Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth
Wien, HHStA, MEA, RTA 3b Bd. Reichshandlung zu Mainz Ao. 1517, fol. 45a u. b, Kop. (Überschrift: Jobsts Merkle suplication).
Während ihres erzwungenen Aufenthalts außer Landes haben Landgf. Wilhelm (d. Ä.) von Hessen, seine Gemahlin (Landgf.in Anna d. Ä.), ihre Kinder und Dienstboten an etlichen Orten am Rhein Schulden gemacht, die zum Teil noch immer unbezahlt sind (vgl. Nr. 144). Der Ks. hat deshalb auf dem Kölner Reichstag (1512) zwischen dem Landgf. und dem hessischen Regiment eine Entscheidung, von der er (Merkle) ein Vidimus vorlegen kann, getroffen, wonach die Regenten sämtliche Schulden Landgf. Wilhelms begleichen sollen.2Er hat daraufhin das Regiment, das die Umsetzung dieses Vertrags versprochen hat, um Zahlung gebeten, die aber trotz eines Urteils des Reichskammergerichts und eines ksl. Mandats bislang nicht erfolgt ist. Dadurch ist er in so große finanzielle Schwierigkeiten geraten, dass er einen Rechtsentscheid nicht abwarten kann. Bittet deshalb die Reichsstände, das hessische Regiment unter Androhung der Reichsacht zur Zahlung der Schulden an ihn zu veranlassen.