Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld

A  Hannover NLA, Hild. 1 Nr. 783, fol. 38r–40v (Kop., lat.); ÜS fol. 38r: Copia replicae episcopi caesareae maiestati oblata.

B  koll. Hannover NLA, Hild. 1 Nr. 784, fol. 533r–536v (Kop.).

Dankt dafür, dass ihm die auch im Namen Hg. Erichs von Braunschweig abgegebene Stellungnahme Hg. Heinrichs von Braunschweig zu den beim Hl. Stuhl erlangten, die okkupierten Güter des Hochstifts Hildesheim betreffenden Exekutorialbriefen, zu dem dem Kaiser zur Beförderung der Exekution übermittelten päpstlichen Breve und zu seiner dem Kaiser eingereichten Supplikation zugestellt wurde. Hat nach reiflicher Prüfung in diesen Schriften Hg. Heinrichs von Braunschweig nichts Neues finden können, was nicht bereits seit 20 Jahren vom Auditorium der Rota Romana, dann von den damit befassten Kardinälen, schließlich von Papst Paul III. zusammen mit dem Kardinalskollegium prozessual gründlichst diskutiert, geprüft und erörtert worden ist, wie sich aus den Akten, die mehr als 3.000 Blätter umfassen, und aus den von höchstqualifizierten Advokaten mündlich und schriftlich eingeholten Informationen sehr klar ergibt. Hg. Heinrich hält es nicht für unter seiner Würde, in seiner dem Kaiser eingereichten Antwort Papst Paul zu verunglimpfen, den aus dem sächsischen Herzogshaus stammenden Bf. Johann von Hildesheim des Majestätsverbrechens und des Verrats zu beschuldigen und alles zu tun, um die Ungnade des Kaisers gegen das elendiglich bedrückte und seiner Güter beraubte Hochstift Hildesheim zu erregen, im Vertrauen, durch seine Kunstgriffe in der Auseinandersetzung um die geraubten Güter der Hildesheimer Kirche für sich Boden gut zu machen.

Aber nach ergangenem Restitutionsurteil ist es aufgrund der vorliegenden Exekutorialbriefe nur noch um den Vollzug der Exekution zu tun. Und damit dies geschehe, hat der Hl. Vater den Kaiser ermahnt, und auch er hat um der Not der beraubten Hildesheimer Kirche willen den Kaiser darum gebeten. Bittet erneut mit allem Nachdruck darum, dass der Kaiser, dem von Gott die Unversehrtheit aller Kirchen und deren Schutz und Verteidigung aufgetragen sind, sich unter Zurückweisung der Verleumdungen und Ausflüchte Hg. Heinrichs von Braunschweig aufgrund seiner Amtspflicht, auch aus angeborner Milde und Frömmigkeit, des Vollzugs der rechtskräftigen Exekutorialbriefe annehmen und den braunschweigischen Herzögen ernstlich befehlen möge, gemäß dem ergangenen Urteil alle der Hildesheimer Kirche entzogenen Güter und Rechte zu restituieren samt allen zwischenzeitlich eingezogenen Abgaben und Steuern, Schadensersatz zu leisten und alles zu vollziehen, was das kuriale Urteil und die Exekutorialbriefe enthalten. Über den durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Konflikt sich mit Hg. Heinrich oder irgendjemandem in fruchtlose Auseinandersetzungen einzulassen, ist er von Rechts wegen nicht verpflichtet. Aber nach Vollzug des Urteils und nicht früher wird er sich, wenn die Herzöge sonstige Forderungen gerichtlich gegen ihn geltend machen wollen, dem Rechtsverfahren vor dem zuständigen Gericht nicht entziehen. Bittet darum nochmals inständig, der Kaiser möge nicht zulassen, dass die Hildesheimer Kirche, die Gründung seiner Vorgänger, Karls des Großen und seines Sohnes Ludwig, entgegen dem ergangenen Urteil durch die Verleumdungen Hg. Heinrichs noch weiter behelligt und, wie dieser wünscht, vollständig vernichtet werde. Zu beachten ist auch, dass während der zwanzigjährigen Okkupation Tausende armer Untertanen, Laien und Kleriker, jämmerlich unterdrückt, durch übermäßige Besteuerung, durch Erpressung und Ausbeutung ohne Unterlass gequält und ins äußerste Elend getrieben wurden und dass ihnen, wenn dies nicht vor der Abreise des Kaisers aus dem Reich geschieht, keine Hilfe zuteil werden wird. Es besteht dann die Gefahr, dass diese Untertanen nicht nur vom Kaiser, sondern auch von der römischen Kirche und vom katholischen Glauben abfallen. Hat dies als Bischof von Hildesheim, dem die Fürsorge für die armen Unterdrückten von Gott anvertraut ist, zur Entlastung seines Gewissens nicht verschweigen können. Empfiehlt die Hildesheimer Kirche, ihre Untertanen und sich selbst dem ksl. Schutz 1.

[Beilage:] Liste der von den Hgg. Erich und Heinrich von Braunschweig okkupierten Burgen, Städte, Klöster, Dörfer und anderen Güter des Stifts Hildesheim (Hannover NLA, Hild. 1 Nr. 783, fol. 41r–44r).

Anmerkungen

1
 Vgl. die protokollarische Notiz, Hannover NLA, Hild. 1 Nr. 783, fol. 44r–45r: Diese H. Valentins Bf. ubergebne replica und designation ist durch die Ff. von Braunschweig on ferrer antwort oder ableynung geblieben. Derowegen hat vielgedachter H. Valentin Bf. bey ksl. Mt. ferrer umb verhelfung gebürlicher execution zu etlichen vielen mahln angehalten, auch gnedigste und tröstliche antwort erlangt und letzlich diese, das ihre Mt. alle handlung, ihrer Mt. der sach halb beyderseyts furbracht, ihrer Mt. verordnethen hoffrethen ubergeben, die sie besychtigen und ihrer Mt. relation thun sollten, so dasselbig geschehen, wollt ihre Mt. alles, wes ihr zu thuen gebürthe, gebürlicherweys sich gehalten. Und sich aber dasselbig auß allerhand verhynderungen verzogen, dardurch er, H. Valentin Bf., one antwort geblieben, darzu auch, indem berurter H. Valentin Bf. also seines stiefts sachen bey ksl. Mt. und andern stenden gefürdert, mitlerzeit in seiner fstl. Gn. stift allerlei empörung, vheindtliche und thettliche zugrieff mit aufhauung der lastwegen und güetter und andere beschedigung seines stiefts underthanen begegneth, das er nit anders deutten können, dan das solcher unlust und schad von Hg. Heinrichen ihme zugeschoben und zugeschmidet würd, wie dan gedachter herzog gleicherweys zuvor auch ihme und dem stieft allerley widerwertigkeit zugeschöben und die, so ihnen und den stift mit mord, brand, raub und in andere wege beschedigt, behauset, geheget und geduldet oder je zum wenigsten durch die seinen in seinem furstenthumb hausen, hegen und gedulden lassen, unbeacht dasselbig vieler ursachen ihme woll anders gebuereth, ist gedachter H. Valentin Bf. verursacht worden, soliche handlung und, wes ihme, seinem stift und desselbigen verwandthen und underthanen von der zeit an, so er erstlichen ins stieft kommen, bys uff gegenwürtige zeit des reichstags und auch in werendem reichstag von gedachtem Hg. Heinrichen und den seinen begegnet, der röm. ksl. Mt. nach der lengde mundtlich zu clagen und zu entdecken. Und als die ksl. Mt. begeret, ihr ein solchs in schrieften verfast zu übergeben, ist dasselbig auch von ihme, dem bischove, also gescheen und neben der supplication pro exequutione [Nr. 274], an ihre Mt. abermahls gestellt, in schrieften ubergeben worden mit erbiettung, solchs alles stattlich zu erweysen, inmassen solche schrieft nach der lengde außfhüreth.