Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

[1.] Auftrag zur Teilnahme an dem vom Ks. anberaumten Rätetag in Frankfurt a. M.; [2.] Bitte an die ksl. Gesandtschaft, das braunschweigisch-klevische Eheprojekt und den Jülicher Erbstreit mit Rücksicht auf Kf. Friedrich und Hg. Johann von Sachsen unerwähnt zu lassen; [3.] Kein Einwand gegen eine Thematisierung des Gemeinen Pfennigs; [4.] Vorschlag für eine Antwort der ksl. Gesandten auf eine eventuelle Forderung der klevischen Vertreter nach Belehnung mit den Ftt. Jülich und Berg.

Dresden, HStA, Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 8800/1, fol. 243a–244a, 247a, Kop.

[1.] /243a/Zu vermerken: Nachdem wir kürzlich vergangen röm. ksl. Mt. zu Insprugk personlich besucht und seiner Mt. unser beschwerung, so uns des Frieslands halben obligt, underteniglich furgetragen [vgl. Nr.500], auch nachfolgend unser potschaft [Dr. Dietrich von Werthern]zu seiner Mt. gefertigt und seiner Mt. haben anzaigen lassen, was uns mitler zeit von unserm stathalder aus Frieslanden zugeschriben sey, mit underteniger bit, das sein Mt. uns in demselbigen unserm oblygen mit gn. hülf und beystant nicht vorlassen wollte [vgl. Nr.501], darauf ist uns durch unsern geschigkten schriftlich vormeldt worden, welher gestalt er seinen abschid erlangt, wie er uns desselbigen ein copey übergeschigkt [vgl. Nr.505]. So aber darinne under anderm berürt wirdet, das ksl. Mt. dem Bf. [Erich]von Monster und beyden Hgg. [Johann II. und Johann III.]von Cleve geschriben [Nr.513], ire rete auf sontag letare [18.3.15]nechstkünftig gein Frankfurt zu schigken, und das unser lb. oheym und schwager Hg. Erich von Brunswig und wir unser rete auch dahin fertigen, so wollte sein Mt. alsdenn sein botschaft auch da haben und obberürter Ff. und unsern geschigkten reten ein maynung furtragen lassen, wie solichs in demselbigen abschied artikelsweis mit /243b/weiterm inhalt begryffen ist. Demselbigen nach sollen sich unsere rete auf bestimbten sonntag letare dahin gein Frankfurt fuegen und sich der ksl. botschaft angeben, mit erzelung, nachdem ksl. Mt. an uns begert, unser rete auf bestimbte zeit dahin gein Frankfurt zu schigken, so wir dann in allwege genaigt, ksl. Mt. zu disem und anderm undertenigen gehorsam zu laisten, haben wir, sye als unsere rete ksl. Mt. begeren nach auf angesatzten tag zu schigken, nicht underlassen wollen.

[2.] Dieselbigen unsere rete sollen auch der ksl. botschaft, zuvorn und ehe er den handl furnymbt, nachfolgende erzelung tuen, wie ksl. Mt. unserm geschigkten [Dr. Dietrich von Werthern], der zu Insprugk bey seiner Mt. gewest, ein abschied gegeben [vgl. Nr.505] und denselbigen auf etliche artikel gestelt, wie wir des den reten abschrift überantworten. Und sollen darauf bey derselbigen ksl. botschaft erlernung haben, ob sich sein befelh darauf erstreckt,/244a/ denselbigen artikeln, wie die im abschied begriffen, also strack nachzugehn oder ob er einen weitern befelh von ksl. Mt. empfangen.

Werden unsere rete befinden, das ksl. Mt. potschaft keinen andern befelh hab denn alleyn auf die artikel, wie die im abschied bestimbt, zu handeln, dargegen sollen unser rete furwenden, nachdem in denselbigen artikeln vormeldung geschehe, das von einer heyrat und ehestiftung zwischen des Hg. [Heinrich d. M.] von Lüneburg sone [Hg. Otto/Ernst] und des Hg. [Johann II.] von Cleve tochter [Hg.in Anna] solle gehandelt werden und das dargegen die Ff. von Sachsen ir ansprach, so sye an Gülch und Perge haben, sollen fallen lassen, wie denn derselbig artikel mit weiterm anhang in dem abschied verleibt ist, sollen unsere rete biten, das ksl. Mt. botschaft desselbigen artikels in der handlung nicht gewehnen [= erwähnen] wolle, aus ursachen, das uns dasselbig bey unsern vedtern [Kf. Friedrich und Hg. Johann] und bruder [Hg. Heinrich] unglympf bringen würde, aus disem grund, das unsere vedtern und bruder nicht erfordert sein, ire rete auch darbey zu schigken. So denn ire lieben von allen taylen an Gülch und Berge nicht weniger denn wir ansprach und gerechtigkeit /244b/ haben und uns allayn der vierde tail daran zustehe, wolle uns in keinen wege fuegen, uns hinder iren lieben in berürter sachen in einiche handlung zu geben, vil weniger zu willigen, dieselbig ansprach ane irer lieben wissen und willen fallen zu lassen. Sollte nu auf disem tag solhe handlung abwesens unser vedtern und bruders rete furgenomen werden und erst nachfolgend ane ire lieben gelangen, was unglympfs uns daraus entstehn wollte, hette die ksl. botschaft wol abzunemen. Darumb wer unser bit, das ksl. Mt. botschaft denselbigen artikel der heyrat und gülchischen ansprach halben in der handlung enthalden wollte.

[3.] Das aber die ander maynung des gemeinen pfennigs halben dem abschied nach furgenomen würde, were uns nicht entgegen.

[4.] Würden die Clevischen furgeben, das ir Hh. bey ksl. Mt. ire lehen nicht bekomen möchten etc., darauf sollte die ksl. botschaft anzaygen, wo sye sich ksl. Mt. gehorsams und befelhs halden, würde ungezweyfelt sein ksl. Mt. wol wege wissen, dadurch dieselbigen gebrechen zwischen inen und den Hgg. von Sachsen solden zu gutem austrag gefürt werden. /247a/ Wolte aber darüber ksl. Mt. potschaft ye nicht underlassen, denselbigen ytztberürten artikel auch auf die ban zu bringen, sollen unsere rete mit anzaigung voriger unser beschwerung geschehn lassen. Und was also auf berürtem tag durch unsere geschigkten ferner zu tuen für gut angesehen wirdet, soferne uns dasselbig nicht nachtailig ist, mögen sye also zu unserm besten furdern.

Anmerkungen

1
 Mit Schreiben aus Eisleben von diesem Tag (mitwoch nach reminiscere) antwortete Hg. Georg Hg. Erich von Braunschweig-Calenberg auf die Übersendung des beim Ks. erlangten Abschieds (Nr.504), er werde seine Räte zum 18. März (sonntag letare) nach Frankfurt a. M. schicken, in der Hoffnung, dass auch Hg. Erich dies tun werde. Hannover, HStA, Cal. Br. 11 Nr. 3, o. Fol., Orig. Pap. m. S.