Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Anmerkungen

1
 Zu diesem Bericht Artzts und dem vom 1. April (Nr.313) vgl. Blendinger, Ulrich Artzt, S. 109.
2
 Siehe Nr.300, Anm. 1.
3
 Gemeint ist der Petrikauer Rezess vom 4. Dezember 1512. Vgl. Nr.114, Anm. 1.
4
 Es ist nicht zu entscheiden, ob der verstorbene Bf. Philipp oder sein am 12. Februar 1513 gewählter Nachfolger Pfalzgf. Georg gemeint ist. Der Name des bfl.-Speyerer Gesandten wird in den Akten des Wormser Reichstags 1513 nirgends genannt.
1
 Gemeint ist die im Kölner Reichsabschied vom 26. August 1512 vereinbarte Eilende Hilfe für den Krieg des Ks. gegen Hg. Karl von Geldern. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1592 [2.] – [5.]. Für eine Klage Augsburgs gegen diese Abmachung liegt kein Nachweis vor.
2
 Reichsanschlag über 1000 Reiter und 1000 Fußsoldaten, Köln, 28./29. Juli 1505. Heil, Reichstagsakten 8, Nr. 363.
3
 Auf dem Reichstag 1500 hatte Augsburg den Reichsständen 1000 fl. geliehen und dafür die Zusage erhalten, dass der Betrag schrittweise vom Beitrag der Rst. zu den Unterhaltskosten für das Reichskammergericht abgezogen werden sollte. Später hatte Augsburg mehrfach die Nichteinhaltung dieses Versprechens beklagt. Im Kölner Reichsabschied vom 26. August 1512 wurde schließlich bestimmt, dass auf dem Wormser Reichstag 1513 erneut über die Sache verhandelt werden sollte. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1592 [23.].
4
 Hierbei ging es um den Streit zwischen dem Augsburger Domkapitel und der Rst. Augsburg über die Zulassung von Bürgerlichen zu Domherrenstellen. 1511 hatte Papst Julius II. Christoph Welser die Provision auf eine Domherrenpfründe erteilt, doch hinderte das Domkapitel Welser unter Verweis auf eine 1491 ergangene kuriale Verfügung, wonach Augsburger Bürger keine Domherrenstellen bekommen dürften, an der Besitzergreifung der Pfründe. Über diese Angelegenheit wurde bereits auf dem Reichstag 1512 verhandelt. Vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1371 sowie die Schreiben vom Februar, April und Mai 1513 bei König, Peutingers Briefwechsel, Nr. 108–110, 117, 118, 121.
1
 Ksl. Weinzollprivileg für Hg. Ulrich von Württemberg, Trier, 16. März 1512. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1508.
2
 Bald nach diesem Schreiben übernahm Ulrich Artzt das Amt des Hauptmanns der Städte im Schwäbischen Bund, nachdem der bisherige Amtsinhaber Dr. Matthäus Neithart die Bürgermeisterwürde in Ulm wegen Differenzen mit den dortigen Zünften aufgegeben hatte und nach Memmingen geflüchtet war. Vgl. Blendinger, Ulrich Artzt, S. 110.