Deutsche Reichstagsakten, Jüngere Reihe. Reichstagsakten unter Kaiser Karl V., XIV. Band. Der Reichstag zu Nürnberg 1543 bearbeitet von Silvia Schweinzer-Burian, mit Vorarbeiten von Friedrich Edelmayer

Naumburg DomstiftsA, Tit. I, Nr. 8, fol. 37r–40r (Reinschr. v. Sekretärshd. mit einzelnen marg. Korr. v.d.Hd. Pflugs).

Franz. Regest: J. V. Pollet, Julius Pflug, Correspondance Bd. 5/1, Doc. 25, S. 213f.2

Bezugnahme auf die in Speyer 1542 übergebene kursächsische Rechtfertigungsschrift (RTA JR Bd. XII, Nr. 249b), in welcher der Kurfürst versprach, die Rechte und Freiheiten des Hochstifts Naumburg zu respektieren. Entgegen dieser Zusage kam es seit dem Speyerer Reichstag mehrfach zu Vorfällen, die das Hochstift und den Bischof schädigten: 1. Kf. Johann Friedrich zog die dem Hochstift zustehende Türkensteuer ein. 2. Er machte dem Domherrn Felix von Beschwitz den Ertrag seiner Pfründen streitig. 3. Er ließ die Kirchenglocken der Kirche von Zeitz und des benachbarten Klosters Bosau entfernen und einschmelzen. Alle diese Eingriffe nahm der Kurfürst widerrechtlich vor.

Weil ich dann demselben meinem stifte, dessen thumbcapitel und underthanen zum hochsten verwant und schuldig bin, dem gemeinen nachteil von inen, sovil an mir, abtzutreiben, werde ich verursacht, angetzeigt mein anligen und die erregten ungerechten attentaten des curfursten an eur cur- und fstl. Gnn., Ll. und Gg. gelangen zu lassen, dienstlich und freuntlich pittend, euer cur- und fstl. Gnn., Ll. und Gg. wollen meinen stift und mich destome[r] auf meine vorige gethane supplication [Nr. 300b] in gnedigen, gunstigen und fruntlichen bevelch nemen, auch mit rath, hulf und furderung nit verlassen, damit ich zu meiner gepurenden gerechtigkeit khommen und die meinen von dem curfursten unbeschwerdt und unverdruckt pleiben. Das auch dem curfursten nit gestattet werde, seines gefallens wider recht, ksl. Mt. privilegia und sonderliche bevelch, auch die aufgerichte reichsabschide und stilstende zu handeln und das gemeine recht so freventlich zu boden zu stossen und alszo untregliche tyrannei in dieser unserer berumbten und freien nation zu pflantzen. In dem werden euer cur- und fstl. Gnn., Ll. und Gg. one zweyfel dem beschwerlichsten eingang, welcher sich wider andere stende gleicher gestalt zutragen mag, furkhomen, deß Reichs recht, lobliche ordenung und hocheit erhalten, den verdruckten nach Gottes willen und gefallen helfen. So will ich solichs vor mein person nach meinem hochsten vermogen zu verdienen gantz willig und vleissig befunden werdena.

Anmerkungen

1
Datierung laut Pollet. Es ist nicht belegt, ob die um den 10. April in Mainz verfasste Supplikation den Reichsständen noch vor dem Ende des RT bekannt gemacht wurde.
2
Irrtümliche Angabe zur Signatur des Aktenstücks bei Pollet (Naumburg, Tit. I, Nr. 10). Die Richtigstellung der Angabe verdanke ich einem Hinweis von Herrn Matthias Ludwig, Archivar des DomstiftsA Naumburg.
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