Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Anmerkungen

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 1496 verklagte der Großkaufmann Thomas Jodeck die Stadt Danzig vor dem Reichskammergericht, doch wies diese dessen Zuständigkeit zurück mit dem Argument, sie sei kein Glied des Hl. Röm. Reiches, sondern anerkenne nur den Kg. von Polen als ihren Herrn. Daraufhin verhängte Kg. Maximilian am 5. Juni 1497 die Reichsacht sowohl gegen Danzig als auch gegen Elbing. Hieraus erwuchs eine bis zur Aufhebung der Reichsacht am 4. August 1515 andauernde Auseinandersetzung. Zum Ganzen vgl. die detaillierte Darstellung von Wermter, Reichsacht, außerdem Hoffmann, Danzigs Verhältnis, S. 12–38 und Borchardt, Danzig und Elbing, S. 70–75.
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 Am 19. Februar 1517 (dorstag vor esto mihi) richteten Fritz von Thüngen und weitere 59 Adlige ein ähnliches Ersuchen an Landgf.in Anna d. J. von Hessen und ihre Räte. Marburg, StA, Bestand 2 Nr. 85, o. Fol., Orig. Pap. m. S.
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–a B fehlt.
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 Die Datierung ergibt sich aus Nr.981 [1.].
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 Dass das Schreiben wahrscheinlich an Dr. Schönwetter gerichtet war, ergibt sich aus [3.] und Anm. 2.
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 Dazu der Eintrag im Bürgermeisterbuch unter dem Datum 14. Juli 1517 (feria tertia post Margarethe): Als geratschlagt ist der supplication halber, so Sigmunt Zwikopf der versamelung behendiget Danzig und Elwingen halber, wie Dr. Adam [Schönwetter] davor redt, dieselb underwisung den frunden zu Menz geben lassen. Frankfurt a. M., IfStG, Bürgermeisterbücher 1517, fol. 35a.
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 In ihrem undatierten, jedoch wohl ca. am 26. Juli 1517 verfassten Schreiben an Bm. und Rat von Nürnberg teilten die beiden Nürnberger Gesandten auf der Augsburger Versammlung des Schwäbischen Bundes, Kaspar Nützel und Lienhard Groland, mit, die Reichsstände in Mainz hätten dem Ks. die Supplikationen Zwiekopfs zugeschickt. Darauf Dr. [Johann] Rechlinger ain vergriff gestelt, welicher gestalt ksl. Mt. den stenden oder der versamlung zu Menz ain underricht oder antwort geben sol. Bm. und Rat von Augsburg hätten sich mit dem Entwurf zufrieden gezeigt, sie angewiesen, Bm. und Rat von Nürnberg eine Abschrift zuzusenden, und erklärt, wenn diese auch einverstanden seien, würden sie sich bemühen, dass der Entwurf schnellstmöglich ausgehe. Die Nürnberger könnten aber ohne weiteres auch Änderungswünsche vorbringen. Bitten deshalb um rasche Antwort durch den Boten. Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Ratskanzlei, A-Laden, Akten, A 123 Nr.10, Prod. 9, Kop. In ihrem Antwortschreiben vom 29. Juli 1517 (mitwoch nach Jacobi) erkärten Bm. und Rat von Nürnberg, sie seien mit der von Dr. Rehlinger konzipierten Stellungnahme des Ks. zu Zwiekopfs Supplikation einverstanden. Aber den andern weg, die gutliche handlung betreffen, wisten wir on bewilligung unser burger, die dieser sachen zu tun haben, noch derzeyt nit zuzuschreyben, dann euch ist unverporgen, das die von Augspurg, den an solcher handlung vil mer dann uns oder den unsern gelegen, iren willen nit mit geringem unserm darlegen und costen erlangt und uns zu yedem mal in die sachen gleich inen und den von Frankfurt geflochten, haben villeicht vor, denselben weg ytzo abermals zu wandern. Das uns aber, zuvor, wo der costen deshalben abermalen hoch laufen, nit gelegen sein wurd. Darumb wollen wir die sachen bey uns mit der zeyt bedenken und auf zukunft unser burger, die gen Danzig handeln, bey inen handeln. Nürnberg, StA, Rst. Nürnberg, Briefbücher des Inneren Rates Nr. 77, fol. 34b–35a, Kop. – Die Nürnberger Älteren Hh. erklärten im Schreiben vom 3. August 1517 (montag nach Petri ad vincula) an ihren Gesandten auf der Augsburger Versammlung des Schwäbischen Bundes, Kaspar Nützel, die Zwiekopf-Sache sei für sie schwer, zudem, das in der gute gefunden werden mag, von unsers communs wegen einzulaßen, dann wiewol wir als das commun am camergericht furgenomen sein, wissen wir uns doch ganz unschuldig und mit Got und hilf der gerechtigkeit ledig erkannt zu werden, zweyfeln auch nit, das die von Augspurg irer burger halben bisher gar nichtzit getan haben oder noch tun werden. Darumb uns auch nachtaylig ist, fur uns selbs vil in der gute zu bewilligen. Aber nichtzitdestermynder in ansehung Dr. Rechlingers rat und gutbedunken, sover es umb ein zymlichs sollt zu tun sein, so wollen wir die gutlich handlung laut Dr. Rechlingers verzeichnus auch nit abschlagen und uns ein kleins, ungeverlich von hundert bis in 200 fl., wo die sachen gefunden wurden, hiemit gegen dir bewilligt haben. Daryn waist du dich nach gestalt der sachen nunmer auch wol zu richten. […] Ebd., fol. 38b–39b, Kop.
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 Über der Zeile korrigiert aus: gehalten.
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 Die Verhandlungen über die Aufhebung der Acht gegen Danzig und Elbing erfolgten im Rahmen des Wiener Treffens Ks. Maximilians mit Kg. Sigismund von Polen und Kg. Wladislaw von Ungarn und Böhmen Ende Juli 1515. Die Achtlösung erging am 4. August 1515. Vgl. Hoffmann, Danzigs Verhältnis, S. 32f.