Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XI. Band. Der Reichstag zu Regensburg 1541 bearbeitet von Albrecht P. Luttenberger, für den Druck vorbereitet von Christiane Neerfeld
A Hannover NLA, Hild. 1 Nr. 783, fol. 38r–40v (Kop., lat.); ÜS fol. 38r: Copia replicae episcopi caesareae maiestati oblata.
B koll. Hannover NLA, Hild. 1 Nr. 784, fol. 533r–536v (Kop.).
Dankt dafür, dass ihm die auch im Namen Hg. Erichs von Braunschweig abgegebene Stellungnahme Hg. Heinrichs von Braunschweig zu den beim Hl. Stuhl erlangten, die okkupierten Güter des Hochstifts Hildesheim betreffenden Exekutorialbriefen, zu dem dem Kaiser zur Beförderung der Exekution übermittelten päpstlichen Breve und zu seiner dem Kaiser eingereichten Supplikation zugestellt wurde. Hat nach reiflicher Prüfung in diesen Schriften Hg. Heinrichs von Braunschweig nichts Neues finden können, was nicht bereits seit 20 Jahren vom Auditorium der Rota Romana, dann von den damit befassten Kardinälen, schließlich von Papst Paul III. zusammen mit dem Kardinalskollegium prozessual gründlichst diskutiert, geprüft und erörtert worden ist, wie sich aus den Akten, die mehr als 3.000 Blätter umfassen, und aus den von höchstqualifizierten Advokaten mündlich und schriftlich eingeholten Informationen sehr klar ergibt. Hg. Heinrich hält es nicht für unter seiner Würde, in seiner dem Kaiser eingereichten Antwort Papst Paul zu verunglimpfen, den aus dem sächsischen Herzogshaus stammenden Bf. Johann von Hildesheim des Majestätsverbrechens und des Verrats zu beschuldigen und alles zu tun, um die Ungnade des Kaisers gegen das elendiglich bedrückte und seiner Güter beraubte Hochstift Hildesheim zu erregen, im Vertrauen, durch seine Kunstgriffe in der Auseinandersetzung um die geraubten Güter der Hildesheimer Kirche für sich Boden gut zu machen.
Aber nach ergangenem Restitutionsurteil ist es aufgrund der vorliegenden Exekutorialbriefe nur noch um den Vollzug der Exekution zu tun. Und damit dies geschehe, hat der Hl. Vater den Kaiser ermahnt, und auch er hat um der Not der beraubten Hildesheimer Kirche willen den Kaiser darum gebeten. Bittet erneut mit allem Nachdruck darum, dass der Kaiser, dem von Gott die Unversehrtheit aller Kirchen und deren Schutz und Verteidigung aufgetragen sind, sich unter Zurückweisung der Verleumdungen und Ausflüchte Hg. Heinrichs von Braunschweig aufgrund seiner Amtspflicht, auch aus angeborner Milde und Frömmigkeit, des Vollzugs der rechtskräftigen Exekutorialbriefe annehmen und den braunschweigischen Herzögen ernstlich befehlen möge, gemäß dem ergangenen Urteil alle der Hildesheimer Kirche entzogenen Güter und Rechte zu restituieren samt allen zwischenzeitlich eingezogenen Abgaben und Steuern, Schadensersatz zu leisten und alles zu vollziehen, was das kuriale Urteil und die Exekutorialbriefe enthalten. Über den durch ein rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Konflikt sich mit Hg. Heinrich oder irgendjemandem in fruchtlose Auseinandersetzungen einzulassen, ist er von Rechts wegen nicht verpflichtet. Aber nach Vollzug des Urteils und nicht früher wird er sich, wenn die Herzöge sonstige Forderungen gerichtlich gegen ihn geltend machen wollen, dem Rechtsverfahren vor dem zuständigen Gericht nicht entziehen. Bittet darum nochmals inständig, der Kaiser möge nicht zulassen, dass die Hildesheimer Kirche, die Gründung seiner Vorgänger, Karls des Großen und seines Sohnes Ludwig, entgegen dem ergangenen Urteil durch die Verleumdungen Hg. Heinrichs noch weiter behelligt und, wie dieser wünscht, vollständig vernichtet werde. Zu beachten ist auch, dass während der zwanzigjährigen Okkupation Tausende armer Untertanen, Laien und Kleriker, jämmerlich unterdrückt, durch übermäßige Besteuerung, durch Erpressung und Ausbeutung ohne Unterlass gequält und ins äußerste Elend getrieben wurden und dass ihnen, wenn dies nicht vor der Abreise des Kaisers aus dem Reich geschieht, keine Hilfe zuteil werden wird. Es besteht dann die Gefahr, dass diese Untertanen nicht nur vom Kaiser, sondern auch von der römischen Kirche und vom katholischen Glauben abfallen. Hat dies als Bischof von Hildesheim, dem die Fürsorge für die armen Unterdrückten von Gott anvertraut ist, zur Entlastung seines Gewissens nicht verschweigen können. Empfiehlt die Hildesheimer Kirche, ihre Untertanen und sich selbst dem ksl. Schutz 1.
[Beilage:] Liste der von den Hgg. Erich und Heinrich von Braunschweig okkupierten Burgen, Städte, Klöster, Dörfer und anderen Güter des Stifts Hildesheim (Hannover NLA, Hild. 1 Nr. 783, fol. 41r–44r).