Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Anmerkungen

1
 Zu seiner Person vgl. die knappen biographischen Angaben bei Paringer, Herzog Ludwig X.
2
 Zum Engagement Ehg.in Kunigundes im Rahmen der Auseinandersetzung ihrer beiden Söhne Wilhelm und Ludwig im Jahr 1513 vgl. die knappen Angaben bei Graf, Kunigunde, S. 221f.
3
 Gemeint ist die Primogeniturordnung Hg. Albrechts IV. von Bayern vom 8. Juli 1506. Darin hatte er verfügt, dass künftig immer nur der älteste Sohn weltlichen Standes die Regierung des Hgt. Bayern übernehmen solle. Nachgeborene Söhne sollten eine jährliche Apanage erhalten, nur den Grafentitel führen und den Weisungen des älteren Bruders unterworfen sein. Druck: Gebert, Primogeniturordnung, S. 97–112 (mit erläuternder historischer Einordnung, allerdings ohne Verwendung archivalischen Materials). Vgl. auch Weinfurter, Einheit Bayerns; Hermann, Primogeniturgesetz.
1
 Siehe Nr.124, Anm. 2.
1
 Mit Schreiben aus Landshut vom 21. Februar 1513 (montag nach reminiscere) teilte Hg. Wilhelm Gf. Sigmund zum Haag und Wilhelm von Rappoltstein mit, er habe seine Räte auf dem Wormser Reichstag, Hieronymus von Stauff, Dr. Sebastian Ilsung und Dietrich von Plieningen, angewiesen, ihnen seine Antwort auf ihr Hg. Ludwig betreffendes Ersuchen vorzutragen. Hofft, dass sie dem Ks., seinem Bruder und ihnen als Vermittler nicht missfällt, und bittet darum, seine Situation und seine Obliegenheiten Hg. Ludwig zu verdeutlichen, damit dieser sie berücksichtigt. München, HStA, KÄA 1970, fol. 55a, Konz.
1
 Die Datierung ergibt sich aus Nr.271.
2
 Die Primogeniturordnung Hg. Albrechts IV. Siehe Nr.124, Anm. 3.