Reichstagsakten Mittlere Reihe. Reichstagsakten unter Maximilian I. Band 12. Die Reichstage zu Worms 1513 und Mainz 1517 bearbeitet von Reinhard Seyboth

Anmerkungen

1
 Die Datierung ergibt sich aus Nr. 373.
a
–a B Item der von Cöln halb sol er.
b
 B denen von Cöln.
c
–c B er.
d
 B folgt: daz im nit gebuoren woll, sinen Hh. und frunden iren sitz nochzuolossen. Aber.
e
 B er.
f
–f B und woll jetzt.
g
–g B solchs bescheen.
h
–h B fehlt.
i
–i B soll er.
j
–j B fehlt.
k
–k B fehlt.
l
–l B kan man noch nit wissen, waz do gehandelt wird, darumb kann man im kein gewalt geben. Aber waz gemeyne Kff., Ff. und ander steend des Richs tiegen, do soll er sich nit von absundern.
m
–m B er.
n
 B er.
o
–o B fehlt.
2
 Gemeint ist wohl die durch Dr. Brant dem Ks. vorgetragene Supplikation Straßburgs in der Pfahlbürgerfrage, Köln, 13. August 1512. Druck: Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1500.
p
 Am Rand daneben: Sol man lossen ruogen zu disen ziten.
1
 Einige der hier edierten Berichte Gottfrieds von Hohenburg sind in der Darstellung von R. Wolff über die Tätigkeit Bf. Wilhelms von Straßburg als ksl. Kommissar auf dem Wormser Reichstag 1513 verwendet. Vgl. Wolff, Reichspolitik, S. 57–65.
1
 Die Datierung ergibt sich zum einen daraus, dass der 28. Mai, wie unter [1.] angegeben, ein Samstag ist, zum anderen daraus, dass sich die Stände am 1. Juni bereit erklärten, den unter [3.] erwähnten Wunsch des Ks. nach ihrem weiteren Verbleib in Worms zu erfüllen. Wie [1.] vermuten lässt, wurde das Schreiben bereits am 27. Mai begonnen und erst am folgenden Tag fertiggestellt.
2
 Der Konflikt zwischen Albrecht Kessel, gen. Rufart, und Meister und Rat von Straßburg war schon auf dem Reichstag 1512 anhängig. Vgl. Seyboth, Reichstagsakten 11, Nr.1544, 1768 [4.]. – In den Kontext der Wormser Verhandlungen in der Rufart-Sache gehört folgender undatierter, jedoch wohl vom Mai 1513 stammender Zettel aus der ksl. Kanzlei: Item den reten gen Worms des Ruffarts urteil zuschicken und dabey anzuzeigen, dieweil er in die expens condemniert wirt, ob Straßburg die expens zu taxiern anlanget, das sie alsdann dieselbe taxation anstellen auf ksl. Mt. Item das sy Ruffarten, ob er umb weiter rechtfertigung anlanget, citation und ladung erkennen und geben. Dabey den reten anzuzaigen, das Ruffart vor den H. canzler [Zyprian von Serntein] und Cristof Hofman Edmunden von Wildenroed, Dr., constituirt hat zu seinem procurator, den sentenz zu vernemen und umb weiter hilf und rechtfertigung, wie not wirdet, anzuruefen etc. […]Wien, HHStA, RK, Maximiliana 46 (alt 40a) ohne Datum XIV, fol. 137a, Konz.
3
 Die Festtagsangabe fehlt.
1
 Die Datierung ergibt sich aus dem in [1.] erwähnten Eintreffen des Ks. in Worms. Das Ankunftsdatum 18. Juni wird bestätigt durch Nr.299 [4.].
2
 Die Festtagsangabe fehlt.
1
 Zu dem hier geschilderten Kampf um Verona vgl. Wiesflecker, Kaiser Maximilian 4, S. 124.
2
 Nicht näher zu identifizierende Person.