Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Nr. 905 Supplikation Jost Merkles (Heilbronner Bürger) an die in Mainz versammelten Reichsstände – ohne Ort, [vor 20. Juli 1517]1

Wien, HHStA, MEA, RTA 3b Bd. Reichshandlung zu Mainz Ao. 1517, fol. 45a u. b, Kop. (Überschrift: Jobsts Merkle suplication).

Während ihres erzwungenen Aufenthalts außer Landes haben Landgf. Wilhelm (d. Ä.) von Hessen, seine Gemahlin (Landgf.in Anna d. Ä.), ihre Kinder und Dienstboten an etlichen Orten am Rhein Schulden gemacht, die zum Teil noch immer unbezahlt sind (vgl. Nr.144). Der Ks. hat deshalb auf dem Kölner Reichstag (1512) zwischen dem Landgf. und dem hessischen Regiment eine Entscheidung, von der er (Merkle) ein Vidimus vorlegen kann, getroffen, wonach die Regenten sämtliche Schulden Landgf. Wilhelms begleichen sollen.2Er hat daraufhin das Regiment, das die Umsetzung dieses Vertrags versprochen hat, um Zahlung gebeten, die aber trotz eines Urteils des Reichskammergerichts und eines ksl. Mandats bislang nicht erfolgt ist. Dadurch ist er in so große finanzielle Schwierigkeiten geraten, dass er einen Rechtsentscheid nicht abwarten kann. Bittet deshalb die Reichsstände, das hessische Regiment unter Androhung der Reichsacht zur Zahlung der Schulden an ihn zu veranlassen.

Anmerkungen

1
 Mit Schreiben aus Mainz von diesem Tag (montag nach divisionis apostolorum) übersandten EB Albrecht von Mainz und die übrigen auf dem Reichstag versammelten Reichsstände die soeben eingegangenen Supplikationen Wolf Gotzmanns (Nr.904) und Jost Merkles an Landgf.in Anna d. J. von Hessen und ihre zugeordneten Räte, mit dem Hinweis, falls die darin vorgebrachten Vorwürfe zuträfen, were unsers ermessens euer furnemen unpillich. Deshalb sollten sich die Adressaten selbst in handel schicken und richten, damit sie claglos gemacht und onenottorftige weyterung, so versehenlich daraus fliessen mocht, furkomen werde. Wien, HHStA, MEA, RTA 3b Bd. Reichshandlung zu Mainz Ao. 1517, fol. 35a, Konz.
2
 Ksl. Schiedsspruch im Konflikt Landgf. Wilhelms d. Ä. von Hessen und seiner Gemahlin Anna mit dem hessischen Regiment, Köln, 15. September 1512. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1244, S. 1716.