Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
[1.] Auftrag zur Weiterreise Artzts von Ulm zum Wormser Reichstag; [2.] Weisung, dort der übermäßigen Belastung Augsburgs durch Reichsanschläge erneut entgegenzutreten.
Augsburg, StadtA, Literaliensammlung 1513 Feb. 14, Konz.
Abfertigung meiner Hh. Ulrichen Artzt, alten Bm., und Co[n]raten Herbart auf der stet angesetzten pundstag gen Ulm auf montag nach invocavit Ao. etc. XIII [14.2.13]
[1.] Dweil [durch] ksl. Mt., unser[n] allergnst. H., also ainem erbaren rat der stadt Augsburg glaublich zugeschriben worden ist, auf aftermontag schirstkunftig [15.2.13] mitsambt etlichen Kff. und Ff., zu sein ksl. Gn. in sonder erfordert, zu Wormbs einreiten und nachmalen den reichstage anfahen werden, so sollen die benanten ains erbern rates gesanten samet oder sonder solchs meinem H. hauptman [Dr. Matthäus Neithart] ansagen, und er wolle alsdan verreiten oder nit, nichtzminder soll mein H. Bm. auf das beldest, so er des gemelten pundtags halben fueglich vermag, von Ulm aus auf Worms reyten und bemelten rats halben handlen, wie er wol zu tun wayst und vertraut ist.
[2.] Und dweil mein H. Bm. [Georg] Langenmantel auf nachstgehaltem reichstag zu Colen vor den stenden des Reichs sich beclagt hat, das ain erbar rat zu Augsburg uber den kolnischen anschlag, davor gemacht1, dazemal beschwerd worden sey, wie dan solchs,// als gedachter Artzt wissen tregt, auf nachstgehaltem reichs[tag] zu Augsburg auch beschehen2 und solch beschwerd in den abschid des gehalten colnischen reichstage gesetzt worden3, so ist des gemelten rats bevelh, das genanter mein H. Bm. all moglichen fleis soll ankeren, damit gedachter rat solicher beschwerd entledigt werde. Daruf soll mein H. Bm. sein getruckten colnischen abschid mit ym fueren, sich in dem und andern articeln dest bas wissen zu ersehen und daruf zu handlen, wie sich gepürt und bemelten rats, auch gemeiner stadt Augspurg notturft eraischt. Sein fursichtigkeit findt auch meins bedonkens ain andern articel in gedachtem colnischen abschid, die tausend fl. rh. anlehen betreffend.4 Derhalben er auch und zu einbringung derselben wol zu handlen wayst. […] Actum auf donerstag nach esto mihi Ao. etc. XIII.