Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Anmerkungen
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Entwurf der ksl. Ladung Hg. Johanns III. von Jülich-Kleve zum Wormser Reichstag, Köln, 19. September/19. Oktober 1512. Ebd., Nr. 1191/B.
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Für die ksl. Ladung Hg. Johanns III. von Jülich-Kleve zum Wormser Reichstag hatte Hg. Georg einen Entwurf konzipiert und an Kf. Friedrich übersandt. Ebd., Nr. 1191/B.
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Gemäß dieser Empfehlung teilte Kf. Friedrich III. Johann Renner mit Schreiben aus Wittenberg vom 2. November 1512 mit, der Abgesandte Hg. Georgs von Sachsen, Hermann von Pack, werde beim Ks. in der gulchischen sachen solicitirn, ein citation zu erlangen, wie wir dann solcher citation zwu copien haben stellen lassen. Wann dann dieselben unsers ermessens der sachen gemeß gestalt sind, ksl. Mt. der eine sonder beswerung mag ausgeen lassen, so ist an euch unser gutlich begerung, ir wellet furdern, daz nach laut der ersten copien, die euch Hermann Pack anzeigen werd, ein citation bei ksl. Mt. erlangt werd, wu es aber nit sein wolt, daz es alsdann nach der ander copien, die Pack auch hat, beschee, und dabey vleis haben, domit die sache zu handlung und endschaft komen moge. Und so daz beschicht, sol eur, wie wir euch hievor vertrost, unvorgessen sein. Darumb wellet euch die sache lassen bevolhen sein, als wir sonders vertrauen zu euch haben. Weimar, HStA, EGA, Reg. A 199, fol. 79a, Konz.
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Zu den einander widersprechenden Verschreibungen Ks. Friedrichs III. und Kg. Maximilians in der Jülicher Erbangelegenheit vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr. 1132, Anm. 1; Ritter, Jülicher Erbfolgestreit, S. 3–6.
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Am 6. Juli 1513 übersandte der Ks. von Bingen aus den Kredenzbrief für die drei Gesandten mit dem Auftrag, mit den hgl. Räten über den Konflikt zwischen den Hgg. von Sachsen und Hg. Johann III. von Jülich-Kleve wegen der Hgtt. Jülich und Berg zu sprechen. Duisburg, LandesA, Kleve-Mark Akten Nr. 66, fol. 54a, Kop. (p.r.p.; a.m.d.i.p.; Gegenzeichnung: [Hans] Finsterwalder).
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Am 11. November 1513 vermählte sich Hg. Johann von Sachsen mit Margarete von Anhalt. Die dadurch notwendige Vergrößerung der Hofhaltung war einer der Hauptgründe für die von Kf. Friedrich und Hg. Johann im Dezember 1513 vorgenommene, als Mutschierung bezeichnete Verwaltungsteilung. Vgl. dazu E. Müller, Mutschierung; Rogge, Herrschaftsweitergabe, S. 291–301; Winter, Kurfürst Friedrich, S. 109–112.