Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Orig. Pap. m. S.: Marburg, StA, Bestand 2 Nr. 293, fol. 148.

Konz.: Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10181/3, fol. 5a, 7a (Vermerk fol. 5b: An die ret, so von des Kf. wegen zum reichstag gein Wormbs verordent sein).

Dr. Lupfdich und Schenck sind sicherlich seine Sessionsstreitigkeiten mit Hg. Wilhelm von Bayern bekannt (vgl. Nr.206). Damit sie auf dem kommenden Wormser Reichstag vermieden werden, hat er mit Kf. Friedrich von Sachsen und dessen Bruder Hg. Johann vereinbart, eine gemeinsame bevollmächtigte Gesandtschaft dorthin zu schicken, die von unser aller wegen alda des Reichs sachen auswarten solden, mit diser nachlassung, dieweil sye euch von irer lieben wegen dahin gemechtigt, euch unsern gewalt auch zuzusenden. Übersendet ihnen diese Vollmacht1mit dem Ersuchen, dass sie ein zeit lang solher reichshandlung auswarten und des unbeschwert sein,nachdem sie seinetwegen keine große Mühe aufzuwenden brauchen.a

Anmerkungen

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 Ausgestellt in Dresden am 26. Oktober 1513 (mitwoch post XIm virginum). Hg. Georg erklärt darin, er sei durchaus bereit gewesen, den vom Ks. anberaumten Wormser Reichstag persönlich zu besuchen. Da er aber aus merklichen ursachen daran gehindert sei, bevollmächtige er Dr. Johann Lupfdich und den hessischen Kanzler (Herting Schenck), an seiner Stelle zusammen mit den kursächsischen Gesandten alles Erforderliche auf dem Reichstag zu handeln. Falls sie eine noch weiter reichende Vollmacht benötigten, werde er ihnen diese erteilen. Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 10181/3, fol. 8a u. b, Kop.
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 B folgt: Wir weren auch wol geneigt gewest, mit dieser schickung gein Wormbs lenger und auf eur lieb zu verziehen. So besorgen wir doch, wo sich dy unsern ym anfang des reichstags nit angeben wurden, es mocht uns zu ainem vermeintn unglimpf und ungehorsam zugemessen. Yedoch wissen euer lieb zu guter maß, mit was vleis dy reichsteg besucht werden. […] Datum ut supra.