Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Bitte Ehg. Kunigundes an den Ks. um Beilegung des Konflikts ihrer Söhne Hg. Wilhelm und Hg. Ludwig; [2.] Zurückhaltende Zustimmung Hg. Wilhelms; [3.] Auftrag an die ksl. Räte in Worms zur Vermittlung zwischen dem Brüderpaar.

München, HStA, KÄA 1970, fol. 15, Orig. Pap. m. S. (p.r.p.s.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: [Johann] Renner).

[1.] Antwortet auf Hg. Ludwigs1(nicht vorliegendes) Schreiben, die ksl. Räte Jakob von Landau und Hans von Reichenburg hätten über ihre Verhandlungen mit seiner Schwester (Ehg.in Kunigunde), der Mutter Hg. Ludwigs und Hg. Wilhelms von Bayern, berichtet, diese habe erklärt, dass ihr ihre beiden Söhne gleich nahe stünden. Und nachdem die sachen etwas hessig were, so kunde sy fur sich selbs darin nichts handln noch den undank auf sich laden, sonder wollte solhs fur uns weisen, mit underteniger bitt, das wir uns des beladen und entschid und vertrag zwischen euern, den gebruedern, darin machten, mit dem erpieten, was sy mit und neben uns guts darin tun und handln mochte, das zwischen euer baider zu bruederlicher lib, frundschaft und ainigkait dienen mochte, das wollte sy als die mueter gern tun.2

[2.] Hg. Wilhelm habe darauf geantwortet, wie die sachen etwas groß sey und ime nit gepüren wolle, aus euer baider vaters [Hg. Albrecht IV.] testament3 zu gen noch ichtz, das dem widerwertig sein mochte, zu handln, doch wo es an ainem clainen stuende, das wolt er uns haimstellen. Aber nichtdesterminder wollte er sich darüber seiner notturft nach ferrer bedenken und uns antwurt darauf geben.

[3.] Zwischenzeitlich habe Hg. Wilhelm seinen Rat Dr. (Sebastian) Ilsung zu ihm (dem Ks.) geschickt und durch diesen nochmals den gleichen Standpunkt vertreten lassen. Hat daraufhin Dr. Ilsung zu den ksl. und Hg. Ludwigs Räten nach Worms geschickt und den ksl. Hofmeister (Wilhelm) von Rappoltstein und andere angewiesen, in besagter Streitsache einen Ausgleich herbeizuführen. Ersucht Hg. Ludwig, du wellest dich der pillichait und zimlicher mittl und weg befleissen und dich dermassen darin halten, damit deinethalb kain mangel gemerkt werde.

Anmerkungen

1
 Zu seiner Person vgl. die knappen biographischen Angaben bei Paringer, Herzog Ludwig X.
2
 Zum Engagement Ehg.in Kunigundes im Rahmen der Auseinandersetzung ihrer beiden Söhne Wilhelm und Ludwig im Jahr 1513 vgl. die knappen Angaben bei Graf, Kunigunde, S. 221f.
3
 Gemeint ist die Primogeniturordnung Hg. Albrechts IV. von Bayern vom 8. Juli 1506. Darin hatte er verfügt, dass künftig immer nur der älteste Sohn weltlichen Standes die Regierung des Hgt. Bayern übernehmen solle. Nachgeborene Söhne sollten eine jährliche Apanage erhalten, nur den Grafentitel führen und den Weisungen des älteren Bruders unterworfen sein. Druck: Gebert, Primogeniturordnung, S. 97–112 (mit erläuternder historischer Einordnung, allerdings ohne Verwendung archivalischen Materials). Vgl. auch Weinfurter, Einheit Bayerns; Hermann, Primogeniturgesetz.