Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Weimar, HStA, EGA, Reg. C Nr. 491, fol. 15a–16a, Kop.
Hat gemäß ksl. Aufforderung seine Vertreter termingerecht (zum Kreistag) nach Leipzig entsandt, um dort die Absichten des Ks. zu erfahren, doch ist niemand in dessen Auftrag erschienen. Hierüber wird Renner den Ks. zu unterrichten haben.
Hat sich, wie Renner sicherlich weiß, wegen des Vorgehens des Reichskammergerichts gegen ihn in Sachen Zahlung der Beiträge zum Unterhalt des Gerichts an den Ks. gewandt, worauf dieser den Reichskammerrichter (Gf. Sigmund zum Haag) und die Gerichtsbeisitzer angewiesen hat [Nr. 585], den dingen bis uf schirstkünftigen reichstag anstand zu geben. Alsdan wolt ir Mt. dem abschied des negstgehalten reichstags zu Augspurg nach entschied machen.1Ungeachtet dessen haben der Reichskammerrichter und die Beisitzer weitere Mandate und Mahnbriefe gegen ihn ergehen lassen. Daraufhin hat (Degenhard) Pfeffinger auf Renners Vermittlung hin erreicht, dass der Ks. eine erneute nachdrückliche Weisung erteilt hat, gegen ihn (Kf. Friedrich) stillzuhalten. Dennoch soll das Reichskammergericht dem Vernehmen nach ein weiteres Mandat vorbereiten mit dem Befehl, binnen sechs Wochen das ausstehende Geld einschließlich der verhängten Strafen zu zahlen. Geschehe dies nicht, werde die Acht und Aberacht gegen ihn verhängt. Dieses Mandat soll in wenigen Tagen eintreffen. Bittet Renner nochmals, sich beim Ks. dafür einzusetzen, dass dieser dem Gericht Stillstand gebietet.2