Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld
Hannover NLA, Hild. 1 Nr. 783, fol. 170v–173r (Kop.); ÜS fol. 170v: Copey der supplication H. Valentins Bf. contra Clauß Berner et consortes seu complices.
Hat vor einigen Tagen dem Kaiser neben anderen Beschwerungen, die dem Stift Hildesheim aus den braunschweigischen Territorien, besonders aus Hg. Heinrichs Fürstentum täglich widerfahren, auch die Gewalttaten zur Kenntnis gebracht, die Klaus Berner gegen das Hochstift, das Domkapitel und die Stadt Hildesheim verübt hat. Letzte Weihnachten hat Berner Hildesheimer Kaufleute auf dem Rückweg vom Leipziger Markt ausgeraubt, bald danach einige Hildesheimer Bürger umgebracht bzw. verwundet. Nach seinen Gewalttaten hat er sich jederzeit auf braunschweigisches Territorium zurückgezogen und dort Unterschlupf gefunden, ohne dass die Herzöge, obwohl darum ersucht, gegen ihn einschritten. Hat auch bereits über die sonstigen gewalttätigen Übergriffe berichtet, die aus dem Fürstentum Braunschweig, besonders aus dem Gebiet Hg. Heinrichs gegen ihn und seine Untertanen erfolgen 2. Wenn er der Übeltäter habhaft werden konnte und sie Hg. Heinrich zur Aburteilung überstellte, wurden trotz ergangener Kammergerichtsmandate keine rechtlichen Schritte unternommen, entgegen dem Landfrieden, zu Verachtung des Kammergerichts und zum Schaden seines Stiftes. Diese feindseligen Akte hören trotz der Anwesenheit des Kaisers im Reich und trotz der Versammlung der Reichsstände nicht auf, häufen sich vielmehr täglich. Am 24. April 1541 wurden die Wagen von Kaufleuten aus Hildesheim, Lübeck, Hannover und anderen Städten auf dem Rückweg von der Frankfurter Messe ausgeraubt. Die Täter kamen aus dem Fürstentum Braunschweig und zogen sich dorthin wieder unbehelligt zurück, ohne dass die dortige Obrigkeit, die darüber unterrichtet war, eingriff 3.
Weil sich solche Vorfälle auf Anstiftung oder zumindest mit Vorwissen Hg. Heinrichs von Braunschweig und seiner Leute ereignen und dabei beabsichtigt ist, ihn und seine Untertanen einzuschüchtern und die Stadt Hildesheim und die ganze Landschaft aufzuwiegeln, so dass, wenn der Kaiser nicht rechtzeitig dagegen vorgeht, ein gefährlicher Aufruhr zu befürchten ist, bittet er, zur Durchsetzung des Landfriedens und zum Schutz seiner Untertanen Klaus Berner und seinem Anhang unter Strafandrohung zu gebieten, alle friedbrüchigen Handlungen zu unterlassen, sich mit dem Rechtsweg zu begnügen und seine Untertanen nicht zu behelligen, und zugleich den Ständen und Städten der Region einzuschärfen, die Straftäter in keiner Weise zu begünstigen, sondern vielmehr zu verhaften und vor Gericht zu stellen. Für den Fall, dass Klaus Berner und sein Anhang dem ksl. Befehl nicht nachkommen sollten, möge der Kaiser erlauben, dass die Stadt Hildesheim und andere Angehörige des Hochstifts die Täter verfolgen und, wo immer sie diese finden, verhaften und bestrafen dürfen ohne Rücksicht auf die jeweilige Ortsobrigkeit. Denn wenn man die Verbrecher der jeweils zuständigen Obrigkeit ausliefert, ist – besonders im Fall Hg. Heinrichs von Braunschweig – zu befürchten, dass kein Prozess eingeleitet wird oder nur unter großen Kosten ein Verfahren zu erreichen ist. Dieses Mandat soll umgehend in der Hildesheimer Region durch einen ksl. Herold, für dessen Unterhalt er aufkommen will, publiziert werden 4.