Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 9. Der Reichstag zu Konstanz 1507 bearbeitet von Dietmar Heil

Nr. 864 Bericht Dr. Vincenzo Querinis an den Dogen von Venedig

[Aufforderung Kg. Maximilians an Venedig zu einer Stellungnahme bezüglich seines geplanten Romzuges; Nr. 700, Anm. 2]. Hiesige Kaufleute, darunter der Handelsherr Anton Welser (Belzer), haben ihm mitgeteilt, daß der röm. Kg. Paul von Liechtenstein wegen der Fälligkeit von 50 000 fl. aus einem Kaufvertrag mit den Fuggern [Nrr. 507f.] und wegen einer von sieben hier ansässigen Gesellschaften – Fugger (Focher), Herwart, Gossembrot (Casimpruot), Welser, Adler, Baumgartner (Pangrot) und Höchstetter (Esteter) – geforderten einjährigen Anleihe in Höhe von 150 000 fl. nach Augsburg beordert habe. Laut Auskunft Welsers sind die Gesellschaften dazu bereit, da der Kg. dafür Sicherheiten in den Erbländern stellen und ein beträchtlicher Profit erwartet wird. Anderen deutschen Handelsgesellschaften, etwa in Ulm, ging eine entsprechende Aufforderung des Kg. zu. Man erwartet, daß er auf diese Weise eine erhebliche Geldsumme erhalten wird.1 Es heißt, der Kg. habe mit den Fuggern und anderen Kaufleuten umfassende Bergwerkskontrakte abgeschlossen, die ihm dafür in Innsbruck wöchentlich 6000 fl. auszahlen würden. Man sieht, daß er auf jede erdenkliche Weise an Geld zu kommen versucht. Hier geht man davon aus, daß das Heer am 29. September (San Michiel) zum Abmarsch nach Italien bereit sein wird. [Romzughilfe der Reichsstände; Nr. 851, Anm. 2. Zahl der Teilnehmer am Konstanzer RT; Nr. 654, Anm. 4. Interesse der Augsburger Kaufleute am Frieden mit Venedig].

Augsburg, 12. August 1507.

Venedig, BM, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 78–79 (ital. Kop., Postverm.: Per cursorem de Augusta.)= Textvorlage A; Venedig, BFQS, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 147–148 (ital. Kop., Postverm. wie A) = B.

Referiert bei: Lutz, Querini, S. 205.

Nr. 865 Mandat Kg. Maximilians an die Handelsgesellschaften in Augsburg, Nürnberg, Memmingen und Ravensburg

Er hat sie mit Zustimmung der Reichsstände aufgefordert, ihm für die anstehenden Angelegenheiten von Kg. und Reich gegen ausreichende Sicherheiten und eine angemessene Verzinsung eine befristete Anleihe zu bewilligen. Dies haben sie zu seiner Überraschung jedoch abgelehnt. Die Angelegenheiten, für die er das Geld benötigt, sind wichtig. Die Stände habe ihre Einwilligung zu dieser Anleihe gegeben, da die Handelsgesellschaften ihre Gewinne aus dem Handel mit Reichsangehörigen ziehen und keine anderweitigen Leistungen für das Reich erbringen. Er befiehlt ihnen deshalb, den auf jede Gesellschaft entfallenden Anteil an der Anleihe gegen ausreichende Sicherheiten und einen angemessenen Zins zu entrichten. Andernfalls ist er genötigt, Handelsverbote und andere Strafen über sie zu verhängen. Jede Gesellschaft soll durch einen eigenen Boten antworten.

Innsbruck, 7. September 1507.

Memmingen, StdA, A 1/1, unfol. (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. N. Ziegler) = Textvorlage A.Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten A 119, Nr. 1, fol. 84 [! Foliierungsfehler; = Blatt nach fol. 85] = B.

Druck: Schulte, Geschichte III, Nr. 137, S. 487 (unter Übertragung in das Neuhochdeutsche); Mertens, Kampf, S. 13 Anm. 41 (im Auszug).

Nr. 866a Kg. Maximilian an Bürgermeister und Räte der Stadt Augsburg, Nürnberg, Memmingen und Ravensburg

Er hat die Handelsgesellschaften in ihrer Stadt um eine Anleihe für die Angelegenheiten von Kg. und Reich ersucht, wie dies die auf dem Konstanzer RT versammelten Stände bewilligt haben. Sein Anliegen wurde jedoch zurückgewiesen.1 Er schreibt deshalb erneut an die Gesellschaften um eine Anleihe, awie aus der beiliegenden Abschrift (A)2 [Nr. 865] zu entnehmen ist. Fordert sie auf, die in ihrer Stadt ansässigen Gesellschaften zur Bewilligung der Anleihe zu veranlassen. Denn falls dies nicht geschieht, bwerden Mandate gemäß beiliegender Abschrift (B) [Nr. 866b] in das Reich ausgehen.

Innsbruck, 8. September 1507; präs. Ravensburg, 28. September; präs. Memmingen durch den kgl. Boten Jakob [Heimhofer] am 29. September; präs. Augsburg, 30. September; präs Nürnberg, 7. Oktober 1507.

Memmingen, StdA, A 1/1, unfol. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. N. Ziegler) = Textvorlage A. Nördlingen, StdA, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 175 (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp., Adressat: Stadt Augsburg) = B. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp., Adressat: Stadt Augsburg) = C. Karlsruhe, GLA, 83/1a, unfol. (Kop., Adressat: Stadt Augsburg) = D.Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden 150, Nr. 38, unfol. (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp., Adressat: Stadt Augsburg) = E.Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten A 119, Nr. 1, fol. 83 (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. N. Ziegler, Adressat: Stadt Nürnberg) = F.

Druck: Datt, De pace publica, S. 524f. (Adressat: Augsburg); Schulte, Geschichte III, Nr. 137, S. 487 (in das Neuhochdeutsche übertragen; Adressat: Memmingen).

Nr. 866b Beilage: Entwurf für ein Mandat Kg. Maximilians an alle Reichsangehörigen

[1.] Erinnert an das derzeitige, gegen ihn als röm. Kg., das Hl. Reich und die deutsche Nation gerichtete Vorgehen Kg. Ludwigs von Frankreich, das die Usurpation der Kaiserkrone und die Unterwerfung des Papsttums bezweckt. Er und die in Konstanz versammelten Reichsstände haben eine Hilfe des ganzen Reiches beschlossen, um diesen Absichten entgegenzutreten und die Kaiserkrone zu gewinnen. Er hat gegenüber den Ständen seine Belastung als Ehg. von Österreich seit Beginn seiner Regierung als röm. Kg. dargelegt und insbesondere auf den kostspieligen Unterhalt von Truppen zum Nutzen des Reiches in den letzten beiden Jahren verwiesen, weshalb die Erblande so erschöpft seien, daß sie derzeit nicht weiter beansprucht werden könnten [Nrr. 150, Pkt. 2; 157, Pkt. 2]. Er hat deshalb gemeinsam mit den Ständen beschlossen, bei den Handelsgesellschaften gegen Stellung ausreichender Sicherheiten und mit einer Verzinsung von fünf Prozent eine Anleihe aufzunehmen. Die mit den Verhandlungen betrauten Hofkammerräte berichteten jedoch, daß die Gesellschaften die Zahlung verweigerten, und baten, dafür Sorge zu tragen, daß der von ihm und den Reichsständen gefaßte Beschluß umgesetzt werde. Die Handelsgesellschaften profitieren vom Schutz durch Kg. und Reich, leisten ihrerseits aber nichts für die Allgemeinheit. Sie mindern überdies den Gewinn der einfachen Kaufleute, die mit ihren Steuern die Reichshilfen ihrer Heimatstädte mitfinanzieren. In allen übrigen Königreichen ist es üblich, daß die großen Gesellschaften Steuern zahlen. Er ist deshalb als röm. Kg. befugt, gegen die Gesellschaften wegen ihrer Verweigerungshaltung vorzugehen.

[2.] Er befiehlt allen Adressaten des Ausschreibens bei Androhung einer Strafe von 100 Mark lötigen Goldes, deren Geschäftstätigkeit nicht länger zu dulden, ihnen kein Geleit mehr zu gewähren und ihre Waren zu beschlagnahmen, bis sie die Anleihe an die Hofkammer ausgezahlt und damit den Beschluß von Kg. und Reichsständen umgesetzt haben.

s.l., s.d.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 119, Nr. 1, fol. 85–85’ (Kop., Verm.: B).

Nr. 867 Gutachten [Konrad Peutingers] über die Zwangsanleihe bei den Handelsgesellschaften

Widerlegung der Argumente Kg. Maximilians.

Augsburg, 2. Oktober 1507.

Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [15] Augsburg (Febr.-Dez. 1507), unfol. (Kop.).

[1.] In der mit Zustimmung der geistlichen Kff. erlassenen goldenen Bulle Kg. Ludwigs heißt es, daß die Augsburger Bürger dem Reichsoberhaupt jährlich 400 Pfd. Augsburger Pf. geben sollen und dafür von allen anderen Auflagen und Steuern befreit sind.1 Falls dagegen geltend gemacht wird, daß dieses Privileg durch die Leistung von Anschlägen und anderen Abgaben erloschen sei, soll eingewandt werden, daß es sich dabei nicht um Akte aus kgl. Machtvollkommenheit handelte, sondern um gemeinsam mit den Reichsständen beschlossene allgemeine Steuern. Noch nie wurden die Bürger unter Umgehung des Rates direkt von einem Ks. oder Kg. um eine Anleihe oder eine andere Abgabe ersucht – ein weiterer Grund, warum dieses Ansinnen als Neuerung abzulehnen ist. Das geltend gemachte Augsburger Privileg hingegen wurde von allen Kss. und Kgg. bestätigt.

[2.] Niemand hat Kenntnis davon, daß die Reichsstände ihre Zustimmung zu diesem Vorgehen des Kg. gegeben haben.

[3.] Die Gesellschaften treiben vor allem außerhalb Deutschlands Handel. Der erwirtschaftete Gewinn kommt in Form von Steuern zuerst ihren Heimatstädten und durch diese Kg. und Reich zugute. Die Vermögen der Gesellschaften werden ebenso besteuert wie die der anderen Bürger. Abgesehen davon bezahlen sie Zölle, Mauten und Geleitgelder. Und dieweil die geselschafter nach irem wesen so wol barschaft muessen haben als sonder personen, so konden sie sonder person nit sonder beschwern. Aber oft ist beschehen, das die geselschaften in irer war und kaufmanschaften abfall gemacht, der gemainen kaufern nutz gepracht hat. 

[4.] Die Gesellschaften erhielten bislang auch keine Warnung, sich aus der deutschen Nation feindlichen Ländern zurückzuziehen. Sie haben [wegen des Romzugs] nur Schaden, jedoch keinen Vorteil zu erwarten.

[5.] Die Realisierung der kgl. Forderung würde zum Ruin der Städte führen. Denn die Kaufleute haben öffentlich verlauten lassen, daß sie an andere Orte ziehen würden, wenn ihnen in dieser Angelegenheit nicht geholfen würde.

[6.] Der Kg. verweist auf Beispiele in anderen Königreichen, doch den Kaufleuten ist davon nichts bekannt. Wol ist war, so in Frankreich der Kg. als ein erbherr gelt auf sein stet schlecht und dieselben stet nit ubrig gelt haben, so bringen sie solh gelt auf und zu zeiten von kaufleuten, doch in der gestalt, das vom Kg. von stund an sein rent und gult derselben stett inen bis zu bezahlung volgen lassen. Dann desselben und ander Kgg. maynung fur und fur ist, den kauf- und werbenden man zu fristen, damit inen ir einkomen, die nit die minsten sein, als zol, meut, det gefurdert und in abwesen gehalten werden. Es ist auch bekannt, daß die Kaufleute und Gesellschaften in Frankreich aus den dargelegten Gründen im Gegensatz zu anderen Einwohnern von der Steuer befreit sind. Papst Gregor I. schrieb an Ks. Mauricius2, daß der Unterschied zwischen dem Römischen Reich und anderen Reichen darin bestehe, daß die anderen Kgg. über ihre Untertanen als Eigenleute herrschten; die röm. Kgg. und Kss. indessen regierten im Hl. Röm. Reich über Freie, die nicht in den Status der Unfreiheit gebracht werden dürften.

[7.] Falls dem kgl. Ansinnen nachgegeben würde, wäre die Sache damit nicht beendet, sondern würde weitere Forderungen an vermögende Bürger und Reichsstände nach sich ziehen.3 

Nr. 868 Rat der Stadt Augsburg an Dr. Matthäus Neithart (Schwäbischer Bundeshauptmann der Städte)

Ein kgl. Bote übergab am 30. September dem Bürgermeister Jörg Langenmantel das in Abschrift beiliegende kgl. Schreiben [Nr. 866a] und bat, alle Augsburger Kaufleute zusammenzurufen, um diesen ein offenes gesiegeltes kgl. Mandat (Beilage A) [Nr. 865] zuzustellen. Da die Kaufleute derzeit nicht alle in Augsburg sind, erhielt der Bürgermeister gestern das kgl. Mandat ausgehändigt und hörte dazu den mündlichen Vortrag des Boten an, wonach die Kaufleute gewarnt werden sollten, daß ihnen ein weiteres Mandat (Beilage B) [Nr. 866b] zugehen werde, wenn sie dem kgl. Wunsch nicht willfahren würden. Falls diese beschwerliche Neuerung durchgesetzt würde, hätte dies nicht nur den Niedergang der im Mandat benannten Städte und ihrer Kaufleute zur Folge, sondern wäre auch für die übrigen Frei- und Reichsstädte ebenso wie für die höheren Stände von Nachteil. Bitten um die unverzügliche Einberufung eines Bundesstädtetages, der darüber beraten soll, wie die betroffenen Städte und die Kaufleute von diesem beschwerlichem und unerhörten Ansinnen befreit werden können.1 

Augsburg, 2. Oktober 1507.

Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 25, unfol. (Or. Perg. m. S.) = Textvorlage A. Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [15] Augsburg (Febr.-Dez. 1507), unfol. (Konz. Hd. K. Peutinger) = B.

Druck: Simonsfeld, Fondaco I, Nr. 651, S. 357f.

Nr. 869 Rat der Stadt Augsburg an Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg1

Ein kgl. Bote übergab Bürgermeister Jörg Langenmantel ein kgl. Schreiben [Nr. 866a] samt einem offenen Mandat [Nr. 865], wovon Abschriften beiliegen. Ähnliche Schreiben werden ihrer Ansicht nach auch den Nürnberger Kaufleuten zugehen. Die Angelegenheit ist für die Kaufleute außerordentlich wichtig und tangiert darüber hinaus auch die Interessen der Städte und wohl sogar der höheren Stände. Sie haben deshalb den Bundeshauptmann um Einberufung eines Bundesstädtetages ersucht [Nr. 868]. Bitten, solichen schweren und unerhorten furfall zu erörtern und eine Gesandtschaft zu dem Tag abzuordnen, auf dem darüber beraten werden soll, wie die Kaufleute von dieser Belastung befreit werden können.2 

Augsburg, 2. Oktober 1507.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden 150, Nr. 38, unfol. (Or. m. S.) = Textvorlage A. Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] Schwäbischer Bund (Jan.-Dez. 1507), unfol. (Konz. Hd. K. Peutinger) = B.

Nr. 870 Ausschreiben Dr. Matthäus Neitharts an die Schwäbischen Bundesstädte

Der Augsburger Magistrat hat ihn über ein abschriftlich beiliegendes Schreiben des röm. Kg. wegen einer Anleihe bei den Handelsgesellschaften [Nr. 866a] informiert und gebeten, einen Bundesstädtetag einzuberufen. Da dieser Vorgang nicht nur Augsburg, sondern alle Städte angeht, auch die sach dermassen, wie angezaigt, zu Costenz, sovil ich dabey geweßt bin, nit bewilligt noch gehandelt ist, beruft er als Hauptmann einen Tag der Bundesstädte nach Ulm ein. Die Gesandten sollen sich am Abend des 13. Oktober (mitwochen vor St. Gallen tag) dort einfinden. Er bittet, vorab über die Sache zu beraten und durch bevollmächtigte Gesandte an der Versammlung teilzunehmen.

[Ulm], 4. Oktober 1507 (montags vora Michahelis).

Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Or. m. S., Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Heilbronn) = Textvorlage A. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Or.) = B. Nördlingen, StdA, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 174–174’ (Or. m. S.).1 Darmstadt, StA, E 1 A, 17/4, fol. 270–270’ (Or., Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Wimpfen).

Nr. 871 Augsburger Memorial für den bevorstehenden Schwäbischen Bundesstädtetag

Aufgrund des Nürnberger Schreibens [Nr. 869, Anm. 2] ist zu vermeiden, daß Augsburg im Ausschreiben des Hauptmanns erwähnt wird. Bei den Verhandlungen mit Kg. Maximilian sollte anfänglich keine zu kompromißlose Position eingenommen werden. Ks. Friedrich soll nicht erwähnt werden, da die oberdeutschen Kaufleute ihm in Wien eine Anleihe bewilligen mußten. Bürger anderer Kommunen sind ebenfalls an den Handelsgesellschaften der vier Städte [Augsburg, Nürnberg, Memmingen und Ravensburg] beteiligt. Auch ist darauf hinzuweisen, daß diese vier Städte durch die Bundeshilfen mehr als andere Städte im Reich belastet werden. Es heißt, dem Kg. werde nachred und spott darauß entsteen. In diesem Punkt soll ergänzt werden: nachtail und schaden. Denn die betroffenen Städte werden ihm aufgrund seines Vorgehens nicht mehr wie bisher dienen können. Auf jeden Fall soll ein schriftlicher Abschied und eine Abschrift des Vortrags an den röm. Kg. mitgebracht werden.

Augsburg, s.d., jedoch nach dem 8. Oktober 1507.1 

Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [15] 1507, Augsburg, Febr.-Dez., unfol. (Konz.).

Nr. 872 Instruktion der Stadt Memmingen für Hans Tochtermann als Gesandten zum Tag der Schwäbischen Bundesstädte

Zur Information oder auch zur eventuellen Vorlage werden dem Gesandten das Ausschreiben des Bundeshauptmannes [Nr. 870] sowie Abschriften des kgl. Schreibens an die Stadt [Nr. 866a] und des kgl. Mandats an die Kaufleute [Nr. 865] mitgegeben. Er soll auf die Voten der vor Memmingen sitzenden Städte achten und dann erklären, daß die Forderung des Kg.vormalen von röm. Kss. und Kgg. nie erhort und ain nuwerung sye, ouch beschwärlich, und was nachfolgender beschwarnußen daruß fliessen und entspringen mugen, auch daß die Angelegenheit nicht nur Memmingen, sondern alle Reichsstände angehe. Er ist bevollmächtigt, darüber mitzuberaten, was man in dieser Angelegenheit zum Nutzen der Gesellschaften und Städte tun kann.

Falls er als Vertreter Memmingens von den Beratungen ausgeschlossen werden sollte, soll er zuvor eine Erklärung abgeben, daß nur Jörg Besserer und Hans Funck mit einigen wenigen Angehörigen ein gemeinschaftliches Unternehmen führten, das jedoch nicht als Handelsgesellschaft angesehen werden könne. Sie zahlten Steuern wie alle anderen Bürger. Memmingen bitte, die Interessen seiner Bürger und Kaufleute zu wahren.

Falls er und die Vertreter anderer Städte, in denen Handelsgesellschaften sitzen, im Rat bleiben dürfen, soll er an den Beratungen auch teilnehmen. Er wäre gut, im Namen und auf Kosten aller Bundesstädte gemeinsame Gesandte zum Kg. zu schicken oder diesem zu schreiben. Falls ein Teil der Städte dies jedoch ablehnt und dafür votiert, daß die Gesellschaften die Kosten für die Verhandlungen mit dem Kg. tragen sollten, soll er dies auf Hintersichbringen akzeptieren. [...].

Memmingen, s.d., jedoch vor dem 13. Oktober 1507.

Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Konz.).

Nr. 873 Beschluß der Stadt Ulm

Die Gesandten zum Bundesstädtetag erhalten Weisung, sich von den erbarn stetten nit zu sondern, sonder die sach nit mynder zu achten, als ob sie aines rats wegen suchten. Teilnehmer für Ulm sind der Bürgermeister [Kaspar Rembold], Bartholomäus Rot, Ulrich Krafft und Jos Scherer.

Ulm, 13. Oktober 1507 (mittwochen vor Galli).

Ulm, StdA, A 3530 Ratsprotokolle, Bd. 2, fol. 71.

Nr. 874 Abschied der Schwäbischen Bundesstädte

[1.] Die Gesandten sind übereingekommen, daß die von den Handelsgesellschaften in einigen Städten geforderte Anleihe alle Städte angeht und negative Konsequenzen zeitigen würde. Sie haben deshalb beschlossen, mit dem Kg. durch eine Gesandtschaft über den Verzicht auf seine Forderung zu verhandeln. Falls dieser wider Erwarten auf seiner Absicht beharrt, soll auf einer weiteren Versammlung der Bundesstädte über die nächsten Schritte beraten werden.

[2.] In Anbetracht der Bedeutung der Angelegenheit kritisieren die anwesenden Gesandten das Fernbleiben etlicher Städte. Man ist übereingekommen, daß am nächsten Bundestag alle Städte teilnehmen sollen. Ebenso wurde beschlossen, daß sich keine Gesellschaft separat mit dem Kg. über die Anleihe einigen darf, um Nachteile für die anderen Gesellschaften zu vermeiden.

[3.] Zur Teilnahme an der Gesandtschaft zum Kg. wurden bestimmt: Dr. Matthäus Neithart (Hauptmann, Altbürgermeister zu Ulm), Ulrich Artzt (Bürgermeister zu Augsburg) und Jörg Holzschuher (Bürgermeister zu Nürnberg).

Ulm, 13. Oktober 15071 (mittwoch vor St. Galli).

Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = Textvorlage A. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.) = B. Darmstadt, StA, E 1 A, 17/4, fol. 273–273’ (Kop., Exemplar der Stadt Wimpfen). Nördlingen, StdA, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 223–223’ (Kop.).Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten A 119, Nr. 1, fol. 82–82’ (Kop.). Stuttgart, HStA, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Exemplar der Stadt Ulm).

Regest: Klüpfel, Urkunden II, S. 12.

Nr. 875 Instruktion der Schwäbischen Bundesstädte für Gesandte zu Kg. Maximilian

[1.] Der röm. Kg. ließ an einige Bundesstädte und die dort ansässigen Handelsgesellschaften Schreiben ausgehen, worin er die Gesellschaften zur Zahlung einer Anleihe in erheblicher Höhe auffordert [Nr. 866b]. Dagegen haben die Bundesstände erhebliche Einwände. Der Kg. ist in dieser Angelegenheit nicht ausreichend informiert, was die Gesandten des Bundes korrigieren sollen.

[2.] Im Mandat heißt es, daß die Gesellschaften nichts für die Allgemeinheit leisten. Tatsächlich verhält es sich so, daß sie in ihren Heimatstädten wie alle anderen Bürger auch zu den Reichsanlagen und zu den städtischen Abgaben entsprechend ihrem Vermögen beisteuern. Da Fahrhabe und Bargeld doppelt so hoch besteuert werden wie Liegenschaften, ist der Beitrag der Gesellschaften um so größer. Sie verfügen für ihre Geschäfte nicht über genügend Barmittel, die sie deshalb von anderen Bürgern leihen. Es ist auch allgemein bekannt, daß die Großkaufleute ihren Handel nur zu einem kleinen Teil im Reich und in Deutschland treiben, sondern mit hohem Risiko vor allem im Ausland und in Übersee. So ist kürzlich ein Handelsschiff auf der Fahrt von Portugal nach Flandern gesunken; sieben von der Frankfurter Messe kommende Wägen mit Waren wurden in den Niederlanden von aufständischen Geldrern ausgeraubt. Von den Gesellschaften profitieren nicht nur die Stadtbewohner, sondern auch die Einwohner des flachen Landes, deren Waren sie vertreiben. Ein Großteil der städtischen Einkünfte kommt von ihren Kaufleuten und Gewerbetreibenden.

[3.] Die Gesellschaften sind nicht imstande, der Forderung des Kg. nachzukommen. Sie würden dadurch die für sie existentielle Kreditwürdigkeit verlieren und bankrott gehen. Ihre Anleger würden ebenso in große Not geraten wie die Handwerker und andere Einwohner der Städte und auf dem Land – mit den entsprechenden nachteiligen Konsequenzen für die Städte. Die Reichen würden wegziehen. Die Städte könnten dann für Kg. und Reich nichts mehr leisten.

[4.] Die Bundesstädte bitten, dies zu erwägen, ebenso, daß es sich bei dieser Forderung um eine noch nie dagewesene Neuerung handelt, und auf diese Forderung zu verzichten.

s.l., s.d., jedoch Ulm, 13. Oktober 1507.

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten A 119, Nr. 1, fol. 86–87’ (Kop.).

Referiert bei Lutz, Peutinger, S. 74f.

Nr. 876 Aufzeichnung [Konrad Peutingers] über die Antwort Kg. Maximilians an die Gesandten der Schwäbischen Bundesstädte

Der Kg. beabsichtigt keineswegs, die Bundesstädte und die Kaufleute zu ruinieren. Er wird für die Anleihe ausreichende Sicherheiten geben und einen angemessenen Zins zahlen. Dergleichen Anleihen sind in Notfällen auch in anderen Königreichen üblich, beispielsweise in Frankreich. Die Gründung von Handelsgesellschaften ist nur mit kgl. Erlaubnis möglich, sie unterstehen deshalb unmittelbar dem Reichsoberhaupt. Er weist das Argument zurück, die Gesellschaften und Kaufleute würden geschädigt. Schaden entstünde nur ihm, wenn sie seiner Forderung nicht nachkämen. Es ist keineswegs seine Absicht, die hergebrachten Freiheiten der Kaufleute zu verletzen. Vielmehr mußten sie schon früher Anleihen gewähren. Die Anleihe übersteigt im Einzelfall nicht 30 000–40 000 fl. und ist somit erträglich. Er kennt den Konstanzer Reichsabschied. In Konstanz wurde einhellig beschlossen, daß die Kaufleute die Anleihe geben sollen. Davon kann er nicht abstehen. Er fordert für weitere Verhandlungen die Einberufung eines Bundestages.

Act. Fragenstein, vor dem 1. November 1507.

Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [15] Augsburg (Febr.-Dez. 1507), unfol. (Konz. Hd. K. Peutinger).

Referiert bei Lutz, Peutinger, S. 72.

Nr. 877 Kg. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen1

Befiehlt ihnen, die Oberhäupter der in ihrer Stadt ansässigen Handelsgesellschaften, mit denen er wegen einer Anleihe in Verhandlungen steht, zum 9. November (morgen eritag uber acht tag) nach Mindelheim zu bescheiden. Dort will er weiter mit ihnen verhandeln.

Stams, 1. November 1507.

Memmingen, StdA, A 1/1, unfol. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. G. Vogt) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, J 9, Nr. 5, unfol. (Auszug aus dem Ulmer Ratsprotokoll, Hd. J.C. v. Schmid, 19. Jh.).

Nr. 878 Ausschreiben Dr. Matthäus Neitharts an die Schwäbischen Bundesstädte

Gemäß dem Abschied des Ulmer Bundesstädtetages [Nr. 874] reiste er gemeinsam mit den Bürgermeistern von Augsburg [Ulrich Artzt] und Nürnberg [Jörg Holzschuher] zum röm. Kg., um wegen der von den Handelsgesellschaften geforderten Anleihe vorstellig zu werden. Nachdem sie einige Tage in Innsbruck warten mußten, konnten sie auf Schloß Fragenstein mit dem Kg. verhandeln. Ihr Anliegen wurde jedoch ungeachtet ihrer Bemühungen abschlägig beschieden.

Die Angelegenheit ist für alle Städte von höchster Wichtigkeit. Die Teilnehmer am letzten Bundesstädtetag haben deshalb beschlossen, daß bei weiteren Verhandlungen darüber keine Stadt fernbleiben soll. Beraumt für den 19. November (St. Elisabethen tag) einen Tag der Schwäbischen Bundesstädte nach Ulm an. Er ersucht sie in seiner Eigenschaft als Städtehauptmann, vorab über diese Angelegenheit zu beraten und auf jeden Fall durch einen bevollmächtigten Gesandten an der Versammlung teilzunehmen.

s.l., jedoch vermutlich Ulm, 4. November 1507 (dornstags nach allerseelentag). 

Nördlingen, StdA, Missiven 1507–1508, Fasz. 1, fol. 221–221’ (Or. m. S.)1 = Textvorlage A. Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] Schwäbischer Bund (Jan.-Dez. 1507), unfol. (Or. m. S.) = B. Stuttgart, HStA, H 53 (Fasz. 44), Bü. 156, unfol. (Or. m. S., Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Heilbronn). Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Or.). Karlsruhe, GLA, 225/1226 (Or. m. S., Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Überlingen).

Nr. 879 Antwort Memmingens bzw. Augsburgs an die kgl. Räte in Mindelheim

Bestätigen den Empfang der kgl. Weisung vom 1. November [Nr. 877]. Die Schwäbischen Bundesstädte haben sich dieser Angelegenheit angenommen und ihren Hauptmann Dr. Matthäus Neithart sowie die Bürgermeister von Augsburga und Nürnberg [Jörg Holzschuher] zu Verhandlungen mit dem Kg. abgefertigt. Sie haben deshalb das bewußte kgl.Schreiben Neithart zugesandt. Dieserb hat sie jetzt über die Ergebnisse der auf Fragenstein geführten Verhandlungen informiert, wonach der Hauptmann die Bundesstädte erneut zusammenrufen und ihnen ankündigen soll, daß dort eine kgl. Gesandtschaft wegen der Anleihe vorstellig werden wird. Sie wurden wie andere Städte von Neithart zum 19. November (St. Elisabethen tag) nach Ulm geladen, wo der Kg. zweifellos eine Antwort aller Bundesstädte erhalten wird. Es steht ihnen nicht zu, sich in Mindelheim in separate Verhandlungen einzulassen. Bitten deshalb, sie beim Kg. zu entschuldigen.1 

Memmingen bzw. Augsburg, 8. November 1507 (mentags vor Martini/montag nach Leonhardi).

Memmingen, StdA, A 111/3, unfol. (Mundum mit geringfügigen Korrekturen und ex.-Verm.) = Textvorlage A. Memmingen, StdA, A 1/1, unfol. (Konz. vom 6.11. (sambstags nach allerhailigentag) mit geringfügigen Korrekturen und ex.-Verm.) = B. Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [15] Augsburg (Febr.-Dez. 1507), unfol. (Mundum mit Korrekturen) = C.

Nr. 880 Kg. Maximilian an Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen1

[1.] Er hat die durch Dr. Matthäus Neithart und andere Gesandte vorgebrachte Erklärung wegen der geforderten Anleihe angehört. Es trifft zu, daß die in ihrer Stadt ansässigen Kaufleute als Einzelpersonen Memminger Bürger sind, ihrer Obrigkeit unterstehen und Steuern und andere Abgaben und Leistungen für die Stadt aufbringen. Die Handelsgesellschaften als solche sind jedoch allein Kg. und Reich zugehörig. Sie zahlen keine Abgaben an die Stadt, erwirtschaften ihre Gewinne hauptsächlich im Reich und schmälern dabei den Gewinn der einfachen Kaufleute. Es ist deshalb billig, daß sie Kg. und Reich in wichtigen Angelegenheiten neben anderen Ständen unterstützen.

[2.] Befiehlt ihnen, die bei ihnen ansässigen Kaufleute auf den von Dr. Neithart anberaumten Tag zu bescheiden. Er wird seinerseits kgl. Räte dorthin entsenden, um die Verhandlungen zu einem Abschluß zu bringen, wie dann solchs durch Kff., Ff. und ander stende des Hl. Reichs auf dem jungstgehalten tag zu Costenz der merglichen notturft nach furgenomen ist. Die Kaufleute sollen dem nachkommen, damit er nicht in anderer Weise gegen sie vorgehen muß.

Angelberg, 15. November 1507.

Memmingen, StdA, A 1/1, unfol. (Or., Vermm. prps./amdrp., Gegenz. Serntein).

Nr. 881 Instruktion der Stadt Augsburg für Gesandte zum Tag der Schwäbischen Bundesstädte

Nach Anhörung des Berichts über die in Fragenstein geführten Verhandlungen mit dem röm. Kg. sollen die Gesandten in der Umfrage folgendes vortragen: Memmingen und Augsburg machten dem Hauptmann [Matthäus Neithart] schriftliche Mitteilung über die Ladung beider Städte nach Mindelheim und erbaten seinen Rat. Aufgrund seines Entwurfs schickten sie eine schriftliche Entschuldigung [Nr. 879] nach Mindelheim. Dort ist aber kein kgl. Vertreter erschienen, weil, wie der Augsburger Rat erfahren hat, der Kg. vielleicht selbst zum Tag nach Mindelheim kommen und mit den Kaufleuten verhandeln wollte. Um wegen des Fernbleibens der Kaufleute nicht der kgl. Ungnade anheimzufallen, entsandte der Rat Bürgermeister [Ludwig] Hoser und [Hans] Baumgartner nach Kaufbeuren, um den Kg. – wie üblich bei dessen Aufenthalt in der Nähe ihrer Stadt – nach Augsburg einzuladen. Die beiden Emissäre hatten in Anbetracht des unmittelbar bevorstehenden Termins Weisung, den Kg. oder seine Gesandten ggf. bereits auf dem Weg nach Mindelheim zu treffen, was dann geschehen ist. In Kaufbeuren sagten sie den angesetzten Tag ab und verhandelten mit dem Kg. – allerdings vergeblich – über die Anleihe. Die beiden Gesandten lehnten es ihrerseits ab, im Auftrag des Kg. bei den Kaufleuten vorstellig zu werden. Am folgenden Dienstagabend [16.11.] ging dem Augsburger Rat das in Abschrift beiliegende kgl. Schreiben [Nr. 880] zu. Falls die kgl. Gesandten zum Bundestag sich nicht anders äußeren, formuliert es die derzeitige Position des Kg. Auf dieser Grundlage ist zu beraten. Der Kg. vertritt die Ansicht, daß die Gesellschaften ihm und nicht den Städten unterstünden und keine Leistungen für das Reich erbrächten. Dies trifft allerdings nicht zu: Die Gesellschafter sind Bürger der Stadt und tragen durch ihre Steuerleistung zu deren Einkommen bei. Da sie über mehr Bargeld als andere verfügen, werden sie sogar stärker belastet. Sie verursachen weder dem Hl. Reich noch Dritten, seien es Gewerbetreibende oder nicht, irgendwelche Nachteile. Von ihren mit hohem Risiko in fernen Königreichen und fremden Ländern erwirtschafteten und nach Deutschland eingeführten Gütern entrichten die Gesellschaften Zölle, Maute und Aufschläge und geben ihre Gewinne auch hier im Land wieder aus. Somit nützen sie auch den kleinen Kaufleuten, die auf eigene Rechnung keinen Fernhandel betreiben können. Die Preise für Waren aus Venedig wären ohne sie noch viel höher. Die kleinen Handwerker können ohne die Gesellschaften ihre Erzeugnisse nicht vertreiben. An ihnen sind viele andere Bürger beteiligt, die die Anleihe mitfinanzieren müßten und dennoch zum städtischen Einkommen beisteuern und somit ungerechterweise doppelt belastet würden. Falls die Städte ihre Gesellschaften nicht gegen solches Unrecht schützen, werden diese wegziehen, was nicht nur ihren Heimatstädten, sondern auch für Kg. und Reich nachteilig wäre. Die deutschen Gesellschaften besitzen im Ausland großen Kredit, was auch der Ehre und dem Nutzen der deutschen Nation dient. Dies soll dem Kg. und seinen Räten dargelegt werden, denn falls die Geldreserven der Kaufleute erschöpft würden, wäre ihre Kreditwürdigkeit dahin. Wenn die Städte sich nicht für die Gesellschaften einsetzen würden, so hätte dies vielfältige negative Konsequenzen.

Im übrigen sollen die Gesandten nach Sachlage zum Besten der Kaufleute und der Stadt Augsburg vorgehen.

s.d., jedoch vor dem 19. November 1507.1 

Augsburg, StdA, Lit. 1505–1507, Fasz. [15] Augsburg (Febr.-Dez. 1507), unfol. (Kop.) = Textvorlage A. Ebd., unfol. (Konz. Hd. K. Peutinger) = B.

Nr. 882 Instruktion der Stadt Memmingen für Hans Tochtermann als Gesandten zum Tag der Schwäbischen Bundesstädte

Zur Information wird ihm das Ausschreiben des Bundeshauptmannes [Nr. 878] mitgegeben. Er soll sich die Voten der vorsitzenden Städte anhören und anschließend im Namen der Stadt empfehlen, den Kg. noch einmal nachdrücklich darum zu bitten, die Forderung an die Handelsgesellschaften fallen zu lassen. Falls der Kg. dies ablehnt und die Städte darüber beraten, ihn durch das Angebot einer Geldzahlung umzustimmen, soll er unter dem Vorbehalt zustimmen, daß diese Summe auf die Gesellschaften umgelegt und die Stadt Memmingen nicht damit belastet wird. Falls eine Mehrheit sich dafür ausspricht, daß die Städte die Zahlungsverpflichtung übernehmen sollen, wird er fehlende Vollmacht geltend machen. Falls die Städte weitere Vereinbarungen zum Nutzen der Gesellschaften und der Städte treffen, hat er Vollmacht, zuzustimmen oder, sofern von seiner Seite Einwände bestehen, solche Beschlüsse auf Hintersichbringen anzunehmen.

Memmingen, s.d., jedoch vor dem 19. November 1507.

Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Konz.).

Nr. 883 Instruktion Kg. Maximilians für Gesandte zu den in Ulm versammelten Schwäbischen Bundesstädten und Handelsgesellschaften

[1.] Auf dem RT zu Konstanz haben die Reichsstände für die Angelegenheiten von Kg. und Reich und insbesondere für den Romzug eine Hilfe beschlossen und dabei bewilligt, daß ihm die Handelsgesellschaften im Reich gegen einen angemessenen Zinssatz und ausreichende Sicherstellung eine Anleihe gewähren. Er hat die Gesellschaften daraufhin um diese Anleihe ersucht. Deren Gewährung wurde jedoch bislang verzögert. Die Städte haben sich der Sache angenommen und vor kurzem durch Dr. Neithart und andere Gesandte dargelegt, daß die bewußten Kaufleute Steuern und andere Lasten trügen, und ihn gebeten, deshalb von seiner Forderung zurückzutreten.

[2.] Es trifft zu, daß die einzelnen Kaufleute als Bürger Steuern und andere Lasten tragen müssen. Die Handelsgesellschaften als solche unterstehen dagegen nicht den Städten, sondern Kg. und Reich. Seine Forderung gilt nicht dem einzelnen Kaufmann, sondern den Gesellschaften. Diese ziehen ihren Gewinn aus Geschäften mit Reichsuntertanen und schmälern das Einkommen der kleinen Kaufleute. Für ihre beträchtlichen Gewinne sind sie den Städten nicht steuerpflichtig. Die Reichsstände haben bewilligt, daß die Gesellschaften neben anderen Ständen für die Angelegenheiten von Kg. und Reich, daran uns, dem Hl. Reich und teutscher nacion unser ewig ere, gluck und wolfart ligt und in vil hundert jarn nye sovil daran gelegen ist, einen Beitrag leisten müssen.

[3.] Er fordert deshalb die Gesellschaften auf, ihm gegen angemessene Verzinsung und ausreichende Bürgschaft eine Anleihe zu gewähren, die er bis zum 25. Dezember 1508 (hl. weyhenachten tag) zurückzahlen wird. Sie sind als Angehörige des Reiches dazu verpflichtet und erleiden dadurch auch keinen Verlust. Er erwartet, daß sich die Städte nicht einmischen, da die Gesellschaften der Obrigkeit von Kg. und Reich unterstehen und nicht der städtischen. Falls dies zurückgewiesen wird, wird er die Gesellschaften wegen ihres Ungehorsams vor das kgl. Kammergericht laden. Die Gesandten sollen das Zitationsmandat [Nr. 884] übergeben und anschließend über die Verhandlungen Bericht erstatten.

Großaitingen (Ayttingen), 19. November 1507.

Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp. und Gegenz. Serntein).

Nr. 884 Zitationsmandat Kg. Maximilians an die Handelsgesellschaften in Augsburg, Nürnberg, Memmingen und Ravensburg

Der kgl. und Reichskammerprokuratorfiskal Hieronymus von Croaria hat bei ihm beantragt, die Forderung an die Handelsgesellschaften, neben den Reichsständen ihren Beitrag, namentlich eine Anleihe, für die Angelegenheiten von Kg. und Reich zu leisten, auf dem Rechtsweg durchsetzen zu dürfen; obwohl sie als unmittelbar Kg. und Reich unterstehend dazu verpflichtet seien und keinen Nachteil davon hätten, weigerten sie sich unrechtmäßigerweise, diesen Beitrag zu leisten.

Da er niemandem das Recht verweigert, lädt er sie binnen 45 Tagen vor das kgl. Kammergericht nach Regensburg, um sich in einem Fiskalprozeß zu rechtfertigen.

Großaitingen, 19. November 1507. Den in Ulm versammelten Vertretern der Bundesstädte und Handelsgesellschaften nach der Antwort an die kgl. Gesandten [Nr. 886] am 23. November (aftermentag vor St. Katherinen tag) zugestellt.

Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop. mit imit. Vermm. prps./amdrp., Präsentatumverm.).

Nr. 885 Weisung Nürnbergs an Jörg Holzschuher (Gesandter zum Tag der Schwäbischen Bundesstädte)

Nach seiner Abreise, und zwar am Freitagabend [19.11.], übergab ein berittener Bote ein in Abschrift beiliegendes kgl. Schreiben [Nr. 880]. Sie ließen es unbeantwortet und haben die aus der Auffassung des Kg. hinsichtlich des Rechtsstatus der Gesellschaften resultierenden negativen Konsequenzen für sich und die anderen betroffenen Städte erwogen. Die Angelegenheit betrifft die übrigen Bundesstädte und Städte wie sie selbst. Streitigkeiten zwischen den Kaufleuten und Handelsgesellschaften oder Forderungen Dritter gegen diese müßten gemäß der Position des Kg. künftig vor dem kgl. Kammergericht und nicht vor städtischen Instanzen ausgetragen werden. Alle Kaufleute und Gesellschaften unterstehen jedoch mit ihren bürgerlichen Rechten der Stadt. Demgegenüber hat die Argumentation des Kg. keinen Bestand.

Er soll dies gegenüber den anderen Städten erklären, jedoch vorsichtig agieren, um nicht die kgl. Ungnade gegen Nürnberg zu riskieren. Gegebenenfalls soll er die Antwort der Städte an die kgl. Gesandten durch Eilboten übersenden.

Nürnberg, 21. November 1507 (suntag unser Frauen tag presentacionis).

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 124’-125 (Kop., Verm. über Siegelung durch Alt-BM Martin Geuder).

Nr. 886 Antwort der in Ulm versammelten Schwäbischen Bundesstädte an die kgl. Gesandten

[1.] Der Kg. gab sich mit der durch Gesandte überbrachten Antwort der Bundesstädte bezüglich der Anleihe [Nr. 875] nicht zufrieden und hat die Städte jetzt durch seine Emissäre aufgefordert, sich der Handelsgesellschaften nicht weiter anzunehmen.1 

[2.] Die Vertreter der Städte und Gesellschaften haben den Vortrag der kgl. Gesandten angehört und geben darauf folgende Antwort: Wie die Gesandtschaft der Bundesstädte dem Kg. bereits dargelegt hat, tragen die in den Gesellschaften zusammengeschlossenen Kaufleute entsprechend ihrem Vermögen sämtliche städtischen Lasten mit. Üblicherweise wird dabei die Fahrhabe doppelt so hoch besteuert wie Liegenschaften. Infolgedessen ist diese Gruppe von Kaufleuten ohnedies stärker belastet als andere Bürger. Die Gesellschaften können die geforderte Anleihe nicht aufbringen. Für ihre Geschäfte sind sie auf Kapitaleinlagen von Leuten angewiesen, die keine Bürger in den [vier betroffenen] Städten [Augsburg, Nürnberg, Memmingen und Ravensburg] sind. Ihren Geschäfte betreiben sie nur zu einem geringen Teil im Reich und in Deutschland, viel wichtiger sind der Überseehandel und die Geschäfte im Ausland. Falls sie die Anleihe geben müßten, würden sie dort ihre Kreditwürdigkeit verlieren und müßten ihre Geschäfte einstellen. Die Gesellschaften schmälern auch keineswegs die Einkünfte einzelner Kaufleute. Diese profitieren vielmehr vom Vertriebssystem der Gesellschaften, ebenso wie viele andere Bewohner von Stadt und Land.

[3.] Der Kg. behauptet, daß die Anleihe von den in Konstanz versammelten Reichsständen beschlossen worden sei. Davon haben die hier anwesenden Vertreter der Städte und Gesellschaften keine Kenntnis, die Gesandten der Bundesstädte haben darüber nichts berichtet und auch im Konstanzer Reichsabschied steht davon nichts. Auch wenn es einen diesbezüglichen Beschluß gäbe, so wäre er ohne Wissen und Zustimmung der Städte als des nideresten glids des Reichs zustandegekommen und wäre deshalb, wie der Kg. weiß, für sie nicht verbindlich, dan kain stand des Reichs fur den andern beschwert werden sollt. Die aus Konstanz zurückgekehrten Städtegesandten haben indessen berichtet, daß der Kg. den Reichsständen die Anleihe vorgeschlagen habe [Nrr. 157, 163]. Die Stände hätten daraufhin bewilligt, daß er die Gesellschaften um eine Anleihe bitten könne, und sich bereiterklärt, diese Bitte durch Fürschreiben zu unterstützen. Doch hätten die Stände sich ausbedungen, daß auf die Gesellschaften kein Druck ausgeübt werden dürfe [Nrr. 162, Pkt. 1; 164, Pkt. 1; 165]. Der Kg. kann sich daran sicherlich noch erinnern.

[4.] Die Städte können die Gesellschaften nicht, wie von den kgl. Gesandten gefordert, im Stich lassen. Dies sind sie ihren den Gesellschaften angehörigen Bürgern schuldig. Diese Kaufleute sind wie andere Bürger ihren Heimatstädten verpflichtet und leisten wie diese jedes Jahr den üblichen Bürgereid. Gemäß der Wormser Reichsordnung2 und den von Kss. und Kgg. herrührenden Freiheiten und Privilegien sind die Städte ihrerseits verpflichtet, die Rechte ihrer in Gesellschaften verfaßten Bürger zu schützen. Wenn der Rat seine Pflichten vernachlässigt, sind Irritationen zwischen der Gemeinde und dem Rat und schließlich Aufruhr die Folge.

[5.] Die Anleihe hätte nachteilige Konsequenzen für die Städte, die dann nicht mehr in dem Maße wie bisher Kg. und Reich dienen könnten. Die Gesandten der Städte und die Vertreter der Gesellschaften bitten den Kg., die geltend gemachten Gründe und die bisherigen Verdienste der Bundesstädte für den Kg. und seine Vorfahren zu bedenken und auf die Anleihe zu verzichten.

s.l., s.d., jedoch Ulm, 23. November 1507.3 

Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.).

Nr. 887 Abschied der Schwäbischen Bundesstädte

[1.] Die zu diesem Tag entsandten kgl. Räte wurden bei den Vertretern der Städte und Handelsgesellschaften erneut wegen der geforderten Anleihe vorstellig und ermahnten die Städte unter anderem, sich nicht weiter für die Gesellschaften einzusetzen. Die Räte erhielten daraufhin eine schriftliche Antwort an den Kg. [Nr. 886] mit der Bitte, von dieser Forderung abzustehen und die Rechte und Freiheiten der Städte und der Gesellschafter als ihren Bürgern zu respektieren. Daraufhin stellten die kgl. Gesandten den anwesenden Vertretern der Gesellschaften befehlsgemäß Zitationen vor das kgl. Kammergericht [Nr. 884] zu, erklärten sich jedoch zugleich bereit, die ihnen übergebene Antwort dem Kg. vorzulegen und sich auch in deren Sinne bei diesem einzusetzen.

Obwohl die Vorladungen rechtlich anfechtbar wären, haben die Gesandten der Städte den Vertretern der Handelsgesellschaften geraten, den Termin vor dem kgl. Kammergericht wahrzunehmen. Dies wurde akzeptiert. Die Städte haben zudem beschlossen, ihre Interessen in dieser Angelegenheit durch einen Prokurator am Kammergericht vertreten zu lassen. Die anwesenden Rechtsgelehrten der Städte Augsburg, Nürnberg und Ulm sollen für den Prokurator ein Memorial für die Verhandlungen am Kammergericht erstellen. Auf dem Gerichtstag werden dem Prokurator und den Anwälten der Gesellschaften folgende Vertreter der Bundesstädte zur Seite gestellt: Dr. Matthäus Neithart (Hauptmann) sowie je ein Rechtsgelehrter aus Augsburg und Nürnberg.1 

Weiter sollen die vier ausschreibenden Städte in Anbetracht der Wichtigkeit der Angelegenheit auf der Grundlage des letzten Speyerer Städteabschieds [Nr. 859, Pkt. 3] einen allgemeinen Städtetag einberufen, der über Maßnahmen beraten soll, wie man den Kg. zur Einstellung des rechtlichen Verfahrens bewegen kann. Als Teilnehmer für die Bundesstädte sind vorgesehen: Dr. Matthäus Neithart (Hauptmann), Ulrich Artzt (Bürgermeister zu Augsburg), Jörg Holzschuher (Bürgermeister zu Nürnberg), Hans Ungelter d. J. (Bürgermeister zu Esslingen) und Konrad Erer (Bürgermeister zu Heilbronn).

[2. Romzugskontingent der Bundesstädte in Konstanz; Nr. 862].

[3.] Da die Zustände allgemein besorgniserregend sind und die Städte voraussichtlich mehr als andere Stände darunter zu leiden haben, hat man darüber beraten, zwei dem Kg. nahestehende Personen mit dessen Zustimmung gegen eine jährliche Zahlung von zusammen 200–250 fl. mit der Vertretung der städtischen Interessen am kgl. Hof zu betrauen. Dadurch könnte man die Ausgaben für Gesandtschaften reduzieren, überdies stünde man in ständigem Kontakt zum Kg. und könnte so weitere erhebliche Kosten sparen. Da etliche Gesandte bei diesem Punkt fehlende Vollmacht geltend machten, wurde beschlossen, daß jede Stadt binnen vierzehn Tagen ihr Votum dazu dem Hauptmann zukommen lassen soll, um dann gemäß dem Wunsch der Mehrheit zu verfahren.2

[4.] Ungeachtet des letzten Abschieds blieben abermals etliche Städte der Versammlung fern. Die anwesenden Gesandten haben sich darüber beschwert. Angesichts der Wichtigkeit der Beratungspunkte sind die negativen Folgen für die Städte jetzt noch gar nicht absehbar. Sie erwarten deshalb, daß künftig keine Stadt die Kosten scheut und es unterläßt, an den Bundesversammlungen teilzunehmen.a 

Ulm, wahrscheinlich 23. November 1507.3 

Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 156 (Fasz. 44), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = Textvorlage A. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.) = B. Ludwigsburg, StA, B 177S, Bü. 184, unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Schwäbisch Gmünd). München, KÄA 2013, fol. 217–218’ (Kop.).Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden Akten, A 119, Nr. 1, fol. 92–94 (Kop.). Stuttgart, HStA, J 9, Bd. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Exemplar der Stadt Ulm).

Regest: Klüpfel, Urkunden II, S. 12–14.

Nr. 888 Dr. Matthäus Neithart (Bundeshauptmann), Ulrich Artzt (Bürgermeister zu Augsburg) und Jörg Holzschuher (Bürgermeister zu Nürnberg) im Namen der Schwäbischen Bundesstädte an Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt

Der röm. Kg. forderte vor einiger Zeit von den Handelsgesellschaften, auch zum Nachteil ihrer Heimatstädte, eine beträchtliche Anleihe für den Romzug. Er berief sich dabei auf eine Bewilligung der auf dem Konstanzer RT versammelten Stände, erklärte die Gesellschaften als unmittelbar Kg. und Reich unterworfen und forderte die Städte deshalb auf, sich nicht für diese einzusetzen. Eine Gesandtschaft der Schwäbischen Bundesstädte zum röm. Kg. hat in dieser Sache nichts erreicht. Vielmehr erneuerten kgl. Gesandte auf dem Bundestag zu Ulm diese Forderung und übergaben den Vertretern der Handelsgesellschaften schließlich Ladungen vor das kgl. Kammergericht [Nr. 884].

Diese Sache betrifft nicht nur die Schwäbischen Bundesstädte, sondern alle Städte. Denn der Kg. hat bei den Verhandlungen geäußert, daß er die Gesellschaften in anderen Orten in gleicher Weise angehen wolle. Entweder ist dies schon geschehen oder es wird noch eintreten. Sie sind deshalb zu dem Ergebnis gelangt, daß die Frei- und Reichsstädte gemeinsam darüber beraten müßten, wie diesem nicht hinnehmbaren Vorgehen des Kg. zu begegnen sei. Auf dem letzten Städtetag zu Speyer wurde beschlossen, daß die vier ausschreibenden Städte sich gemeinsam beraten und einen neuen Städtetag einberufen sollen, sobald der Kg. einen neuen RT einberuft oder irgendwelche Mandate ausgehen [Nr. 859, Pkt. 3]. Die Sache duldet indessen keinen Aufschub; ein vorheriges Treffen der ausschreibenden Städte ist auch nicht notwendig. Bitten deshalb, ohne weitere Präliminarien in ihrem Zirkel unverzüglich einen Städtetag nach Speyer auszuschreiben. Die Gesandten sollen sich am Abend des 23. Januar (sontag nach St. Sebastians tag) dort einfinden.1 Die Vertreter Augsburgs und Nürnbergs als zweier ausschreibender Städte haben dieses Procedere bewilligt.2 An Straßburg als die vierte ausschreibende Stadt erging ein entsprechendes Schreiben.

Ulm, 26. November 1507 (fritag nach Katherine).

Goslar, StdA, Best. B, unverzeichneter Teil, Reichssachen 1506–1510 [R.S. 40–40b], unfol. (Kop.) = Textvorlage A. Nordhausen, StdA, R, Ka 4, fol. 22–23 (Kop.) = B.

Nr. 889 Instruktion der Stadt Nürnberg für Karl Oertel zu Verhandlungen mit Paul von Liechtenstein

Ein kgl. Bote übergab den Hh. Älteren am Vortag [18.12.] ein an die Handelsgesellschaften in Nürnberg gerichtetes Schreiben Kg. Maximilians1, wonach diese neben anderen Gesellschaften ihre Vertreter zum gestrigen Samstag nach Augsburg zu Verhandlungen mit Paul von Liechtenstein über die geforderte Anleihe hätten abordnen sollen. In Nürnberg gibt es keine Handelsgesellschaften, die Kaufleute betreiben ihre Geschäfte nicht gemeinschaftlich mit fremden Partnern, sondern gemeinsam mit ihren Brüdern und anderen nahen Verwandten, worauf die Kaufleute den Kg. bereits hingewiesen haben. Das kgl. Schreiben ist allgemein an die Gesellschaften adressiert, der kgl. Bote konnte oder wollte auf Nachfrage der Hh. Älteren hin keine bestimmte Gesellschaft benennen. Deshalb wurde das Schreiben nicht an einzelne Kaufleute weitergeleitet, sondern im Rat geöffnet und verlesen – abgesehen davon, daß es verspätet zugestellt wurde und der darin anberaumte Termin bereits abgelaufen war. Dennoch wurde beschlossen, einen Gesandten abzufertigen. Oertel ist beauftragt, gemeinsam mit den Emissären aus Augsburg, Memmingen und Ravensburg die Mitteilungen Liechtensteins anzuhören, sich mit den Vertretern der anderen Städte zu beraten und dem Nürnberger Magistrat darüber Bericht zu erstatten.

Nürnberg, 19. Dezember 1507 (suntag nach Lucie).

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 165–165’ (Kop.).

Nr. 890 Ausschreiben Nürnbergs an Schweinfurt

[1.] Vor einiger Zeit erhob der röm. Kg. gegenüber den Handelsgesellschaften in einigen Bundesstädten die Forderung nach einer Anleihe für den Romzug und begründete dies mit einem Beschluß des Konstanzer RT und der behaupteten Reichsunmittelbarkeit der Gesellschaften. Eine Gesandtschaft der Bundesstädte zum Kg. in dieser Sache blieb ergebnislos. Auf dem letzten Tag der Schwäbischen Bundesstädte in Ulm erneuerten kgl. Gesandte die Forderung und stellten den Vertretern der Gesellschaften am Ende der Verhandlungen Ladungen vor das kgl. Kammergericht [Nr. 884] zu.

[2.] Diese Angelegenheit betrifft nicht nur Nürnberg und die übrigen Bundesstädte, sondern alle Frei- und Reichsstädte. Denn der Kg. äußerte bei den Verhandlungen, daß er seine Forderung auch gegenüber anderen reichsstädtischen Gesellschaften erheben werde. Dies ist ihres Erachtens inzwischen geschehen oder wird in Kürze eintreten. Der Ulmer Tag hat deshalb die Einberufung eines Städtetages nach Speyer zum 23. Januar (suntag nach St. Sebastians tag) beschlossen, der beraten soll, wie dieses beschwerlich und untreglich furnemen verhindert werden kann [Nr. 887, Pkt. 1]. Gemäß Städteabschied obliegt es der Stadt Nürnberg, sie zur Teilnahme an dieser Versammlung einzuladen.1 Ihre Gesandten sollten rechtzeitig eintreffen und bevollmächtigt sein, über diese Angelegenheit und andere Punkte des letzten Städteabschieds [Nr. 859] zu beraten.

Nürnberg, 24. Dezember 1507 (hl. cristabend).

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 174–175 (Kop., Verm. über gleichlautende Schreiben an Rothenburg/Tauber und Weißenburg).

Nr. 891 Weisung Nürnbergs an Erasmus Topler

Verhandlungen über die Zwangsanleihe; eventuelle Folgen für Nürnberg; Anweisungen für separate Verhandlungen mit Kg. Maximilian.

Nürnberg, 7. Januar 1508 (freitag nach epiphanie).

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 201’-205’ (Kop).

[1. Bitte um Einwilligung Kg. Maximilians zu einer Garantieerklärung Nürnbergs für italienische Kaufleute im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Romzug1].

[2.] [PS] Ihm ist bekannt, daß der Kg. von den Handelsgesellschaften in Augsburg, Nürnberg, Memmingen und Ravensburg eine beträchtliche Anleihe fordert und dies mit einer angeblichen Bewilligung der auf dem Konstanzer Reichstag versammelten Reichsstände, mit der Unterstellung der Gesellschaften unmittelbar unter den Kg. und mit den fehlenden Leistungen für das Reich bei gleichzeitiger Schädigung der anderen Kaufleute begründet. Zwei kgl. Gesandte richteten diese Forderung anfänglich nicht an die Nürnberger Kaufmannschaft allgemein, sondern mündlich nur an die Tucher, die Imhoff, die Hirschvogel und die Fütterer. Diese wiesen das Ansinnen des Kg. zurück. Dieser wandte sich deshalb im folgenden nicht mehr an einzelne Kaufleute, sondern generell an die Gesellschaften der vier Städte. Augsburg ersuchte nach Eingang der entsprechenden kgl. Schreiben [Nrr. 865, 866a, 866b] den Bundeshauptmann Dr. Matthäus Neithart um Einberufung eines Tages der Bundesstädte [Nr. 868]. Dort wurde beschlossen, eine Gesandtschaft zum Kg. zu schicken [Nr. 874], die – allerdings vergeblich – um Abstellung der Forderung bat. Die angekündigte weitere kgl. Gesandtschaft erhielt auf dem folgenden Bundestag einen entsprechenden ablehnenden Bescheid [Nr. 886] wie zuvor, woraufhin sie den Gesellschaften der vier Städte Zitationsmandate zu einem Fiskalprozeß vor dem kgl. Kammergericht [Nr. 884] zustellten. Die Städte nahmen die Zitation an und warteten auf den Prozeßbeginn. Mittlerweile lud der Kg. die Gesellschaften der vier Städte zu Verhandlungen mit Paul von Liechtenstein nach Augsburg ein, mit der Maßgabe, der Forderung nach einer Anleihe aufgrund eines Vorschlags Liechtensteins und nach ausreichender Bürgschaft zu willfahren. Nürnberg entsandte zuerst einen städtischen Diener [Karl Oertel] und dann den Ratsherrn Hieronymus Ebner zu den Verhandlungen mit Liechtenstein. Dieser schlug vor, zur Sicherstellung einer Anleihe von 80 000 fl. binnen Jahresfrist 20 000 Zentner Kupfer zu 4 fl. je Zentner und, falls die Summe damit nicht gedeckt sein sollte, zusätzlich eine entsprechende Menge Silber zu liefern. Die Städte und Handelsgesellschaften erbaten Bedenkzeit. Es wurde ein weiterer Tag der Schwäbischen Bundesstädte nach Ulm und anschließend ein Städtetag auf den 23. Januar (suntag [nach] Sebastiani) nach Speyer einberufen.

[3.] Für Nürnberg ist die Angelegenheit nachteiliger als für andere Städte, da hier im Gegensatz zu Augsburg oder Memmingen keine großen Handelsgesellschaften, sondern nur vergleichsweise kapitalschwache Famlienunternehmen ansässig sind, die auf eigene Rechnung und nicht mit Fremdkapital ihre Geschäfte betreiben. Anders als etwa die Augsburger Gesellschaften machen sie auch keine Geschäfte mit dem Kg. oder treiben Handel in den Erblanden. Überdies sind die Zeiten unruhig, Nürnberg wird von seinen Feinden bedrängt, die Kriminalität auf der Reichsstraße im Bereich der Stadt nimmt überhand. Diese Faktoren verursachen den Nürnberger Kaufleuten und Bürgern beträchtliche Einbußen. Die Stadt trug in den vergangenen Kriegen und im Dienst für Kg. und Reich erhebliche Lasten. Die Kosten mußten die Kaufleute wie andere Bürger auch in Form von Steuern und Abgaben mitbestreiten, weshalb der städtische Handel im Niedergang begriffen ist. Abgesehen davon erlitten die Kaufleute erhebliche Verluste an ihren Besitzungen in der Lombardei, in Lissabon, Frankreich, den Niederlanden und andernorts und mußten Schulden machen. Falls zusätzlich zu diesen Lasten noch die Anleihe kommt, steht zu befürchten, daß die Kaufleute ihre Geschäftssitze aus Nürnberg in ftl. Territorien verlegen. Die Folgen für die Stadt sind leicht zu ermessen. Ihr obliegt es, sich für ihre Kaufleute einzusetzen.

[4.] Ersuchen ihn, diesen Sachverhalt dem Kg. darzulegen – unter Ausschluß von anderen Angehörigen des Hofes, die der Stadt in dieser Angelegenheit eher schaden. Er soll den bisher erzeigten kostspieligen Gehorsam Nürnbergs gegen Kg. und Reich betonen, die negativen Folgen der Anleihe für die weitere Fähigkeit der Stadt zu Leistungen im Dienst für Kg. und Reich darlegen und um Verzicht auf seine Forderung gegenüber Nürnberg bitten. Falls der Kg. auf der Anleihe beharrt, würde sich dafür kein Nürnberger Kaufmann gewinnen lassen. Eher würden sie die Stadt verlassen und der Handel zugrundegehen.

[5.] Der Kg. hat gegenüber verschiedenen Nürnberger Ratsherren, darunter ihm selbst, seine besondere Verbundenheit mit ihrer Stadt bekundet.2 Mit dieser Angelegenheit entscheidet er über das Wohl und Wehe Nürnbergs. Er soll dem Kg. auch eröffnen, daß man bewußt vor dem Speyerer Städtetag, der voraussichtlich einen Beschluß gegen das Ansinnen des Kg. fassen wird, in dieser Angelegenheit vorstellig werden wollte, damit dieser keine Ungnade gegen Nürnberg faßt. Wo aber ir kgl. Mt. auß ainicher billichen ursach nit bewilligt were, unsere kaufleut allein von den anderen stetten offenlich zu sondern, wiewol es gegen den anderen auß allen erzelten ursachen ye nit gleich ist, das doch ir kgl. Mt. uns in gehaim vertrostung und verwenung tet, ob sich die unseren auf verrer irer kgl. Mt. handlung wurden enthalten, das ir kgl. Mt. uns oder den unseren darin mit ungnaden nit wolt gewarten. Bitten ihn, sich mit allem Nachdruck für die Interessen der Stadt einzusetzen.

Nr. 892 Gutachten Dr. Adam Schönwetters (Frankfurter Syndikus) über die Zwangsanleihe bei den Handelsgesellschaften

Widerlegung der Argumente Kg. Maximilians und Strategie für das kammergerichtliche Verfahren.

s.l., s.d., jedoch Frankfurt, zwischen dem 10. und 23. Januar 1508.

Frankfurt, ISG, Reichssachen II, Nr. 210, unfol. (Kop., Aufschr.: Die ratslagung uf den tag geyn Spier uf [Sonntag nach] Sebastiani [23.1.] Ao. XVCacht.).

Referiert bei Schmidt, Städtetag, S. 427.

[1.] N.1 strengt gegen etliche Handelsgesellschaften im Reich ein Verfahren am kgl. Kammergericht an und hat diesen deshalb eine kgl. Ladung [Nr. 884] verkünden lassen. Es wäre gut gewesen, wenn dieses Dokument für das Gutachten zur Verfügung gestanden hätte, da die Klageschrift darauf beruhen wird. So geht nur aus einem Schreiben [Nr. 888] hervor, daß N. die Gesellschaften vorgeladen hat, weil diese verpflichtet seien, dem röm. Kg.(seynen Gn.) eine Summe Geldes zu leihen. Dafür wird ein angeblicher Beschluß der in Konstanz versammelten Reichsstände geltend gemacht und behauptet, daß die Gesellschaften unmittelbar dem röm. Kg. unterstünden und nicht den Städten – die sich somit der Sache auch nicht annehmen dürften.

[2.] Den Gesellschaften ist zu raten, durch einen Protest die Zuständigkeit des kgl. Kammergerichts für diese Angelegenheit zu bestreiten und vorerst in Erfahrung zu bringen, wie der röm. Kg. die Klage begründet und ob die Gesellschaften gemeinschaftlich oder jede für sich verklagt werden. Nach Zustellung der Klageschrift sollten sie dilatorische Einrede erheben, unter Berufung auf das Gemeine Recht sowie die Wormser Ordnung und die auf den folgenden RTT verabschiedeten Reichskammergerichtsordnungen die Zuständigkeit des Kammergerichts in der ersten Instanz bestreiten und beantragen, dies unter Erstattung ihrer Kosten gerichtlich festzustellen.

[3.] Falls der Kläger in seiner Replik die unmittelbare Unterstellung der Handelsgesellschaften unter den röm. Kg. geltend macht, so ist dies in der Duplik zu bestreiten: Zwar träfe diese Behauptung etwa für die Universitäten und ähnliche Kollegien zu, nicht aber für die Gesellschaften. Diese unterstünden ihren Heimatstädten und deren Gerichten. Der Unterschied werde dadurch begründet, daß Universitäten der ausdrücklichen Genehmigung durch die Obrigkeit bedürften, aber die Gründung von Gesellschaften zum Zwecke des Handels gemäß dem Gemeinen Recht jedermann freigestellt sei. Auch gemäß dem ksl. Recht seien die Gesellschaften ihren Heimatstädten unterworfen. Überdies könne eine Geldanleihe nicht als fiskalische Angelegenheit bewertet werden.

Der Titel „De jure fisci“2 berücksichtigt keinen solchen Vorgang. Es steht deshalb zu erwarten, daß das Gericht auf fehlende Zuständigkeit erkennt. Es ist auch zu gleuben, wo der gerichtzwang dermassen mitsampt den freyheiten, so die stette irer burger halber haben, angesucht wurde, sie sollten hart mit rechte daselbst zu rechten gezwongen werden.

Falls die Kaufleute sich dennoch vor dem Kammergericht oder einer anderen Instanz rechtfertigen müssen, sollten sie in ihrer Erwiderung beantragen, die Klage unter Erstattung ihrer Kosten abzuweisen, doch sich zugleich weitere dilatorische Einreden vorbehalten.

[4.] Wird die Klage mit dem angeblichen Beschluß der in Konstanz versammelten Reichsstände begründet, sollten die Kaufleute die Existenz eines solchen Beschlusses bestreiten. Der Kg. hat den Ständen diesen Punkt zwar vorgebracht, doch wurde nichts bewilligt oder beschlossen. Im Reichsabschied – der alle Verhandlungen zusammenfaßt, bei denen den Ständen abschriftlich Dokumente zugingen – steht von dem angezogenen Beschluß nichts. Ein anderes Dokument als der Abschied wird indessen als Rechtsgrundlage nicht akzeptiert.

Falls die Gegenseite wider Erwarten einen solchen Entscheid außerhalb des Reichsabschieds nachweisen kann, sollten die Städte folgendermaßen argumentieren: 1. Der Entscheid ist gemäß dem ksl. Recht unzulässig, weil er in Abwesenheit der Parteien und ohne deren Anhörung erging. 2. Der Kg. hat keinen Vertrag geltend gemacht, aufgrund dessen die Kaufleute verpflichtet wären, ihm das Geld zu leihen. Eine andere Form der Verpflichtung besteht im bürgerlichen Recht nicht. 3. Auf Urteilen basierende Zwangsverkäufe hat es zu Zeiten gegeben, doch ist dies bei Anleihen nicht statthaft. Leihverträge basieren ihrer Natur nach und gemäß dem ksl. Recht auf dem freien Willen der Vertragspartner. 4. Der Zweck des Romzuges rechtfertigt die Zwangsanleihe ebenfalls nicht, da die Kaufleute wie andere Bürger bereits in ihren Heimatstädten dafür besteuert werden. Damit liegt eine unrechtmäßige Doppelbelastung vor. 5. Würde das Vorgehen des Kg. von Gerichts wegen gestattet, wäre dies ein Verstoß gegen die Freiheiten der Städte, der ihren Niedergang zur Folge hätte. 6. Ein solches Urteil wäre dahingehend auszulegen, daß der Kg. befugt ist, jedem Kaufmann seinen Willen aufzuzwingen und ihm sein Eigentum wegzunehmen – was offenkundig im Widerspruch zum Gemeinen Recht steht. Der Kg. ist zwar höchste Obrigkeit und oberster Gerichtsherr, doch besitzt er kein Recht am Eigentum der Menschen.

[5.] Die aufgeführten Argumente belegen, daß die Kaufleute nicht verpflichtet sind, die Anleihe zu gewähren. Da die Angelegenheit wichtig ist, sollten die Städte neben der rechtlichen Verteidigung den Kg. durch Gesandte über die Sachlage informieren und ihn – damit sie nicht anderweitig benachteiligt werden – bitten, gutwillig auf seine Forderung zu verzichten.

Nr. 893 Ausschreiben Dr. Matthäus Neitharts an die Schwäbischen Bundesstädte

Der kgl. Gesandte Paul von Liechtenstein hat den in Augsburg versammelten Vertretern der Handelsgesellschaften eine Alternative zur geforderten Anleihe eröffnet; und namlich inen ainen kauf furgeschlagen umb zwainzigtausent zentner kupfers, in ainem jar zu bezalen, und dagegen auf das furderlichist die bezalung zu empfahen, als fur ain yeden zentner vier fl.rh.  Die Kaufleute konnten sich darüber in der Eile nicht einigen, überdies steht der zum 23. Januar (sontag nach Sebastiani) einberufene Städtetag bevor. Man hat deshalb Liechtenstein unter Hinweis auf den Tag schriftlich um Aufschub gebeten. Da für diese Verhandlungen eine Zusammenkunft der Bundesstädte erforderlich ist, zumal allen Städten viel an der Sache liegt, beruft er als Hauptmann hiermit für den 6. Februar (sonntag nach unser lb. Frauen tag liechtmeß) einen Bundesstädtetag nach Ulm ein und fordert sie auf, daran durch eine Gesandtschaft teilzunehmen.

[Ulm], 15. Januar 1508 (sambstags vor Anthony); präs. Nürnberg, 21. Januar.

Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 157 (Fasz. 47), unfol. (Or. m. S., Adressat: Bürgermeister und Rat der Stadt Heilbronn) = Textvorlage A. Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Or.) = B.

Nr. 894 Weisung Nürnbergs an Erasmus Topler

Übersenden ihm für den Fall, daß der Bote Peter Leupold gescheitert ist, beiliegend eine Abschrift ihrer Weisung vom 7. Januar (freitags nach der hl. dreier konig tag) [Nr. 891]. Falls er ihr Anliegen beim Kg. noch nicht vorgebracht hat, soll er dies nachholen. Die Forderung des Kg. abzuwehren, ist für Nürnberg aus den dargelegten Gründen sehr wichtig. Sie gehen auch aufgrund der Verhandlungen und des Abschieds des Ulmer Bundestages [Nr. 887] davon aus, daß sich die Kaufleute aus Augsburg, Memmingen und Ravensburg nach Ende des Speyrer Städtetages mit Paul von Liechtenstein über den Kauf des Kupfers einigen werden, und müssen dabei die Position der Nürnberger Kaufleute bedenken. Falls deshalb der Kg. ihre bisherigen Angebote abgelehnt haben sollte, soll er erneut vorstellig werden und vorschlagen, 1. gegenüber den Nürnberger Kaufleuten auf die Forderung der Anleihe zu verzichten oder sich zu verpflichten, sie künftig deshalb nicht mehr zu behelligen, 2. die erbetenen Freiheiten und Konfirmationen zu bewilligen und 3. das Nürnberger Romzugskontingent oder wenigstens dessen Reiter nach Hause zu entlassen. Ermächtigen ihn, bei Erfüllung dieser drei Punkte die Zahlung von 8000 fl anzubieten. Die Einwilligung des Kg. in die ersten beiden Punkte wäre ihnen 6000 fl. wert. Der Kg. benötigt, wie sie hörten, dringend Geld. Er soll das Ergebnis seiner Verhandlungen unverzüglich mitteilen, damit sich die Nürnberger Kaufleute bei den Verhandlungen mit Liechtenstein danach richten können.1 

[PS] Bestätigen den Empfang seines Berichts aus Innsbruck vom 8. Januar (St. Erharts tag).2 Vor Abschluß ihres Schreibens ging das Ausschreiben Matthäus Neitharts zum Schwäbischen Bundestag [Nr. 893] ein. Ersuchen ihn, sich mit den Verhandlungen beim Kg. zu beeilen, damit sein Bericht noch vor Beginn des Bundestages vorliegt und sie die Gesandten entsprechend instruieren können.

Nürnberg, 21. Januar 1508 (freitag nach Sebastiani).

Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 229–230 (Kop.).

Nr. 895 Abschied des Speyerer Städtetages

[1.] Der röm. Kg. hat die Handelsgesellschaften in einigen schwäbischen Reichsstädten aufgefordert, die ihm vermeintlich zustehende Anleihe für seinen Romzug zu geben, und die Gesellschaften dabei als unmittelbar Kg. und Reich und nicht ihren Heimatstädten zugehörig qualifiziert. Es handelt sich um eine unerhörte Neuerung gegenüber den Reichsstädten wie auch den Gewerbetreibenden, die für diese höchst nachteilig wäre. Die anwesenden Vertreter der Städte haben über diese Angelegenheit beraten, dabei auch den nach Ausschreibung des Tages gemachten Vermittlungsvorschlag Pauls von Liechtenstein (kgl. Marschall) erwogen und folgenden Beschluß gefaßt: Falls der Kg. von seiner ursprünglichen Forderung zurücktritt und statt dessen den Vorschlag Liechtensteins realisiert, nemlich das die gesellschaften und kaufleute, gegen den das obberurte ansuchen bescheen ist, des iren durch zimliche kaufe und in kaufschlagswyse nach vermogen, gelegenhait und notturft eins yeden versorgt, vergwißt, darzu verschribung und fryhait von kgl. Mt. gegeben, das solhs us keiner schuld noch gerechtigkeit beschehe und hinfuro die kaufleute und geselschaften in stetten des Hl. Reichs solichs und dergleichen ansuchens und fürnemens von irer kgl. Mt. gnediglich erlassen, vertragen und uber werden, das es den geselschaften der kaufleute und den stetten, gegen den das ansuchen beschehen, in solche wyse one nachteil zu tund sy. Falls dieser Vorschlag jedoch nicht umgesetzt wird oder sich in dieser Angelegenheit weitere Beschwerden der Gesellschaften ergeben, sollen sie die ausschreibenden Städte informieren, damit diese tätig werden können.

[2.] Teilnehmer des Städtetags: Straßburg: Gabriel Mördel; Worms: Reinhard Noltz, Ludwig Bohel; Frankfurt: Jakob Heller, Konrad zum Jungen1; Hagenau: Ulrich Jungvogt (mit Vollmacht für die übrigen Städte der Landvogtei im Elsaß); Wetzlar: Philipp von Babenhausen; Mühlhausen: Bechtold Hugold (mit Vollmacht für Goslar und Nordhausen); Schwäbische Bundesstädte: Dr. Matthäus Neithart (Altbürgermeister zu Ulm, Hauptmann), Ulrich Artzt (Altbürgermeister zu Augsburg), Kaspar Nützel (Bürgermeister zu Nürnberg), Hans Ungelter (Bürgermeister zu Esslingen) und Konrad Erer (Bürgermeister zu Heilbronn); Speyer: Jakob Burckhart (Bürgermeister), Debold Beier (Altbürgermeister) und Jakob Meurer (Altbürgermeister).

Nützel entschuldigte mündlich das Fernbleiben Rothenburgs o.d. Tauber, Schweinfurts und Weißenburgs. Köln, Lübeck, Aachen und Konstanz2 rechtfertigten ihr Fernbleiben schriftlich.

Speyer, 24. Januar 1508 (montag nach St. Sebastians tag).

Augsburg, StdA, Lit. 1508, Fasz. [4] Schwäbischer Bund (Jan.-Dez.), unfol. (Kop.) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 157 (Fasz. 47), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = B. Speyer, StdA, 1 A, Nr. 250,1, fol. 155–157 (Kop.) = C. Frankfurt, ISG, RTA 24, unfol. (Kop.). Hagenau, AM, AA 241, Stück-Nr. 42 (Kop.). Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Kop.). Überlingen, StdA, Abt. LXVI, Nr. 1867, unfol. (Kop.). Ulm, StdA, A 675, Nr. 35, unfol. (Kop.).

Druck: Klüpfel, Urkunden II, S. 16f.; Fels, Zweyter Beytrag, S. 194.

Nr. 896 Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg an Dr. Matthäus Neithart

Er hat nach dem durch Paul von Liechtenstein gegenüber den Augsburger Kaufleuten eröffneten Angebot zum Kauf von 20 000 Zentner Kupfer auf den 6. Februar eine Versammlung [der Bundesstädte] nach Ulm einberufen. Sie würden seinem Ausschreiben gerne nachkommen. Bei den Beratungen [auf dem letzten Bundestag] in Ulm und [dem Städtetag in] Speyer haben die Nürnberger Gesandten indessen die Beschwerden der Stadt dargelegt und darauf hingewiesen, daß die Nürnberger Kaufleute den Kupferkauf nicht finanzieren könnten. Sie haben in Anbetracht der derzeitigen Verhältnisse außerdem Bedenken, die Gesandten über das flache Land zu schicken. Statt dessen haben sie den kürzlich durch Kaspar Nützel mitgebrachten Speyrer Abschied [Nr. 895] ihren Kaufleuten und Bürgern vorgetragen, um deren Meinung dazu anzuhören. Sie bitten ihn, das Fernbleiben der Nürnberger Gesandten gegenüber den übrigen Städten zu entschuldigen.

Nürnberg, 3. Februar 1508 (pfinztag St. Blasius tag).

Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 25, unfol. (Or.) = Textvorlage A.Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 242’ (Kop.) = B.

Nr. 897 Abschied der Schwäbischen Bundesstädte

[1.] Die Versammlung wurde wegen der vom Kg. geforderten Anleihe bei den Handelsgesellschaften in einigen Bundesstädten und des diesbezüglichen Vorschlags Pauls von Liechtenstein einberufen. Den anwesenden Vertretern der Gesellschaften wurden der Speyerer Städteabschied [Nr. 895] und ein Schreiben Nürnbergs [Nr. 896] vorgetragen. Die Gesandten der Städte haben den anwesenden Kaufleuten empfohlen, sich mit Liechtenstein nach ihren jeweiligen finanziellen Möglichkeiten über einen ausreichend abgesicherten Kaufhandel gemäß dem Speyerer Städteabschied zu verständigen, sofern sie sich nicht bereits mit dem Kg. geeinigt haben.1 

Auf Wunsch der Kaufleute wurde weiter bezüglich des Inhalts des von Liechtenstein vorgeschlagenen kgl. Reversbriefs beschlossen: Namlich, das die kgl. Mt. bekenn, als sy ain beger ains anlehens gegen etlichen gesellschaften der kaufleut furgenomen hab, der maynung, das ir solichs auf dem Reichs tag zu Costenz erkennt und alle gesellschaften der kaufleut in den stetten irer kgl. Mt. und dem Reich und nit denselben stetten zugehorig seyen, also auf gnugsam und gruntlich underrichtung, irer Mt. der sach halben beschehen, sey ir Mt. von solchem irem furnemen gnediglich gestanden und hab darauf denselben gesellschaften auf die kauf, die sy aus kaynerley gerechtigkait, sonder allain auß freyem willen zu furdrung irer Mt. romzugs mit irer Mt. getroffen haben, versprochen und die freyhait gegeben, das die gesellschaften der kaufleut noch ir nachkomen obgemelter oder dergleichen beger halben hinfuro in ewig zeit nit angezogen, sonder uberhebt und vertragen, auch solichs zu tun nit schuldig sein sollen in kain weg etc.2  

[2. Verlängerung der durch den Konstanzer RT bewilligten Romzughilfe; Nr. 863].

Ulm, 6. Februar 1508 (sontag nach unser Frauen tag liechtmess).

Augsburg, StdA, Lit. 1508, Fasz. [4] Schwäbischer Bund (Jan.-Dez.), unfol. (Kop.) = Textvorlage A. Stuttgart, HStA, H 53, Bü. 157 (Fasz. 47), unfol. (Kop., Exemplar der Stadt Heilbronn) = B. Darmstadt, StA, E 1 A, 17/4, fol. 275–275’ (Kop., Exemplar der Stadt Wimpfen). Stuttgart, HStA, J 9, Nr. 25, Stück-Nr. 42 (Kop., Exemplar der Stadt Ulm).

Nr. 898 Ausschreiben Dr. Matthäus Neitharts an die Schwäbischen Bundesstädte

Aufgrund des Beschlusses der in Ulm versammelten Bundesstädte wurde Paul von Liechtenstein um Anberaumung eines Treffens zu Verhandlungen zwischen ihm und den Gesellschaften [in Augsburg, Memmingen und Ravensburg] über seinen wegen der Anleihe in Augsburg gemachten Vorschlag gebeten. Liechtenstein benannte inzwischen gemäß beiliegender Abschrift einen Termin.1 

[Ulm], 27. Februar 1508 (sonntags nach Mathie).

Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Or.) = Textvorlage A. Augsburg, StdA, Lit. 1508, Fasz. [4] 1508, Schwäbischer Bund (Jan.-Dez.), unfol. (Or. m. S.) = B.

Nr. 899 Bürgermeister und Rat der Stadt Augsburg an Bürgermeister und Rat der Stadt Memmingen

Der Hauptmann [Matthäus Neithart] hat mitgeteilt, daß Paul von Liechtenstein aufgrund des Schreibens der in Ulm versammelten Städte wegen der Handelsgesellschaften in Augsburg, Memmingen und Ravensburg einen Tag auf den 16. März (donnerstag vor reminiscere) nach Bozen bzw. an dessen Aufenthaltsort an diesem Tag anberaumt habe. Sie haben gemäß Abschied den Ratsherrn Hans Baumgartner damit beauftragt, sich gemeinsam mit den Vertretern der Augsburger Kaufleute dorthin zu begeben. Baumgartner hat jedoch nachvollziehbare Einwände gegen seine Reise nach Bozen geltend gemacht. Sie konnten indessen Jakob Fugger gewinnen, die Kaufleute zu begleiten. Dieser kann jedoch wegen seiner Geschäfte erst am 17. März (freytag nach invocavit) in Innsbruck eintreffen, um von dort, falls sich Liechtenstein nicht ohnehin dort aufhält, nach Bozen weiterzureisen. Sie haben Liechtenstein darüber informiert. Teilen dies mit, damit sie sich mit der Abordnung der Vertreter ihrer Kaufleute danach richten könnten.

Augsburg, 6. März 1508.

Memmingen, StdA, A Bd. 292, unfol. (Or.).

Nr. 900 Ks. Maximilian an die Handelsgesellschaften in Augsburg

Er hat immer noch keine verbindliche Antwort auf seine Forderung nach einer Anleihe zur Finanzierung des Romzugs erhalten. Teilt ihnen mit, daß die Nürnberger Gesellschaften in die Anleihe eingewilligt haben. Befiehlt ihnen, ihre Entscheidung dem Überbringer des Schreibens in schriftlicher Form mitzugeben. Er zweifelt nicht daran, daß sie sich in seinem Sinne erklären werden. Ein gleichlautendes Schreiben geht an die Memminger Handelsgesellschaften aus.

Augsburg, 12. März 1508.

Augsburg, StdA, Lit. 1508, Fasz. [3] Stadt (Jan.-Dez.), unfol. (Or. m. S., Verm. amdcp., Gegenz. J. Renner).

Druck: Simonsfeld, Fondaco I, Nr. 655, S. 361f.

Nr. 901 Reversbrief Ks. Maximilians über die Befreiung der Handelsgesellschaften von Reichsanleihen

Er, der erwählte röm. Ks., hat Bürgermeister und Räte der Städte Augsburg, Nürnberg, Memmingen und Ravensburg wegen der für den Romzug vorgesehenen Anleihe einiger Handelsgesellschaften geschrieben [Nr. 866a] und die Gesellschaften schließlich vor das kgl. Kammergericht zitiert [Nr. 884]. Indessen haben ihm die Gesellschaften freiwillig, ohne damit eine Rechtsgrundlage für diese Zahlung anzuerkennen, zinslose Darlehen gewährt. Er erklärt hiermit, daß für künftige, an Kaufleute und Gesellschaften gerichtete Bitten um Anleihen keine Rechtsgrundlage besteht, sondern solche Hilfen ggf. rein freiwilliger Natur sind. Überdies sagt er ihnen für seine Erblande freies Geleit zu. Erklärt den Vorbehalt der Rechte von Reichsoberhaupt und Reich.1

s.l., jedoch wohl Augsburg, 24. März 1508. 

Augsburg, StA, Rst. Memmingen Urk. 526 (von Bürgermeistern und Rat der Stadt Augsburg ausgestelltes Vidimus vom 29.7.1508, Or. Perg. m. S.) = Textvorlage A. Augsburg, StA, Rst. Augsburg Urk. 530 (Kop.) = B. Augsburg, StB , 2o Cod. Aug. 215, fol. 29–29’ (Abschr. 18. Jh.) = C. Innsbruck, TLA, Oberösterreichische Kammer-Kopialbücher, Bd. 39, fol. 87–87’ (undat. Kop.) = D.2

Druck: Lünig, Reichsarchiv XIII (Part. Spec. Cont. IV, 1. Teil), Nr. XLII, S. 120 (Nachweis über Verm. cdcp.).

Anmerkungen

1
 Liechtenstein versicherte Querini in einem am 15.8. geführten Gespräch, daß der röm. Kg. von den Kaufleuten in Augsburg und anderen Städten, in denen er nach seiner Abreise aus Konstanz gewesen sei, hohe Summen aufnehmen könne. Philipp Adler und Jakob Fugger bestätigten gegenüber Querini, daß die Augsburger Kaufleute bereit seien, dem Kg. die gewünschten Anleihen gegen die von Liechtenstein in Aussicht gestellten Sicherheiten zu gewähren; der Kg. werde von ihnen bekommen, was er wolle. Fugger habe dem Kg. versprochen, ihm außer den 50 000 fl. Kaufsumme auf der Frankfurter Herbstmesse weitere 120 000 fl. – entsprechend der in Konstanz von den Ff. bewilligten Summe – auszubezahlen [vgl. Nr. 699, Pkt. 4]. Gesichert sei außerdem die Bezahlung einer Anleihe von 150 000 fl. durch die Augsburger Kaufleute; zusätzliche Gelder kämen von den Gesellschaften und Kaufleuten in Ulm und anderen deutschen Städten – alles in der sicheren Erwartung von Profit (Querini an den Dogen, ital. Kop., Augsburg, 16.8.1507; BM Venedig, Cod. marc. ital. VII/989 (= 9581), fol. 79–81, hier 79–79’, 80–80’; BFQS Venedig, Cl. IV, Cod. V (= 769), fol. 148–150, hier 148’, 149–149’. Vgl. Lutz, Querini, S. 205f.). Am 20.8. teilte Jakob Fugger Querini mit, daß Liechtenstein – hochzufrieden mit den Augsburger Handelsgesellschaften, die alle seine Erwartungen erfüllt hätten – abgereist sei (Querini an den Dogen, ital. Kop., Augsburg, 20.8.1507, Postverm.: Per Martinum Bestiam, cursorem; BM Venedig, ebd., fol. 81–82’, hier 82; BFQS Venedig, ebd., fol. 150’-151, hier 151). Am 18.9. berichtete Querini über eine erneute Unterredung mit Fugger. Demnach hatten dieser und seine Geschäftspartner Kg. Maximilian 100 000 fl. zu einem Zinssatz von 5 % bereitgestellt. Nach Auffassung Querinis handelte es sich dabei um die auf dem Konstanzer RT bewilligte Bargeldhilfe (Querini an den Dogen, ital. Kop. Zirl, Postverm.: Per postas regias; BM Venedig, ebd., fol. 104’-106, hier 105’-106; BFQS Venedig, ebd., fol. 166’-167’, hier 167).
1
 Der Nürnberger Rat hatte am 31.7. (sabatho post Jacobi) beschlossen, seinen von kgl. Räten um eine Anleihe ersuchten Kaufleuten zu empfehlen, sich unter Hinweis auf die Belastung der Stadt durch Kriege und Fehden, die Situation in Mailand und Frankreich und die auch durch die Schwächung des Geleitrechts verursachte Unsicherheit auf den Handelsstraßen zu entschuldigen (Unterz. Konrad Imhoff;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Ratsverlässe 480, fol. 3). Vgl. auch Nr. 891 [Pkt. 2].
a
–a wie ... ist] Fehlt in B-D. E, F wie A.
2
 Ravensburg informierte Augsburg noch am 28.9. über das an diesem Tag eingegangene Schreiben und das der Ravensburger Handelsgesellschaft zugestellte kgl. Mandat (A). So nu solchs in der gesellschaften vermogen nit ist und aber den gesellschaften und auch allen erbern stetten, darine die gesellschaften und handtierend lut sitzen, in vil weg swer, auch verderplich und zu abnemung dienen wurd, wa die strengkait uf das abslahen also gebrucht werden solt, bitten sie um Mitteilung, was die Stadt Augsburg und ihre Gesellschaften in dieser Angelegenheit zu tun gedenken (Or., zinstag St. Michels abend; StdA Augsburg, Lit. 1505–1507, Fasz. [15] (Augsburg, Febr.-Dez. 1507), unfol.).
b
–b werden ... ausgehen] In B-D abweichend: wird er Mandate in das Reich ausgehen lassen und bei Androhung einer Strafe von 100 Mark lötigen Goldes gebieten, die Gesellschaften keinen Handel mehr treiben zu lassen, ihnen das Geleit zu verweigern und ihre Waren zu beschlagnahmen. E, F wie A.
1
 Urkunde Kg. Ludwigs des Bayern vom 9.1.1316 (Menzel, Urkunden, Nr. 20, S. 10f.).
2
 Richtig: Papst Gregor I. an Ks. Phokas, Mai 603. Druck der im folgenden zitierten Stelle: Gregorii registrum epistolarum XIII, 34 (Hartmann, Registrum II (MGH Ep. II/2), S. 397). Das Zitat – ebenfalls unter Angabe des falschen Adressaten – findet sich auch in der auf den 18.12.1507 datierten Epistel Peutingers an den Kardinallegaten Bernardino de Carvajal (Druck: König, Briefwechsel, Nr. 54, hier S. 97 mit Anm. 1). Vgl. Lutz, Peutinger, S. 66–69.
3
 Ein weiteres Gutachten Peutingers gegen die Zwangsanleihe ist abgedruckt bei Lutz, Peutinger, S. 328–331, und referiert bei Böhm, Reichsstadt, S. 48. Auf ein Gutachten Jakob Fuggers in dieser Frage verweist der Ausstellungskatalog Fugger und Welser, Nr. 303, S. 110f. Vgl. dazu Pölnitz, Fugger I, S. 188–192; II, S. 175. Eine Anfrage an das Fugger-Archiv in Dillingen wegen dieses Stücks blieb leider ergebnislos.
1
 Neithart antwortete am 3.10., daß er wegen dieser alle Städte angehenden Angelegenheit zum 13.10. (mitwochen vor St. Gallen tag) einen Bundesstädtetag einberufen werde. Auch er zeigte sich beunruhigt über die kgl. Forderung, dann solichs dermassen zu Costenz, sovil ich dabey geweßt bin, nit bewilligt noch gehandelt ist (Or. m. S. [Ulm], sonntags nach Michelis; StdA Augsburg, Lit. 1505–1507, Fasz. [15] Augsburg (Febr.-Dez. 1507), unfol.).
1
 Gemäß Randvermerk gingen gleichlautende Schreiben auch an Memmingen und Ravensburg aus.
2
 Nürnberg, dem bis dahin noch kein Mandat zugegangen war, sagte am 4.10. zu, über diese schwerwiegende Angelegenheit zu beraten und eine Gesandtschaft zum bevorstehenden Bundesstädtetag abzuordnen (Or., montag St. Franciscen tag; StdA Augsburg, Lit. 1505–1507, Fasz. [15] Augsburg (Febr.-Dez. 1507), unfol. Kop.;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 59’). Nach Eingang des Ausschreibens am 7.10. kündigte der Nürnberger Magistrat an, daß seine Gesandten zum Bundestag über Augsburg reisen würden, um dort noch einmal gemeinsam beraten zu können. Die Augsburger Gesandten sollten deshalb auf die Nürnberger Emissäre warten (Or. m. S., freitag nach Francisci [8.10.]1507; ebd., unfol. Kop.;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 70–70’).
a
 vor] In B richtig: nach.
1
 Nördlingen antwortete am 11.10. auf das Ausschreiben, daß man am Bundesstädtetag nicht teilnehmen könne, da viele Ratsherren durch andere Angelegenheiten beansprucht würden (Kop., montags nach Dionisii; StdA Nördlingen, Missivenbücher 1507, fol. 109’).
1
 Das Ausschreiben des Bundeshauptmannes Neithart [Nr. 870] lag zum Zeitpunkt der Abfassung noch nicht vor. Die Datierung des Stücks laut Archivarsvermerk auf den 22.12.1507 ist deshalb in jedem Fall unzutreffend.
1
 = Datum der Eröffnung des Bundesstädtetages.
1
 Augsburg informierte Matthäus Neithart über den Eingang eines entsprechenden Schreibens am Abend des 5.11. (Or., sambstags nach aller heilgen tag [6.11.]1507; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 25, unfol.)
1
 Nördlingen antwortete am 20.11. auf das Ausschreiben, wegen wichtiger anderer Angelegenheiten nicht teilnehmen zu können (Kop., mitwochen nach Otmari; StdA Nördlingen, Missivenbücher 1507, fol. 121’-122).
a
 Augsburg] C ergänzt: Ulrich Artzt.
b
 Dieser] C zusätzlich: und der Augsburger Altbürgermeister.
1
 Ein Vermerk am Textende von C weist darauf hin, daß Neithart den Entwurf für das Schreiben nach Memmingen (Lutz, Peutinger, S. 73) und mit Schreiben vom 5.11. auch an Augsburg geschickt hatte (Or. m. S. [Ulm], freytags nach allerseelentag; StdA Augsburg, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] Schwäbischer Bund, Jan.-Dez. 1507, unfol.). Augsburg bestätigte am 6.11. den Empfang durch BM Ulrich Artzt und bekundete seine Hoffnung, daß Memmingen demgemäß verfahren werde (Or., sambstags nach aller heilgen tag; HStA Stuttgart, H 53, Bü. 25, unfol.).
1
 Entsprechende Schreiben gingen auch Augsburg [am 16.11.], Nürnberg und Ravensburg zu. Am 19.11. (freitag nach Othmari) übergab der kgl. Bote Niklas von Lützelburg das Schreiben dem Nürnberger Alt-BM Martin Geuder (Kop., Verm.: Auß der canzley zu Nurnberg;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 124’). Am 11.12. informierte Nürnberg seinen Gesandten am kgl. Hof, Erasmus Topler, darüber. Die von Maximilian behauptete umittelbare Unterstellung der Gesellschaften unter Kg. und Reich veranlaßte die Stadt, sich durch Topler um ein Privileg hinsichtlich ihrer Kaufleute zu bemühen. Die Gelegenheit wurde angesichts des dringenden Geldbedarfs am kgl. Hof als günstig erachtet (Kop., samstag nach concepcionis Marie; ebd., fol. 150–152, hier 151’-152). Vgl. Nr. 891, Anm. 2.
1
 Die Datierung auf den 22.12. gemäß Archivarsvermerk auf dem Konzept Peutingers ist unrichtig.
1
 Der Nördlinger Gesandte zum Bundestag, Ulrich Strauß, berichtete am 24.11. über den Vortrag der kgl. Gesandten Gf. Philipp von Kirchberg, Abt Jobst von Roggenburg und Johannes von Emershofen: Dergleichen vor bey menschen gedechtnuß weder von röm. Kss. noch Kgg. nie erhort und unß allen erschreckenlich (Or. m. S. Ulm, St. Katherina abent; StdA Nördlingen, Missiven 1507–1508, fol. 298–299).
2
 Wormser RKGO, 7.8.1495, § 29 (Angermeier, RTA-MR V/1, Nr. 342/IV, S. 414).
3
 Aufgrund des Präsentatvermerks von Nr. 884. Ebenso Böhm, Reichsstadt, S. 47 Anm. 147.
1
 Nürnberg setzte Neithart mit Schreiben vom 16.12. darüber in Kenntnis, daß man durch Holzschuher über die Verhandlungen in Ulm informiert worden sei. Die Stadt erachtete die Vorladung der Gesellschaften vor das kgl. Kammergericht als formal fehlerhaft, da die Parteien darin nicht einzeln aufgeführt worden waren, und ging davon aus, daß die Kaufleute deshalb Einrede erheben würden. Auch ein – nicht vorliegendes – Schreiben Neitharts war nach dem Dafürhalten Nürnbergs dahingehend zu verstehen, daß die Gesellschaften den Prokurator lediglich zum Vortrag einer Einrede bevollmächtigen sollten. Da man jedoch befürchtete, daß die Kaufleute aus Augsburg, Memmingen und Ravensburg eine Prozeßvollmacht ausstellen würden, hielten die Nürnberger es für ratsam, [Johann] Rehlinger mit zwei Vollmachten – sowohl für die Einrede als auch den Prozeß – auszustatten. Neithart sollte die anderen drei Städte über ihre Position informieren (Kop., donerstag nach Lucie;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 158–158’). Dieser teilte am 20.12. mit, daß Dr. Rehlinger als mit dieser Angelegenheit betrauter Prokurator während der Vakanz von Regensburg nach Augsburg kommen werde. BM Ludwig Hoser, [Konrad] Peutinger und Neithart erachteten es – in Abänderung des im Abschied vorgesehenen Procederes – für erforderlich, die vorbereitenden Beratungen für den Gerichtstag bei dieser Gelegenheit abzuhalten. Der Städtehauptmann beraumte diese deshalb für den 3.1. an und bat die Stadt Augsburg, durch einige Vertreter der Handelsgesellschaften und ihren Rechtsgelehrten daran teilzunehmen (Or. m. S. [Ulm], St. Thomasabent; StdA Augsburg, Lit. 1505–1507, Fasz. [18] 1507, Schwäbischer Bund, Jan.-Dez., unfol.).
2
 Nördlingen erklärte am 11.12. in einem Schreiben an Neithart seine Zustimmung und schlug vor, die beiden Vertrauenspersonen nicht nur für Angelegenheiten der Bundesstädte insgesamt, sondern auch einzelner Städte einzusetzen (Kop., sampstags nach Nicolai; StdA Nördlingen, Missivenbücher 1507, fol. 135’). Heilbronn bekundete ebenfalls sein Einverständnis (Konz., s.d.; HStA Stuttgart, Bü. 156, unfol.; Rauch, Urkundenbuch III, Nr. 2113, S. 208).
a
 teilzunehmen] In B auf der letzten Seite Vermerk: Vergessent des trinkgelts von den kaufleuten nit.
3
 Auf dem Stück ist lediglich das Eröffnungsdatum des Tages – St. Elßbetha tag [19.11.] – angegeben.
1
 Beschluß Frankfurts am 7.12., die Städte Köln, Aachen, Lübeck, Nordhausen, Mühlhausen und Goslar über den künftigen Städtetag zu informieren (ISG Frankfurt, BMB 1507, fol. 76’).
2
 Bürgermeister und Rat der Stadt Konstanz antworteten am 20.12. auf ein am Vortag eingegangenes Schreiben Augsburgs, daß man Kürze der Zeit halber über die Anleihe und den Städtetag noch nichts habe beschließen können, doch würden sie dies nachholen und eine Augsburg und den anderen Städten genehme Haltung einnehmen (Konz., abent Thome apostoli; StdA Konstanz, B II, Bd. 28, fol. 69).
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 Liegt nicht vor. In einem Schreiben Nürnbergs an Augsburg heißt es, daß ein kgl. Bote das Mandat an die Hh. Älteren übergeben habe. Man habe das Schreiben geöffnet, obwohl es an die – nicht existierenden – Handelsgesellschaften in Nürnberg adressiert gewesen und der Termin bereits verstrichen sei, und den Ratsdiener Karl Oertel zu den Verhandlungen abgeordnet. Nürnberg bat Augsburg um Informationen bezüglich dieser Verhandlungen (Kop., montag vigilia Thome apostoli [20.12.]1507;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 164’-165).
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 Abschied des Städtetags zu Speyer vom 28.5.1492 [Nachweise s. Nr. 278, Anm. 3].
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 Entsprechendes Schreiben Nürnbergs an Kg. Maximilian vom 7.1.1508 (Kop., freytag nach dem hl. oberstag;StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 201–201’).
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 Balthasar Wolf berichtete in einem vertraulichen Schreiben an Anton Tetzel über seine Verhandlungen mit Kg. Maximilian unter anderem wegen der Zwangsanleihe. Demnach hatte Kg. Maximilian Wolf gegenüber beteuert, am Wohlergehen Nürnbergs mehr als am Wohl jedes Kf. interessiert zu sein, und seine Freude über das Nürnberger Romzugskontingent bekundet. Auf den Hinweis Wolfs hin, daß die Prosperität der Stadt infolge der finanziellen Überbelastung durch den Landshuter Erbfolgekrieg und die Aufwendungen für das Reich gefährdet sei, hatte Maximilian vorgeschlagen, Frankfurt eine jährliche Messe zu nehmen und an Nürnberg zu übertragen oder der Stadt die Erhebung eines Zolls oder einer anderen Abgabe in den [während des Erbfolgekrieges] eroberten Gebieten zu gestatten. Der Nürnberger Magistrat erachtete den wirtschaftlichen Nutzen einer Messe jedoch als gering; eine weitere Belastung der Untertanen kam ebenfalls nicht in Betracht. Doch sollte Erasmus Topler mit Unterstützung Wolfs mit Kg. Maximilian über die Konfirmation der böhmischen Belehnung [vgl. Nr. 97, Anm. 2] und die Gewährung einiger, mit Hinblick auf nachbarliche Streitigkeiten nützlichen Privilegien [vgl. Nr. 97, Anm. 1] verhandeln (Hh. Ältere der Stadt Nürnberg an Erasmus Topler, Kop., donerstag nach innocentium 1508 [= 30.12.1507];StA Nürnberg, Rst. Nürnberg, Briefbücher 60, fol. 180–181. Entsprechendes Antwortschreiben Tetzels an Wolf, Kop., donerstag nach innocentium 1508 [= 30.12.1507]; ebd., fol. 182’-183’). Eines der Privilegien betraf die ausschließliche jurisdiktionelle Zuständigkeit Nürnbergs für alle Handelsangelegenheiten. Gegenüber Zweifeln Toplers an der Zweckmäßigkeit dieses Privilegs machte der Nürnberger Rat geltend, daß es ein Argument gegen die von Kg. Maximilian behauptete direkte Zuständigkeit von Kg. und Reich für die Handelsgesellschaften darstellen würde (Nachschrift zu einer Weisung Nürnbergs an E. Topler, Kop., samstag, den tag der beschneidung Cristi [1.1.]1508; ebd., fol. 194–196).
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 = der kgl. Fiskal am Reichskammergericht Hieronymus von Croaria.
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 CICivilis, Digesta 49,14 (Mommsen/Krueger, Corpus I, S. 879–884); Codex Iustinianus 10,1 (Krueger, Corpus II, S. 395f.).
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 Ks. Maximilian erhöhte mit Privileg vom 14.3.1508 die Nürnberger Appellationsfreiheit bei Kaufmanns- und Bausachen auf 600 fl. (Druck: Wölckern, Historia II, Nr. CCCCXX, S. 776–780; Moser, Handbuch II, S. 392–394. Harpprecht, Staatsarchiv III, S. 61f.; Gümbel, Berichte, S. 278 Anm. 2). Er erklärte am 15.3.1508 auch seine Einwilligung zum Empfang der von Nürnberg im Landshuter Erbfolgekrieg eroberten böhmischen Pfandschaften der bayerischen Hgg. als Lehen der böhmischen Krone (Or. Perg. m. S., Kaufbeuren;StA Nürnberg, Kaiserprivilegien 585. Druck: Wölckern, ebd., Nr. CCCCXIX, S. 775f.; Popp, Darstellung, S. 43–45. Vgl. Gümbel, ebd., S. 278 Anm. 1; Reicke, Geschichte, S. 523).
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 Liegt nicht vor.
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 Die Frankfurter Gesandten waren gemäß Beschluß des Rates vom 10.1. instruiert, an einer Gesandtschaft zu Kg. Maximilian wegen der Anleihe nicht teilzunehmen und für die Geheimhaltung der diesbezüglichen Verhandlungen der Reichsstädte zu plädieren. Dr. Adam [Schönwetter] sollte ein Gutachten für die Gesandten [Nr. 892] verfassen (ISG Frankfurt, RP 1498–1510, fol. 106’). Der Rat sprach sich am 14.1. allerdings für eine reichsstädtische Gesandtschaft zum Kg. wegen der Verpfändung Goslars, Mühlhausens und Nordhausens und wegen der überhöhten Veranschlagung der Reichsstädte für den Romzug aus. Alternativ sollten diese beiden Punkte auf dem nächsten RT beraten werden. Ebenso sollte der röm. Kg. unterrichtet werden, wie die stet uf den Richs tagen von der versamelung in ratschlagen ußgeschoben werden. Item indechtig zu sin, ob von den geselschaften, so die wahre mit der menge ufkeufen und gemeyn schatzung im Rich machen, zu reden were. Item zu gedenken des gelts, so den steten zum camergericht ufgelegt ist, zu geben und sie nyemant am camergericht haben (ebd., fol. 107).
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 Konstanz hatte Speyer mit Schreiben vom 14.1. informiert, daß ihnen der Städtetag zu Beratungen über die Zwangsanleihe durch Augsburg angekündigt worden sei. Es sei ihnen jedoch wegen der vielen Anforderungen an sie im Zusammenhang mit den noch in der Stadt weilenden Fremden nicht möglich, eine Gesandtschaft dorthin abzuordnen. Konstanz bat, dies den übrigen Städtegesandten mitzuteilen und dem Boten eine Abschrift des Städteabschieds mitzugeben (Konz., fritags nach Hilari; StdA Konstanz, B II, Nr. 28, fol. 72’-73).
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 Vom 29.12.1507 datieren Kaufverträge Kg. Maximilians mit Wilhelm Rehlinger und seiner Gesellschaft über Silber und Kupfer für 12 000 fl. sowie mit Melchior Stuntz und Partnern über 20 000 fl. (Kop.; TLA Innsbruck, Oberösterr. Kammerkopialbücher, Bd. 39, fol. 75–76’; 77–80. Vgl. Seibold, Manlich, S. 19). Laut Beilage zu einer Weisung Kg. Maximilians an die Innsbrucker Raitkammer wurden am 1.2.1508 Raten der Stuntz-Gesellschaft in Höhe von 9000 fl., der Rehlinger-Gesellschaft in Höhe von 5000 fl., außerdem aufgrund eines nicht vorliegenden Vertrages mit Jörg Besserer 2000 fl. sowie eine halbjährige Anleihe Anton Welsers von 5000 fl. fällig. Dazu kam eine weitere Rate Stuntz’ von 2000 fl. Laut Ausgabenverzeichnis wurden davon 7000 fl. für Kg. Maximilian und den Unterhalt des Hofstaates benötigt, 3000 fl. dienten zur Schuldentilgung bei Dietegen von Westerstetten, 1800 fl. gingen an die Stadt Konstanz auf ir provision und 7000 fl. wurden den Schmelzern in Schwaz für das Kupfer bezahlt. Die Differenz von 800 fl. sollten die Ämter aufbringen (Kg. Maximilian an die Raitkammer zu Innsbruck, Kop. Bozen, 21.1.1508, Verm. über Gegenz. Liechtenstein und Registraturverm. Villinger, mit Aufstellung über Einnahmen und Ausgaben; TLA Innsbruck, Oberösterr. Kammerkopialbücher, Bd. 37, fol. 3–6’). Besserer verweigerte allerdings die Zahlung (Raitkammer zu Innsbruck an Paul von Liechtenstein, Kop., 27.1.1508; ebd., Bd. 38, fol. 93’-94’). Laut einem Schreiben Liechtensteins an das Innsbrucker Regiment vom 8.4.1508 überwies Ambrosius Höchstetter aufgrund eines ebenfalls nicht vorliegenden Vertrages 6000 fl. Liechtenstein kündigte für den 23.4. eine weitere Tranche der Höchstetter-Gesellschaft in Höhe von 10 000 fl., der Rehlinger-Gesellschaft von 6000 fl. und weitere Zahlungen der Herwart- und der Ravensburger Humpis-Gesellschaft sowie eines ungenannten Memminger Kaufmanns an (eh. Or. Trient, HHStA Wien, Maximiliana 19, Konv. 2, fol. 61–62’).
Weitere Verträge schloß Ks. Maximilian mit Ulrich und Jakob Fugger über die Lieferung von Silber für 103 750 fl. (Vertrag vom 27.12.1507; Pölnitz, Fugger II, S. 176) sowie von Kupfer für 34 000 fl. (Kop., 8.2.1508; TLA Innsbruck, Oberösterr. Kammerkopialbücher, Bd. 39, fol. 82’-84; Jansen, Fugger, S. 101; Pölnitz, ebd., S. 187f.; Mader, ebd., S. 161), mit Jakob Fugger am 3.1. über die Gewährung einer Anleihe von 8000 fl. (Pölnitz, ebd., S. 183; Skriwan, Maximilian, S. 276), am 25.1.1508 durch Liechtenstein ebenfalls mit Fugger über eine Anleihe von 25 000 fl. (ebd., S. 276f.; Jansen, ebd., S. 101; Mader, Liechtenstein, S. 161), mit Christoph Herwart und seiner Gesellschaft (Kop. Innsbruck, 23.3.1508; TLA Innsbruck, ebd., fol. 85’-86’), mit Hans Funck und seiner Gesellschaft über 500 Mark Silber und 500 Zentner Kupfer (Kop. Innsbruck, 24.3.1508; ebd., fol. 88–89. Vgl. auch Pickl, Geschäftsbuch, S. 31), mit Jörg Besserer und seiner Gesellschaft über 1000 Mark Silber und 1000 Zentner Kupfer (Kop. Innsbruck, 24.3.1508; ebd., fol. 89’-90’), mit Lienhard und Bernhard Hirschvogel über den Kauf von 500 Mark Silber (Kop. Innsbruck, 10.5.1508; ebd., fol. 138–139), mit den Fuggern über 30 000 Mark Silber und 25 000 Zentner Kupfer (Kop. Innsbruck, 7.10.1508; ebd., fol. 139’-143’), mit Simon und Hans Manlich über den Kauf von 1100 Zentner Kupfer (Kop. Innsbruck, 7.10.1508; ebd., fol. 144–145’) und erneut mit den Fuggern über die Lieferung von Kupfer für weitere 25 000 fl. (Kop. Innsbruck, 27.12.1508; ebd., fol. 91–92’; Pölnitz, ebd., S. 241).
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 Weitgehend wörtlich übereinstimmende Wiedergabe dieses Entwurfs bei Datt, De pace publica, S. 525.
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 Liechtenstein erklärte in einem vom 19.2. datierenden Schreiben an Neithart sein Einverständnis mit dem Schreiben der Bundesstädte und drückte die Erwartung aus, daß sich auch der Kg. dem anschließen werde. Als Termin benannte er den 16.3. (pfinztag vor sunntag reminiscere in der vasten). Die Vertreter der Gesellschaften sollten nach Bozen bzw. zu seinem Aufenthaltsort an diesem Tag kommen (Kop. Bozen; StdA Memmingen, A Bd. 292, unfol.; StdA Augsburg, Lit. 1508, Fasz. [4] Schwäbischer Bund, Jan.-Dez., unfol.).
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 Ks. Maximilian stellte der Stadt Nürnberg am 16.8. eine weitere Urkunde aus, worin er angesichts der Bereitschaft der Stadt, sich anstelle der Kaufleute an der auf dem Konstanzer RT bewilligten Anleihe zu beteiligen, seinen Verzicht auf die Einforderung dieser Anleihe von den Nürnberger Kaufleuten erklärte (Or. Perg. mit S., Kaufbeuren, Vermm. prps./amdcp., Registraturverm. J. Renner;StA Nürnberg, Kaiserprivilegien, Nr. 586). Am 13.12. bekundete der Ks. in Anbetracht einer erfolgten Zahlung Nürnbergs für Belange des Ks. und des Reichs, daß künftig weder die Stadt selbst noch ihre Bürger, Handelsgesellschaften, Kaufleute, Einwohner oder Hintersassen verpflichtet sein sollten, gegen ihren Willen eine Anleihe zu gewähren oder sich auf Kaufverträge und ähnliche Geschäfte einzulassen (Or. Perg. m. S., Bergen op Zoom; ebd., Nr. 587).
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 Der Entwurf im StdA Nördlingen [!], auf den Lutz (Peutinger, S. 366 Anm. 61) hinweist, war nicht auffindbar.