Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Übersendung des Kölner Reichsabschieds (1512) mit Beschwerden gegen den dortigen Reichsanschlag; [2.] Weisung in Sachen Rückzahlung der durch die Reichsstände geschuldeten 1000 fl.; [3.] Bitte um ihre Rechtfertigung gegenüber den Anschuldigungen des Augsburger Domkapitels; [4.] Übersendung eines Schreibens Heinrich Nothafts; [5.] Angebliche große Versammlung der Ritterschaft mit St. Jörgenschild in Göppingen.

Kop.: Augsburg, StadtA, Literaliensammlung 1513 März 15.

Konz.: Ebd.

[1.] Gruß. Fursichtiger, ersamer und weiser, lb. alter Bm., wir sein der hoffnung, ir seien mit der hilf Gots wol gen Worms ankomen. Ferrer so schickt euch Dr. [Konrad] Peutinger hiemit den nechsten des Reichs cölnischen abschid. Darin ir am ersten plat mit seiner hand geschriben finden unser beschwerd des aufgelegten anschlags1. Biten wir, ir wollen darauf bey ksl. Mt., unserm allergnst. H., und den stenden des Reichs handlen, damit wir bey erstem cölnischen anschlag2 laut der bemelten verzaichnus beleiben.

[2.] Dan der tausent fl. halben, so uns die stend des Reichs zu ton schuldig sein3, habt ir hiebey ain sonder verzaichnus [liegt nicht vor], was uns noch daran ausligt. Darauf wollend auch handlen, das wir umb das, so an das camergericht gehörig sein möchte, quietiert und umb den rest derselben tausent fl. bezalt oder ferrer vergnuegt werden, wie unser notdurft eraischt.

[3.] Ferrer schicken wir euch etlich abschriften, was uns von den vom adel geschriben [liegen nicht vor], auch unser und Antoni Welsers tails daruf geantwort worden [liegt nicht vor].4 Und ist unser bevelh, ir wollen die uberlesen, ungezweifelt daraus abnemen mogen, das solh verclagen und umbtragen uns von denen vom capitul begegnen, wiewol sie des kain wort haben wollen. Ob wir aber am ksl. hofe oder sonst mit dergleichen // maynung ferrer verunglimpft oder angezogen wurden und das an euch langte, biten wir, wellet uns und unser burger aus underrichtung der gemelten unser und Antoni Welsers antwort verantworten, wie ir dan wol zu ton wißt, und sonderlich, dieweil wir mit dieser sache, als in gaistlicher rechtfertigung anhengig, nichts zu ton, auch uns bisher darin gebürlich und unverweislich gehalten haben, desgleichen von H. Cristof Welser noch den seinen umb kain hilf ersucht worden sein.

[4.] Es ist uns auch dieser eingeschlossen brief [liegt nicht vor] von H. Hainrich Nothaft zukomen, den wir in eurem abwesen geöfnet und H. Hainrich wider geschriben haben. Wir wollen unserm H. hauptman [Dr. Matthäus Neithart], dem [Kaspar Nützel] von Nürnberg und euch solhen brief zuschicken.

[5.] Es ist uns auch ein brief [Nr.311] von euch zukomen, darin wir, wie sich die sachen bey und umb euch halten, zu sonderm dank vernemen. Aber wir haben der leuf halben nichts sonders bey uns, d[a]n allain, das der adel in Schwaben St. Georigenschilt jetzo zu Geppingen ain grosse versamlung haben solle, wie villeicht von unserm H. hauptman des ferrer ir bericht werden mogen. Hetten euch sonst auch ferrers verkondt, wie wir euch dan auch hinfuro, was an uns langt, euch notdurftig zu wissen, nit verhalten. Auf solichs alles euch // fraintlich biten, ir wollen euch, wie ir bey uns vertraut sein, unser und gemainer stat Augspurg obgemelt sachen gutlich bevolhen sein lassen und daruf handlen das pest und wegest, ir wol zu ton wissen. Das wir umb euch allzeit fraintlich gedienen wollen. Datum auf donnerstag nach letare Ao. etc. XIIImo.

Anmerkungen

1
 Gemeint ist die im Kölner Reichsabschied vom 26. August 1512 vereinbarte Eilende Hilfe für den Krieg des Ks. gegen Hg. Karl von Geldern. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1592 [2.] – [5.]. Für eine Klage Augsburgs gegen diese Abmachung liegt kein Nachweis vor.
2
 Reichsanschlag über 1000 Reiter und 1000 Fußsoldaten, Köln, 28./29. Juli 1505. Heil, Reichstagsakten 8, Nr. 363.
3
 Auf dem Reichstag 1500 hatte Augsburg den Reichsständen 1000 fl. geliehen und dafür die Zusage erhalten, dass der Betrag schrittweise vom Beitrag der Rst. zu den Unterhaltskosten für das Reichskammergericht abgezogen werden sollte. Später hatte Augsburg mehrfach die Nichteinhaltung dieses Versprechens beklagt. Im Kölner Reichsabschied vom 26. August 1512 wurde schließlich bestimmt, dass auf dem Wormser Reichstag 1513 erneut über die Sache verhandelt werden sollte. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1592 [23.].
4
 Hierbei ging es um den Streit zwischen dem Augsburger Domkapitel und der Rst. Augsburg über die Zulassung von Bürgerlichen zu Domherrenstellen. 1511 hatte Papst Julius II. Christoph Welser die Provision auf eine Domherrenpfründe erteilt, doch hinderte das Domkapitel Welser unter Verweis auf eine 1491 ergangene kuriale Verfügung, wonach Augsburger Bürger keine Domherrenstellen bekommen dürften, an der Besitzergreifung der Pfründe. Über diese Angelegenheit wurde bereits auf dem Reichstag 1512 verhandelt. Vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1371 sowie die Schreiben vom Februar, April und Mai 1513 bei König, Peutingers Briefwechsel, Nr. 108–110, 117, 118, 121.