan Adrian von Riedmatten, erwählter Abt des Klosters St. Moritz im Chablais (Sitten, 26. 3. 1594)15. Kardinal Karl von Lothringen, Bischof von Metz und Straßburg, ausgestellt für Dr. Joseph Bilonius, inhaltlich beschränkt auf die Straßburger Hochstiftsproblematik (o. O., o. D.)16. Landkomtur Reinhard Scheiffart von Merode für die Ballei Koblenz, ausgestellt namens Erzherzog Maximilians von Österreich, Hochmeister des Deutschen Ordens, für die [nicht genannten] Gesandten (Köln, 1. 4. 1594)17. Eine Instruktion für die Gesandten des Hochstifts Freising liegt nicht vor, es konnte lediglich ein Memoriale zu einigen Punkten aufgefunden werden, die die Freisinger Interessen beim Reichstag betrafen; es wurde Bischof Ernst am 3. 6. 1594 übergeben18. Auch die Instruktion des Bischofs von Konstanz wurde nicht ermittelt, doch lässt die diesbezügliche Beratung des Konstanzer Domkapitels am 21. 4. 1594 deren wesentliche Inhalte erkennen19.
Protestantische Hochstiftsadministratoren: Joachim Friedrich von Magdeburg, vereinbart mit dem Magdeburger Domkapitel, ausgestellt für die [nicht genannten] Gesandten (o. O., o. D.)20. Karl von Ratzeburg, ausgestellt für die [nicht genannten] Gesandten Herzog Ulrichs von Mecklenburg (Schönberg, 21. 3. {11. 3.} 1594)21.
Weltliche Fürsten: Ferdinand II. von Österreich (Tirol), ausgestellt für Dr. Gallus Hager und Dr. Balthasar Laymann (o. O. [Innsbruck], 30. 6. 1594)22. Ernst von Österreich als Generalstatthalter der burgundischen Erblande (Burgund), ausgestellt für Charles Philippe de Croÿ, Marquis de Havré, und Johann von Hattstein, Präsident zu Luxemburg (Brüssel, 18. 3. 1594)23. Wilhelm V. von Bayern, ausgestellt für Landhofmeister Graf Rudolf von Helfenstein, Oberstkanzler Dr. Hans Georg Hörwath, Hofkanzler Dr. Johann Gailkircher und Dr. Johann Baptist Fickler (München, 1. 5. 1594)24. Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg, Hauptinstruktion zu den Themen des Ausschreibens, ausgestellt für Kanzler Dr. Walter Drechsel, Hans Kaspar Roth von Schreckenstein, Dr. Georg Ludwig Fröhlich und Lic. Johann Zöschlin (Regensburg, o. D.)25; Nebeninstruktion für die Religionsverhandlungen der protestantischen Stände, ausgestellt für dieselben Räte (Neuburg, 30. 4. {20. 4.} 1594)26. Friedrich Wilhelm I. und Johann III. von Sachsen-Weimar, ausgestellt für Dr. Wolfgang Spelt und Hans Melchior von Wittern (Torgau, 21. 4. {11. 4.} 1594)27. Johann Ernst von Sachsen-Coburg, ausgestellt für Marschall Hermann von Harstall und Kanzler Dr. Andreas Knichen (Marksuhl, 21. 4. {11. 4.} 1594)28. Georg Friedrich von Brandenburg-Ansbach, ausgestellt für Christoph von Waldenfels auf Lichtenberg, Adam von Wildenstein, Kanzler Dr. Nikolaus Stadtmann, Dr. Kaspar Brandner, Dr. Stephan Muhm, Dr. Johann Püttner und Andreas Frobenius (Ansbach, 23. 4. {13. 4.} 1594)29; Beschwerden des Markgrafen im Zusammenhang mit dem Reichskammergericht sowie gegen die Pfändungskonstitution als Vorgaben für Verhandlungen des Reichstags zur Reichsjustiz30. Wolfgang von Braunschweig"–Grubenhagen, ausgestellt für Kanzler Nikolaus Gercken (Gerike) (Herzberg/Harz, 6. 4. {27. 3.} 1594)31. Heinrich Julius von Braunschweig"–Wolfenbüttel, Administrator von Halberstadt, ausgestellt für Ludolf von Rössing und Kanzler Dr. Johann Jagemann (Wolfenbüttel, 7. 4. {28. 3.} 1594)32. Johann Wilhelm von Jülich-Kleve-Berg, ausgestellt für Kammermeister Weinand von Leerodt und Kanzleiverwalter Lic. Bernhard zum Putz (Düsseldorf, 12. 4. 1594)33; eine zusätzliche Nebeninstruktion (o. D.)34 beinhaltet ausschließlich Direktiven für Wendungen nur an den Kaiser in Jülicher ‚Privatsachen‘. Gemeinsame Instruktion: Johann Friedrich von Pommern-Stettin, ausgestellt für Dr. Gallus Beck und Jobst Borcke zu Strammel, sowie Bogislaw XIII. als Vormund seines Pflegsohns Philipp Julius von Pommern-Wolgast, ausgestellt für Graf Stefan Heinrich von Eberstein-Naugard und Kanzler Henning von Rammin (Stettin, 11. 4. {1. 4.} 1594)35. Friedrich I. von Württemberg, ausgestellt für Graf Konrad von Tübingen, Reichserbschenk Eberhard von Limpurg, Sebastian Welling von Vöhingen, Dr. Matthäus Enzlin, Dr. Johann Jakob Reinhardt und Dr. Christian Dolde (Stuttgart, 18. 4. {8. 4.} 159436); Gutachten als Bestandteile der Instruktion: Beilage A1: Gutachten zum Zustand der Reichsjustiz37; Beilage A2: Gravamina gegen das Reichskammergericht und im Hinblick auf den Religionsfrieden38; Beilage B: Gutachten des Rates Dr. Georg Gadner zum Reichsmünzwesen (Stuttgart, 22. 3. {12. 3.} 1594) mit zugehöriger Stellungnahme des Landschreibers Erhard Stickel (22. 3. {12. 3.} 1594)39. Moritz, Ludwig IV. und Georg I. von Hessen, gemeinsame Instruktion, ausgestellt für Graf Georg von Sayn-Wittgenstein, Georg Meysenbug, Dr. Eberhard von Weyhe [Gesandte Moritz’], Johann Riedesel zu Eisenbach, Kanzler Dr. Siegfried Klotz [Gesandte Ludwigs], und Dr. Johann Strupp [Gesandter Georgs] (o. O., 4. 4. {25. 3.} 1594)40; Nebeninstruktion Landgraf Moritz’ nur für seine Gesandten (Kassel, 20. 4. {10. 4.} 1594)41, inhaltlich beschränkt auf die Entschuldigung der Absenz des Landgrafen beim Kaiser, Vorgaben für die Erneuerung der Erbeinung mit Sachsen und Brandenburg sowie für die Unterstützung des Grafen von Ortenburg. Ernst Friedrich von Baden-Durlach, ausgestellt für Jakob Pistoris von Seußlitz und Lic. Johann Ulrich Burrus (Karlsburg, 21. 4. {11. 4.} 1594)42; ergänzendes Nebenmemoriale für die Gesandten (Karlsburg, 21. 4. {11. 4.} 1594)43. Ulrich III. und Sigismund August von Mecklenburg für sich und als Vormünder ihre unmündigen Vettern, Adolf Friedrich und Johann Albrecht, ausgestellt für Dr. Bartholomäus Kling und Dr. Michael Grassus (Bützow, 28. 3. {18. 3.} 1594)44. Franz von Sachsen-Lauenburg, in dessen Auftrag ausgestellt von Statthalter, Kanzler und Räten für Hermann von der Becke, Propst zum Alten Kloster (Lauenburg, 11. 4. {1. 4.} 1594)45.
Reichsgrafen und Grafenkollegien: Arnold IV. (II). von Bentheim"–Tecklenburg und Steinfurt, ausgestellt für Bertram von Lützerath, Drost zu Steinfurt, und Dr. Laurenz Holtmann (Steinfurt, 16. 5. {6. 5.} 1594)46. Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen für sich und für Kurfürst Johann Georg von Brandenburg als gemeinsame Vormünder der Söhne Kurfürst Christians I. sowie für seine Person und seinen Bruder, Herzog Johann III. von Sachsen-Weimar, als Inhaber der Grafschaft Henneberg, ausgestellt für Humpert von Langen (Torgau, 27. 4. {17. 4.} 1594)47; zusätzliche Sonderinstruktion Kuradministrator Friedrich Wilhelms für den Henneberger Gesandten, veranlasst durch dessen Abordnung als Verordneter des Fränkischen Kreises in den FR-Ausschuss zur Türkenhilfe (Regensburg, 8. 6. {29. 5.} 1594)48. Bruno, Gebhard, Hans Günther, Otto, Hans Georg und Vollrad von Mansfeld für sich und namens ihre Vettern und Brüder sowie Margarethe, verwitwete Gräfin zu Mansfeld, mit Vollmacht für ihre Söhne Ernst und Friedrich Christoph, ausgestellt für Kanzler Dr. Christoph Faber (in der unvollständigen Kop. o. O., o. D.)49. Wilhelm von Schwarzburg, ausgestellt für Mag. Wolfgang Mehlhorn (o. O., 17. 4. {7. 4.} 1594)50; eine zusätzliche Instruktion Wilhelms gemeinsam mit seinem Bruder, Albrecht von Schwarzburg, ausgestellt für Dr. Abraham Fabri und Mag. Nikolaus Maius (Rudolstadt, 5. 5. {25. 4.} 1594)51, beinhaltet nur die Sessionsfrage sowie Privatsachen. Wetterauer Grafen, ausgestellt für Graf Johann Ludwig von Nassau-Wiesbaden-Idstein, Graf Ludwig Georg von Stolberg-Königstein, Graf Wilhelm von Wied, Herr zu Runkel und Isenburg, Graf Philipp Ludwig II. von Hanau-Münzenberg sowie Johann Engelbert von Lautern, Hanau-Münzenberger Rat, Dr. Andreas Christiani, Syndikus der Grafen, Dr. Matthäus Hirschbach, Nassau-Saarbrückener Kanzler, Dr. Hermann Schilt, Dr. Konrad Wolf und Dr. Otto Schultheiß (Frankfurt, 30. 3. {20. 3.} 1594)52.
Reichsstädte: Köln, ausgestellt für Bürgermeister Johann Hardenrath und Syndikus Dr. Wilhelm Hackstein (o. D.)53. Augsburg, ausgestellt für die [nicht genannten] Gesandten54 (Augsburg, 8. 3. 1594)55. Lübeck, ausgestellt für Syndikus Dr. Calixt Schein (Lübeck, 11. 4. {1. 4.} 1594)56. Die Ulmer Instruktion liegt in der Ausfertigung nicht vor, doch erschließt sich ihr Inhalt aus einem Gutachten von Juristen der Stadt, das als Vorlage diente (Ulm, 22. 3. {12. 3.} 1594)57. Die Instruktion des Straßburger Rates, die dort am 23. 2. (13. 2.) 1594 beraten und am 23. 3. (13. 3.) gebilligt wurde58, liegt nicht vor. Nürnberg verzichtete auf die Ausstellung einer Instruktion, da der Verhandlungsgang insbesondere zur Türkenhilfe in den Kurien und in den interkurialen Religionsberatungen abzuwarten sei, jedoch beschlossen Rat und Herren Ältere am 19. 4. (9. 4.) 1594 auf der Grundlage eines Gutachtens des Juristen und späteren Gesandten Dr. Johann Herel wenige grundsätzliche Vorgaben für die Punkte des Ausschreibens59. Auch der Rat der Stadt Speyer verzichtete auf eine Instruktion und gab nur den Anschluss an andere Reichsstände bzw. in der causa Aachen an die CA-Stände vor60.
[Reichskreise:] Stände des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises, ausgestellt für die Gesandten Jülichs und Münsters unter Zuziehung der weiteren beim Reichstag anwesenden Räte von Kreisständen (Essen, 1. 4. 1594)61; ein ergänzendes Nebenmemoriale zur Instruktion (Essen, 1. 4. 1594)62 bezog sich lediglich auf die Unterstützung einer Privatangelegenheit der Wetterauer Grafen.
Die Instruktionen wurden durchweg im Zeitraum von Mitte März bis Mitte Mai 1594 formuliert, der größte Teil davon im April, also vor der Eröffnung des Reichstags am 2. 6. mit der Bekanntgabe der genauen Agenda in der Proposition des Kaisers. Die Instruktionen beziehen sich deshalb ausnahmslos auf die im Ausschreiben mehr oder weniger genau umrissenen fünf Punkte, deren zu erwartende Inhalte man jedoch weitgehend einschätzen konnte, handelte es sich dabei mit Türkenhilfe, Landfriedenssicherung, Reichsjustizwesen, Reichsmünzwesen und Reichmatrikel doch um die gängigen Standardthemen der Reichstage in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts63, die zudem partiell an Verhandlungen und Vorgaben der vorherigen Reichsversammlungen von 1582 und 1586 anknüpften. Für die protestantischen Stände war außerdem klar, dass man das Thema Religion, das im Ausschreiben nicht erwähnt wurde, und weitere, damit zusammenhängende Problemstellungen aus eigener Initiative zur Sprache bringen würde, nachdem es in deren Reichstagsvorbereitung und bei der Tagung in Heilbronn64 im Mittelpunkt gestanden hatte. Auch viele katholische Stände erwarteten eine entsprechende Initiative der Gegenseite und nahmen die Thematik deshalb in ihre Instruktionen auf.
Die Instruktionen unterscheiden sich rein äußerlich und, damit verbunden, in ihrem Differenzierungsgrad ganz erheblich. So beschränkte sich etwa die Instruktion Johann Ernsts von Sachsen-Coburg auf nur zwei Fol., während die Kurbrandenburger Direktiven in drei Dokumenten ca. 200 Fol. umfassten. Die meisten fürstlichen Instruktionen bewegten sich in einem Bereich zwischen zehn und 25 Fol., Kurpfalz kam auf 60 Fol. Sehr knapp gehaltene Vorgaben waren möglich, wenn, wie im Fall Sachsen-Coburgs oder Ratzeburgs, der generelle Anschluss an eng verwandte Fürsten (Johann Casimir von Sachsen-Coburg bzw. Ulrich von Mecklenburg) oder übergeordnete Herrschaftsträger (Ballei Koblenz mit Anschluss an die Instruktion des Deutschmeisters; Grafschaft Henneberg im Anschluss an das Haus Sachsen) aufgetragen wurde oder sich die Direktiven weitgehend auf Privatangelegenheiten konzentrierten. Andere eher knappe Instruktionen sprachen zwar die fünf Punkte des Ausschreibens an, verzichteten aber auf Detailvorgaben, sei es, weil wie im Fall Bayerns Herzog Maximilian als Vertreter seines Vaters ohnehin persönlich in Regensburg weilte, oder weil der Schwerpunkt wie in den Instruktionen für das Hochstift Münster und die Grafschaft Bentheim-Steinfurt auf der eigenen Notsituation im bedrängten Niederrheinisch-Westfälischen Kreis lag, für die man sich auf die gemeinsame Gesamtinstruktion des Kreises berufen konnte. Letztgenannte ist insofern als Sonderfall einzustufen, als sie für alle Stände im Kreis galt und sich abgesehen von der Rechtfertigung der Münzprägepraxis im Kreis auf die Problematik der dramatischen Kriegsfolgen beschränkte. Andererseits erklärt sich der große Umfang besonders der Kurbrandenburger Instruktion mit der breiten Schilderung historischer Entwicklungen für einzelne Themenbereiche seit deren Entstehung bzw. seit dem Reichstag 1582 sowie mit detaillierten Argumentationshilfen für die Gesandten nicht nur zu den Hauptartikeln gemäß dem Ausschreiben, sondern ebenso zu erwarteten Supplikationen und besonders ausführlich zu den protestantischen Gravamina. Auch die Württemberger Gesamtdirektive geht neben der Hauptinstruktion mit drei zugehörigen Gutachten (Reichsjustiz, Gravamina, Reichsmünzwesen) intensiv auf die Problemstellungen des Reichstags ein, desgleichen gab der Bischof von Augsburg etwa das Votum zur Türkenhilfe annähernd im Wortlaut vor.
Im Allgemeinen korreliert wie bei anderen Reichstagen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts auch 1594 die Ausdifferenzierung der Instruktion mit dem Rang des Reichsstands: Je größer das politische Gewicht aufgrund der Position in der Hierarchie des Reichstags war, sei es als Mitglied des Kurfürstenrats oder als in der Sessionsfolge vorstimmender Stand der Fürstenkurie, desto differenzierter wurden die Maßgaben formuliert. Dagegen trugen nachrangige Fürsten, besonders aber die Grafen und, soweit aufgrund der Überlieferungssituation feststellbar, manche Reichsstädte abgesehen von eigenen Belangen ihren Gesandten bei den Hauptthemen des Reichstags häufig nur die Teilnahme an den Beratungen und den Anschluss an andere Stände oder Ständegruppen auf.
Im Hinblick auf die inhaltliche Struktur der Instruktionen lassen sich gewisse übereinstimmende Grundzüge erkennen: Einleitend der Verweis auf das Ausschreiben des Reichstags und den erwarteten Eröffnungstermin, verbunden mit der Aufforderung zur pünktlichen (teils vorzeitigen) Anreise der Gesandten nach Regensburg und der möglichst unverzüglichen Anmeldung in der Mainzer Kanzlei mit der Vorlage der Vollmacht; sodann bei den vom Kaiser persönlich zum Reichstag geladenen Kurfürsten und Fürsten die Entschuldigung der Absenz, meist begründet mit dem schlechten Gesundheitszustand und verknüpft mit dem Hinweis auf die umfassende Bevollmächtigung der Gesandten als Vertreter. Dem folgte häufig die Aufforderung zur Anhörung der kaiserlichen Proposition und zur Mitwirkung an deren Beratung in den Kurien, in vielen fürstlichen Instruktionen verbunden mit der Direktive, den ranggerechten Sitz im Fürstenrat einzunehmen und gegen andere Ansprüche oder Einwände zu verteidigen. Zahlreiche Instruktionen protestantischer Reichsstände thematisierten daneben gleich zu Beginn die Absprache mit anderen glaubensverwandten Ständen, zum einen, um das Votum in den Kurien generell abzustimmen, zum anderen wegen der Beratung und Übergabe der Gravamina, deren Klärung teils zur Prämisse für die Verhandlungsaufnahme zu den Hauptthemen der Reichsversammlung gemacht wurde. Ansonsten orientierte sich der Aufbau an den fünf Punkten des Ausschreibens, vielfach ergänzt um die Religionsfrage. Abschließend kamen wiederholt eigene Angelegenheiten der Stände (‚Privatsachen‘) zur Sprache, die anlässlich des Reichstags betrieben werden sollten.
Letztere werden in die folgende, thematisch strukturierte Auswertung der Instruktionen65 nicht einbezogen, ebenso werden Direktiven, an der Beratung eines Themas mitzuwirken oder sich der Mehrheit anzuschließen, nicht berücksichtigt.
1) Türkenhilfe: Im Gegensatz zur Situation vor anderen Reichstagen im 16. Jahrhundert bestand 1594 ein fast durchgehendes Einvernehmen, dass in Anbetracht des türkischen Hauptkriegs die Unterstützung des Kaisers durch das Reich unabdingbar sei (Kurbrandenburg, Kursachsen, Augsburg, Baden-Durlach, Bayern, Braunschweig"–Grubenhagen, Hessen, Jülich, Konstanz, Magdeburg, Mecklenburg, Pfalz-Neuburg, Ballei Koblenz, Städte Augsburg, Köln, Lübeck, Ulm). Die derzeitige „große, jha eusserste gefahr“ für das Reich und die gesamte Christenheit (Augsburg) könne der Kaiser nicht allein, sondern nur mit Zutun der Reichsstände und anderer Potentaten abwehren. Demnach gehe es im Gegensatz zur Situation 1576 und 1582 nicht um die Frage, „ob irer Mt. die hulfe zuleisten“, sondern nur, wie und auf welche Weise dies geschehen könne, damit es für die Stände erschwinglich sei (Hessen). Trotz der damit verknüpften Hinweise auf finanzielle Probleme in den eigenen Territorien und die Verarmung der Untertanen blieb der Grundtenor, die Rettung der Christenheit gebiete, „dz gelt nit anzuesehen“ (Stadt Augsburg); jeder müsse tun, was er kann (Bayern, Augsburg).
Nachdem die Hilfeleistung als solche weitgehend unstrittig war, widmeten sich viele Instruktionen sogleich der Frage nach dem Wie, primär als Alternative einer Unterstützung des Kaisers mit Truppen oder mit Geld. Kurbrandenburg, Braunschweig"–Wolfenbüttel und Mecklenburg ließen dabei beide Wege offen, während Baden-Durlach für eine Truppenhilfe ohne nähere Spezifizierung plädierte. Konkreter bevorzugten Bamberg, Braunschweig"–Wolfenbüttel und Mecklenburg eine über die Reichskreise organisierte Truppenhilfe, für die jeder Kreis ein gewisses Söldnerkontingent mit eigenen Befehlshabern ausrüsten und finanzieren sollte. Den Vorteil gegenüber der Geldhilfe sah Bamberg in der rascheren Aufbringung und der gesicherten Finanzierung über die Kreisverfassung und den Kreisvorrat. Kurbrandenburg modifizierte dieses Kreismodell insofern, als es für ein Gesamtheer mit 5000 Reitern und 15 000 Fußsoldaten die Finanzierung Letzterer durch die Reichsstädte und die Stellung der Reiter durch die anderen Reichsstände, organisiert nach Reichskreisen, vorsah, indem jeder der zehn Kreise 500 oder, wegen des Ausfalls des Österreichischen Kreises, 555 Reiter mit Befehlshabern und je einem Kriegsrat sowie Geschütz und Munition beisteuern sollte. Würden der Burgundische, Niederrheinisch-Westfälische und Kurrheinische Kreis wegen der Belastungen durch den niederländischen Krieg nichts beitragen, habe sich der Kaiser mit diesem „mangell“ abzufinden. Die auf zwei Jahre veranschlagte Laufzeit könne man notfalls auf ein Jahr kumulieren und würde damit über ein Kontingent von 10 000 Reitern und 30 000 Mann zu Fuß oder, mit der ebenfalls möglichen Umwidmung Letzterer, über ein Heer von 20 000 deutschen Reitern verfügen. Kurpfalz dagegen lehnte eine auf den Reichskreisen basierende Truppenhilfe ab, da der Österreichische und der Burgundische Kreis nichts kontribuierten, der Niederrheinisch-Westfälische nichts beisteuern könne und die Beiträge des Kurrheinischen sowie des Oberrheinischen Kreises wegen der dortigen Kriegsschäden unsicher seien, die nur fünf verbleibenden Kreise aber nicht viel bewerkstelligen könnten. Davon abgesehen seien die Kreishilfen, die ohnehin kaum für die ihnen reichsgesetzlich zugedachten Aufgaben ausreichten, nicht für diese Zwecke vorgesehen, zumal das Reich (im Gegensatz zum Kaiser) mit den Türken nicht im Krieg stehe. Die Wetterauer Grafen wollten dem Kaiser als einziges Entgegenkommen anbieten, dass die protestantischen Stände in Eigenregie ein gewisses Truppenkontingent in ihrem Auftrag zum Türkenkrieg abordneten und finanzierten.
Gegenüber der Truppenhilfe bevorzugten Kurpfalz, Kursachsen, Augsburg, Brandenburg-Ansbach, Hessen, Pfalz-Neuburg und Pommern, implizit auch Bayern die Unterstützung des Kaisers mit Geld. Als Anlageform für diese Geldhilfe lehnten Kurpfalz, Augsburg, Hessen und Pommern den Gemeinen Pfennig explizit ab, teils unter Verweis auf den in der jetzt gebotenen Eile nicht möglichen raschen Einzug oder auf die Erhebungsprobleme beim Gemeinen Pfennig von 154266, und sprachen sich wie die Mehrheit der Reichsstände für die Reichsmatrikel aus. Die Stadt Köln ließ dies offen, verwehrte sich aber gegen eine Erhebung auf der Grundlage des Kammerzielers.
Zur konkreten Höhe der Steuerbewilligung äußerten sich nur wenige Stände. Bayern sah eine ungefähre Höhe wie 1582 vor67, ebenso Hessen, jedoch mit der Vorgabe, sich der Mehrheit für eine höhere Zusage anzuschließen. Kurpfalz wollte schrittweise bis zu 40, im Höchstfall 50 Römermonate zugestehen, Kurbrandenburg entsprechend der Steuer des Reichstags 1576 60 Römermonate in einem Zeitraum von vier Jahren, davon in den ersten beiden Jahren jeweils 20 Römermonate. Falls die Stände insgesamt eine geringfügig höhere Summe bewilligten, sollten die Gesandten sich dem anschließen. Auch Kursachsen sah eine Steuer von bis zu 60 Römermonaten in einem Zeitraum von vier bis sechs Jahren vor, während die Instruktion Kuradministrator Friedrich Wilhelms als Herzog von Sachsen-Weimar nur 40 Römermonate beinhaltete, jedoch mit der Option, eine mehrheitlich beschlossene höhere Bewilligung zu billigen. Braunschweig"–Wolfenbüttel beschränkte sich auf 30–36, im Höchstfall 40 Römermonate, Pfalz-Neuburg plädierte für eine eilende Hilfe von 18 Römermonaten noch im Jahr 1594 und eine folgende beharrliche Unterstützung für weitere drei Jahre von jährlich sechs Römermonaten. Im Gegensatz zu diesen konkreten Weisungen hatten sich die Gesandten der Bischöfe von Augsburg und Konstanz der Mehrheit unter den katholischen Ständen, jene Mecklenburgs der Mehrheit insgesamt anzuschließen. Andere protestantische Reichsfürsten gestanden die Unabdingbarkeit einer Reichssteuer zwar zu, doch sollte sie gemäß Baden-Durlach „uf dz geringst“, laut Brandenburg-Ansbach auf das „geringst unnd leidlichste, es immer sein kan“, beschränkt und nach Braunschweig"–Grubenhagen möglichst „leidenlich“ und „erschwinglich“ bewilligt werden. Das Erzstift Magdeburg konzentrierte sich auf eine eilende Hilfe noch für 1594, deren Höhe sich an den konkret zu kalkulierenden Kriegskosten orientieren müsse, während man über eine beharrliche Hilfe lediglich „praeparatorie“ verhandeln könne, um das Resultat nach dem Reichstag zunächst den jeweiligen Landständen vorzulegen und sodann auf einer weiteren Reichsversammlung zum Abschluss zu bringen. Die Stadt Augsburg wollte sich an der Zusage von Kurfürsten- und Fürstenrat orientieren, während Ulm unter Verweis auf die eigene schlechte Finanzlage und die generell zu hohe Veranschlagung der Reichsstädte in der Matrikel dazu riet, der Städterat möge jener Kurie beipflichten, die sich für den geringeren Steuerbeitrag aussprechen würde. Die Stadt Lübeck wollte sich zwar der Mehrheit im Städterat anschließen, verwahrte sich aber gegen eine zu hohe beharrliche Hilfe, damit die Stände im Niedersächsischen Kreis noch über Reserven für die Abwehr eines etwaigen Einfalls der Tataren verfügten.
Bezüglich der Modalitäten für Steuereinbringung und ‑verwendung knüpften mehrere Instruktionen direkt oder indirekt an die Vorgaben des Reichsabschieds 1582 an68: Umlage der Steuer auf die Untertanen, Vorgehen gegen säumige Untertanen und Stände, Steuerleistung eximierter Stände, Einbeziehung der Hansestädte, der Reichsritterschaft, der Eidgenossenschaft und anderer Potentaten, Regelung der Doppelbesteuerung von in Österreich begüterten Reichsständen (nur Bamberg, Regensburg), strikt zweckgebundene Verwendung der Steuer ausschließlich für den Türkenkrieg (Kurpfalz, Kursachsen, Kurbrandenburg, Augsburg, Brandenburg-Ansbach, Braunschweig"–Wolfenbüttel, Hessen). Als weitere Bedingungen wurden (neben dem Junktim von protestantischen Ständen mit der Klärung der Gravamina: vgl. unten, Punkt 9) genannt: Wahrung der Steuergerechtigkeit durch rigorosere Einforderung von Restanten (Kurbrandenburg, Kursachsen, Augsburg, Hessen, Württemberg, Wetterauer Grafen, Stadt Lübeck); Begrenzung der Hilfszahlungen auf die Kriegsdauer (Magdeburg, Mecklenburg, Württemberg; Pfalz-Neuburg mit der Alternative: Verwendung der übrigen Gelder als Reichsvorrat für künftige Notfälle); Sicherstellung der Freiwilligkeit der Steuer und Verhinderung aller Maßgaben, die eine Verpflichtung zur dauerhaften Hilfeleistung implizieren könnten (Kurpfalz, Kurbrandenburg, Braunschweig"–Grubenhagen, Hessen, Pommern, Wetterauer Grafen). Zu letzterem Punkt gehört die Debatte um die Anordnung einer reichsständischen Steuerkontrolle mit der Verordnung reichsständischer Pfennigmeister und Kriegskommissare für die Einnahme der Hilfsgelder, deren Verwaltung sowie die Auszahlung an die Söldner in Ungarn. Beim Reichstag 1582 hatten sich die Stände dagegen ausgesprochen, um eine engere Verwicklung des Reichs in die Türkenabwehr und damit eine dauerhafte Verpflichtung auf den Grenzschutz und dessen Finanzierung auszuschließen69. Mit diesem Argument wollte Kurpfalz auch in der Instruktion 1594 auf die reichsständische Steuerkontrolle verzichten, Kursachsen dagegen regte die Verordnung reichsständischer Musterherren und Zahlmeister an, legte sich aber nicht fest und wollte sich der Mehrheit anschließen. Direkter plädierten Braunschweig"–Grubenhagen, Magdeburg, Pfalz-Neuburg, Pommern und die Stadt Ulm für eine Steueraufsicht, ebenso Kurbrandenburg, das sich dafür auf den ineffektiven Einsatz der Kontribution von 1582 berief und zusätzlich wegen oben genannter Befürchtung die Versicherung im Reichsabschied inserieren wollte, dass sich das Reich damit nicht grundsätzlich zur permanenten Finanzierung des Kriegs verpflichte. Als Spezifikum beinhalten einige Instruktionen 1594 aufgrund der finanziellen Vorleistungen an den Kaiser für die Türkenabwehr seit 159270 die Bedingung, Darlehen von Einzelständen oder außerordentliche Geld- und Truppenhilfen auf Kreisebene ganz oder teilweise mit der neuen, vom Reichstag zu beschließenden Steuer zu verrechnen (Kurbrandenburg, Kursachsen, Sachsen-Weimar, Pommern, Schwarzburg, Henneberg, Bamberg, Braunschweig"–Wolfenbüttel, Württemberg, Stadt Köln).
Die Stände aus dem Niederrheinisch-Westfälischen Kreis erkannten die Unabdingbarkeit einer Reichshilfe für den Kaiser ebenfalls an und erklärten sich bereit, deren Bewilligung zu unterstützen, doch sollten ihre Gesandten unter Berufung auf die eigene Notlage infolge der Auswirkungen des niederländischen Kriegs, die entsprechend drastisch zu schildern waren (vgl. Punkt 2), ebenso nachdrücklich darum bitten, sie von der neuen Steuer freizustellen und ihnen zudem die Rückstände an alten Kontributionen zu erlassen. Dies betraf die Gesamtinstruktion des Kreises sowie die Einzelinstruktionen von Jülich, Münster, Bentheim-Steinfurt und der Stadt Köln. Außerhalb des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises wollte die Ballei Koblenz ebenfalls wegen der Verheerungen durch den niederländischen und den Kölner Krieg sowie der Bischof von Sitten wegen des Entzugs von Gebieten durch benachbarte Stände, anderer Belastungen und des Steuergenehmigungsrechts der Landstände um die Steuerbefreiung bitten.
Daneben stellten mehrere andere Stände Maßnahmen zur Debatte, um eine Reichssteuer wenn nicht zu umgehen, so doch in der Höhe zu limitieren: Die hessischen Gesandten sollten zunächst nur gegenüber den protestantischen Ständen anregen, eine Verlängerung des Waffenstillstands mit dem Sultan anzustreben und für die dafür notwendigen Gesandtschaftskosten durch eine Reichssteuer aufzubringen. Außerdem sollten sie ebenso wie die Verordneten der Kurpfalz, Kurbrandenburgs, Magdeburgs und Pommerns auf den Abschluss eines ‚ewigen‘ bzw. langfristigen Friedens seitens des Reichs oder gemeinsam durch Kaiser und Reich mit dem Sultan drängen. Kurpfalz sah dafür die Abordnung einer Gesandtschaft der Reichsstände zum Sultan vor, um die Aussagen des Kaisers zu den Verhandlungen mit diesem zu verifizieren sowie die Chancen einer Aussöhnung und damit die Möglichkeit eines beständigen Friedens auszuloten. Da die Gesandtschaft ein Affront gegen den Kaiser wäre, sollten die Kurpfälzer Räte dies zuerst vertraulich mit anderen Ständen besprechen. Zudem empfahl Kurpfalz die Befriedung der Niederlande durch die dortige Zulassung der CA, um so die Wirtschaft im Reich insgesamt zu stärken und Mittel für den Türkenkrieg zu gewinnen. Im Hinblick auf die oben erwähnte Einbringung von Steuerrestanten sprachen einige Instruktionen konkret die rückständigen Beiträge König Philipps II. von Spanien für Burgund an, um diese sofort für den Türkenkrieg verwenden zu können (Kurbrandenburg, daneben auch Einbeziehung Lothringens in die Steuer; Stadt Lübeck: Forderung für Burgund, Lothringen und Savoyen; Braunschweig"–Wolfenbüttel: Forderung für Burgund, die Erzherzöge von Österreich, Kurköln, Bayern, Jülich, Münster). Dagegen verwehrte sich Burgund gegen die Einforderung der Türkenhilfe mit dem Argument, der König erhalte seinerseits unter Verstoß gegen den Burgundischen Vertrag keine Hilfe des Reichs gegen die Rebellen in den Niederlanden, vielmehr würden diese aus dem Reich unterstützt. Dennoch wollte er sich für Burgund an der neuen Steuer beteiligen, falls der Burgundische Vertrag beachtet, Steuerrückstände erlassen und künftige Kontributionen nur mit Zuziehung des Burgundischen Kreises veranschlagt würden.
Mehrere Instruktionen betonten die gesamteuropäische Dimension der Türkengefahr, die Kaiser und Reich allein überfordere, und bestanden auf einer gemeinsamen europäischen Reaktion mit einem stärkeren Engagement der Kurie, Spaniens, Frankreichs, der Schweiz, Venedigs, italienischer Fürsten, Polens, teils auch Siebenbürgens (Kursachsen, Kurbrandenburg, Magdeburg, Braunschweig"–Wolfenbüttel, Augsburg, Stadt Lübeck). Ansonsten kamen viele Stände in Anknüpfung an die Beratungen der Reichsversammlungen 1576 und 1577 wie in den Instruktionen für den Reichstag 158271 auf das Projekt der Translation des Deutschen Ordens nach Ungarn bzw. einer dortigen Ritterordenseinrichtung zurück, die als dauerhafter Grenzschutz Angehörigen beider Konfessionen offenstehen sollte und damit auch als Versorgungsmöglichkeit für Adelige dienen könnte (Kursachsen, Kurpfalz, Kurbrandenburg, Baden-Durlach, Braunschweig"–Grubenhagen, Magdeburg, Wetterauer Grafen, Stadt Köln). Einige protestantische Stände regten schließlich an, die Palliengelder und Annaten geistlicher Stände nicht mehr nach Rom zu liefern, sondern für die Türkenabwehr einzusetzen (Kurpfalz, Baden-Durlach, Magdeburg).
2) Landfriedenswahrung: So gut wie alle Instruktionen betonten einleitend zu diesem Punkt, die gesetzlichen Vorgaben der Exekutionsordnung 1555 mit den Ergänzungen in den Reichsabschieden bis 1582 seien nicht zu verbessern, sondern es mangle lediglich an deren Beachtung und Vollzug, der entsprechend sicherzustellen sei. Bestand in diesem Punkt Einvernehmen, so waren Mittel und Wege, um der Exekutionsordnung größere Beachtung zu verleihen, strittig. Als Hauptproblem wurden die Söldnerwerbungen im Reich durch oder für auswärtige Potentaten angesprochen, mithin die Missachtung der Exekutionsordnung im Kölner und im niederländischen Krieg, in den französischen Religionskriegen und aktuell im Straßburger Konflikt mit ihren Rückwirkungen auf benachbarte Reichsstände im Westen, wobei die Schuld für die Missstände je nach konfessionellem Lager dieser oder jener Seite zugeschrieben wurde: Der Bischof von Augsburg verwies auf die gesetzwidrigen Truppenzüge Pfalzgraf Johann Casimirs und Fürst Christians von Anhalt72 und deren Folgen sowie auf konfessionell parteiisches Vorgehen bei den Werbungen im Straßburger Bischofskonflikt. Dagegen rechtfertigte die Kurbrandenburger Instruktion den Kriegszug des Fürsten von Anhalt als ordnungsgemäß und verwahrte sich ihrerseits ebenso wie die Direktiven Baden-Durlachs und der Wetterauer Grafen gegen die parteiische Gewährung von Werbepatenten durch den Kaiser, deren Notwendigkeit man grundsätzlich bestritt, indem sie für Religionsverwandte verweigert oder erschwert und bei spanischen bzw. katholischen Werbungen im Reich bevorzugt erteilt würden. Magdeburg sah die Hauptursache aller diesbezüglichen Probleme in der Unterdrückung der protestantischen Religion in den Niederlanden und in Frankreich sowie in den Umtrieben der Kurie und der katholischen Liga dort und auch im Straßburger Konflikt. Demnach seien, um die Söldnerzüge und ‑übergriffe zu unterbinden, die ligistischen Praktiken einzustellen, der Frieden mit der Zulassung des protestantischen Bekenntnisses in Frankreich und in den Niederlanden herzustellen und ansonsten gemäß der Reichsordnung vorzugehen, jedoch ohne „affect oder vorteil“, also ohne Bevorzugung katholischer Interessen. Eine ähnliche Lösung empfahl Braunschweig"–Wolfenbüttel.
Auf der anderen Seite kritisierte Bamberg als konkrete Verstöße gegen die Bestimmungen in den Reichsabschieden von 1570 und 157673 bei Werbungen für auswärtige Potentaten unter anderem die unterbleibende Anzeige an den Kaiser, die Verweigerung der Kautionsleistung, die Abhaltung von Musterplätzen innerhalb des Reichs sowie die mangelnde Einbeziehung der Kreisobersten und empfahl, der Kaiser sollte vorrangig bei den Kreisobersten und Zugeordneten die strikte Beachtung und den Vollzug der gesetzlichen Regelungen mit Maßnahmen gegen die gesetzwidrigen Werbungen veranlassen (ähnlich auch Pfalz-Neuburg, Württemberg, Stadt Ulm). Jülich wollte die Landfriedenskonstitution insofern konkretisieren, als anrufende Stände schleunig und ohne Ausflüchte den Beistand anderer Kreise erhalten sollten. Eindeutiger forderten Augsburg, Bayern, Konstanz und ähnlich Erzherzog Ferdinand die Sicherstellung des Vollzugs der Exekutionsordnung durch verschärfte Strafen. Dagegen, namentlich gegen neue und limitierende Vorgaben für Werbungen über die Bestimmungen von 1570 hinaus, verwehrten sich mehrere protestantische Stände: Es dürfe keine Einschränkungen der Werbe- oder Zuzugserlaubnis zu auswärtigen Potentaten geben, die der deutschen Libertät widersprechen, die Werbungen an kaiserliche Patente binden und damit die Bevorzugung einer Kriegspartei implizieren (Kurpfalz, Kurbrandenburg, Baden-Durlach, Braunschweig"–Grubenhagen, Braunschweig"–Wolfenbüttel, Hessen, Wetterauer Grafen). Denn damit, so Kurpfalz, erlangten die Katholiken einen unschätzbaren Vorteil, würde den bedrängten Mitchristen in Frankreich sowie den Niederlanden jegliche Hilfe entzogen und bestehe nach deren Niederlage die Gefahr einer Wendung gegen die protestantischen Reichsstände. Kursachsen sowie im Anschluss daran Sachsen-Weimar und Henneberg stellten die Wahrung der deutschen Libertät differenzierter in den Zusammenhang mit der Sicherung des Gehorsams gegenüber den Obrigkeiten, der militärischen Disziplin und der Ordnung im Reich. Deshalb sollten die geltenden Regelungen zwar nicht verschärft, aber nochmals durch Mandate im gesamten Reich publiziert und der Reichsfiskal zum strikten Vorgehen gegen Oberste und Befehlshaber, die dagegen verstoßen, mit Strafen ex officio angehalten werden. Mecklenburg wünschte aufgrund eigener negativer Erfahrungen bei Werbungen 1593 eine Verschärfung der Strafen explizit bei Verstößen gegen die Kautionsleistung.
Das Thema Landfriedenswahrung stand im Zentrum der Instruktionen der von den Söldnerzügen und vielfachen Übergriffen beider Kriegsparteien im niederländischen Krieg besonders betroffenen Stände im Niederrheinisch-Westfälischen Kreis: Die Instruktion des Kreises insgesamt gab zunächst vor, die Beratung der diesbezüglichen Beschwerden gleichrangig neben der Türkenhilfe zu veranlassen, sollten sie wie im Reichstagsausschreiben auch in der Proposition des Kaisers übergangen werden74. Sodann folgte hier und desgleichen in der Jülicher Instruktion die breite Schilderung der desolaten Lage der Untertanen und des gänzlichen Niedergangs der Wirtschaft infolge des Kriegs mit fast täglichen Einlagerungen, Streifzügen und gewaltsamen Übergriffen, der Verheerung und Verödung ganzer Landstriche sowie der Besetzung und dem Entzug von Grafschaften und Orten. Die Instruktion für das Hochstift Münster bezog sich hier auf jene des Kreises, ergänzte eigene Beschwerden wie die Erpressung hoher Geldsummen von den Untertanen durch beide Kriegsparteien und belegte die Kriegsschäden durch detaillierte Schadensverzeichnisse. Die Stadt Köln berief sich ebenfalls auf die Kreisinstruktion und sprach zusätzlich die gleicherweise von Kurköln und Jülich erhobenen Lizenten und Imposten an75. Auch die Gesandten der Grafschaft Bentheim-Steinfurt sollten die dortigen Kriegsschäden schildern und das Ausbleiben der Reichshilfe 1582, von welcher der Graf ‚keinen Pfennig‘ erhalten habe, beklagen76. Die Kreisinstruktion verwies ebenso wie jene Jülichs auf die wiederholten Verhandlungen zur Problematik auf vielen Kreistagen und Reichsversammlungen mit dem Beschluss nur ‚guter Worte‘, auf die hin nichts erfolgte, und appellierte eindringlich an den Reichstag, ohne weitere Ausflüchte eine gesicherte Reichsdefensionshilfe zu verabschieden und zum Vollzug zu bringen77. Beide Instruktionen äußerten sich im Detail zu deren Modalitäten: Neben dem jetzt ebenfalls verbindlich zu beschließenden eilenden Zuzug benachbarter Reichskreise im Notfall sollte die Defensionshilfe als beharrliche Unterstützung so lange gewährt werden, wie die Umstände es erforderten, um damit die Grenzhäuser zu besetzen, Schanzen und Vesten zu errichten und eine Defensionstruppe zu Ross und Fuß gegen die täglichen Streifzüge und Exkursionen zu installieren78. Für die Finanzierung der Abwehrtruppe und sonstige Kriegsausgaben sollten zum einen die 1582 bewilligten, aber bisher nicht realisierten zwei Römermonate79 unverzüglich erlegt werden. Zum anderen sollte der Reichstag eine „ansehenliche sum“ (Jülich) bzw. eine beharrliche Hilfe in Höhe mehrerer Römermonate für die Dauer des niederländischen Kriegs (Kreisinstruktion) gewähren und in der Stadt Köln erlegen. Jülich verwehrte sich dabei nicht gegen die Verordnung eines Kriegskommissars durch Kaiser und Reich für die Einnahme und Verwendung der Gelder, behielt die ‚Direktion‘ aber einem Verordneten des Herzogs vor, der die Hilfe im Zusammenwirken mit dem Kriegskommissar koordinieren und die Defensionstruppe je nach Erfordernis vermindern, vergrößern und den Einsatz steuern sollte. Deutlicher forderte die Kreisinstruktion, die Direktion den Ausschreibenden und Zugeordneten des Kreises zuzuerkennen und einen Kriegskommissar von Kaiser und Reich nur vorzuschlagen, falls Ersteres nicht durchzusetzen wäre. Die Kreisinstruktion konstatierte zudem, die Reichsstände seien in Anbetracht der hohen Vorleistungen des Kreises für dessen Erhaltung als ‚Vormauer des Reichs‘ zur Erlegung der Hilfe von 1582 und zur zusätzlich zu beschließenden Reichssteuer „schuldig und verpflichtet“. Als weitere Maßnahmen gaben beide Instruktionen die Rekuperation der von den Kriegsparteien entzogenen oder besetzten Gebiete vor, notfalls als militärische Aktion mit dem Zuzug benachbarter Kreise sowie im Rückgriff auf die Reichshilfe. Würde diese wider Erwarten abgelehnt, beauftragten die Jülicher und die Kreisinstruktion einen Protest der Gesandten, wonach alle aus der Verweigerung der Reichshilfe resultierenden Konsequenzen für das gesamte Reich wie der Verlust von Reichsständen nicht dem Herzog bzw. dem Kreis anzulasten seien.
Eine Reichshilfe wurde auch in der Kurbrandenburger Instruktion befürwortet, da eine weitere Friedensvermittlung zwischen Spanien und den Generalstaaten nicht erfolgversprechend sei. Dagegen lehnten Kurpfalz und Braunschweig"–Wolfenbüttel eine neuerliche Reichskontribution im Rückgriff auf vorherige Instruktionen ab. Das kursächsische Memoriale vom 16. 7. 1594 anlässlich der Abreise Friedrich Wilhelms vom Reichstag konnte sich auf die bereits angelaufenen Verhandlungen zur Landfriedenssicherung stützen. Es problematisierte zwar die Reichshilfe in Anbetracht der zugleich zu erbringenden Türkensteuer, der notwendigen Höhe, um einen effektiven Grenzschutz gewährleisten zu können, und des reichsgesetzlich vorgegebenen Verfahrens mit dem Zuzug der Reichskreise und befürwortete vorrangig die Friedensvermittlung zwischen den Kriegsparteien mit der Restitution der entzogenen Gebiete als Vorbedingung. Würde die Vermittlung aber scheitern oder sich verzögern, wollte sich Kuradministrator Friedrich Wilhelm einer Reichshilfe von zwei bis vier Römermonaten nicht verweigern. Hingegen enthält die burgundische Instruktion die Rechtfertigung, die Kriegsschäden seien in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die rechtswidrige Unterstützung der Niederländer aus dem Reich den Krieg aufrechterhalte. Damit verbunden war die Forderung, die bei den Niederländern als Söldner dienenden Reichsuntertanen abzuziehen und den weiteren Zuzug zu verbieten.
Im Hinblick auf eine etwaige Friedensvermittlung äußerte sich die Kurbrandenburger Instruktion skeptisch, weil die Generalstaaten sich ihr nicht unterstellen würden. Ähnlich beurteilte dies Kurpfalz, das zudem von Friedensverhandlungen wie in der Vergangenheit Nachteile für die Generalstaaten befürchtete. Die Gesandten sollten deshalb Friedensverhandlungen nur mit den aus früheren Beratungen bekannten Modalitäten befürworten: Zulassung der CA in den Niederlanden, Wiederherstellung und Bekräftigung der dortigen Privilegien, Versicherung der Generalstaaten auf diese Vorgaben sowie gegen die Regierung durch ausländische Potentaten. Das kursächsische Memoriale vom 16. 7. 1594 gab im Rückbezug auf die bis dahin bereits erfolgten Beratungen des Reichstags als abzusichernde Vorbedingungen für die Friedensvermittlung vor: 1) Restituierung der im Reich besetzten Orte, Abzug der Söldner aus dem Reich, Rücknahme der Lizenten und Imposten; 2) Sicherstellung, dass keine Partei die Verhandlungen nutze, um währenddessen Vorteile zu erlangen; 3) Sicherstellung, dass sich beide Parteien der Vermittlung unterstellen, um einen neuerlichen, das Ansehen des Reichs schädigenden Misserfolg zu vermeiden. Sollte die Vermittlung scheitern, ist den bedrängten Ständen seitens des Reichs beizustehen.
Kurbrandenburg sah die Übergriffe spanischer Söldner als Versuch, Macht und Vermögen des Reichs zu schwächen und die Position Spaniens zu stärken, gestützt auf den Burgundischen Kreis, der zwar nominell ein Kreis des Reichs, „aber in re ipsa die milze im leibe des Reichs ist, welche je mehr wechßett, je mehr sie die andere glider des leibes auseuget und die dagegen abnehmen“. Dazu kämen die Einfälle Lothringens in die Grafschaft Mömpelgard und in andere Reichsterritorien. Auf Letztere verwies auch die hessische Instruktion, ebenso auf den Umstand, dass Spanien Bestandteile des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises an sich gebracht habe und damit das Reich schwäche.
3) Reichsjustiz: In diesem Punkt bestand auf allen Seiten Einvernehmen, dass das Prozessverfahren am Reichskammergericht verbessert und beschleunigt werden müsse. Als mögliche Maßnahmen wurden genannt: a) Vollzug des Deputationsabschieds 1586; b) Wiederaufnahme der jährlichen Visitationen des Reichskammergerichts; c) Behebung der dortigen Verfahrens- und sonstigen Mängeln; d) Rückgriff auf frühere Verbesserungsvorschläge.
a) Primär bot sich die bisher unterbliebene Approbation und Publikation des Deputationsabschieds 158680 sowie dessen verbindliche Insinuation am Reichskammergericht an (Kurbrandenburg, Augsburg, Bayern, Hessen, Konstanz, Münster, Pfalz-Neuburg), teilweise angeregt in Verbindung mit dessen nochmaliger Beratung und Verbesserung (Jülich, Wetterauer Grafen). Dem standen die 1586 vorgebrachten und bisher aufrechterhaltenen Einwände in erster Linie der Reichsstädte gegen Einzelbestimmungen des Abschieds zu Pfändungen und Arresten sowie zur Zinshöhe81 entgegen, auf deren Ablehnung die Städte Augsburg, Ulm, Nürnberg und Köln in ihren Direktiven weiterhin beharrten.
b) Viele Instruktionen sahen die Einstellung der Visitation des Reichskammergerichts82 und, damit verbundenen, der Revisionen seit 1588 als wesentliches Element für die dortigen Probleme und betrachteten die Wiederaufnahme der Visitation damit als Voraussetzung für eine funktionierende Reichsjustiz (Kurpfalz, Kurbrandenburg, Augsburg, Braunschweig"–Grubenhagen, Braunschweig"–Wolfenbüttel, Konstanz, Magdeburg, Mecklenburg, Münster, Pfalz-Neuburg, Pommern, Ratzeburg, Wetterauer Grafen, Städte Lübeck, Köln, Ulm). Einige dieser Instruktionen thematisierten zudem die Unterbindung der Teilnahme des protestantischen Administrators von Magdeburg an der Visitation (1588) als Ursache für deren Einstellung. Magdeburg verwies diesbezüglich auf die an anderer Stelle in der eigenen Instruktion inserierten Argumente für die Reichsstandschaft, bestand folglich auf der ranggerechten Teilnahme an der fortzuführenden Visitation und wollte für den Fall eines Ausschlusses beim Reichstag öffentlich protestieren. Die Stadt Ulm ging für die Fortführung der Visitation von der regelrechten oder zumindest vorübergehend tolerierten Beteiligung Magdeburgs aus. Auf katholischer Seite sah man die Magdeburger Teilnahme als Präjudizierung der Freistellung und wollte, insofern man sie nicht implizit generell ablehnte, entsprechend vorsichtig agieren (Konstanz) oder die Visitation mit den Revisionen durch ein „interim“ in der Form in Gang bringen, dass bis zur Klärung der Magdeburger Problematik „etliche“ aus den Reichsständen für Visitation und Revision verordnet oder die Revisionen unparteiischen Rechtsgelehrten oder Universitätsdelegierten beider Religionen übertragen würden, die sie zusammen mit kaiserlichen Kommissaren durchführen und rechtskräftig entscheiden sollten (Stadt Köln).
c) Da die Verfahrens- und sonstigen Mängel am Reichskammergericht sowie im gesamten Reichsjustizwesen vielfach in den protestantischen Gravamina, vereinzelt auch in jenen der katholischen Stände zur Sprache kamen83, werden sie in den Instruktionen der protestantischen Stände häufig in Verbindung damit behandelt. Als wesentliche Ursachen für das langsame Verfahren und die geringe Anzahl der jährlichen Urteile (Kurbrandenburg, Kursachsen: 55 Definitivurteile und 376 Interlokute bei mehr als 7000 anhängigen Verfahren) wurden genannt: 1) Die Anstellung junger, unerfahrener Assessoren, die eine lange Einarbeitungszeit benötigen und die Verfahren verzögern, weil alle Beisitzer zeitaufwendig sämtliche Akten und Vorgänge protokollieren lassen, um sich gegen Revisionen zu verwahren (Kurbrandenburg, Kursachsen, Pfalz-Neuburg, Württemberg). 2) Bei der Präsentation protestantischer und katholischer Kandidaten durch die Reichskreise werde der katholische Assessor nur der Religion wegen bevorzugt, selbst wenn der protestantische qualifizierter ist (Kurbrandenburg, Kursachsen, Kurpfalz, Pommern, Württemberg). 3) Infolge der hohen Personalfluktuation kämen die von ausscheidenden Assessoren bearbeiteten Akten nicht zum Referat, sondern müssten von den Nachfolgern neuerlich studiert werden. Kurbrandenburg und Kursachsen wollten deshalb das Verlassen des Reichskammergerichts nur nach dem abgeschlossenen Referat und Korreferat der Fälle eines Assessors gestatten. Kurpfalz und Pfalz-Neuburg regten an, die verpflichtende Verweildauer bei verbesserter Besoldung auf 10 bzw. 12 Jahre zu erhöhen; die Wetterauer Grafen drängten ähnlich auf eine perpetuierte Anstellung und wollten für eine höhere Besoldung der erfahrenen Assessoren jene der neu angestellten entsprechend kürzen. 4) Verzögerungen durch das komplizierte und zeitaufwendige Referat- und Korreferatverfahren, zu genaues Protokollieren der Assessoren sowie unnötiges Disputieren und auch Diktieren (Kurbrandenburg, Kursachsen, Württemberg). Württemberg plädierte zudem für die Anordnung von künftig fünf statt bisher vier Definitivräten sowie von sechs Interlokuträten. 5) Verzögerungen infolge des Streits um die Gregorianische Kalenderreform, die am Reichskammergericht wegen der Geltung des neuen und alten Kalenders zu doppelten Ferien führte und die Zahl der Gerichtstage auf 120 pro Jahr limitierte. Kursachsen und Kurbrandenburg wollten diese durch eine Begrenzung der Ferien auf die Hauptfeste und die Regelung des Haupturlaubs nach dem alten Kalender auf bis zu 200 erhöhen. Württemberg instruierte in ähnlicher Form und ließ außerdem die Möglichkeit einer weiteren, für beide Religionen verbindlichen Kalenderreform offen. Auch Pfalz-Neuburg, Hessen, Mecklenburg und Münster sprachen das Problem an und forderten eine einheitliche Ferienregelung. Ansonsten waren sich die protestantischen Stände in der grundsätzlichen Ablehnung der päpstlichen Kalenderreform einig. Brandenburg-Ansbach empfahl ähnlich wie Württemberg, wegen der Probleme mit dem doppelten Kalender in Gebieten mit starker Durchmischung beider Konfessionen wie Franken beim Reichstag eine Sachverständigenkommission aus beiden Religionen einzurichten, die eine neuerliche, für alle Stände verbindliche Reform durchführen sollte. 6) Das Überhandnehmen der Revisionen, die auch in wenig bedeutenden Bescheiden eingelegt werden und damit die Arbeit des Reichskammergerichts behindern, sowie die Annahme zu vieler unwichtiger Appellationen. Kurbrandenburg und Kursachsen wollten deshalb die Revisionen auf Definitivurteile und Interlokute mit definitiver Wirkung beschränken, die Taxe erhöhen und alle Kosten einer Revision inklusive jener der Prozessgegner der unterliegenden Partei übertragen sowie die Annahme unwichtiger Appellationen unterbinden (dazu auch Pommern und Sachsen-Weimar jeweils wegen der Verstöße gegen das Appellationsprivileg. Württemberg: Erhöhung der Appellationssumme von 150 auf 600 oder 700 fl. und Annahme nur von Appellationen, die für den Appellanten existenziell sind). 7) Weitere Kritikpunkte im Hinblick auf das konkrete Verfahren am Reichskammergericht waren unter anderem die zu leichtfertige Zuerkennung von Mandaten sine clausula und die anderweitige Zulassung von Prozessen für Untertanen gegen ihre Obrigkeiten (Braunschweig"–Wolfenbüttel) sowie die Häufung der Kompromiss- und Austrägalverfahren (Pfalz-Neuburg, Württemberg). Von den beiden Württemberger Gutachten als Beilagen zur Instruktion ging das erste ausführlich auf die Mängel mit Details zur Problematik bei vielen allgemeinen Verfahren (unter anderem Pfändungssachen, Prozesse um Zölle, Tötungsdelikte) ein und regte Verbesserungsmöglichkeiten an. Das zweite Gutachten beschäftigte sich umfassend mit den Religionsprozessen am Reichskammergericht vor dem Hintergrund der strittigen Interpretation des Religionsfriedens, den diesbezüglichen Beschwerden auf protestantischer Seite, der Problematik der paria-vota-Situation in den Religionsprozessen und möglichen Lösungsmöglichkeiten. Viele Beschwerdepunkte standen im direkten Zusammenhang mit den zunächst in Heilbronn formulierten protestantischen Gravamina84, auf die sich die Instruktionen Brandenburg-Ansbachs und Magdeburgs stützten, die aber auch von weiteren Ständen angesprochen wurden; darunter die Bevorzugung katholischer Kandidaten als Richter und Präsidenten, die katholische Besetzung der Kanzlei des Reichskammergerichts sowie der Abzug von Prozessen an den Reichshofrat und dessen parteiisches Verfahren (Kurpfalz, Kurbrandenburg, Braunschweig"–Grubenhagen, Braunschweig"–Wolfenbüttel, Hessen, Wetterauer Grafen). Die Stadt Augsburg bezog sich auf die Bedeutung einer funktionierenden Reichsjustiz insbesondere für mindermächtige Stände und wollte mit dem Städterat deshalb darauf drängen, dass die Rechtsprechung gerecht gegen hohe und niedere Stände administriert und die Urteile ohne Rücksicht auf Stand und Status vollzogen würden, verbunden mit der Feststellung, es sei in Prozessen zum Profan- und Religionsfrieden bisher kein Beispiel für die Exekution eines Urteils gegen einen mächtigen Stand bekannt.
d) Im Rückgriff auf frühere Verbesserungsvorschläge wurden angesprochen, die Realisierungsmöglichkeiten teils aber skeptisch beurteilt: die Etablierung eines zweiten Reichskammergerichts (Kurbrandenburg, Kursachsen, Pommern, Wetterauer Grafen, Stadt Ulm), die Einrichtung von Appellationstribunalen in den Reichskreisen sowie die Erhöhung der Appellationssumme auf bis zu 2000 fl. (jeweils Kurbrandenburg und Kursachsen).
Im Hinblick auf das Beratungsverfahren beim Reichstag plädierten Augsburg und Pfalz-Neuburg für die Vorlage der entsprechenden Mängel durch das Reichskammergericht als Grundlage sowie für die Einbeziehung einiger Assessoren in die Verhandlungen. Sollte eine Beratung durch den Reichstag nicht möglich sein, billigte der Bischof von Augsburg die Prorogation an einen Deputationstag innerhalb Jahresfrist in Speyer, wo man das Reichskammergericht an der Hand habe. Konstanz forderte die Beratung zumindest der Ergebnisse des Deputationstags 1586 beim Reichstag und wollte nur die übrigen Punkte an eine neuerliche Deputation nach Speyer verweisen. Braunschweig"–Wolfenbüttel kritisierte eine erneute Prorogation, weil diese die Probleme ebenso wenig wie bisher beheben würde, und bestand auf der Klärung zumindest der wichtigsten Mängel beim Reichstag mit der Sicherstellung, dass zu den übrigen Punkten der künftige Deputationstag tragfähige und verbindliche Beschlüsse fassen werde.
4) Reichsmünzwesen: Wie bei der bereits angesprochenen Landfriedenswahrung konstatierten viele Instruktionen auch für das Reichsmünzwesen, die gesetzlichen Vorgaben der Reichsmünzordnung 1559 und der seitherigen Ergänzungen reichten aus, sie würden aber weder beachtet noch die vorgesehenen Strafen vollzogen (Kurpfalz, Augsburg, Bamberg, Hessen, Konstanz, Pfalz-Neuburg, Pommern, Württemberg, Wetterauer Grafen). Als wesentliche Missstände wurden angesprochen: Die durchgehend beklagte Münzsteigerung85, die Aufwechslung und Umprägung großer Nominale zu unterwertigen Münzen, die Ausfuhr von schweren Reichsmünzen in Randgebiete des Reichs oder ins Ausland, die dortige Umprägung zu unterwertigen Münzen und deren Einfuhr in das Reich. Im Zentrum der diesbezüglichen Anklagen stand der Burgundische Kreis mit der dortigen Prägepraxis und der Weigerung, sich der Reichsmünzordnung zu unterstellen (Kurpfalz, Kurbrandenburg, Kursachsen, Bamberg, Brandenburg-Ansbach, Braunschweig"–Grubenhagen, Hessen, Jülich, Magdeburg, Mecklenburg, Niederrheinisch-Westfälischer Kreis, Ratzeburg, Sachsen-Weimar, Henneberg, Wetterauer Grafen, Städte Köln, Lübeck, Ulm). Daneben kamen zur Sprache: Verpachtung und Verkauf von Münzstätten an Privatleute und die dortige Umprägung der schweren Reichsmünzen sowie Verstöße der Münzmeister gegen die Münzordnung. Württemberg thematisierte zusätzlich den Verlust guter Reichsmünzen durch den Handelsverkehr mit Ungarn, Polen und Italien sowie die übermäßige Prägung von Halbbatzen und Dreikreuzern im Reich meist durch Einschmelzen großer Nominale und deren Akzeptanz bei größeren Bezahlungen. Letzteren Missstand beklagte auch Bamberg. Pommern beanstandete die Münzsteigerung in Lübeck und Hamburg.
Als wesentliche Abhilfemaßnahmen wurden neben der allgemeinen Anweisung, an den Beratungen über Verbesserungsmöglichkeiten mitzuwirken, um den Vollzug der Ordnung sicherzustellen, konkreter angeregt: 1) Der durchgehend geforderte Anschluss des Burgundischen Kreises an die Reichsmünzordnung als unabdingbare Voraussetzung für deren Vollzug im Reich, daneben wegen des engen Wirtschaftsverkehrs auch deren Beachtung in anderen Grenz- und Nachbarterritorien wie Polen, Böhmen, Schlesien (Kurbrandenburg, Pommern, ähnlich Ratzeburg und Stadt Lübeck) und in der Eingenossenschaft sowie die Abstellung der Verstöße gegen die Ordnung in den kaiserlichen Erblanden (Augsburg, Bamberg). 2) Ein strenger zu handhabendes Ausfuhrverbot für gemünztes und ungemünztes Silber (Kurpfalz, Württemberg), dazu in den Handelsstädten die Verordnung von Sachverständigen zur Prüfung aller Münzen, die ein- und ausgeführt werden (Pfalz-Neuburg). 3) Das Verbot, das Münzrecht bzw. Münzstätten zu verkaufen oder zu verleihen, die Beschränkung der Münzprägung auf benannte Münzstätten und der rigidere Vollzug der bereits angeordneten Strafen mit der Konfiskation von Falschmünzen, dem Entzug des Münzregals bei Verstößen an den Münzstätten sowie Leibstrafen gegen Münzmeister und ‑gesellen (Kurpfalz, Kursachsen, Kurbrandenburg, Bamberg, Hessen, Pfalz-Neuburg, Sachsen-Weimar, Württemberg, Henneberg). 4) Die regelmäßige Abhaltung der vorgeschriebenen Probationstage, wie es von den Ständen der oberdeutschen Münzassoziation mit dem Fränkischen, Bayerischen und Schwäbischen Kreis gehandhabt wurde, die ansonsten den dortigen Vollzug der Ordnung86 ebenso betonten (Augsburg, Bamberg, Bayern, Pfalz-Neuburg, Stadt Augsburg) wie Mitglieder des Obersächsischen Kreises (Kurbrandenburg, Kursachsen, Sachsen-Weimar).
Dagegen wollte sich Pommern wie auf früheren Reichversammlungen rechtfertigen, die Beachtung der Reichsmünzordnung sei wegen der engen Wirtschaftsbeziehungen zum benachbarten Ausland nicht möglich. Erzherzog Ferdinand von Tirol berief sich auf die zunehmend schlechtere Situation der Silberbergwerke, die ihm es nicht erlaube, nach dem Münzfuß der Reichsmünzordnung zu prägen. Der größte Rechtfertigungsdruck lag wegen der dortigen Missstände auf den Ständen des Niederrheinisch-Westfälischen Kreises. Die Kreisinstruktion ging von entsprechenden Vorwürfen beim Reichstag aus und wies die Gesandten an, sich dagegen auf die Münzmissbräuche im Burgundischen Kreis zu berufen, ohne deren Abstellung der Vollzug der Reichsmünzordnung im eigenen Kreis nicht möglich sei. Die Stadt Köln verwies ihre Gesandten auf die Instruktion des Kreises, während Jülich ähnlich argumentierte, daneben aber die Bemühungen um die Umsetzung der Vorgaben des Reichsabschieds 158287 im eigenen und zusammen mit dem Kurrheinischen und Oberrheinischen Kreis um die Behebung der Missstände sowie die vergeblich angestrebte Münzreduktion88 betonte, die an der Münzpraxis im Burgundischen Kreis und den Umständen des niederländischen Kriegs gescheitert seien. Kurpfalz wiederum machte für das Misslingen der Reduktionsversuche den Westfälischen Kreis sowie den Wirtschaftsverkehr mit den burgundischen Landen verantwortlich und folgerte, es sei keine Reduktion oder Prägung gemäß der Reichsmünzordnung und keine diesbezügliche Vergleichung mit dem Westfälischen Kreis möglich, so lange der niederländische Krieg fortdauere. Ähnlich skeptisch stellte die Stadt Lübeck die gesamte Münzproblematik dem Kaiser anheim, da der Anschluss Burgunds und der Niederlande sowie anderer benachbarter Königreiche als Voraussetzung für den Vollzug der Münzordnung im Reich „fast ein unmüglich ding sein“ werde. Auch die Württemberger Instruktion kam mit dem begleitenden Münzgutachten, das den Status quo im Münzwesen kritisch zusammenfasste und einige Verbesserungen, darunter die Festlegung einer Taxe für den Silberkauf89, anregte, zum Ergebnis, aufgrund der geschilderten Umstände und zudem wegen des Niedergangs der Bergwerke im Reich sei die konsequente Beachtung der Münzordnung selbst für gehorsame Münzstände nicht möglich. Deshalb sollten die Gesandten gegen den etwaigen Beschluss eines weiteren, über die Reichsmünzordnung hinausgehenden Pönalmandats bei Münzverstößen protestieren.
5) Reichsmatrikel und Moderation: Da die Festlegungen im Reichsabschied 1582 für die bis dahin schon wiederholt aufgeschobene Matrikelrektifizierung und das Moderationsverfahren90 infolge des Kölner Kriegs neuerlich nicht vollzogen worden waren91, gaben viele Instruktionen die nochmalige Verabschiedung dieser Vorgaben und deren Umsetzung vor: Vorarbeiten und Inquisition in den Reichskreisen, deren Berichte an einen Moderationstag mit der Bescheidung der Moderationsanträge sowie ein nachfolgender Deputationstag als Appellationsinstanz für Moderationsanträge und zur Erledigung der Matrikelrektifizierung (Kurbrandenburg, Kursachsen, Braunschweig"–Grubenhagen, Konstanz, Mecklenburg, Wetterauer Grafen, Städte Köln, Ulm). Die Stadt Köln bedingte sich dabei die Durchführung der Matrikelrektifizierung als Voraussetzung für die künftige Erlegung von Reichssteuern aus. Baden-Durlach und Pfalz-Neuburg wollten zunächst anhören, inwieweit die Regelungen von 1582 in den Reichskreisen vollzogen worden waren und dann das weitere Verfahren beraten. Württemberg verwies auf die im Schwäbischen Kreis durchgeführte Inquisition und bot die Vorlage der Akten beim Reichstag an.
Kursachsen setzte als Grundlage aller Beratungen über Matrikel und Moderation die Reichsmatrikel 1521 voraus und lehnte deren Reform 1545 wegen der eigenen Erhöhung des Anschlags ab92. Die Kurbrandenburger Gesandten sollten sich bei etwaigen Matrikelberatungen gegen die Einstufung der als Landstände betrachteten Stifte Brandenburg, Havelberg und Lebus sowie der Grafschaft Ruppin als Reichsstände verwehren, die Württemberger Verordneten in gleichem Sinn gegen die Aufnahme der Klöster Maulbronn, Bebenhausen und Königsbronn in eine reformierte Reichsmatrikel. Dagegen ging es den Grafen von Schwarzburg um die Sicherung der eigenen Reichsstandschaft gegen die Versuche von Fürsten, sie zu eximieren und dem Reich zu entziehen. Die Wetterauer Grafen verwehrten sich gegen Bestrebungen Geistlicher und Adeliger in ihren Gebieten, sich vom Reichsanschlag der Grafen zu eximieren.
Eigene Moderationsverfahren und -gesuche, die am Reichstag befördert werden sollten, sprachen an: Freising, Hildesheim, Jülich, Ballei Koblenz, Ratzeburg, Regensburg (Bischof) und die Wetterauer Grafen.
6) Sonstige Themen und Beratungsverfahren: Aufgrund der Generalklausel im Reichstagsausschreiben, neben den explizit angesprochenen auch anderweitige Themen von reichsspezifischer Bedeutung zur Beratung zu bringen, hielt Kurpfalz zum einen die Forderung des Kaisers für möglich, ihm wegen der längeren Fortdauer des Türkenkriegs das Ausschreiben eines weiteren Reichstags anheimzustellen. Zum anderen könnte der Kaiser am Reichstag die Wahl eines römischen Königs anstreben. Beides lehnte Kurpfalz ab, Letzteres unter Berufung auf die Goldene Bulle sowie wegen des eigenen kurfürstlichen Reichsvikariats und der Sicherstellung einer freieren Wahl nach dem Tod des Kaisers.
Bezüglich des Beratungsverfahrens der Hauptthemen in den Kurien sahen die Bischöfe von Augsburg und Bamberg für den Fürstenrat deren Übergabe an einen internen Ausschuss vor, zu bilden aus den Reichskreisen, um auf diese Weise das Procedere effektiver zu gestalten und das Plenum nur mit der Billigung der Ausschussergebnisse zu belasten. Kurbrandenburg lehnte die Einrichtung interkurialer Ausschüsse strikt ab, um die kurfürstliche Präeminenz zu wahren. In diesem Sinn sei zudem darauf zu achten, dass es bei zwischen Kurfürsten- und Fürstenrat strittigen Resolutionen bei jener der Kurfürsten verbleibt und der Kaiser diese unterstützt, so wie dessen Vorgänger „sonderlich in politics“ stets dem Kurfürstenrat zugestimmt hätten. Kursachsen nannte im Zusammenhang mit dem Beratungsverfahren den Ansagestreit mit Kurmainz, konkret die fragliche Übergabe des Ansagezettels der Kurmainzer Kanzlei für die Beratungen in den Kurien direkt an den Reichserbmarschall oder zunächst an den Kurfürsten von Sachsen als Erzmarschall. Letzteres sollte erfolgen, falls der sächsische Kurfürst persönlich beim Reichstag anwesend war. Ansonsten bezogen sich Baden-Durlach, Brandenburg-Ansbach und Kurpfalz sowie die Wetterauer Grafen in ihrer Verfahrenskritik direkt oder indirekt auf Beilage B zum Heilbronner Abschied93 und die dort angesprochenen Punkte.
7) Sessions- und Zulassungsfragen: Obwohl das Reichstagsausschreiben die Klärung der Sessions- und Vorrangfragen nicht ansprach, wurde das Thema in den Instruktionen häufig gleich eingangs behandelt, allerdings in der Mehrzahl beschränkt auf die Vorgabe, den ranggerechten Sitz in der jeweiligen Kurie einzunehmen und gegen andere Ansprüche zu verteidigen. Dies betraf vornehmlich die Sessionsdifferenzen im Fürstenrat mit dem Rangstreit der Häuser a) Bayern (Beharren auf dem zweiten Votum unmittelbar nach dem jeweiligen Direktorium), Pfalz, Sachsen (möglichst Regelung durch informelle Absprache; Überlassung des Vorrangs an Bayern unter Protest); b) Magdeburg gegen Salzburg und Burgund (Anspruch auf die Session unmittelbar nach Österreich); c) Braunschweig"–Wolfenbüttel gegen Sachsen-Weimar und –Coburg sowie Brandenburg-Ansbach; d) strittiger Vorrang der Häuser Jülich, Mecklenburg (Vorgabe: gegebenenfalls unter Protest Verweigerung der Teilnahme am Fürstenrat), Pommern, Württemberg, Hessen und Baden94; e) bei den geistlichen Ständen Bamberg gegen den Deutschmeister, Hildesheim gegen Konstanz und Augsburg; Regensburg mit der Session nach Freising und vor Passau, jedoch Angebot der Alternierung mit Trient und Münster. Die Gesandten Hennebergs sollten den Sitz unmittelbar nach Anhalt verteidigen.
Neben den Sessionsdifferenzen beinhalteten manche Instruktionen grundsätzliche Einwände gegen die Ladung und Zulassung von Ständen, deren Reichsstandschaft bestritten wurde: So die Forderung des Bischofs von Augsburg, gegen eine Akkreditierung des Abts von St. Ulrich und Afra zu protestieren und dessen Aufnahme in die Subskription des Reichsabschieds zu widersprechen95, ebenso der vermeintlich irrtümlich erfolgten Ladung des Abts von Ottobeuren zum Reichstag. Die Instruktion Braunschweig"–Wolfenbüttels beauftragte den Protest gegen die Ladung der Stadt Göttingen zum Reichstag und die Zurückweisung eines Sessionsanspruchs für die Äbtissin von Gandersheim, die weder zu Reichs- noch zu Kreistagen beschrieben werde, sondern als reichsmittelbarer Stand an den Landtagen im Herzogtum mitwirke. Des Weiteren enthielt sie Anweisungen zum Streit um die Vertretung des Stifts Walkenried mit Graf Karl Günther von Schwarzburg96. Die Jülicher Gesandten sollten gegen die Ladung der als Landstände betrachteten Grafschaften Neuenahr und Moers sowie der Städte Düren, Duisburg, Soest und Niederwesel protestieren, die Verordneten Pommerns gegen die Ladung des Stifts Cammin und jene Württembergs gegen die Beschreibung der Klöster Maulbronn, Bebenhausen und Königsbronn zum Reichstag.
Im Hinblick auf die Mehrheitsverhältnisse im Fürstenrat sollten die Gesandten Bayerns Kurfürst Ernst von Köln veranlassen, dort für seine Hochstifte Freising, Lüttich, Hildesheim und Münster sowie die Abtei Stablo je eigene Voten abzugeben. Der Kardinal von Konstanz wollte fünf Sessionen für Konstanz, Brixen, Reichenau, Murbach und Lüders einnehmen lassen. Unter umgekehrten Vorzeichen sollten die Kurbrandenburger Gesandten alles unterstützen, was die Anzahl der protestantischen Stimmen am Reichstag erhöhten könnte, um den Bestrebungen der katholischen Stände für die Sicherung ihrer Majorität entgegenzuwirken.
8) Magdeburger und Straßburger Sessionsproblematik: Im Kontext mit den allgemeinen Sessionsfragen kam in den Instruktionen das Problem der Magdeburger, teils auch der Straßburger Session zur Sprache, falls es nicht dem Thema Religion und Freistellung zugeordnet wurde.
Die wenigen Aussagen auf katholischer Seite waren sich darin einig, den protestantischen Magdeburger Administrator nicht zur Session zuzulassen: Man dürfe, so der Bischof von Augsburg, im Zusammenwirken mit den katholischen Ständen „kheins weges weichen“. Ähnlich instruierte der Herzog von Bayern, dessen Gesandte dabei in Kooperation mit dem päpstlichen Legaten Madruzzo weitere katholische Stimmen für sich gewinnen und im Höchstfall zugestehen sollten, dass der Kaiser Magdeburg mit dem Ausschluss vom Reichstag einen künftigen Vergleich in Aussicht stelle. Die Gesandten Burgunds sollten sich im Magdeburger Streit nicht eigeninitiativ engagieren, sondern Kaiser und katholischen Ständen anschließen.
Administrator Joachim Friedrich selbst behandelte die Sessionsfrage umfassend als ersten Punkt seiner Instruktion. Er rechtfertigte die Reichstagsbeschickung durch seine Person trotz der Ladung des Domkapitels, schilderte den Verlauf des Streits beim Reichstag 1582 sowie die seitherige Entwicklung, erweiterte die Problemstellung auf alle reformierten Hochstifte und mahnte deren festen Zusammenhalt bei der Durchsetzung des Sessionsanspruchs an. Die dafür im Folgenden ausführlich dargelegten Argumente, unter anderem die Negierung des Geistlichen Vorbehalts für die Reformation im Erzstift Magdeburg, entsprechen den später beim Reichstag vorgebrachten Darlegungen und Erklärungen97. Die Gesandten sollten mit diesen Argumenten den Sessionsanspruch verfechten und darauf drängen, dass ungeachtet des Sessionsstreits das Hauptanliegen des Kaisers beim Reichstag in Anbetracht der großen Türkengefahr nicht (durch Einwände katholischer Stände gegen die Session) verzögert werde, verbunden mit dem Angebot des Administrators, seine Rechte nach dem Reichstag gegen jedermann gütlich oder rechtlich zu verteidigen. Die Kurbrandenburger Instruktion kritisierte die Ladung des Domkapitels anstelle des Administrators zum Reichstag, wie sie nicht nur für Magdeburg, sondern auch für die anderen reformierten Hochstifte festzustellen war98, und deklarierte die Sessionsfrage damit als allgemeines Problem aller Religionsverwandten. Da ein Magdeburger Sessionsverzicht neben den eigenen die Rechte aller reformierten Hochstifte und besonders den Anspruch Administrator Johann Georgs im Hochstift Straßburg präjudizieren würde, werde Joachim Friedrich trotz der unterbliebenen Ladung den Reichstag in seinem Namen beschicken und die Session einfordern. Den Kurbrandenburger Gesandten wurde aufgetragen, dies mit Hilfe weiterer Stände zu unterstützen und in Erfahrung zu bringen, wie sich andere reformierte Hochstifte wie Halberstadt und Bremen verhalten würden. Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen äußerte sich zur Problematik erst im Memoriale vom 16. 7. 1594, also nach dem offenen Ausbruch des Magdeburger Sessionsstreits am 13. 7.99 Er konstatierte, die katholischen Stände würden „das eußerste“ tun, um die Magdeburger Session zu verhindern, und blieb ansonsten auch hier seiner mittleren Position treu mit der Direktive für die Gesandten, Interzessionen zugunsten Magdeburgs zu unterstützen, allerdings nur insoweit, als damit die Türkenhilfe nicht verhindert oder die Forderung nicht mit Drohungen gegen den Kaiser verbunden werden dürfe. Sollten Kurpfalz und Kurbrandenburg den Kurfürstenrat verlassen, um so die Magdeburger Session durchzusetzen, würden damit die Autorität, Hoheit und Wohlfahrt des gesamten Reichs gefährdet. Die Gesandten sollten diesen Schritt deshalb nach aller Möglichkeit verhindern und sich gegen eine Spaltung von Kurfürsten- und Fürstenrat engagieren.
Obwohl für das Hochstift Straßburg wegen des aktuellen, noch nicht geklärten Konflikts keiner der beiden Prätendenten zum Reichstag geladen worden war100, erwartete Kardinal Karl von Lothringen, Bischof von Metz und Straßburg, dass sein Gegner, Administrator Johann Georg von Brandenburg, die Session für das Hochstift beanspruchen würde. Der Gesandte des Kardinals, abgeordnet für das Hochstift Metz, sollte dagegen protestieren und die Session für den Kardinal einfordern. Würde hingegen seitens des Markgrafen nichts vorgebracht, wollte auch Kardinal Karl nicht initiativ werden101. Kurbrandenburg instruierte in dieser Frage defensiv, es wäre, um kein Präjudiz zu schaffen, am besten, wenn weder die beiden Kontrahenten noch die Domkapitulare beider Seiten die Session beanspruchen würden. Von den katholischen Ständen lehnte der Bischof von Augsburg jegliches Zugeständnis an Administrator Johann Georg ab. Die bayerischen Gesandten sollten darin mit jenen des Kardinals von Lothringen kooperieren. Ebenso trug der Kardinal seinem Gesandten auf, beim Reichstag Unterstützung vorrangig bei Herzog Wilhelm von Bayern zu suchen, sei es in der Sessionsfrage oder bezüglich der grundsätzlichen Klärung des Straßburger Konflikts – das Thema, auf das sich seine Instruktion weitgehend beschränkte.
Trotz der zwar unterbrochenen, aber noch nicht eingestellten Vermittlungskommission102 erwartete Kardinal Karl Verhandlungen zu den Straßburger Händeln anlässlich des Reichstags, für die er zwei Ziele vorsah: 1) Den Verzicht Markgraf Johann Georgs auf das Hochstift gegen eine finanzielle Abfindung. Würde der Markgraf dies ablehnen, wollte der Kardinal den Kaiser mit Unterstützung der katholischen Stände bitten, den Konflikt „ex officio imperiali“ zu lösen und ihn mit dem Hochstift zu belehnen. 2) Die Fortsetzung der Kommission und die Abtretung der Stiftsgüter beider Parteien an die Kommissare, jedoch nur mit der Maßgabe, dass die Klärung der Auseinandersetzungen innerhalb Jahresfrist erfolge. Auf der anderen Seite ging auch Kurbrandenburg wegen der unterbrochenen Kommission von Verhandlungen zum Bischofskonflikt beim Reichstag aus. Die Gesandten wurden beauftragt, den Anspruch Johann Georgs auf das Hochstift darzulegen103 und sich gegen die Abtretung der Stiftsgüter an die Kommission auszusprechen, sondern auf gütlichen Verhandlungen der Kommission zur Hauptsache oder einer rechtlichen Entscheidung zu bestehen. Die Gesandten Braunschweig"–Wolfenbüttels erhielten die Weisung, im Zusammenwirken mit anderen protestantischen Ständen, jedoch ‚mit guter Bescheidenheit‘ primär die Anerkennung Administrator Johann Georgs sowie die Übertragung des gesamten Hochstifts an ihn anzustreben und sodann, falls dies nicht durchzusetzen wäre, im Fürstenrat dafür einzutreten, dass im Hochstift dem geteilten Domkapitel beide Religionen freigestellt werden. Käme es zur Wiedervereinigung des Kapitels, sollten der Kardinal von Lothringen und auch Administrator Johann Georg von ihren prätendierten Rechten zurücktreten, um damit dem Kapitel eine neue Wahl zu ermöglichen. Die hessischen Gesandten hatten das Haus Brandenburg in der Straßburger Angelegenheit zusammen mit anderen protestantischen Ständen zu unterstützen, ebenso sollte der Verordnete der Stadt Lübeck sich dem „in genere“ nicht verweigern, aber „in specie zu nichts verbindtlich machen“. Die Gesandten Kursachsens und Pfalz-Neuburgs hatten gegen die Einforderung eines stärkeren Engagements auf die Mitwirkung ihrer Herren in der Vermittlungskommission zu verweisen und entsprechend zurückhaltend zu agieren.
9) Religion: Das Reichstagsausschreiben erwähnte die Religionsfrage mit keinem Wort, sehr zum Befremden Herzog Heinrich Julius’ von Braunschweig"–Wolfenbüttel, der deshalb forderte, sie unter Berufung auf die Generalklausel des Ausschreibens, die Raum ließ für anderweitige Themen von reichspolitischer Bedeutung, an die erste Stelle zu setzen. Trotz der stillschweigenden Übergehung im Ausschreiben ist die Religionsthematik jedoch in den allermeisten Instruktionen enthalten, sei es aktiv vorrangig auf protestantischer Seite als Initiative für die Vorlage entsprechender Gravamina oder eher passiv auf katholischer Seite in der Reaktion auf diese Forderungen. Die Kurbrandenburger Instruktion erwartete für den Reichstag zwei im Zentrum stehende Punkte: die vom Kaiser erbetene Türkenhilfe sowie die Debatte um die Klärung der Gravamina im Zusammenhang vorwiegend mit der Religionsfrage. Beide Themen werden als die Hauptpunkte des Reichstags deklariert.
Die am Tag in Heilbronn teilnehmenden protestantischen Stände hatten gemäß dem dortigen Abschied ihre Gesandten vorzeitig bis 26. 4. 1594 nach Regensburg zu schicken, um noch vor der Eröffnung des Reichstags die weiteren Modalitäten bezüglich der Gravamina104 zu beraten. Kurpfalz, Brandenburg-Ansbach und Baden-Durlach kamen dem in ihren Instruktionen nach, wobei die Gesandten Baden-Durlachs generell angewiesen wurden, in allen Punkten eng mit den Ständen des Heilbronner Abschieds zu kooperieren und ihr Votum auch im Fürstenrat danach auszurichten. Die Württemberger Verordneten erhielten den Auftrag, sich gemäß dem Abschied, den Herzog Friedrich I. unterzeichnet hatte, bis 26. 4. oder kurz danach in Regensburg einzufinden, doch sollten sie, schon in der Instruktion die spätere Württemberger Position während des Reichstags vorwegnehmend, dort zunächst nicht an den in Heilbronn vereinbarten Beratungen bei Kurpfalz teilnehmen, sondern vorab bei Kursachsen, Pfalz-Neuburg und anderen Ständen der „rainen“ CA vertraulich in Erfahrung bringen, ob und inwieweit diese beabsichtigten, sich mit den „calvinisten“ auf gemeinsame Verhandlungen einzulassen. Würde Kurpfalz dagegen versuchen, Württemberg wegen der Teilnahme am Heilbronner Tag auf dessen Abschied zu verpflichten, hatten die Gesandten – erneut in Analogie zum späteren Streit beim Reichstag105 – unter Berufung auf das Heilbronner Protokoll zu erwidern, der Herzog habe den Abschied explizit nur insoweit angenommen, als er sich auf dessen Religionspunkte nicht eingelassen, sondern zugesagt habe, seine Gesandten würden sich dazu bei der geplanten Zusammenkunft in Regensburg weiter erklären.
Die Württemberger und viele weitere Instruktionen protestantischer Stände beinhalten diese Vorgaben für die vorgezogenen internen Verhandlungen gleich einleitend noch vor der auch chronologisch erst danach folgenden Anmeldung in der Mainzer Kanzlei, teils verknüpft mit dem Auftrag, diese Beratungen noch vor der Eröffnung der Hauptverhandlungen zu führen (Kurpfalz, Baden-Durlach, Brandenburg-Ansbach, Wetterauer Grafen).
Die damit verbundene Frage, ob man im Sinne eines Junktims die Aufnahme der Hauptverhandlungen zur Proposition des Kaisers von der vorherigen Klärung der protestantischen Gravamina abhängig machen, also die Beratungen in den Kurien erst danach aufnehmen und damit zugleich nicht nur die Bewilligung, sondern selbst die Debatte der Türkenhilfe als Hauptanliegen des Kaisers daran knüpfen sollte, beantworteten die Instruktionen der ‚Heilbronner Stände‘ Kurpfalz, Baden-Durlach und Brandenburg-Ansbach mit dem strikten Beharren auf dem Heilbronner Abschied: Verhandlungsboykott und keine Steuerbewilligung bis zur Klärung der Gravamina, die deshalb dem Kaiser baldigst zu übergeben seien. Die Ansbacher Gesandten sollten die Klärung wenn nicht aller, so doch zumindest die Abmilderung der wichtigsten Beschwerden und namentlich der Straßburger Hochstiftsfrage für eine Steuerzusage voraussetzen und versuchen, möglichst viele andere protestantische Stände dafür zu gewinnen. Die Württemberger Zwischenposition bestätigt sich in der Frage des Junktims: Einerseits wurde den Gesandten aufgetragen, bei der Bewilligung der Türkenhilfe den Heilbronner Abschied zu beachten und sich nicht von den anderen Heilbronner Ständen abzusondern, aber andererseits darin auch mit Kursachsen, Pfalz-Neuburg und Hessen vertrauliche Korrespondenz zu halten. Weiterhin sprach die Instruktion mögliche Alternativen für die Verweigerung der Türkenhilfe an, sollte sie in Anbetracht der Gefahrenlage nicht zu umgehen sein: Im Hinblick auf die Gravamina mit dem Bezugspunkt Reichskammergericht die Verweigerung des Kammerzielers anstelle der Türkensteuer oder generell das Angebot, die eilende Türkenhilfe für dieses Jahr zu erlegen, die Zusage der weiteren (beharrlichen) Hilfe aber an die zwischenzeitliche Klärung der Gravamina zu binden. Magdeburg, das in Heilbronn gesandtschaftlich vertreten war, instruierte ohne Erwähnung des dortigen Abschieds für ein gemäßigtes Junktim mit parallelen Verhandlungen zu den Gravamina und zur Türkenhilfe.
Von den anderen protestantischen Ständen kritisierte Kurbrandenburg ausdrücklich die Heilbronner Verabschiedung als Keim der konfessionsinternen Spaltung, da die Gravamina, wie sie die dem Abschied beilagen106, nicht die Position jedes Standes widerspiegelten und der Beschluss der Heilbronner Stände, sie beim Reichstag dem Kaiser gegebenenfalls allein zu übergeben, sollten andere Stände die Mitwirkung ablehnen, den Eindruck erwecke, als wolle man „alle vorige ordnungen und wie es zum theill in consuetudine herbracht, nicht mehr leidenn, sondern gleich zu hauf schieben“. Ansonsten verteidigte die Kurbrandenburger Instruktion das Junktim mit der Steuerzusage als durchaus legitim, wollte aber ähnlich wie Württemberg darin wegen der akuten Türkengefahr einen „mittel wegk“ finden, indem man einen Teil der Reichssteuer, etwa 40 bis 50 Römermonate, sofort ohne Junktim zusagen und den Rest bedingt zwar bereits bewilligen, aber erst erlegen sollte, wenn die Abhilfe der Beschwerden gesichert schien. Kurfürst Johann Georg hoffte, mit diesem Mittelweg sowohl die Stände zu gewinnen, die bisher wie Kursachsen jegliche Konditionierung der Steuer abgelehnt hatten, als auch jene, die jetzt die Klärung der Gravamina zur conditio sine qua non erklärten. Doch sollte in Anbetracht der türkischen Bedrohung generell nicht zu lange um das Junktim verhandelt werden, weil man sonst „religionem et regionem vorlieret“.
Die Instruktion Braunschweig"–Grubenhagens gab das Junktim von Verhandlungsaufnahme und Erledigung der Gravamina nur im Anschluss an die anderen protestantischen Stände vor, falls diese einhellig und geschlossen dafür einträten. Braunschweig"–Wolfenbüttel stellte die Bereitschaft zur Türkenabwehr in den Zusammenhang mit der Wahrung von Frieden und Einigkeit im Reich, wofür es wiederum die Behebung der Missstände und Konflikte, mithin der Gravamina voraussetzte. Ganz ähnlich lautete die Grundvorgabe für die hessischen Gesandten: Abstellung der Konflikte und der anderen obliegenden Beschwerden im Reich, damit die Hilfeleistung für den Kaiser ohne eigene Gefährdung ermöglicht werde. Konkret anzustreben seien Beratungen zur Türkensteuer und zu den Gravamina „zugleich et pari passu“, wobei die Landgrafen ohnehin keine Behebung Letzterer während des Reichstags erwarteten und sich mit der Anberaumung einer künftigen Reichsversammlung für deren Klärung zufriedengeben wollten. Wichtiger sei, dass der Sultan infolge eines etwaigen Verzugs der Reichshilfe durch die Gravamina keine strategischen Vorteile erlangte. In diesem Sinn durften die Gesandten die Steuerleistung nicht eigeninitiativ erschweren, um die Landgrafen vor dem Vorwurf zu sichern, sie seien für die Verweigerung trotz der offenkundigen Notlage des Kaisers verantwortlich. Mecklenburg erwartete, dass vor einer Steuerbewilligung die Behebung der Aachener und Straßburger Konflikte eingefordert werden könnte. Die Gesandten sollten dabei darauf achten, dass der Religions- und Profanfriede nicht infrage gestellt würde. Hingegen wollten die Wetterauer Grafen auf die bisher unterbliebene Klärung der beim Reichstag 1582 vorgebrachten Gravamina verweisen, darauf jetzt in den protestantischen Verhandlungen initiativ beharren und dabei für das strikte Junktim eintreten, andernfalls die Aufnahme der Hauptberatungen zur Proposition und die Steuerbewilligung zu verweigern. Die Stadt Ulm setzte im Sinne eines Junktims als Bedingung für eine Steuerbewilligung die Behebung speziell der in Reichsstädten unter Verstoß gegen den Religions- und Landfrieden festzustellenden Gravamina voraus und instruierte ihre Gesandten für die aktive Mitwirkung an diesen Beratungen. Dagegen sollten die Nürnberger Verordneten wegen der Religionsgravamina die Türkenhilfe nicht verzögern und sich namentlich mit den Brandenburg-Ansbachern, die die Steuer wegen des Straßburger Konflikts „difficultiren möchten, nit zu weit einlaßen“.
Wie in anderen Belangen orientierte sich die kursächsische Instruktion auch im Hinblick auf die Gravamina eher an den aktuellen politischen Gegebenheiten und den Notwendigkeiten des Kaisers wegen des Türkenkriegs als an konfessionellen Gesichtspunkten. Die wesentlichen Schlagworte für die Vorlage der Beschwerden waren „gute fursichtigkeitt“ und in Abgrenzung vom Vorbringen durch die weltlichen Kurfürsten beim Kaiser in Prag 1590107 das Drängen auf „maß und bescheidenheitt“. Entsprechend wurde das Junktim mit der Türkenhilfe ausdrücklich abgelehnt, zumal die Behebung der Gravamina nicht in der alleinigen Macht des Kaisers liege und einige Beschwerden nicht ohne Gefährdung, ja Aufhebung des Religionsfriedens und der daraus resultierenden Zerrüttung des gesamten Reichsverbands zu klären seien. Anzustreben sei demnach wie unter Kurfürst August eine Abhilfe der Beschwerden, so weit sie möglich schien, ohne „die gebührliche maß“ zu überschreiten oder Einigkeit und Frieden im Reich zu gefährden. Im Memoriale vom 16. 7. 1594 bekräftigte Kuradministrator Friedrich Wilhelm als Vorgabe für die Gesandten, sich auch künftig am Verhalten Kurfürst Augusts zu orientieren, sich mit den Gravamina nicht zur Aufhebung des Religionsfriedens drängen zu lassen und folglich die Heilbronner Beschwerdenliste abzulehnen. Kurfürst Johann Georg von Brandenburg erwartete eine entsprechende kursächsische Instruierung und befürchtete, Kuradministrator Friedrich Wilhelm könnte „bißweilen den geistlichen zuefallen“. Deshalb hatten die eigenen Gesandten darauf zu achten, dass die weltlichen Kurfürsten „gleichstimmige vota haben“, um eine Mehrheit zugunsten der geistlichen Kurfürsten zu vermeiden. Die Vereinbarung mit Friedrich Wilhelm vor dem Reichstag, als gemeinsame kursächsische Vormünder möglichst einheitlich zu votieren, sah Johann Georg insofern limitiert, als der Kaiser versuchen werde, den Kuradministrator im Junktim von Gravamina und Türkenhilfe auf seine Seite zu ziehen. Die Kurbrandenburger Gesandten sollten deshalb zum einen versuchen, dass sie ihn so weit wie möglich „an der handt behalten“, sich zum anderen trotz der gemeinsamen Vormundschaft nicht von den anderen protestantischen Ständen absondern und in deren Verhandlungen ein eigenständiges Votum abgeben, dem Kursachsen sich entweder anschließen könne oder mit einer abweichenden Meinung für den „unglimpf“ selbst verantwortlich zeichnen würde.
Wie Kursachsen wollte sich auch Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg auf Beschwerden beschränken, die Gottes Wort, die CA und den Religionsfrieden betreffen, diese möglichst „beschaidenlich“ ohne Drohungen gegenüber dem Kaiser formulieren und ebenfalls wie Kursachsen im Fall einer Ablehnung durch den Kaiser auf ein Junktim mit der Steuerbewilligung verzichten: Die Gesandten sollten „durchaus inn keinerley angehengkte comminationes verwilligen, sondern ehe abtretten“. Eine Steuerverweigerung nutze nur dem Sultan und öffne ihm Tür und Tor für den Vormarsch ins Reich. Deshalb möge man es bei einem Protest mit der Rechtfertigung belassen, die CA-Stände seien für Unruhen, die aufgrund der nicht behobenen Beschwerden entstehen könnten, nicht verantwortlich.
Die beim Reichstag vorzubringenden Gravamina werden abgesehen von der Zusammenstellung als Beilage zum Heilbronner Abschied in den Instruktionen vielfach detailliert angesprochen. Auf eine Einzelauflistung wird hier verzichtet, zumal die Beschwerden in den später beratenen und übergebenen Listen enthalten sind108. Die Instruktionen nennen die entsprechenden Bereiche: Verstöße katholischer Stände gegen den Religionsfrieden sowie dessen vermeintlich falsche Interpretation; Verleumdungen der protestantischen durch katholische Stände; Beschwerden über die Kurie und deren Aktivitäten im Reich; Verstöße gegen die Suspendierung der geistlichen Gerichtsbarkeit; konfessionelle Verhältnisse in den Reichsstädten; ius reformandi der Reichsritterschaft im Zusammenhang mit strittigen Obrigkeitsfragen vor Ort; Beschwerden gegen das Reichskammergericht und den Reichshofrat; Übergriffe spanischer und lothringischer Truppen auf Reichsstände. Was die aktuellen Konflikte betrifft, gingen mehrere Instruktionen ausführlicher auf die causa Aachen ein, veranlasst durch das Endurteil des Reichshofrats, das folgende Exekutorialmandat des Kaisers gegen den amtierenden Rat und dessen Appellationen109. Hauptziel war es, beim Reichstag mit Interzessionen eine temporäre Einstellung oder einen Aufschub der Exekution durchzusetzen, um weiteren Verhandlungsspielraum zu gewinnen (für die ‚Heilbronner Stände‘ in den dort beschlossenen Gravamina enthalten110; daneben Kurbrandenburg, Hessen). Für die Stadt Ulm standen eine finanzielle Unterstützung des Aachener Rates sowie die Abweisung der katholischen Ratsdelegierten zur Debatte, falls diese die Aachener Session im Städterat beanspruchen würden. Die Stadt Lübeck dagegen wollte sich an keiner Geldhilfe beteiligen und Aachen wegen der dortigen ‚vermengten‘ Religion nur zurückhaltend beistehen. Die Gesandten der Stadt Köln erhielten die Weisung, sich auf keine Diskussion um die Zuerkennung der Session für eine der beiden Aachener Parteien einzulassen, sondern sich nur auf das kaiserliche Endurteil zu berufen.
Die grundsätzliche und besonders umstrittene Frage, ob man die auf den Reichstagen seit dem Religionsfrieden dauerhaft diskutierte Freistellung als Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts in den Gravamina neuerlich einfordern sollte, wurde von der Kurpfalz und weiteren Ständen der protestantischen Aktionspartei mit der Aufnahme in die Heilbronner Beschwerdenliste beantwortet111. Württemberg dagegen wich auch in diesem Punkt von den anderen ‚Heilbronner Ständen‘ ab mit der Weisung, die Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts von den Gravamina auszunehmen, weil die Problematik aufgrund ihrer Tragweite in der Kürze der Zeit nicht zu klären sei. Pommern wollte die Forderung im Anschluss an andere Stände unterstützen, während Hessen speziell dafür die unabdingbare Geschlossenheit aller protestantischen Stände voraussetzte, andernfalls darauf verzichten wollte und aufgrund des entschlossenen katholischen Widerstands in der Vergangenheit generell wenig Erfolgschancen sah. Grundsätzlicher argumentierten Kurbrandenburg und Kursachsen: Beide rückten die Aufrechterhaltung des Religionsfriedens ins Zentrum und wollten alles vermeiden, was diesen infrage stellen oder schwächen könnte, so wie die Freistellung dies täte: Mit deren Einforderung, so Kurbrandenburg, „greifft man den päbstischen anß hertz unnd bringet sie nirgends hin“. Die Instruktion ließ an dieser Stelle aber unerwähnt, dass das eigene Haus mit der Administration in den Stiften Magdeburg und Straßburg die Freistellung faktisch vollzog. Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen knüpfte in diesem Punkt erneut an die Politik Kurfürst Augusts zuletzt auf den Reichstagen 1576 und 1582 an, die die Gesandten fortsetzen und demnach nichts einfordern sollten, was wie die Freistellungsdebatte den Religionsfrieden durch „hefftige und untzeittige disputationes“ schwächen könnte. Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg negierte in diesem Punkt die vor dem Reichstag überbrachte Bitte seines Schwiegersohns Friedrich Wilhelm von Sachsen, auf die Freistellung zu verzichten, und beauftragte seine Gesandten, eine nochmalige Forderung zu unterstützen, falls andere Stände sie initiierten. Der Religionsfrieden werde dadurch nicht gefährdet, weil die CA-Stände in der Vergangenheit stets ihren Protest gegen die Aufnahme des Geistlichen Vorbehalts manifestiert hätten.
Vielfach wurde erwartet, dass während des knappen Zeitraums des Reichstags die Debatte und die Behebung aller Beschwerden kaum zu bewerkstelligen sein würde. In diesem Sinn zielte die Kurbrandenburger Instruktion darauf ab, die Beratung in Regensburg unverzüglich anzustoßen und die Gravamina dem Kaiser rasch vorzubringen, um zumindest deren künftige Klärung verbindlich festzulegen, sollte sie während des Reichstags wegen des Zeitdrucks und fehlender Vorarbeiten nicht möglich sein. Für diese künftigen Verhandlungen sah die Instruktion in Anbetracht des katholischen Übergewichts beim Reichsdeputationstag und der mangelnden gesamtrepräsentativen Funktion des Kurfürstentags die Anordnung eines eigenständigen, paritätisch besetzten Gremiums durch den Reichstag vor, an dem die Kurfürsten, je ein geistlicher und weltlicher katholischer sowie ein geistlicher [!] und weltlicher protestantischer Fürst, dazu Deputierte der Grafen und Städte sowie Räte des Kaisers, ebenfalls paritätisch von beiden Religionen, teilnehmen sollten. Neben der Besetzung waren noch beim Reichstag die weiteren Modalitäten wie die Vereidigung der Verordneten festzulegen. Das Gremium, das in Abgrenzung zum Deputationstag als „communication tagk“ bezeichnet wurde, sollte die Punkte, über die es keine Einigung erzielen konnte, dem Kaiser zur weiteren Beratung mit den Kurfürsten überstellen. Kurpfalz sah für derlei Gravaminaberatungen nach dem Reichstag zwar den Reichsdeputationstag vor, allerdings mit der Bedingung, dass dessen bisherige, im Rahmen der Exekutionsordnung festgelegte Besetzung112 paritätisch geändert werde. Die Wetterauer Grafen verwiesen in diesem Zusammenhang auf den Funktionswandel des Reichsdeputationstags infolge der zunehmenden Beauftragung mit allgemeinen Reichsthemen außerhalb der Exekutionsordnung und forderten unter Berufung darauf ihre eigene Beteiligung daran113. Die Stadt Köln wiederum lehnte Letzteres in ihrer Instruktion ab, weil es damit nur um die Erhöhung der protestantischen Stimmen beim Reichsdeputationstag gehe.
Weitere Festlegungen in protestantischen Instruktionen im Kontext mit den Gravamina betrafen zum einen das diesbezügliche konfessionsinterne Verfahren, zum anderen die Debatte um innerkonfessionelle Differenzen und Abgrenzungen. Kurpfalz ging ohne nähere Begründung von der Beratung der Gravamina im protestantischen „religions rath“ und damit von der nachfolgenden Übergabe an den Kaiser namens aller protestantischen Stände in Form einer Supplikation oder gemeinsamen Beschwerdeschrift aus, wobei es im ‚Religionsrat‘ das Direktorium für sich beanspruchte und nur im äußersten Fall unter Protest bereit war, es Kurbrandenburg und Kursachsen gemeinsam zu überlassen. Strikt abgelehnt wurde ein alleiniges kursächsisches Direktorium. Kursachsen dagegen bestand auf vorausgehenden Beratungen allein der weltlichen Kurfürsten, um deren Präeminenz zu wahren, und beharrte, was das Vorgehen mit den Gravamina betrifft, erneut in Anknüpfung an die Position Kurfürst Augusts114 auf deren Vorlage in den Kurien des Reichstags als zu bevorzugender Alternative gegenüber konfessionellen Separatverhandlungen und der Übergabe durch alle protestantischen Stände an den Kaiser in Supplikationsform: Mit der gemeinsamen Übergabe deklarierten sich die protestantischen Stände als Partei und die Gravamina als Supplikation damit zu einer ‚Parteisache‘, die der Kaiser ablehnen könne. Hingegen träten bei der Vorlage von Einzelgravamina in den Kurien die protestantischen Stände als Votanten auf und könnten, selbst wenn kein Vergleich mit der katholischen Seite möglich wäre, eine Ständeresolution erwirken, zu welcher der Kaiser im Gegensatz zu einer Supplikation Stellung beziehen müsse. Dies sei erfolgversprechender als die vielfach vergebliche Vorlage als Gesamtsupplikation in der Vergangenheit. Dagegen verwies Pfalz-Neuburg auf die bisherige Praxis der konfessionellen Separatberatung, die auch gewählt worden sei, um der katholischen Stimmenmehrheit im Fürstenrat auszuweichen. Die Vorlage von Einzelgravamina sei nicht zielführend, weil die meisten Beschwerden in der Konsequenz alle Stände beträfen und die gemeinsame Übergabe ihnen zudem mehr Gewicht verleihe. Der Pfalzgraf legte sich in der Instruktion aber nicht fest und ließ die Klärung des Verfahrens bis zum Reichstag offen.
Wesentlich entschiedener äußerte sich Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg zum innerkonfessionellen Verhältnis und zur fraglichen Kooperation mit calvinistischen Ständen: Die Gesandten erhielten die Direktive, sich zuerst nur mit Kursachsen vertraulich ins Benehmen zu setzen und erst in einem zweiten Schritt die ‚vertrauliche Korrespondenz‘ mit Kurbrandenburg, Pfalz-Simmern (Reichard), Brandenburg-Ansbach, Württemberg, Landgraf Ludwig von Hessen und weiteren Ständen der „rainen“ CA zu vereinbaren. Die dabei sicherlich auftretende Frage, ob man mit den calvinistischen Ständen guten Gewissens und ohne Gefährdung des Religionsfriedens „für ainen mann“ stehen könne, beantwortete der Pfalzgraf für sich unter Berufung auf das Verhalten Pfalzgraf Wolfgangs beim Reichstag 1566 negativ, doch sollten seine Gesandten zunächst die Position der anderen CA-Stände abwarten und es, falls diese gemeinsame Verhandlungen mit den Calvinisten in Religionssachen ebenfalls ablehnten, dabei belassen. Ansonsten billigte er den Vorschlag Herzog Friedrichs I. von Württemberg, überbracht von dessen Gesandten auf der Anreise nach Regensburg115, hierbei insofern zu differenzieren, als man Beratungen von Gravamina, die direkt die Religion und die CA beträfen, unter Ausschluss der Calvinisten führen sollte. Dagegen seien bei Beschwerden zu überwiegend politischen Themen gemeinsame Verhandlungen möglich, allerdings auch hier mit dem einleitenden Protest, dass man die calvinistischen Stände damit nicht als Angehörige der CA akzeptiere und ihre Irrlehre nicht approbiere. Falls andere Stände dagegen generell auf gemeinsame Verhandlungen mit den Calvinisten in Religionssachen drängten, sollten die Neuburger Gesandten jene unterstützen, die zur Absonderung raten, und sich ohne weitere Weisung des Pfalzgrafen nicht daran beteiligen. Was die Subskription gemeinsamer Eingaben der protestantischen Stände an den Kaiser betrifft, schloss sich der Pfalzgraf ebenfalls der Württemberger Anregung an, diese nicht „in genere sub nomine der augspurgischen confessions verwanthen“ zu unterzeichnen, sondern durch jeden Stand für sich und in seinem Namen.
Herzog Friedrich von Württemberg trug seinen Gesandten abgesehen von den in Neuburg vorgebrachten Vorschlägen die bereits oben erwähnte, vorrangige Orientierung an Kursachsen und Pfalz-Neuburg auf. Lehnten Kuradministrator Friedrich Wilhelm und Pfalzgraf Philipp Ludwig die Kooperation mit den calvinistischen Ständen ab, sollten die Württemberger Gesandten es ebenfalls dabei bewenden lassen, das kursächsische Direktorium in den konfessionellen Separatverhandlungen unterstützen und an den von Kursachsen einberufenen Sitzungen teilnehmen. Wohl um die damit implizierte interne Spaltung auf protestantischer Seite zu vermeiden, war der Herzog ansonsten mit den in Neuburg referierten Bedingungen und dem dort angesprochenen Protest zu gemeinsamen Verhandlungen mit den calvinistischen Ständen über vorwiegend politische Belange bereit. Für die Landgrafen von Hessen stand die Sicherstellung des geschlossenen Auftretens auf protestantischer Seite im Zentrum, auch um damit etwaigen Versuchen der katholischen Stände, etwa die Debatte von 1566 um die Zugehörigkeit einzelner Stände zur CA und damit zum Religionsfrieden zu erneuern116, entgegenzutreten. Sie waren bereit, mit allen protestantischen Ständen zu kooperieren, die sich zur CA von 1530 bekannten, ohne Rücksicht darauf, ob sie zudem die Konkordienformel unterzeichnet hatten. Die Gesandten sollten deshalb alle theologischen Dispute um Lehrdifferenzen unterbinden und sich „privatim und publice“ gegen eine konfessionsinterne Trennung während des Reichstags engagieren.
Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz ging in der Instruktion davon aus, der Kaiser werde in Anbetracht der aktuellen Umstände (Türkengefahr) das Kurpfälzer Bekenntnis oder einen Ausschluss aus dem Religionsfrieden nicht thematisieren, er erwartete aber Versuche von katholischer Seite, andere protestantische Stände gegen Kurpfalz „zu verhetzen“. Um dagegen die innerprotestantische Einheit zu wahren, verwies er auf ein diesbezügliches, der Instruktion beigegebenes Gutachten117, das in vielfacher Analogie zu den Vorgängen beim Reichstag 1566 die Argumente als ‚Schutzrede‘ gegen den Versuch zusammenfasste, ihn wegen seines Bekenntnisses von der CA und damit vom Religionsfrieden auszuschließen. Die Gesandten sollten anhand des Gutachtens auf der Beteiligung der Kurpfalz an den Religionsberatungen bestehen und sich damit ebenso am „theologen gezenck“ beteiligen, falls dies von anderer Seite angestoßen werde. Resümierend konstatierte die Instruktion die Uneinigkeit selbst innerhalb der engeren CA-Stände, von denen einige das Konkordienbuch angenommen, andere es abgelehnt hätten, speziell im Hinblick auf die Differenzen um die Abendmahlslehre, obwohl sich dennoch alle diese Stände auf die CA berufen würden.
Auch einige Instruktionen katholischer Stände gingen auf die zu erwartenden Religionsverhandlungen des Reichstags ein, allerdings weniger detailliert als auf protestantischer Seite. Die bayerischen Gesandten erhielten den Auftrag, grundsätzlich, also auch außerhalb der Religionsfrage, mit den anderen katholischen Ständen und zudem mit Fürsten, mit denen Bayern „in gueter correspondenz unnd vertrauen“ steht, engere Kontakte zu pflegen. Namentlich genannt wurden Kurtrier, Kurköln, Salzburg, Würzburg, Pfalz-Neuburg, Braunschweig, Kursachsen und Württemberg. Außerdem wurden sie an die päpstliche Vertretung, den spanischen Orator und weitere ausländische Vertreter verwiesen. Die Verordneten des Bischofs von Regensburg hatten sich an Salzburg, Freising und Passau zu orientieren und sich besonders mit Herzog Maximilian von Bayern sowie den bayerischen Räten abzusprechen, deren Votum zu übernehmen und sich ansonsten der katholischen Mehrheit anzuschließen. Die Religionsverhandlungen sollten sie mit Wissen und Zutun der päpstlichen Vertretung sowie im Anschluss an den Metropoliten Salzburg und erneut an Bayern führen.
Im engeren Bereich der Religion sind die katholischen Instruktionen überwiegend allgemein gehalten: Abwehr jeglicher Angriffe gegen die katholische Konfession, den Papst und die Kirche, Vorlage katholischer Gegenbeschwerden zu den erwarteten protestantischen Forderungen und Bitte an den Kaiser, darin ohne Anhörung der katholischen Stände nichts zuzugestehen (Augsburg, Bayern). Etwas konkreter formuliert wurden einige Direktiven im Widerstand gegen die Freistellungsforderung: Die Verordneten des Hochstifts Regensburg sollten sich dagegenstellen, „so starckh sy khonnen“. Zum Widerstand gemeinsam mit anderen katholischen Ständen wurden die Gesandten Münsters und Erzherzog Ferdinands II. von Tirol angehalten. Letztere durften darin einerseits „dz allerwenigiste“ zugestehen, andererseits zeigte sich der Erzherzog insofern gesprächsbereit, als seine Deputierten gemeinsam mit den anderen österreichischen Delegierten an den Beratungen mitwirken sollten, falls Mittel und Wege zu finden seien, um den Forderungen besonders der nicht konfirmierten (protestantischen) Bischöfe entgegenzukommen, soweit dies ohne jegliche Präjudizierung der katholischen Religion und des Religionsfriedens möglich wäre.
Die Vorlage eigener Religionsbeschwerden beauftragte der Bischof von Augsburg. Die Gesandten der Stadt Köln erhielten genaue Anweisungen für die Reaktion auf Klagen der dortigen calvinistischen Bürger gegen den Rat, während die Bentheimer Verordneten die Beschwerden der reformierten Kölner Gemeinde unterstützen sollten.
Abgesehen von diesen Direktiven für die Hauptberatungen und die Religionsverhandlungen gingen viele Instruktionen auf der Grundlage von vor dem Reichstag übermittelten Interzessionsbitten auf die Anliegen von Einzelständen ein, deren Supplikationen die Gesandten in Regensburg befürworten sollten. Dies betraf unter anderem die wiederholt genannten Supplikationen um die Freilassung Herzog Johann Friedrichs von Sachsen aus kaiserlicher Haft sowie jene Ortenburgs, Maxlrains, Konrads von Pappenheim und der Stadt Köln118.
3.5 Konfliktfelder vor dem Reichstag und Klärungsversuche
Hinter der lange verzögerten Einberufung des Reichstags seit 1586 standen die besonders von den Kurfürsten wiederholt angesprochenen Verhandlungshindernisse, die „obstacula“ und „impedimenta“, die einen erfolgreichen Beratungsverlauf a priori auszuschließen schienen und deshalb grundsätzlich gegen dessen Veranstaltung sprachen1. Dabei spielte aufgrund der Erfahrungen beim Reichstag 1582 und der seitherigen Entwicklung die Sessionsberechtigung des reformierten Magdeburger Erzstifts eine zentrale Rolle, betraf sie doch nicht nur Administrator Joachim Friedrich als Inhaber und dessen Status beim Reichstag sowie in der Konsequenz die dortige Position der anderen reformierten Hochstifte, sondern darüber hinaus unmittelbar im Zusammenhang mit der Gültigkeit und Tragweite des Geistlichen Vorbehalts die Freistellungsthematik als eine der gravierenden Forderungen aufseiten der protestantischen Stände und Kernelement von deren Gravamina. Dazu kam die gleiche Problematik im sogenannten Straßburger Kapitelstreit, dessen gewaltsame Auseinandersetzungen seit 1593 zwar gestillt, die Grundfragen im Konflikt aber bis zum Beginn des Reichstags noch lange nicht entschieden waren. Während die kaiserlichen Vermittlungsversuche in der Straßburger Frage noch andauerten, versuchte Rudolf II. unmittelbar vor dem Reichstag, mit der Magdeburger Session zumindest eines der Hauptverhandlungshindernisse zwar nicht zu klären, aber doch für den Zeitraum der Reichsversammlung vorübergehend ruhigzustellen. Aufgrund des thematischen Zusammenhangs werden zudem die internen Magdeburger Debatten um die Reichstagsteilnahme an dieser Stelle dargestellt.
3.5.1 Die Magdeburger Sessionsfrage
Das Reichstagsausschreiben Kaiser Rudolfs II. richtete sich 1594 bei allen reformierten Hochstiften und damit auch im Fall Magdeburgs nicht an deren Inhaber, sondern an die jeweiligen Domkapitel2, verbunden mit der üblichen Klausel, es gegebenenfalls an die zuständige Instanz weiterzureichen. Das Magdeburger Domkapitel übergab es demgemäß an Administrator Joachim Friedrich als Landesherrn und stellte ihm anheim, „wie und welcher maßenn“ man den Reichstag für das Erzstift beschicken solle3.
Joachim Friedrich erörterte in der folgenden Korrespondenz mit seinem Vater, Kurfürst Johann Georg von Brandenburg, zunächst nicht die eigentliche Frage, ob Magdeburg generell und, analog dem Ausschreiben, durch Vertreter des Domkapitels am Reichstag zu repräsentieren war, sondern stellte zur Debatte, ob er sich persönlich nach Regensburg begeben oder Gesandte in seinem Auftrag schicken sollte. Er selbst bevorzugte die persönliche Teilnahme, zum einen, um die Interessen des Hauses Brandenburg in der Jülicher Vormundschaftsfrage und im Straßburger Konflikt nachdrücklicher wahrzunehmen, als Gesandte dies könnten, zum anderen in reichsrechtlicher Hinsicht, da die katholischen Stände seine Absenz als Eingeständnis der mangelnden Sessionsbefugnis interpretieren würden. Falls das Domkapitel allein oder neben ihm zum Reichstag verordnete, würden nur dessen Gesandte in den Reichsabschied aufgenommen werden, er damit Rechte und Besitzansprüche verlieren und der Sessionsverzicht nicht nur seine Nachfolger, sondern alle reformierten Hochstifte präjudizieren4. Kurfürst Johann Georg rechtfertigte in der Antwort sein eigenes Fernbleiben von der Reichsversammlung mit dem Argument, er würde als der älteste Kurfürst in den anstehenden, ganz erheblichen Problemstellungen und deren von ihm erwarteter Lösung beim Reichstag in eine zu exponierte Position gedrängt werden, von der er nachteilige Konsequenzen für das eigene Haus befürchtete. Da Gleiches auch auf Joachim Friedrich zuträfe, falls er wie 1582 Kurbrandenburg im Kurfürstenrat repräsentieren würde, sprach er sich gegen dessen persönliche Teilnahme aus und empfahl, sich mit dem Domkapitel über die Abordnung von Gesandten zu vergleichen5. Der Magdeburger Administrator übernahm den Rat seines Vaters und wollte die Gespräche mit dem Domkapitel um dessen Zuordnung zur gemeinsamen Reichstagsgesandtschaft einleiten6.
Diese Verhandlungen gestalteten sich allerdings wesentlich schwieriger als erwartet: Zunächst sprach sich das Domkapitel als Reaktion auf die mündlich am 22. 3. vorgebrachte Bitte um die Zuordnung zur Reichstagsdelegation in der Antwort vom 24. 3. 1594 dafür aus7, gänzlich auf die Abordnung von Gesandten zu verzichten, also für das Erzstift generell nicht am Reichstag teilzunehmen, weil dort nur die Zurückweisung des Sessionsanspruchs zu erwarten sei, mit dem Beharren darauf aber das Hauptanliegen des Kaisers und der Reichsversammlung, der Beschluss einer „notdrenglichen, unumbgenglichen hulffe, vorlengerdt werden“ würde. Auch die finanzielle Lage des Erzstifts sprach aus Sicht des Domkapitels dafür, die Reichstagsbeschickung insgesamt einzustellen. Um das Sessionsrecht aufrechtzuerhalten, empfahl es Joachim Friedrich, in einem Schreiben sein Fernbleiben zu entschuldigen und unter Protest zu erklären, damit auf keinerlei Rechte im Hinblick auf seine und des Erzstifts Session zu verzichten sowie die Beschlüsse des Reichstags mitzutragen. Der Administrator wies das Ansinnen des Domkapitels brüsk zurück8: Er vermutete dahinter andere Kräfte, die damit zum eigenen Vorteil versuchten, „eine trennung zwischen uns und euch zu machen“, und lehnte die schriftliche Versicherung als unzureichend ab, weil damit der „verlust unser allerseits rechtens“ verbunden wäre, das nur mit der Teilnahme am Reichstag gewahrt werde. Es sei gegenüber den Nachfolgern nicht zu verantworten, die jetzt sich bietende Gelegenheit mit der Notlage des Kaisers ungenutzt zu lassen: „Dan darvor möget ihr es gewißlich halten: Wirtt also eine occasion nach der andern verseumet, so pleibet dieses ertzstifft in der ohngewißheitt, ja unter sollicher unzweifelicher gefahr, das man standt und votum im Reich verlieren und zuletzt nicht allein das nachsehen haben, sondern noch gewartten mußen, das man unsere nachkommen und euch, das capitul, gahr vor der tuhr stehen heißen“. Unterbliebe die Teilnahme und die Einforderung der eigenen Rechte, würde man sich zudem den „despect“ der evangelischen Stände zuziehen und in den Verdacht geraten, als ob Administrator und Kapitel „neutralisch werden und uns von ihnen absondern wolten“. Er beharrte deshalb auf der Zuordnung von Gesandten durch das Domkapitel und wiederholte dies wenig später9, nunmehr zusätzlich gestützt auf die Intervention Kurfürst Johann Georgs, der dem Domkapitel seinerseits dringend anriet10, der Abordnung Joachim Friedrichs einen eigenen Vertreter beizugeben, „dann dardurch bliebe das capittell bey seinen rechtenn, stimme unnd session im Reich. Und dweil dasselbe erfordert11, were es ja in session unnd voto nicht zuubergehenn noch ihme einige disputation oder difficultet zumachenn“. Das Domkapitel lehnte dennoch nicht nur die Abordnung eines eigenen Gesandten weiterhin ab12, es wiederholte ebenso seine Empfehlung an Joachim Friedrich, für seine Person ebenfalls darauf zu verzichten, nicht nur wegen der wiederholt angesprochenen Behinderung der Verhandlungen zur Türkenhilfe, würde man gegen den Widerstand der katholischen Stände auf der Session beharren, sondern wegen der Gefahr, mit der Sessionsforderung und deren erwarteter Zurückweisung den bisher vom Kaiser und vielen Ständen anerkannten Status des Erzstifts insgesamt als „ein gliedtmaß des Heiligen Romischen Reichs“ zur Debatte zu stellen. Der Administrator rechtfertigte daraufhin nochmals das Anrecht auf die Session unter anderem damit13, dass er von den Kaisern Maximilian II. und Rudolf II. seit fast 30 Jahren „palam et publice tollerirt und durch solche tollerantiam et patientiam consensum et plenam securitatem“ sowie durch ksl. Dekrete „genugsamer testification, kundtschafft unnd zeugknus“, daneben durch viele ihm „alß einem regierenden landtfursten dieses unsers ertzstiffts“ übertragene kaiserliche Kommissionen die Bestätigung seiner Reichsstandschaft erlangt habe. Er zeigte sich deshalb entschlossen, den Reichstag auch ohne Zuordnung seitens des Domkapitels und gegen dessen Empfehlung mit Gesandten zu beschicken.
Noch während des Austrags dieser internen Differenzen wurde die Magdeburger Reichstagsteilnahme auch durch den kaiserlichen Gesandten Christoph von Schleinitz thematisiert, der neben seinem Hauptauftrag im Rahmen der Reichstagswerbung14 Rudolfs II. bei Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen zusätzlich die Magdeburger Problematik vorzubringen hatte, während sich seine Vorsprache bei Administrator Joachim Friedrich auf diese Frage beschränkte.
Das diesbezügliche Vorbringen des Kaisers bei Friedrich Wilhelm von Sachsen entsprach jenem bei ausgewählten katholischen Fürsten15: Rudolf erbat eine Verfahrensempfehlung, wie er beim Reichstag der etwaigen Sessionsforderung Magdeburgs oder der Inhaber weiterer reformierter Hochstifte ohne Präjudizierung anderer Stände und ohne gesteigerte Verbitterung begegnen könne, um eine Beeinträchtigung der Hauptverhandlungen möglichst zu verhindern16. In der Antwort vom 5. 3. 159417 verwies Friedrich Wilhelm eingangs auf den Streit beim Reichstag 1582 und die folgende Einstellung der Reichskammergerichtsvisitation seit 1588, um die Magdeburger Teilnahme daran zu umgehen. Zu vermeiden sei eine Spaltung zwischen den Ständen beider Religionen insbesondere in der aktuellen Situation innerhalb und außerhalb des Reichs ebenso wie ein Verstoß gegen die Reichsgesetze. Dennoch konnte er nicht sehen, „wan gleich die sachen von den catholischen stenden wider Magdeburg ufs eußeriste getriben, das dieselben zu dem ende, wie sie vormainen, zu bringen sein möchten“, vielmehr sei zu berücksichtigen, dass Kaiser und Reich bei den Leistungen für das Reich stets auf das Haus Brandenburg setzen konnten, während andere Stände, teils „auslender, jetzo dem Reich fast nicht zugethan“, wie Metz, Toul, Verdun und weitere, die nichts kontribuieren, sondern dem Reich eher schaden und mit fremden Potentaten kooperieren, zur Kammergerichtsvisitation und zur Session zugelassen würden. Um den beim Reichstag zu erwartenden Problemen in der Durchsetzung der Türkenhilfe begegnen zu können, riet Friedrich Wilhelm dem Kaiser, dass er „diese sachen bei den catholischen stenden dergestalt allergnst. miltern und dahin richten wolten, damit dieselb an dem ort und do sich ire ksl. Mt. und das Reich nichts anders als treuer underthenigkeit, die andern stende gutter nachbarschaft zuversehen, in dem stande gelaßen und im kegenfall nicht was ungelegeners vorursacht werden dorffe“. Die Aussage wurde von Kurbrandenburg18 und Magdeburg19 als eindeutige Unterstützung der Sessionsforderung durch Kursachsen interpretiert und mit der Bitte verbunden, diese beim Reichstag fortzusetzen.
Kurfürst Johann Georg hatte Joachim Friedrich frühzeitig über die Werbungen Christophs von Schleinitz bei Friedrich Wilhelm von Sachsen und bei ihm in Berlin, wo die Sessionsfrage offiziell nicht angesprochen wurde, informiert und dabei seinem Sohn nochmals vom persönlichen Reichstagsbesuch abgeraten, um dort nicht direkt in die Auseinandersetzungen um die Magdeburger Zulassung involviert zu werden20. Daneben empfahl er Joachim Friedrich, den Sessionsanspruch jetzt gegenüber dem kaiserlichen Gesandten und später beim Reichstag „mitt glimpf“ so zu verfechten, dass daraus zwar kein Präjudiz erfolge, jedoch andere Belange des Hauses Brandenburg wie der Straßburger Konflikt, in dem man auf das Wohlwollen von Kaiser und Ständen angewiesen war, dadurch nicht „gar stutzig gemachtt oder je sonsten uf unleidtliche wege gerichtett“ würden21. Als wenig später abzusehen war, dass das Magdeburger Domkapitel die Zuordnung eines Gesandten verweigern würde, sprach sich der Kurfürst sogar grundsätzlich gegen die Magdeburger Teilnahme am Reichstag aus, weil man dort die Session allein für den Administrator nicht werde durchsetzen können22. Dagegen beharrte Joachim Friedrich darauf, mit der Beschickung der Reichsversammlung zumindest seinen Rechtsanspruch aufrechtzuerhalten und sich die weitere Unterstützung der protestantischen Stände auch in anderen Angelegenheiten des Hauses Brandenburg zu sichern, die man mit dem Fernbleiben vom Reichstag verlieren würde23.
Christoph von Schleinitz reiste von Berlin kommend über Halle nach Aken, wo er Administrator Joachim Friedrich am 18. 3. 1594 seine Werbung vortrug und ein Handschreiben des Kaisers überreichte24. Die Hauptintention der Werbung bildete eine allgemeine Rechtfertigung Rudolfs II. für die Ladung des Magdeburger Domkapitels anstelle des Administrators zum Reichstag. Allerdings hat Joachim Friedrich nach der Einschätzung Schleinitz’ trotz der Rechtfertigung dennoch „fast [!] empfunden, das diselbe [f. Gn.] zum Reichs tage nicht erfodert [!] worden seint. So hab irer f. Gn. nach höchstem vleisse und vormögen dasselbe gebürlicher massen abzulehnen und außzureden ich mich unterstanden“, aber trotzdem werde der Administrator die Session einnehmen lassen und sich dabei auf den Beistand anderer Stände stützen können. Schleinitz gab dem Kaiser dies im Hinblick auf entsprechende Vorkehrungen zu bedenken25. Der Bescheid Joachim Friedrichs für Schleinitz vom 19. 3. 159426 bestätigte die Befürchtung: Er nahm zur Entschuldigung des Kaisers ausführlich Stellung, obwohl der Gesandte in der Werbung „in seiner anbefohlnen generalitet vorblieben“ war, indem er die später beim Reichstag wiederholt vorgebrachten Argumente für seine Reichsstandschaft und den Sessionsanspruch im Einzelnen darlegte27 und resümierte, er könne auf seine Rechte, die er sich „nuhn ins achtt und zwantzigste jahr erseßenn“, nicht verzichten und werde deshalb neben dem Domkapitel28 Gesandte abordnen. Er ließ den Kaiser bitten, Dispute um die Teilnahme zu unterbinden und dafür einzutreten, dass er zu dem komme, „so andern unter ihrenn indulten in dergleichen standtt vor deßen gegonnet“.
Die direkt an den Kaiser gerichteten Stellungnahmen ließ Joachim Friedrich von seinem Gesandten Johann von Löben in Prag übergeben. Im eigenhändigen Schreiben als Beantwortung des Handschreibens Rudolfs II. verwies er lediglich auf seinen Bescheid an Schleinitz29, während er im eigentlichen Antwortschreiben seine Position nochmals verdeutlichte und dem Kaiser Vorkehrungsmaßnahmen anriet, um einer Eskalation des Sessionsstreits in Regensburg vorzubeugen30: Da er den Reichstag „ohnumbgenglich und aus allerhandt wichtigen ursachenn vor mich und neben meinem dhombcapitul muße besuchen laßen, wolte ich selbst nicht gerne, das einige ohngelegenheit erreget oder das heubtwergk […] gehindert werden soltte. Aber euer Mt. könten, darumb ich unterthenigst bitte, nach keyserlicher autoritet den sachen so weit wol maß geben, das die catholische stende ihre disputation jegen [!] mir undt andere inn dergleichen einstelleten und einen jedern in seinem stant ließen“. Diesbezügliche Forderungen könnten sie zu anderer Gelegenheit vorbringen. Es wäre für die katholischen Stände ohnehin auch im Gehorsam gegenüber dem Kaiser „verantwortlicher, das sie solchen ohnzeittigen eyffer unter der großen gefahr und schwürigen leuften einstelleten und dahin billich sehen solten, was mehr notig, dinlich und nützlich wehre. Dann euer Mt. selbst hochverstendig zuermeßen, da ich und andere in dergleichen stant nicht solten als mittverwante stende zugelaßen werden, so wurden wir kein votum noch verwilligung in einem und dem andern geben, auch umb so viel weniger einige mitthulff leisten oder bey jedes unterthanen geburende volge darinn haben können“.
In Prag lagen dem kaiserlichen Geheimen Rat der Bericht Christophs von Schleinitz zur Vorsprache bei Joachim Friedrich sowie dessen Erklärung am 4. 4. 1594 vor31. Am 6. 4. thematisierte der Geheime Rat eine mündliche Werbung des in Prag anwesenden Magdeburger Gesandten Johann von Löben, mit der dieser die zitierte Antwort des Administrators an den Kaiser vorgelegt hatte, und beschloss, dass Joachim Friedrich in einem „ermahnungs schreiben ersucht werden solle, dieser zeit mit der sach in ruhe zuestehen und den Reichs tag damit nitt zu perturbiren“, verbunden mit der Zusage, der Kaiser werde unverzüglich mit den katholischen Ständen darüber verhandeln „und, so vil möglich und thuenlich, dem hauß Brandenburg condescendirn“. Daneben sollten der Kurfürst von Mainz, Erzherzog Ferdinand von Tirol, Bischof Julius von Würzburg und Herzog Wilhelm von Bayern um Gutachten zur Magdeburger Antwort gebeten werden32.
Im hier beschlossenen Schreiben vom 6. 4. 1594 an Joachim Friedrich33, das sich auf dessen von Löben überbrachte Antwort bezog, stellte der Kaiser klar, dass die Entscheidung der Sessionsfrage nicht in seiner alleinigen Entscheidung liege, und bat ihn, er möge in Anbetracht der augenscheinlichen Bedrohung der Christenheit und um des Vaterlands Wohlfahrt willen die Angelegenheit so handhaben wie auf den Reichstagen 1570 und 157634, also bei der bevorstehenden Reichsversammlung dazu „nichts erreügen noch hiedurch dz notdrungenliche defension werckh wider den erbvheindt aufhalten“. Dafür versprach der Kaiser, er werde unverzüglich die katholischen Stände dazu anhören und erwägen, ob Mittel und Wege zu finden sind, damit „ainist disem wesen geholffen“ werden kann. Joachim Friedrich möge diese „guetherzige vermahnung im bessten vermercken und derselben zuwider nichts fürgehn lassen“.
Die vom Geheimen Rat am 6. 4. angesprochenen katholischen Stände sowie zusätzlich den Erzbischof von Salzburg hatte Rudolf II. bereits zuvor von seinen Gesandten im Zusammenhang mit der Reichstagswerbung im März 159435 um Gutachten zur Sessionsproblematik reformierter Hochstifte im Allgemeinen und Magdeburgs im Speziellen bitten lassen36. Wolfgang von Mainz hatte sich dazu nur unpräzise unter Berufung auf eine frühere Stellungnahme der geistlichen Kurfürsten geäußert und die Beachtung des Religionsfriedens angemahnt37. Erzbischof Wolf Dietrich von Salzburg hatte auf Vorschläge des Papstes verwiesen und seine Unterstützung angeboten, um das Problem in der Intention des Kaisers „ohne wenigist praeiudicium und verbitterung beederseits interessirten partheien hinzulegen“38. Wilhelm V. von Bayern hatte geraten, die Inhaber der reformierten Hochstifte möglichst vom Reichstag fernzuhalten und ihnen, sollten sie dennoch erscheinen, ohne Anhörung der katholischen Stände nichts zuzugestehen, sondern ihnen „mit solcher runder, abschlegiger antwortt, dardurch nhu [!] disen leuthen nichts eingeraumbt“, zu begegnen39. Bischof Julius von Würzburg hatte empfohlen, den Reichstag allein auf die Türkensteuer zu beschränken und sich nicht auf die Sessionsdebatte einzulassen, denn es würde „ein sollichs gros praeiuditium dem religion friedenn unnd boser eingangk den catholischen stenndenn ihm Heiligen Reich endtstehen, auch die thuer eroffnet, alle andere catholische stifft daruber in daß eusserste verderbenn bringenn, daß euer ksl. Mt. authoritet unnd hocheit, auch dem [!] gehorsam also geschmelert wurde“40.
Nunmehr wandte sich Rudolf II. gemäß dem Beschluss des Geheimen Rates vom 6. 4. 1594 erneut an diesen Adressatenkreis mit Ausnahme des Erzbischofs von Salzburg, schickte die Stellungnahme ‚Markgraf Joachim Friedrichs von Brandenburg‘ sowie seine Antwort vom 6. 4. und bat nochmals um ein Gutachten nur im Hinblick auf die Magdeburger Session, „wie disen dingen fueglich zuhelffen“, sowie darum, auch bei anderen Ständen „guete officia [zu] interponiren“, damit die Hauptverhandlungen des Reichstags nicht beeinträchtigt würden41. Wolfgang von Mainz stellte daraufhin lediglich in Aussicht, seine Stellungnahme dem Kaiser beim Reichstag persönlich vorzutragen42. Bischof Julius von Würzburg riet wie im März jetzt neuerlich, sich auf keine Debatte um die Sessionsfrage einzulassen, bei der es nur darum zu tun sei, „wie man die freistellung nach einem in den andern und mehrern stifft bringen möge“, sondern es bei der ohnehin ausreichenden Antwort an Joachim Friedrich zu belassen und auf dessen Einsicht in Anbetracht der osmanischen Bedrohung zu hoffen43. Ähnlich sah Erzherzog Ferdinand die Intention Joachim Friedrichs dahin gerichtet, „wie berüerter religion friden […] gentzlich aufgehebt, die lang gesuechte freystellung hindurch gedruckht und die alte ware catholische religion gantz und gar außgetilget werden möge“. Mit der vom Kaiser praktizierten Ladung des Domkapitels anstelle des Administrators zum Reichstag sei der Sache „auch wenig geholffen, seitemal dises khain legitimum capitulum und so wenig alls ir vermainter ertzbischof catholisch, sonder so wol alls er beheürat und darummen irer beneficien und canonicaten wie auch iuris eligendi et postulandi so wenig alls Brandenburg des ertzstiffts fehig“. Die Zulassung eines Vertreters des Domkapitels zum Reichstag, das man damit „tacite pro legitimo hielte“, hätte die gleiche präjudizierende Konsequenz wie die Teilnahme des Administrators. Erzherzog Ferdinand riet dem Kaiser deshalb dringend, weder Joachim Friedrich noch das Domkapitel zuzulassen und jegliches Entgegenkommen abzulehnen, das andere Hochstiftsinhaber, die „lau catholisch“ sind, zum Glaubenswechsel veranlassen könnte. Selbst wenn Magdeburg die zu beschließende Türkenhilfe nicht bezahlen würde, sei es besser, „irer contribution und hilff zuentraten, auch bey Gott und der welt gewissens halben verantwortlicher, alls das inen ferner das allerwenigist einzuraumen“44.
Mit diesen Stellungnahmen Administrator Joachim Friedrichs einerseits und der führenden katholischen Stände andererseits konnte die Magdeburger Sessionsproblematik im Vorfeld des Reichstags trotz der Bemühungen des Kaisers nicht zur Klärung gebracht werden. Da der Magdeburger in seinem Auftrag und ohne Zuordnung des allein geladenen Domkapitels Gesandte nach Regensburg abordnete, blieb dort nur die Möglichkeit, deren Teilnahme an der Reichstagseröffnung und nachfolgend am Fürstenrat unmittelbar vor Ort vorzubauen, um einen größeren Eklat und ein etwaiges Scheitern der gesamten Reichsversammlung bereits bei deren Beginn zu vermeiden45.
3.5.2 Der Konflikt im Hochstift Straßburg
Im Unterschied zum Verfahren im Fall Magdeburgs und der anderen reformierten Hochstifte wurde für das Hochstift Straßburg aufgrund des noch nicht beigelegten Konflikts zwischen Kardinal Karl von Lothringen und Markgraf Johann Georg von Brandenburg um den Bischofssitz sowie des Streits des konfessionell gespaltenen Domkapitels keine der Parteien zum Reichstag geladen, also weder einer der beiden rivalisierenden Prätendenten noch das Domkapitel46. Obwohl das Hochstift damit beim Reichstag 1594 offiziell nicht vertreten war, strahlte die Problematik auf die dortigen Verhandlungen aus, zumal sich für Administrator Johann Georg ein Gesandter zu akkreditieren versuchte47 und sich Kardinal Karl von Lothringen als Bischof von Metz vertreten ließ. Zwar wurde die Auseinandersetzung um die Straßburger Session im Fürstenrat nach einer heftigen Kontroverse in dessen erster Sitzung unterbunden, indem man beide Seiten zum Verzicht auf die weitere Teilnahme veranlasste48, doch beteiligte sich der Vertreter Administrator Johann Georgs weiterhin an den Verhandlungen der protestantischen Stände und legte dort Eingaben vor. Zudem fand die Sessionsforderung für den Straßburger Administrator – implizit wie im Magdeburger Fall im Sinne einer Aufhebung des Geistlichen Vorbehalts – Eingang in die protestantischen Gravamina49 und auf der Gegenseite über den lothringischen Gegenbericht50 in die katholischen Beschwerden51. Die diesbezüglichen Verhandlungen während des Reichstags rekurrieren vielfach auf die kaiserlichen Vermittlungsbestrebungen im Straßburger Konflikt seit 1593, die damit ebenfalls zu den Versuchen gehören, ein weiteres Problemfeld vor der Reichsversammlung möglichst weitgehend zu eliminieren, und die deshalb an dieser Stelle knapp zusammengefasst werden.
Für die Beilegung des bewaffneten Konflikts zwischen Kardinal Karl von Lothringen als vom katholischen Domkapitel erwählter Bischof und Johann Georg von Brandenburg als von den protestantischen Domherren elegierter Administrator (Doppelwahl 1592)52 hatte der Kaiser zunächst im Juni 1592 Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, hier als Oberlandvogt der habsburgischen Landvogtei Elsass, als Kommissar eingesetzt. Da der Erzherzog und dessen subdelegierte Verordnete von Administrator Johann Georg, dem protestantischen Kapitel und der Stadt Straßburg als Vermittler abgelehnt wurden, mussten sie am 29. 6. 1592 das Scheitern dieser Kommission erklären53. Nachdem das Haus Brandenburg nachfolgend die Tätigkeit einer weiteren, sogenannten Nebenkommission gebilligt hatte54, besetzte der Kaiser sie mit den österreichischen Räten Adam Gall Popel von Lobkowitz, Hans Christoph von Stadion sowie Dr. Michael Textor und gebot am 16.11.1592 beiden Parteien die Niederlegung der Waffen55. Die Verhandlungen der Kommissare mit Administrator Johann Georg, dem protestantischen Kapitel und der Stadt Straßburg auf der einen sowie mit Kardinalbischof Karl und dem katholischen Kapitel auf der anderen Seite56 führten zunächst zur Pazifikation vom 19. 2. 159357 und schließlich in etwas erweiterter Form zum Abschied der Kommissare vom 27. 2. 159358 als Waffenstillstand. Beide Dokumente verwiesen eingangs auf die bisherigen Mandate und Friedensgebote des Kaisers, in deren Rahmen er bereits die ordentliche reichsfürstliche Kommission berufen hatte, der die nachfolgende Regelung der im Waffenstillstand nur provisorischen Lösung des Konflikts oblag. Bis zur Entscheidung der Kommission über die künftige Administration des Hochstifts wurden dessen im Einzelnen namentlich aufgeführte Ämter und deren Einkünfte zwischen Bischof Karl und Administrator Johann Georg einerseits sowie den katholischen und protestantischen Domkapitularen anderseits aufgeteilt mit der Maßgabe, sie später an die Kommission abzutreten. Bis dahin bestand die Verpflichtung, die Untertanen „in altem stannd ohne einige prophanation in freyheidt eines jeden gewissens […], er seye geistlichen oder weldtlichen stanndts, unndt also einen bei dem andern nach jeder religion“ zu belassen, die Kampfhandlungen einzustellen, etwaige Forderungen der künftigen Kommission vorzubringen, sich dieser zu unterstellen und deren Entscheidung anzuerkennen.
Der im Waffenstillstand angesprochenen, bereits zuvor nominierten, paritätisch besetzten Hauptkommission für die Klärung des Hochstiftskonflikts gehörten an: Kurfürst Wolfgang von Mainz, Kuradministrator Friedrich Wilhelm von Sachsen, Erzherzog Ferdinand II. von Tirol, Bischof Julius von Würzburg, Pfalzgraf Philipp Ludwig von Neuburg und Landgraf Ludwig von Hessen-Marburg59.
Die Verhandlungen von deren subdelegierten Räten mit den Verordneten der Straßburger Parteien in Speyer ab 29. 3. 1593 wurden bereits mit dem Zwischenabschied vom 13. 4. 1593 unterbrochen60. Der Abschied61 hielt die Klagen und Gegenklagen beider Seiten wegen der jeweiligen Verstöße gegen den Waffenstillstand im Detail fest, wobei auch die Differenzen um die Klöster Hohenburg und Niedermünster ausführlich zur Sprache kamen. Da die Kommission gemäß dem Waffenstillstand vom 27. 2. jetzt vorrangig auf der Abtretung der Stiftsgüter an sie als Sequester bestand, die Parteien aber Einwände dagegen vorbrachten und das Osterfest bevorstand, wurden die Verhandlungen bis 11. 5. 1593 prorogiert. Bis dahin hatten beide Seiten die Vorgaben des Waffenstillstands vollumfänglich zu vollziehen und in den ihnen bisher zugewiesenen Stiftsämtern die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bei der Fortsetzung der Kommission die Abtretung ohne weitere Einwände möglich war und die Kommissare die Verwaltung des Hochstifts übernehmen konnten. Folgt man dem Schlussbericht der subdelegierten Räte an den Kaiser62, waren es die Vertreter Administrator Johann Georgs, die sich gegen die Abtretung von dessen Ämtern sträubten und zudem den Abschied nur auf Hintersichbringen annahmen. Die Fortsetzung der Kommission ab 11. 5. 1593, unterbrochen durch eine längere Verhandlungspause im Juni, verlief bis zum Abschied vom 21. 7. 1593 erneut erfolglos63, weil Administrator Johann Georg und das protestantische Domkapitel die „Zession“ ihrer Stiftsgüter an die Kommissare endgültig ablehnten. Der Abschied64 konstatierte lediglich, die der Kommission vorgegebene Zielsetzung habe trotz aller Bemühungen nicht erreicht werden können. Er vertagte die Verhandlungen bis 15. 11. 1593 nach Frankfurt und gebot beiden Seiten bis dahin die Beachtung des Waffenstillstands65.
Bereits im Vorfeld des Frankfurter Tages bemühte sich das gesamte Haus Brandenburg bei Kurfürst Wolfgang von Mainz um einen weiteren Aufschub des Termins, um die Erörterungen möglichst bis zum Reichstag zu verzögern. Da der Kaiser und Kurmainz dies ablehnten, sagten Administrator Johann Georg und das protestantische Domkapitel die Teilnahme ab. In Frankfurt erschien lediglich ein Verordneter der Stadt Straßburg, der bereits nach wenigen Tagen ebenso vorzeitig abreiste wie die Delegierten Kardinal Karls, die am 16. 11. 1594 angekommen waren. Nachdem außerdem seitens der Kommissare Friedrich Wilhelm von Sachsen aufgrund der absehbaren Absenz einer der Parteien die Beschickung verweigert hatte, beschränkten sich die von Kurmainz verspätet am 20. 12. 1593 eröffneten Verhandlungen auf die Festlegung eines neuerlich vertagten Kommissionstermins für 22. 5. 1594 wieder nach Frankfurt66, der den Konfliktparteien sowie Friedrich Wilhelm von Sachsen bekannt gegeben wurde.
Letztlich scheiterte auch dieser Termin: Kurfürst Wolfgang von Mainz sagte den Kommissionstag am 14. 4. 1594 ab, weil der Kuradministrator von Sachsen Bedenken hatte, in der zu erwartenden Abwesenheit einer oder beider Parteien daran mitzuwirken. Eine neue Terminierung wurde mit dem Absageschreiben nicht mitgeteilt67. Eine Lösung vor dieser Kommission schien ohnehin nicht mehr realisierbar, weil die Fürsten des Hauses Brandenburg ebenfalls mit Schreiben vom 14. 4. 1594 klarstellten68, sie würden sich an keiner weiteren kommissarischen Verhandlung beteiligen, falls es dort wie bisher lediglich um die Abtretung des Hochstifts an die Kommission und nicht um die hauptsächliche Klärung des Konflikts zu tun sei. Davon abgesehen lehnten sie den Frankfurter Termin in Anbetracht des bevorstehenden Reichstags als zu kurzfristig ab.
Damit konnte neben der Magdeburger Frage ebenso der Straßburger Konflikt vor dem Reichstag nicht beigelegt werden, wenngleich dessen Auswirkungen auf die dortigen Verhandlungen weniger gravierend waren, aber gleichwohl als eines der zentralen konfessionspolitischen Probleme erheblich zur angespannten Atmosphäre beitrugen.